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Medienmitteilung: Eintritt des Sicherungs- und Entschädigungsfalls bei der Sora Bank AG in Liquidation

Leovinus (CC0), Pixabay
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Mit Beschluss vom 1. März 2024 hat das Fürstliche Landgericht das Konkursverfahren über das Vermögen der Sora Bank AG in Liquidation (Sora) eröffnet und Deloitte (Liechtenstein) AG zum Bankliquidator bestellt (siehe eAmtsblatt).

Die Bewilligung der Sora zum Betrieb einer Bank war nach Art. 27 Abs. 1 Bst. c BankG aufgrund schriftlichen Verzichts per 7. März 2023 erloschen. Die Sora befindet sich seit dem 7. März 2023 in freiwilliger Liquidation (siehe Bekanntmachung der FMA).

Der Konkurseröffnungsbeschluss des Fürstlichen Landgerichts vom 1. März 2024 löst gesetzlich einen Sicherungs- und Entschädigungsfall nach dem Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz (EAG) per 5. März 2024 aus (Art. 7 Abs. 1 Bst. c EAG und Art. 36 Abs. 1 Bst. c EAG).

Die gedeckten Einlagen und gedeckten Anlagen der Kunden der Sora sind im Rahmen des EAG geschützt. Die Sora gehört der gesetzlichen Sicherungseinrichtung «Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungs-Stiftung SV (EAS)» an. Mit dem Eintritt des Sicherungs- und Entschädigungsfalls prüft die EAS die Ansprüche der Einleger und Anleger und befriedigt diese bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen bis zu den gesetzlichen Höchstbeträgen.

Die EAS ist bereits mit der Sora in Kontakt und bereitet die Abwicklung der ordnungsgemässen Auszahlung vor.

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