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Mehr Entschädigung für zu Unrecht Inhaftierte: Bundesregierung beschließt Reform der Haftentschädigung

geralt (CC0), Pixabay
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Menschen, die im Rahmen der Strafverfolgung in Deutschland letztlich zu Unrecht inhaftiert wurden, sollen künftig eine deutlich höhere Entschädigung erhalten. Das betrifft Fälle, in denen ein Verfahren eingestellt, ein Freispruch erwirkt oder eine Verurteilung in einem Wiederaufnahmeverfahren aufgehoben wird. Die Bundesregierung hat hierzu am 6. November 2024 einen Gesetzentwurf beschlossen.

Erhöhung der Haftentschädigung

Zukünftig sollen Betroffene für jeden Tag, den sie zu Unrecht in Haft verbracht haben, 100 Euro statt bisher 75 Euro erhalten. Ab einer Haftdauer von sechs Monaten steigt die Entschädigung auf 200 Euro pro Tag, um den erhöhten psychischen und materiellen Belastungen wie Arbeitsplatz- oder Wohnungsverlust Rechnung zu tragen.

Einführung einer kostenlosen anwaltlichen Erstberatung

Ein weiterer zentraler Punkt der Reform ist der Anspruch auf eine kostenlose anwaltliche Erstberatung. Diese soll Betroffenen helfen, mögliche weitergehende Ansprüche zu prüfen und Unterstützung in späteren Verfahren (z. B. Beratungshilfe) zu beantragen. Die Kosten für diese Erstberatung übernimmt der Staat. Dazu wird ein entsprechender Vergütungsanspruch für Rechtsanwälte gegenüber der Staatskasse im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz verankert.

Vereinfachung des Entschädigungsverfahrens

Das Entschädigungsverfahren soll für Betroffene künftig einfacher und flexibler gestaltet werden. Geplant sind verlängerte Fristen:

  • Zwei Monate für den Antrag auf gerichtliche Feststellung der Entschädigungspflicht.
  • Bis zu ein Jahr für den Antrag auf Festsetzung des konkreten Entschädigungsbetrags.

Diese Änderungen sollen sicherstellen, dass Betroffene ihre Rechte umfassend und ohne zeitlichen Druck wahrnehmen können.

Öffentlichkeitsarbeit zur Rehabilitierung

Ein weiterer Reformpunkt ist die Möglichkeit, die Aufhebung eines früheren Urteils öffentlich bekannt zu machen. Betroffene können dies nach einer erfolgreichen Hauptverhandlung im Bundesanzeiger und, nach gerichtlichem Ermessen, auch über andere Kanäle veröffentlichen lassen. Ziel ist es, den öffentlichen Makel einer unrechtmäßigen Verurteilung zu beseitigen und die Rehabilitierung der Betroffenen zu unterstützen.

Stellungnahme und weiterer Gesetzgebungsprozess

Der Gesetzentwurf wird nun dem Bundesrat zur Stellungnahme vorgelegt. Nach der Gegenäußerung der Bundesregierung folgt die Beratung im Deutschen Bundestag.

Weitere Informationen sowie der vollständige Regierungsentwurf sind auf der Website des Bundesministeriums der Justiz abrufbar: www.bmj.de.

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