In Deutschland sind bislang drei Spielzeuge als „verbotene Sendeanlage“ eingestuft worden. Dabei handelt es sich um einen Roboter und eine Puppe, die mit dem Kind sprachen, wie aus der Antwort (19/25076) auf eine Kleine Anfrage (19/24694) der FDP-Fraktion hervorgeht. Das dritte sei ein ferngesteuerter Spielzeugpanzer, der Bilder aufgenommen habe. Zudem seien Verfahren zu Smartwatches für Kinder geführt worden, die zum unbemerkten Abhören der Kinder und in der Nähe stehender Personen geeignet gewesen seien. Verbotene Sendeanlagen sind Produkte, die zum Abhören geeignet sind. In der Antwort verweist die Bundesregierung auf Informationen dazu von der Bundesnetzagentur, die im Internet abrufbar sind.
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