Mellis Creations GmbH i.G.: BaFin ordnet Einstellung und Ab-wicklung des Finanztransfergeschäfts an
Die BaFin hat mit Bescheid vom 15. Oktober 2019 gegenüber der Mellis Creations GmbH i.G. angeordnet, das von ihr unerlaubt betriebene Finanztransfergeschäft sofort einzustellen und abzuwickeln.
Die Mellis Creations GmbH i.G. nimmt auf ihrem Geschäftskonto Gelder von Privatpersonen entgegen und leitet sie auf diverse ausländische Konten verschiedener Gesellschaften weiter, die überwiegend im Ausland ansässig sind. Auf diese Weise zahlen unter anderem Kunden der nicht lizenzierten Internethandelsplattform www.cctmarket.com Gelder ein, damit diese ihrem intern bei der Handelsplattform geführten Handelskonto gutgeschrieben werden.
Der Bescheid ist sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig.
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