Wie wir von einem User erfahren haben, soll der Medico Fonds 37 angeblich dringend eine Kapitalerhöhung benötigen um eine Insolvenz des Fonds abzuwenden.
Die Anleger und Kommanditisten des Medico Fonds 37 haben in den letzten Wochen unerfreuliche Post erhalten: der Medico Fonds 37 hat nach den Schreiben des Beirats keine gesicherte Liquidität mehr und ist überschuldet und damit im Bestand gefährdet.
Die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens sei zu befürchten. Um dies zu verhindern, und auch, dass die geleisteten Einlagen der Kommanditisten nicht verloren gingen, ist eine Kapitalerhöhung geplant. Ursache des ganzen Desasters sei die Vermietungsquote von nur rund 83 % der vorhandenen Fläche, so dass die laufenden Aufwendungen mit den Einnahmen nicht mehr gedeckt werden könnten.
Zusatzinformation
Medico Immobilien Fonds Nr. 31- wichtige Informationen über die aktuelle Situation
24.03.2010
Am Samstag, den 20.03.2010 fand eine Informationsveranstaltung für die Medico-Gesellschafter der Medico Fonds statt. Die Kanzlei Hänssler und Häcker-Hollmann informierte umfangreich über die aktuelle Situation bei den Medico Fonds und erklärte den Gesellschaftern welche möglichen Ansprüche bestehen, wenn sie gegen die Projektbeteiligten vorgehen wollen. Seit einiger Zeit ist bereits bekannt, dass sich sämtliche Medico Fonds in einer wirtschaftlichen Schieflage befinden.
Insbesondere in den Medico Fonds Nr. 31, 33 und 34 ist durch das Bekanntwerden der „negativen Auseinandersetzungsguthaben“ deutlich geworden, dass das Konzept endgültig gescheitert ist. Die Geschäftsführung fordert beispielsweise bei den Medico Fonds Nr. 31 von den Gesellschaftern, die gekündigt haben, aktuell eine Nachzahlung von EUR 5.250,97. Diese Aufforderung zur Nachzahlung zeigte bereits, dass im Medico Fonds Nr. 31 für die Gesellschafter keine große Hoffnung mehr besteht, für ihre Beteiligungen jemals wieder Geld zurück zu bekommen. Weitere schlechte Nachrichten erhielten die Gesellschafter bei der Gesellschafterversammlung am 20. November 2010. Einige der dort anwesenden Gesellschafter haben berichtet, dass die Geschäftsführung eine baldige Insolvenz des Medico Fonds Nr. 31 erwartet. Sollte der Insolvenzfall eintreten, so müssten die Gesellschafter, nach Aussagen der Gebau, 30 % ihrer Einlage nachzahlen. Diese 30 % entsprechen den bisherigen Ausschüttungen von 30 % aus der Hafteinlage. Diese Ausschüttungen würde der Insolvenzverwalter im Falle einer Insolvenz, laut Gebau, sowieso zurückfordern. Die drohende Insolvenz könne man nun, durch eine freiwillige Zahlung der Gesellschafter in Höhe von 30 % der jeweiligen Einlage, verhindern. Die IKB-Bank, die den Fonds finanziert, würde in diesem Fall auf ihre Darlehensforderung von EUR 10 Mio. verzichten. Für die Gesellschafter kam diese Information sehr überraschend, da in der Einladung zur Gesellschafterversammlung kein Tagesordnungspunkt zu einer „drohenden Insolvenz“ bzw. „Nachzahlung“ aufgeführt war. Mangels Informationen im Vorfeld der Medico-Gesellschafterversammlung war die Gesellschafterversammlung nur mit sehr wenigen Gesellschaftern vertreten. Eine Beschlussfassung erfolgte bei diesem Treffen nicht. Es ist jedoch zu erwarten, dass die Gesellschafter demnächst diesen o.g. Vorschlag von der Geschäftsführung schriftlich erhalten werden.
Es wird derzeit der Versuch gestartet die Medico-Gesellschafter davon zu überzeugen, dass der Fonds durch eine weitere Zahlung saniert werden kann. Interessant ist dabei jedoch, dass weder Herr Linder (Komplementär), noch die Gebau oder die Apo-Bank bereit waren, sich an den Zahlungen zu beteiligen. Betroffene Medico-Anleger sollten sich daher genau überlegen, ob Sie hier noch weiter Geld investieren wollen. Ob die Medico-Gesellschafter überhaupt zur Rückzahlung der Ausschüttung verpflichtet sind, ist äußerst zweifelhaft, da hier Mietgarantieleistungen geflossen sind.
Betroffene Medico-Gesellschafter sollten sich bald auch im Hinblick auf die drohende Verjährung der Ansprüche zum Jahresende überlegen, ob und wie sie gegen die Projektbeteiligten vorgehen wollen. Es ist daher zu empfehlen, sich durch einen auf dem Gebiet des Kapitalanlagerechts spezialisierten Rechtsanwalt beraten zu lassen und erst nach Prüfung der Rechtslage eine Entscheidung zur weiteren Vorgehensweise zu treffen.
Quelle:
Rechtsanwälte
Hänssler & Häcker-Hollmann
Partnerschaftsgesellschaft
Freihofstrasse 6
73730 Esslingen
Kommentar hinterlassen