Nr. 72/2021
Bitte beachten Sie Folgendes:
Die Ton-, Funk- und Bildberichterstattung erfolgt über Medienpools.
Die Bestimmung der Poolführer bleibt einer Einigung der interessierten Presseorgane bzw. Fernsehanstalten überlassen. Sie ist der Pressestelle bitte bis zum 18. November 2021, 24.00 Uhr, mitzuteilen (pressestelle@olg.justiz.hessen.de).
Es werden folgende Medienpools gebildet:
aa) Von den Fernsehvertretern werden als Poolführer zwei Fernsehteams mit jeweils einer Kamera
- ein öffentlich-rechtlicher und
- ein privatrechtlicher Sender zugelassen.
bb) Von den Presse- und Bildagenturen wird als Poolführer ein Fotograf zugelassen.
cc) Von den freien Fotografen wird als Poolführer ein Fotograf zugelassen.
Die Vergabe der Plätze an Zuschauer/Zuschauerinnen und Vertreterinnen/Vertreter der Presse erfolgt nach der Reihenfolge des Erscheinens am Zuschauer-/Presseeingang des Sitzungssaals (Konrad-Adenauer-Straße).
Es stehen 35 Plätze zur Verfügung; davon werden 17 für Medienvertreter reserviert.
Oberlandesgericht Frankfurt am Main, 23 Kap 1/06
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