Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde EBA hat am 22. Juli 2020 im Rahmen einer Kosten-Nutzen-Analyse zum bankaufsichtlichen Meldewesen nach Artikel 430 Absatz 8 der zweiten europäischen Eigenmittelverordnung (Capital Requirements Regulation II – CRR II) einen Online-Fragebogen und weitere Informationen veröffentlicht.
Der Fragebogen kann von den Instituten auf der Internetseite der EBA online beantwortet werden. Der qualitative Teil der Befragung endet am 1. Oktober 2020, quantitative Fragen sowie Fallstudien müssen bis zum 31. Oktober 2020 eingereicht werden.
Die Deutsche Bundesbank hat zur Unterstützung eine deutsche Übersetzung der Fragebögen bereitgestellt.
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