und einen Blick in diese aktuell veröffentlichte Bilanz des Unternehmens geworfen hat. Unglaublich was im Hause Reetz „für Geld vernichtet wird“ von Anlegern.
reconcept 14 Multi Asset-Anleihe GmbH & Co. KGHamburgJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020Bilanz zum 31. Dezember 2020AKTIVA
PASSIVA
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020
ANHANG für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2020 bis 31. Dezember 2020reconcept 14 Multi Asset-Anleihe GmbH & Co. KG, Hamburg1. Allgemeine Angaben zum Unternehmen Die reconcept 14 Multi Asset-Anleihe GmbH & Co. KG hat ihren Sitz in Hamburg. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRA 123240 eingetragen. Die Gesellschaft ist am 1. August 2018 mit ihrer Eintragung ins Handelsregister als Außengesellschaft entstanden. Der Jahresabschluss auf den 31. Dezember 2020 wurde nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) erstellt. Die Gesellschaft hat als Emittentin von Vermögensanlagen i.S.v. § 1 Abs. 2 Nr. 6 VermAnlG (Namensschuldverschreibungen) darüber hinaus die besonderen Rechnungsvorschriften der §§ 23 bis 26 Vermögensanlagengesetz (VermAnlG) beachtet. 2. Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des Jahresabschlusses Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) sowie den einschlägigen Vorschriften im Gesellschaftsvertrag aufgestellt. Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgte nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB. Bei der Gesellschaft handelt es sich um eine Personenhandelsgesellschaft, auf die nach § 267 HGB i.V.m. § 264a HGB grundsätzlich die Rechnungslegungsgrundsätze einer kleinen Kapitalgesellschaft anzuwenden sind. Es handelt sich aufgrund der Ausnahmevorschrift des § 267 a Abs. 3 Nr. 3 HGB um keine Kleinstkapitalgesellschaft, obwohl die Größenkriterien zu einer solchen Klassifizierung geführt hätten. Aufgrund der Einstufung als kleine haftungsbeschränkte Personenhandelsgesellschaft war nach § 24 Abs. 1 Satz 1 VermAnlG jedoch keine Kapitalflussrechnung zu erstellen, jedoch waren ein Anhang und ein Lagebericht zu erstellen. Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften wurden teilweise in Anspruch genommen. 3. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag ein negatives Eigenkapital in Höhe von TEUR 1.630 aus. Sie ist daher bilanziell überschuldet. Bei der Bewertung ist von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit (§ 252 Absatz 1 Nr. 2 HGB) ausgegangen worden. Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag zwar ein negatives bilanzielles Eigenkapital aus, es liegt jedoch keine Überschuldung im Sinne des § 19 Abs. 2 Insolvenzordnung vor, da die Anleiheverbindlichkeiten in Höhe von TEUR 6.128 mit einem sog. qualifizierten Rangrücktritt aufgrund § 8 der Namensschuldverschreibungsbedingungen unterlegt sind. Daneben sind weitere Verbindlichkeiten in Höhe von TEUR 41 mit einem qualifizierten Rangrücktritt unterlegt. Die Bilanzierung und Bewertung erfolgte daher nach den Grundsätzen der Fortführung der Gesellschaft (Going-Concern-Prinzip). Die auf die Posten der Bilanz angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen den anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften. Die Finanzanlagen wurden mit den Anschaffungskosten bewertet. Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag vorliegende niedrigere Wert angesetzt. Die Finanzanlagen betreffen die Anteile an der Windenergieanlage Jetsch GmbH & Co. KG, die den Windpark Jetsch betreibt, die Anteile an der reconcept PVA Hannover GmbH & Co. KG, die eine Photovoltaikanlage in Hannover unterhält, die Anteile an der Windpark Mihla GmbH & Co. KG, die eine Windenergieanlage in Eisenauch betreibt und die Anteile an der Windkraft Pfaffengrün GmbH & Co. KG, die eine Windenergieanlage in Treuen betreibt. Das Guthaben bei Kreditinstituten wurde zum Nominalwert angesetzt. Die Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. 