In einem bemerkenswerten Urteil hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig klargestellt, dass Beamte im Saarland, die Mehrarbeit leisten, Anspruch darauf haben, diese innerhalb eines Jahres durch entsprechende Freizeit ausgeglichen zu bekommen. Sollte dieser Freizeitausgleich nicht innerhalb des vorgegebenen Zeitraums erfolgen, so transformiert sich dieser Anspruch in einen Vergütungsanspruch, sprich, die Mehrarbeit wird dann finanziell entschädigt (Az. 2 C 2.23).
Dieses richtungsweisende Urteil folgte auf die Klage eines Polizisten, der in den Jahren 2015 und 2016 zusätzliche Dienststunden erbracht hatte. Nach einem Dienstunfall im September 2016 und der darauf folgenden vorzeitigen Versetzung in den Ruhestand aufgrund dauerhafter Dienstunfähigkeit im Jahr 2018, forderte der Beamte eine monetäre Abgeltung für 205 Stunden Mehrarbeit. Bis dahin war ihm eine solche Vergütung verwehrt geblieben.
Die Entscheidung des Gerichts markiert einen wichtigen Präzedenzfall für die Anerkennung und Entschädigung von Mehrarbeit im öffentlichen Dienst und unterstreicht die Bedeutung einer angemessenen Work-Life-Balance sowie die Notwendigkeit, den Einsatz und die Hingabe von Beamten gebührend zu würdigen und zu vergüten.
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