„Zunächst hatten drei P&R- Gesellschaften Insolvenzantrag gestellt. Mittlerweile hat auch die P&R Transport-Container GmbH Insolvenzantrag gestellt.
Für die bisherigen Verfahren wurden der Rechtsanwalt Dr. Jaffé und sein Kollege Dr. Heinke vom Gericht als vorläufige Insolvenzverwalter bestellt. Dr. Jaffé ist ebenfalls in dem Verfahren über das Vermögen der P&R Transport-Container GmbH zum vorläufigen Insolvenzverwalter ernannt worden.
Die wesentliche Aufgabe der vorläufigen Insolvenzverwalter im Rahmen des Eröffnungsverfahrens besteht darin, sich einen Überblick über die wirtschaftliche Situation der Gesellschaften zu verschaffen, um am Ende in einem Gutachten dazu Stellung zu nehmen, ob das Insolvenzverfahren eröffnet werden soll. Dazu gehört insbesondere auch festzustellen, wie viele Container die jeweilige insolvente P&R-Gesellschaft derzeit verwaltet, an wen die Container vermietet wurden und wo sie sich gerade befinden und natürlich auch, wem sie eigentumsrechtlich zugeordnet werden können.
In einer ersten gemeinsamen Pressemitteilung haben die vorläufigen Insolvenzverwalter nun darüber informiert, dass die Eigentumszuordnung offensichtlich Probleme bereitet. Für die eigentliche Vermietung und Vermarktung der Container aller deutschen P&R-Gesellschaften ist eine in der Schweiz ansässige P&R-Gesellschaft zuständig. In der Pressemitteilung heißt es nun, dass die „Datensysteme in Deutschland und der Schweiz vollständig voneinander getrennt“ seien.
Die Bestandsaufnahme werde daher noch einige Zeit in Anspruch nehmen. An anderer Stelle heißt es aber auch, dass „vor allem in den Jahren 2016 und 2017 Container veräußert wurden, um die Mieten zu zahlen und Rückkäufe zu tätigen, mithin die hohen Rückzahlungen in diesen Jahren an die Anleger darzustellen“. Beide Informationen klingen leider gar nicht positiv. Es steht zu befürchten, dass Anleger möglicherweise gar kein Eigentum an Containern erworben haben. Sie wären dann im Insolvenzverfahren nicht bevorrechtigt zu bedienen, sondern nur einfache Insolvenzgläubiger. Für die Anleger ist dies also ein ganz wesentlicher Punkt.
Das Gericht wird zeitnah eine Frist für die Forderungsanmeldungen bestimmen. Auch etwaige Aus- oder Absonderungsrechte müssen dem Insolvenzverwalter dann mitgeteilt werden.
Wir empfehlen allen Anlegern dringend, die Forderungsanmeldungen bzw. die Mitteilung von Aus- und Absonderungsrechten nicht selbst vorzunehmen, sondern damit einen Rechtsanwalt zu beauftragen, denn nur bei einer ordnungsgemäßen Geltendmachung ihrer Rechte können ihre Forderungen auch bedient werden.
Wir prüfen derzeit auch mögliche Schadenersatzansprüche gegen Beteiligte. Gerade falls die P&R-Anleger – anders als bei der Magellan-Insolvenz vor zwei Jahren – nicht gesichertes Eigentum an den Containern erworben haben, sondern vom Initiator in dieser Frage übervorteilt worden sind, werden Schadensersatzansprüche Bedeutung erlangen.
Dr. Wolfgang Schirp“
Kommentar der Redaktion: genauso wie bei dem Gold der BWF Stiftungskunden droht jetzt Chaos bei der Zuordnung des Eigentums. RA Schirp hat Recht. Jahrelange Prozesse drohen, weil die Konstruktion der „Geldanlage“ für die Kunden absolut nachteilig war. Frage wie immer? Was macht eigentlich die Finanzaufsicht? Immer schlafen?
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