4. Erläuterungen zur Bilanz Eigenkapital Zum Bilanzstichtag beträgt die auf dem Festkapitalkonto verbuchte Pflichteinlage der Kommanditistin reconcept consulting GmbH, Hamburg, EUR 1.000,00. Die persönlich haftende Gesellschafterin ist nicht am Vermögen der Gesellschaft beteiligt und weder berechtigt noch verpflichtet, eine Einlage zu leisten. Aufgrund des Verlustvortrags aus dem Geschäftsjahr 2019 von EUR 1.013.753,96 sowie des Jah-resfehlbetrags für das laufende Geschäftsjahr 2020 ist ein nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Fehlbetrag der Kommanditistin in Höhe von EUR 1.630.462,05 entstanden, der unter einer gesonderten Position auf der Aktivseite der Bilanz ausgewiesen wird. Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen auf der Grundlage einer vorsichtigen kaufmännischen Beurteilung mit dem notwendigen Erfüllungsbetrag. Die sonstigen Rückstellungen betreffen die Kosten für die Erstellung und die Prüfung des Jahresabschlusses und für die Erstellung der Steuererklärung, sowie die Abgabe an die Künstlersozialkasse für das Jahr 2020. Verbindlichkeiten Die Anleiheverbindlichkeiten von EUR 6.128.000,00 haben eine Restlaufzeit bis zum 31. Dezember 2024, also zwischen einem und unter fünf Jahren. Die übrigen Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr und sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Es bestehen keine Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von über fünf Jahren. Die Zinsen auf die Namensschuldverschreibung werden zum 31. Dezember eines Jahres bezahlt. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen belaufen sich auf EUR 559.931,80. Sie betreffen in Höhe von EUR 252.100,00 ein Darlehen (mitzugehörig zu sonstige Verbindlichkeiten), in Höhe von EUR 43.726,80 Dienstleistungen (mitzugehörig zu Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen), in Höhe von EUR 105,00 Zinsen (mitzugehörig zu sonstige Verbindlichkeiten) und in Höhe von EUR 264.000,00 Kaufpreise von Kommanditanteilen (mitzugehörig zu sonstige Verbindlichkeiten). Sie betreffen somit in Höhe von EUR 43.726,80 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und in Höhe von EUR 516.205,00 sonstige Verbindlichkeiten (Angabe nach § 265 Abs. 3 HGB). 5. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt. 6. Sonstige Angaben Organe der Gesellschaft Die Gesellschaft beschäftigte im Geschäftsjahr keine Arbeitnehmer. Die Geschäftsführung und Vertretung der reconcept 14 Multi Asset-Anleihe GmbH & Co. KG obliegt der persönlich haftenden Gesellschafterin reconcept Capital GmbH, Hamburg. Das gezeichnete Kapital der persönlich haftenden Gesellschafterin beträgt TEUR 25. Geschäftsführer der persönlich haftenden Gesellschafterin sind: Herr Karsten Reetz, Kaufmann, (einzelvertretungsberechtigt) Herr Wolfgang Wetzel, Kaufmann (gesamtvertretungsberechtigt) (ab 28. Mai 2020). Sonstige finanzielle Verpflichtungen Die Gesellschaft hat verschiedene Geschäftsbesorgungsverträge abgeschlossen, aus denen sich sonstige finanzielle Verpflichtungen im Sinne des § 285 Abs. 3a HGB ergeben. Die finanziellen Verpflichtungen belaufen sich auf EUR 218.869. Sie betreffen in Höhe von EUR 207.564 verbundene Unternehmen und in Höhe von EUR 11.305 dritte Parteien. Konzernzugehörigkeit Die Gesellschaft wird in keinen Konzernabschluss einbezogen. Nachtragsbericht Der erstmalige Verkaufsprospekt der Gesellschaft für den Vertrieb der Namensschuldverschreibungen wurde am 7. März 2020 wegen des § 8a Vermögensanlagengesetz (maximal 12 Monate Gültigkeit) ungültig. Der Fortführungsprospekt wurde am 5. Oktober 2020 von der BaFin gebilligt, so dass der Vertrieb der Anleihe weitergeführt werden kann. Bis zum 28. Februar 2021 konnte ein Anleihekapital von insgesamt EUR 7.302.000 eingeworben werden. Eine Projektgesellschaft in Zypern befindet sich weiterhin in Anbindung. ErgebnisverwendungsvorschlagDer Jahresfehlbetrag des Geschäftsjahres soll zusammen mit dem Verlustvortrag des Vorjahres auf neue Rechnung vorgetragen werden.
