Die Arbeitsministerinnen und -minister der Europäischen Union haben sich bei ihrem Treffen in Luxemburg am [Datum einfügen] für eine Stärkung der Rechte von Betriebsräten in großen, multinationalen Unternehmen ausgesprochen. Im Fokus steht dabei eine Reform der bestehenden Gesetzgebung, die darauf abzielt, den Einfluss europäischer Betriebsräte zu erweitern.
Die vorgeschlagene Gesetzesänderung betrifft insbesondere grenzüberschreitend tätige Betriebsräte in Unternehmen, die folgende Kriterien erfüllen:
1. Mindestens 1.000 Beschäftigte
2. Geschäftstätigkeit in mindestens zwei Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)
Der EWR umfasst neben den 27 EU-Mitgliedstaaten auch Island, Liechtenstein und Norwegen. Nach den neuen Bestimmungen sollen Arbeitnehmervertreterinnen und -vertreter in sämtliche Entscheidungsprozesse einbezogen werden, die Auswirkungen auf Beschäftigte in mehreren EWR-Ländern haben.
Obwohl bereits eine ähnliche Regelung auf EU-Ebene existiert, enthält diese zahlreiche Ausnahmeregelungen. Die geplante Reform zielt darauf ab, diese Ausnahmen zu beseitigen und somit die Mitbestimmungsrechte der Betriebsräte zu stärken.
Der weitere Gesetzgebungsprozess sieht nun Beratungen mit dem Europäischen Parlament vor. Da das Parlament seine Verhandlungsposition noch nicht festgelegt hat, ist mit einer endgültigen Verabschiedung der Änderungen voraussichtlich erst im kommenden Jahr zu rechnen.
Diese Reform könnte weitreichende Auswirkungen auf die Arbeitnehmervertretung in großen, international agierenden Unternehmen haben und die grenzüberschreitende Zusammenarbeit von Betriebsräten innerhalb des EWR stärken.
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