Die Finanzierung des Großprojekts Stuttgart 21 muss nach dem Willen der Bahn vom Verwaltungsgericht Stuttgart überprüft werden. Wie das Land Baden-Württemberg hat jetzt auch der Stuttgarter Gemeinderat eine Verlängerung der Verjährungsfrist über mögliche finanzielle Ansprüche abgelehnt. Wegen der drohenden Verjährung wird die Bahn die Mehrkosten von bislang 1,5 Milliarden Euro gerichtlich einfordern und noch in diesem Jahr Klage einreichen. Alleine die Gerichtskosten betragen hier das Mehrfache eines durchschnittlichen Jahresgehaltes eines Arbeiters, mindestens 329.000 Euro. Ab einem Streitwert von 30 Millionen Euro ist dann Ende mit den Gerichtskosten.
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