Hamburg, den 22. April 2021 reconcept Capital GmbH Die Geschäftsführung Karsten Reetz Wolfgang Wetzel Lagebericht zum 31. Dezember 2020der reconcept 14 Multi Asset-Anleihe GmbH & Co. KGI. Grundlage des Unternehmens Die reconcept 14 Multi Asset-Anleihe GmbH & Co. KG (nachfolgend „Gesellschaft“ genannt) ist Emittentin der nachrangigen Namensschuldverschreibung „RE14 Multi Asset Anleihe“, die Anteile an Projektgesellschaften Erneuerbarer Energien erwerben soll. Die Einwerbung des Namensschuldverschreibungskapitals in Höhe von EUR 10.000.000,00 hat im zweiten Quartal 2019 begonnen. Mit Ablauf der Gültigkeit des von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht gebilligten Verkaufsprospektes am 7. März 2020 war es notwendig, einen sogenannten Fortführungsverkaufsprospekt zur Billigung zu bringen, um nach dem 7. März 2020 den Vertrieb von Namensschuldverschreibungskapital fortzusetzen. Dieser Prospekt wurde von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht am 5. Oktober 2020 gebilligt. Die Emittentin beabsichtigt, entsprechend ihrem Unternehmensgegenstand gemäß § 2 ihres Gesellschaftsvertrages, in Projekte aus dem Bereich der Erneuerbaren Energien (Windenergie, Wasserkraft und/oder Photovoltaik oder andere Erneuerbaren-Energien-Technologien) vorwiegend in Europa durch Erwerb von Anlagen zur Erzeugung, zum Transport und zur Speicherung von Strom aus Erneuerbaren Energien (EE-Anlagen), der hierfür genutzten Infrastruktur und der hierfür genutzten Projektrechte zu investieren, die EE-Anlagen einige Jahre zu betreiben und die dabei erzeugte Energie zu vermarkten sowie die Anlagen einschließlich Infrastruktur und Projektrechten gegen Ende der Laufzeit der hier vorgestellten Namensschuldverschreibungen zu veräußern. Die Emittentin hat mit Vertrag vom 1. Oktober 2019 die Projektgesellschaft reconcept PVA Hannover GmbH & Co. KG mit Sitz in Hamburg und eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRA 125311 gegründet. Diese besitzt die Rechte an einer Photovoltaikanlage in Hannover. Die Anschaffungskosten sind 2019 und 2020 entstanden und belaufen sich auf EUR 208.060. Abzüglich einer Liquiditätsausschüttung von EUR 20.000 und einer Abwertung von EUR 49.960 beläuft sich der Beteiligungsbuchwert zum 31. Dezember 2020 auf EUR 138.100. Die Emittentin hat auf Basis eines Vertrages vom 29. November 2019 sämtliche Kommanditanteile an der Windenergieanlage Jetsch GmbH & Co. KG (vormals: EE Sieben Fünf GmbH & Co. KG), Hamburg, erworben. Die Gesellschaft betreibt eine Windenergieanlage des Typs Senvion MM92 mit einer Nennleistung von 2,05 MW in der Gemeinde Kasel-Golzig, Ortsteil Jetsch, im Landkreis Dahme-Spreewald in Brandenburg. Die Gesamtkosten (Anschaffungskosten und sonstige Kosten) für die Kommanditanteile der EE Sieben Fünf GmbH & Co. KG betragen EUR 994.043,17. Die Emittentin hat im Jahr 2021 5.000 Anteile zum Nennbetrag von jeweils EUR 1 und damit 50 Prozent der Anteile an der neugegründeten MX CleanEnergyCY LTD mit Sitz auf Zypern übernommen. Hierbei handelt es sich um eine Gesellschaft nach zypriotischem Recht. Die übrigen 50 Prozent der Anteile hält die M.X. PureEnergylntel LTD mit Sitz in Nikosia, Zypern, die mit der Energylntel Services Ltd. verbunden ist. Die Unternehmensgruppe der Energylntel Services Ltd. auf Zypern setzt Photovoltaikprojekte um. Über die MX CleanEnergyCY LTD plant die Emittentin gemeinsam mit der M.X. PureEnergylntel LTD mehrere Photovoltaikanlagen auf Dächern auf Zypern zu errichten und zu betreiben. Hierfür