Wenn jemand – wie Carla Hinrichs – über Jahre hinweg bewusst und wiederholt gegen Gesetze verstößt, dabei öffentliche Infrastruktur blockiert, Menschenleben gefährdet und sich obendrein noch selbst zur Sprecherin einer Gruppierung erklärt, die inzwischen als kriminelle Vereinigung eingestuft werden soll, dann ist es absolut richtig, wenn die Justiz mit der nötigen Konsequenz reagiert.
Die Tränen über mögliche Haftjahre wirken da eher wie eine späte Erkenntnis darüber, dass ziviler Ungehorsam auch Konsequenzen hat. Wer sich über geltendes Recht hinwegsetzt, kann nicht gleichzeitig auf Nachsicht pochen, nur weil er sich moralisch im Recht fühlt. Und nein – das ist kein Angriff auf Demokratie oder Engagement, sondern ein Akt der Rechtsstaatlichkeit. Demokratie lebt von Regeln, nicht von moralischer Selbstermächtigung.
Carla Hinrichs hat gewusst, was sie tut. Sie hat sich bewusst für eine Radikalisierung entschieden, die eben nicht nur symbolisch war, sondern reale Folgen hatte – für den Alltag vieler Menschen, für Rettungsdienste, für Krankenhäuser, für Berufspendler. Wer das alles ignoriert und dann überrascht ist, wenn der Rechtsstaat reagiert, der ist entweder naiv – oder zynisch.
Wäre ich Richter, ich würde Clara Hinrichs zu einer Freiheitsstrafe verurteilen. Nicht aus Rachsucht, sondern weil Recht und Gesetz für alle gleichermaßen gelten müssen. Wer den Rechtsstaat herausfordert, muss auch mit seiner Antwort leben.
Bis zu einer entsprechenden Verurteilung gilt natürlich die Unschuldsvermutung.
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