Generalstaatsanwält:innen gegen Gesetzentwurf zur digitalen Dokumentation strafgerichtlicher Hauptverhandlungen
Die deutschen Generalstaatsanwältinnen und Generalstaatsanwälte haben sich auf ihrer Frühjahrstagung vom 15. bis 17. Mai 2023 in Berlin mit dem vorliegenden Regierungsentwurf zur digitalen Dokumentation der Hauptverhandlung befasst. Sie nehmen dazu einvernehmlich wie folgt Stellung:
„Das Bundeskabinett hat am 10. Mai 2023 den Entwurf eines Gesetzes zur digitalen Dokumentation der strafgerichtlichen Hauptverhandlung beschlossen. Die deutschen Generalstaatsanwältinnen und Generalstaatsanwälte erkennen insoweit das Bemühen um eine sachgerechte Lösung an. Der jetzt vorliegende Regierungsentwurf vermag die bereits in der Stellungnahme vom 26. Januar 2023 geäußerten Kritikpunkte jedoch nicht zu beseitigen. Unter anderem wurden die dort geäußerten Bedenken im Hinblick auf das Revisionsverfahren und eine mögliche Rekonstruktion der Hauptverhandlung nicht ausgeräumt. Die deutschen Generalstaatsanwältinnen und Generalstaatsanwälte weisen noch einmal eindringlich auf ihre Position hin. Sie lehnen den Regierungsentwurf daher einstimmig ab.“
Kommentar hinterlassen