haben die Emittentin und die M.X. PureEnergylntel LTD am 31. Dezember 2019 eine Gesellschaftervereinbarung nach zypriotischem Recht geschlossen. Mit Datum vom 27. November 2020 hat die Emittentin einen Anteilskaufvertrag über den Erwerb eines 70%-Kommanditanteils an der Windkraft Pfaffengrün GmbH & Co. KG mit Sitz in Hamburg abgeschlossen. Die Windkraft Pfaffengrün GmbH & Co. KG betreibt eine Windenergieanlage des Typs N 117 mit 2,4 MW Leistung am Standort Pfaffengrün. Mit dem Verkäufer wurde der Kaufpreis als Gesamtkaufpreis von EUR 1.892.000 vereinbart. Der Beteiligungsbuchwert beläuft sich auf EUR 1.773.000 zum Bilanzstichtag. Als weiteres Investitionsobjekt erfolgte der Erwerb sämtlicher Kommanditanteile an der Windrad Mihla GmbH & Co. KG, ebenfalls am 27. November 2020. Die Windrad Mihla GmbH & Co. KG, Hamburg, besitzt und betreibt eine seit 5. Februar 2014 in Betrieb befindliche Windkraftanlage des Typs Vensys V100 mit einer Leistung von 2,5 MW. Mit den Verkäufern wurde als Kaufpreis für die Kommanditanteile der Gesellschaft ein Gesamtkaufpreis von EUR 1.972.000 vereinbart. Der Beteiligungsbuchwert beläuft sich auf EUR 1.902.000 zum Bilanzstichtag. II. Wirtschaftsbericht 1. Gesamtwirtschaftliche Lage / Branchensituation Die Energiewende ist globale Realität Im Dezember 2015 hat sich die Weltklimakonferenz in Paris erstmals auf ein globales Abkommen geeinigt, das alle Länder in die Pflicht nimmt. Der Ende 2016 in Kraft getretene internationale Vertrag bedeutet nicht weniger als den Umbau der Weltwirtschaft: weg von Kohle, Öl und Gas, hin zu sauberer Energie. Die Welt wird einen wachsenden Bedarf an grünen Technologien erleben. Unter dem Druck des weltweiten globalen Klimawandels geben Regierungen zudem unverändert Investitionsanreize. Dieser unaufhaltsame Megatrend bewegt auch die Finanzmärkte: Professionelle Investoren steuern bereits von fossilen auf regenerative Energien um – auch um höhere Renditen zu erwirtschaften. 27 Prozent Erneuerbare Energien bis 2030 Derzeit führt die Europäische Union Rechtsvorschriften für erweiterte Zielvorgaben ein: Bis 2030 will die EU-Kommission den Anteil Erneuerbarer Energien am Bruttoendenergieverbrauch auf 27 Prozent erhöhen. Weitere Ziele des Klima- und Energiepaketes der EU für 2030 sind eine Treibhausgasreduktion um mindestens 40 Prozent (gegenüber dem Stand von 1990) und eine Verbesserung der Energieeffizienz um 27 Prozent gegenüber einem prognostizierten künftigen Energieverbrauch. Diese Ziele werden durch eigenständige, verbindliche Gesetze umgesetzt, insbesondere durch die Emissionshandels-Richtlinie, die Erneuerbare-Energien-Richtlinie und die Effizienzrichtlinie. Darin betont die EU, dass „mit den verbindlichen nationalen Zielen in erster Linie der Zweck verfolgt wird, Investitionssicherheit zu schaffen und die kontinuierliche Entwicklung von Technologien für die Erzeugung von Energie aus allen Arten erneuerbarer Quellen zu fördern“. 2. Geschäftsverlauf und Lage der Gesellschaft Die Gesellschaft wurde am 1. August 2018 gegründet. Plangemäß wurden im Jahr 2020 die Einwerbung von Namensschuldverschreibungskapital und der Erwerb von Anlagen zur Erzeugung, zum Transport und zur Speicherung von Strom aus Erneuerbaren Energien (Erneuerbare-Energien-Anlagen) weitergeführt. 