Medical Columbus AktiengesellschaftKönigstein im TaunusWertpapier-Kenn-Nummer 661 830
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1. |
Beschlussfassung über die Änderung der Firma der Gesellschaft und über die Änderung des § 1 Ziffer 1 der Satzung Der Vorstand und der Aufsichtsrat schlagen vor, den folgenden Beschluss zu fassen: Die Firma der Gesellschaft wird geändert und lautet künftig MEDIQON Group AG. § 1 Ziffer 1 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:
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2. |
Beschlussfassung über die Änderung des Unternehmensgegenstandes, über die Änderung des § 2 der Satzung und über die Aufhebung des Beschlusses zu Punkt 2 der Tagesordnung der außerordentlichen Hauptversammlung vom 21. September 2018 bezüglich der Änderung des Unternehmensgegenstandes Die am 21. September 2018 durchgeführte außerordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft hatte beschlossen, den Gegenstand des Unternehmens zu ändern und § 2 der Satzung insgesamt neu zu fassen. Zugleich wurde der Vorstand angewiesen, den Beschluss über die Änderung des Unternehmensgegenstandes und die entsprechende Satzungsänderung erst nach dem Eintritt verschiedener Bedingungen zur Eintragung im Handelsregister anzumelden. Der Eintritt einer dieser Bedingungen steht noch aus und wird voraussichtlich erst in einigen Monaten erfolgen. Die von der außerordentlichen Hauptversammlung am 21. September 2018 beschlossene Satzungsänderung ist demgemäß bislang noch nicht zur Eintragung im Handelsregister angemeldet worden. Da die Satzungsänderung noch nicht im Handelsregister eingetragen wurde, ist sie noch nicht wirksam geworden. Der Vorstand und der Aufsichtsrat stimmen überein, dass eine strategische Neuausrichtung des Unternehmens erforderlich ist und möglichst bald eingeleitet werden muss. Die Gesellschaft soll künftig vorrangig die Funktion einer geschäftsleitenden Holding übernehmen. Der Vorstand und der Aufsichtsrat möchten daher den Aktionären den Vorschlag unterbreiten, den Gegenstand des Unternehmens wie nachstehend angegeben neu (und abweichend von der am 21. September 2018 von der außerordentlichen Hauptversammlung beschlossenen Formulierung) zu fassen, die Bestimmungen des § 2 der Satzung entsprechend zu ändern und die Satzungsänderung umgehend zur Eintragung im Handelsregister anzumelden. Hierzu muss zugleich der Beschluss der außerordentlichen Hauptversammlung vom 21. September 2018 zu Punkt 2 der Tagesordnung – Beschlussfassung über die Änderung der Satzung der Gesellschaft (Änderung des Unternehmensgegenstandes der Gesellschaft) – aufgehoben werden. Die Einhaltung der in den Einberufungsunterlagen für die außerordentliche Hauptversammlung vom 21. September 2018 aufgeführten und dort erläuterten vertraglichen Verpflichtungen der Gesellschaft gegenüber der GHX Europe GmbH ist auch nach der hier vorgeschlagenen Neufassung des Unternehmensgegenstandes und der entsprechenden Satzungsänderung gewährleistet. Der Vorstand und der Aufsichtsrat schlagen vor, den folgenden Beschluss zu fassen: Der Beschluss der außerordentlichen Hauptversammlung vom 21. September 2018 zu Punkt 2 der Tagesordnung – Beschlussfassung über die Änderung der Satzung der Gesellschaft (Änderung des Unternehmensgegenstandes der Gesellschaft) – wird insgesamt aufgehoben. Der Unternehmensgegenstand der Gesellschaft wird wie folgt geändert und § 2 der Satzung damit insgesamt wie folgt neu gefasst:
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Teilnahme an der Hauptversammlung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und damit auch zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung sind gemäß § 17 Ziffer 1 der Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich gemäß § 16 Ziffer 3 der Satzung angemeldet und ihre Berechtigung nachgewiesen haben.
Die Anmeldung muss gemäß § 16 Ziffer 3 Satz 2 der Satzung unter der hierfür nachfolgend genannten Adresse mindestens sechs (6) Tage vor der Versammlung, also spätestens am 14. Dezember 2018, 24:00 Uhr MEZ, in deutscher oder englischer Sprache zugehen.
Zum Nachweis der Berechtigung genügt gemäß § 17 Ziffer 2 Satz 1 der Satzung ein in Textform in deutscher oder englischer Sprache erstellter besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut, welcher auf den Beginn des einundzwanzigsten (21.) Tages vor der Versammlung, also den 30. November 2018, 00:00 Uhr MEZ, bezogen und der Gesellschaft unter der in der hierfür nachfolgend genannten Adresse mindestens sechs (6) Tage vor der Versammlung, also spätestens am 14. Dezember 2018, 24:00 Uhr MEZ, zugehen muss. Die Gesellschaft ist gemäß § 17 Ziffer 2 Satz 2 der Satzung berechtigt, bei begründeten Zweifeln an der Echtheit oder Richtigkeit des vorgelegten Nachweises einen geeigneten weiteren Nachweis zu verlangen. Bleibt dieser aus oder unterliegt er ebensolchen Zweifeln, gilt der Nachweis als nicht erbracht.
Die Anmeldung zur Teilnahme und der Nachweis der Berechtigung müssen der Gesellschaft rechtzeitig unter der folgenden Adresse zugehen:
Medical Columbus Aktiengesellschaft
c/o Link Market Services GmbH
Landshuter Allee 10
D-80637 München
Telefax: +49 (0) 89/210 27 289
E-Mail: inhaberaktien@linkmarketservices.de
Stimmrechtsvertretung
Auf die Möglichkeiten der Ausübung des Stimmrechts durch einen Bevollmächtigten, auch durch eine Vereinigung von Aktionären, wird hingewiesen.
Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären
Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 Absatz (1), 127 AktG, die vor der Hauptversammlung zugänglich gemacht werden sollen, sind an die nachfolgend genannte Adresse zu senden:
Medical Columbus Aktiengesellschaft
c/o Link Market Services GmbH
Landshuter Allee 10
D-80637 München
Telefax: +49 (0) 89 – 210 27 298
E-Mail: antraege@linkmarketservices.de
Die Gesellschaft wird Anträge und Wahlvorschläge, die mindestens 14 Tage vor der Versammlung, also bis zum Ablauf des 6. Dezember 2018, 24:00 Uhr MEZ bei der Gesellschaft eingegangen sind, unter den gesetzlichen Voraussetzungen auf der Internetseite der Gesellschaft unter
https://mediqon-ag.de/de/unternehmen/investor-relations/hauptversammlung/
veröffentlichen.
Informationen zum Datenschutz für Aktionäre
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten der Aktionäre sind in den Datenschutzhinweisen für Aktionäre auf der Internetseite der Gesellschaft unter
https://mediqon-ag.de/wp-content/files/
Datenschutzhinweise_fuer_die_Aktionaere_der_medical_columbus_AG.pdf
zur Verfügung gestellt und liegen einer in Papierform versandten Einladung bzw. Mitteilung bei. Die Datenschutzhinweise werden auch in der Hauptversammlung zugänglich sein.
Königstein, im November 2018
Medical Columbus Aktiengesellschaft
Dirk Isenberg
Vorstand
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