2.1. Vermögenslage Zum Bilanzstichtag besteht das Vermögen der Gesellschaft aus Anteilen an verbundenen Unternehmen i.H.v. TEUR 4.807,1 sowie Guthaben bei Kreditinstituten i.H.v. TEUR 313,4. Die Passivseite der Bilanz ist gekennzeichnet durch das eingeworbene Anleihekapital in Höhe von TEUR 6.128 sowie Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen (TEUR 560), sonstigen Verbindlichkeiten (TEUR 45) und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (TEUR 6). Im Vergleich zum Vorjahr macht sich in der Bilanz insbesondere die weitere Einwerbung von Namensschuldverschreibungskapital bemerkbar, die zu einer Erhöhung des Anleihekapitals um TEUR 3.388 führte, sowie die Investition des eingeworbenen Kapitals in Unternehmensanteile, die zu einer Erhöhung des Finanzanlagevermögens um TEUR 3.729 führte. Die Gesellschaft ist bei einem Kommanditkapital von TEUR 1 und einem Bilanzverlust von TEUR 1.629 mit TEUR 1.630 bilanziell überschuldet. Es liegt jedoch keine Überschuldung im Sinne des § 19 Abs. 2 Insolvenzordnung vor, da die Anleiheverbindlichkeiten in Höhe von TEUR 6.128 mit einem sog. qualifizierten Rangrücktritt aufgrund § 8 der Namensschuldverschreibungsbedingungen unterlegt sind. Daneben sind weitere Verbindlichkeiten in Höhe von TEUR 41 mit einem qualifizierten Rangrücktritt unterlegt. Die Planung der Geschäftsführung führt zu einer positiven Fortführungsprognose für die Gesellschaft. Die Bilanzierung und Bewertung erfolgte daher nach den Grundsätzen der Fortführung der Gesellschaft (Going-Concern-Prinzip). 2.2. Finanzlage Die Zahlungsfähigkeit der Gesellschaft war im Geschäftsjahr 2020 gegeben. Die Gesellschaft finanziert sich im Wesentlichen durch die Ausgabe von Namensschuldverschreibungen. Das Namensschuldverschreibungskapital belief sich zum 31. Dezember 2020 auf TEUR 6.128. Die Namensschuldverschreibungen haben eine Laufzeit bis 31.12.2024. 2.3. Ertragslage Die Gesellschaft hat im Berichtsjahr keine Erträge erwirtschaftet. Zukünftig soll die Gesellschaft aus den Anteilen an verbundenen Unternehmen, die Anlagen zur Erzeugung, zum Transport und zur Speicherung von Strom aus Erneuerbaren Energien (EE-Anlagen) betreiben, Beteiligungserträge generieren. Die Gesellschaft weist zum Bilanzstichtag einen Jahresfehlbetrag i.H.v. TEUR 617,7 aus. Der Jahresfehlbetrag setzt sich im Wesentlichen aus sonstigen betrieblichen Aufwendungen i.H.v. TEUR 374,5 und Zinsen und ähnlichen Aufwendungen i.H.v. TEUR 193,2 zusammen. 2.4. Finanzielle Leistungsindikatoren Da die Gesellschaft bei ihrer Geschäftstätigkeit erst Ende 2019 bzw. im Laufe Jahres 2020 die ersten Anlagen zur Erzeugung, zum Transport und zur Speicherung von Strom aus Erneuerbaren Energien (EE-Anlagen) erworben hat, konnten im Geschäftsjahr 2020 noch keine Erträge erzielt werden. Bis zum Abschlussstichtag wurde Namensschuldverschreibungskapital i.H.v. TEUR 6.128 eingeworben. III. Prognosebericht Im Geschäftsjahr 2020 sollte die Gesellschaft den Anteilserwerb von weiteren Beteiligungen an Projekten im Bereich der Erneuerbaren Energien prüfen und eingehen. Dies ist mit dem Erwerb von Beteiligungen an der Windrad Mihla GmbH & Co. KG und der Windkraft Pfaffengrün GmbH & Co. KG geschehen und soll im Jahr 2021 mit dem Erwerb einer weiteren Projektgesellschaft auf Zypern fortgesetzt werden. Bis zum 28. Februar 2021 konnte ein Anleihekapital von insgesamt EUR 7.302.000 eingeworben werden. Ab dem Geschäftsjahr 2021 sollen aus den vorgenommenen Investitionen Beteiligungserträge erwirtschaftet werden, die zu einem positiven Geschäftsergebnis führen sollen. Die Geschäftsprognose ist dabei jedoch abhängig vom Einwerbeverlauf des restlichen Namensschuldverschreibungskapitals und von den weiteren Investitionen in Projektgesellschaften. Die bestehenden qualifizierten Rangrücktritte auf Verbindlichkeiten sichern in der Platzierungsphase den Fortbestand der Gesellschaft ab. IV. Chancen- und Risikobericht 1. Chancenbericht Im Berichtsjahr konnte die Emittentin wie vorstehend beschrieben bereits in mehrere Anlagen investieren. Die Geschäftsführung ist optimistisch, dass sich die Verhandlungen über weitere konkrete Projekte im Geschäftsjahr 2021 finalisieren lassen. Der Erwerb von weiteren Anlagen oder Anteilen an Projektgesellschaften würde sich positiv auf den Vertrieb der Namensschuldverschreibung auswirken. 2. Risikobericht Die Risiken der Gesellschaft liegen im Wesentlichen in der operativen Tätigkeit und damit auf Ebene der Tochtergesellschaften im Verwalten und Betreiben der bestehenden bzw. der nahezu fertig entwickelten, aber noch nicht gebauten Windenergie- und Solarenergie- bzw. der anderen Anlagen zur Nutzung Erneuerbarer Energien. Sofern sich die Erträge aus der operativen Tätigkeit nicht wie geplant entwickeln, kann dies erhebliche Nachteile für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft – bis hin zu bestandsgefährdenden Risiken – nach sich ziehen. Die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Emittentin hängt somit wesentlich von der wirtschaftlichen Entwicklung der einzelnen Investitionsvorhaben bzw. Projekte ab und damit auch von der richtigen Auswahl der jeweiligen Investitionsobjekte. Trotz Beachtung der Investitionskriterien und Marktstrategien bzw. -analysen können ungünstige Investitionsobjekte ausgewählt werden und/oder die entsprechenden Investitionsobjekte können sich negativ entwickeln, sodass von der Emittentin weniger Gewinne als geplant oder gar Verluste erwirtschaftet werden und dadurch die Zins- und/oder Rückzahlungsansprüche der Anleger nicht bedient werden können. Die Gesellschaft nimmt eine nachrangige Namensschuldverschreibung auf. Die Kapitalgeber werden keine Gesellschafter, sondern Fremdkapitalgeber und damit Gläubiger der Emittentin. Mit der Aufnahme der Namensschuldverschreibungen ist die Verpflichtung zur Leistung laufender Zinszahlungen sowie zur Rückzahlung des Namensschuldverschreibungskapitals am Ende der Laufzeit verbunden. Die Zinszahlungs- und Rückzahlungsverpflichtungen sind dabei allerdings nachrangig zu den Ansprüchen anderer Gläubiger. Darüber hinaus besteht das Risiko, dass bis zum Ablauf der Zeichnungsfrist ein nennenswert niedrigeres Volumen des Namensschuldverschreibungskapitals von EUR 10.000.000 gezeichnet wird. Dies könnte zu einer kapitalmäßigen Unterversorgung der Gesellschaft führen und zur Folge haben, dass die vorgesehene Geschäftstätigkeit nicht, nur verzögert oder nicht im vorgesehenen Umfang aufgenommen werden kann. Weiterhin kann in diesem Falle nicht ausgeschlossen werden, dass es der Emittentin nicht gelingt, den angestrebten Portfolio-Gedanken zu verwirklichen, das heißt, sich an mehreren Windenergie-, Photovoltaik-, Wasserkraft- oder sonstigen Erneuerbaren-Energie-Projekten zu beteiligen, so dass die geplante Risikostreuung über mehrere Projekte nicht erreicht wird. Die vorgenannten Punkte können sich jeweils in erheblichem Maße negativ auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft auswirken. Das gleiche gilt für den Fall, dass Gläubiger der Beteiligung ihre Zahlungen des jeweiligen Nennbetrages nicht termingerecht oder nicht vollständig leisten. V. Angaben nach § 24 Abs. 1 Satz 3 VermAnlG Die Gesamtsumme der im Geschäftsjahr 2020 gezahlten Vergütungen beläuft sich auf TEUR 160,6. Hiervon sind TEUR 20,4 feste Vergütungen und TEUR 140,2 variable Vergütungen. Die Zahl der Begünstigten beläuft sich auf 3. Im Geschäftsjahr 2020 wurden von der Gesellschaft keine besonderen Gewinnbeteiligungen gezahlt. Im Geschäftsjahr 2020 wurden keine Vergütungen an Führungskräfte und Mitarbeiter gezahlt, deren berufliche Tätigkeit sich wesentlich auf das Risikoprofil der Gesellschaft auswirkt. VI. Versicherung der gesetzlichen Vertreter Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft beschrieben sind.
Hamburg, 27. April 2021 reconcept Capital GmbH Karsten Reetz Wolfgang Wetzel Entwicklung / Stand der Kapitalkonten zum 31. Dezember 2020
BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die reconcept 14 Multi Asset-Anleihe GmbH & Co. KG, Hamburg: VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der reconcept 14 Multi Asset-Anleihe GmbH & Co. KG, Hamburg, bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2020, der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der reconcept 14 Multi Asset-Anleihe GmbH & Co. KG, Hamburg, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 25 VermAnlG i.V.m. § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 25 VermAnlG i.V.m. § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften unter Berücksichtigung des Vermögensanlagengesetzes (VermAnIG) in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 25 VermAnIG i.V.m. § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DER ORDNUNGSGEMÄSSEN ZUWEISUNG VON GEWINNEN, VERLUSTEN, EINLAGEN UND ENTNAHMEN ZU DEN EINZELNEN KAPITALKONTEN Prüfungsurteil Wir haben auch die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten der reconcept 14 Multi Asset-Anleihe GmbH & Co. KG, Hamburg, zum 31. Dezember 2020 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse erfolgte die Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten in allen wesentlichen Belangen ordnungsgemäß. Grundlage für das Prüfungsurteil Wir haben unsere Prüfung der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten in Übereinstimmung mit § 25 Abs. 3 Verm-AnlG unter Beachtung des International Standard on Assurance Engagements (ISAE) 3000 (Revised) „Assurance Engagements Other than Audits or Reviews of Historical Financial Information“ (Stand Dezember 2013) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten“ unseres Vermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die in allen wesentlichen Belangen ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit diesen Vorschriften als notwendig bestimmt haben, um die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten zu ermöglichen. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten ordnungsmäßig ist, sowie einen Vermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zu der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 25 Abs. 3 VermAnIG unter Beachtung des International Standard on Assurance Engagements (ISAE) 3000 (Revised) „Assurance Engagements Other than Audits or Reviews of Historical Financial Information“ (Stand Dezember 2013) durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Zuweisung stets aufdeckt. Falsche Zuweisungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Hamburg, den 14. Juli 2021 MÖHRLE HAPP LUTHER GmbH Dodenhoff, Wirtschaftsprüfer Singbartl, Wirtschaftsprüfer Feststellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2020 Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020 wurde am 3. August 2021 festgestellt. |
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