Gesellschaft

Menschenhandel in Deutschland

Hans (CC0), Pixabay
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Die deutsche Polizei hat im vergangenen Jahr deutlich mehr Ermittlungsverfahren im Bereich Menschenhandel geführt als im Vorjahreszeitraum. 2020 wurden 465 Verfahren abgeschlossen, eine Zunahme um 22,7 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Das geht aus dem „Bundeslagebild Menschenhandel und Ausbeutung“ hervor, das heute vom Bundeskriminalamt (BKA) veröffentlicht wurde.

Ein Schwerpunkt der Polizeiarbeit bleibt das Vorgehen gegen sexuelle Ausbeutung: 291 Verfahren wurden unter diesem Aspekt geführt, etwa aufgrund von Zwangsprostitution oder Ausbeutung von Prostituierten (Vorjahr: 287 Verfahren).

Opfer sexueller Ausbeutung sind weiterhin mehrheitlich Frauen. So waren im Jahr 2020 von den insgesamt 406 Opfern in Verfahren des Menschenhandels zur sexuellen Ausbeutung 381 Opfer weiblich und 23 Opfer männlich, bei zwei weiteren Opfern blieb das Geschlecht unbekannt.

Die Verfahren zeigen zudem, dass die Opfer jünger werden. So lag der Altersdurchschnitt der im Jahr 2020 identifizierten Opfer von sexueller Ausbeutung bei 24 Jahren (2019: 26 Jahre). Außerdem waren 42,7 Prozent der Opfer, deren Alter ermittelt werden konnte, unter 21 Jahre alt, bezogen auf den Prozentwert aus 2019 ist das eine Steigerung von 31,4 Prozent.

Auch die Ausbeutung minderjähriger Opfer nahm im Berichtsjahr stark zu. So wurden im vergangenen Jahr 193 Verfahren mit minderjährigen Opfern gezählt, eine Zunahme um 58,2 Prozent im Vergleich zu 2019. Davon wurden 178 Verfahren wegen kommerzieller sexueller Ausbeutung geführt, eine Zunahme um 49,6 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum.

Neben der sexuellen Ausbeutung wird im Deliktsfeld des Menschenhandels auch gegen Arbeitsausbeutung, Ausbeutung der Bettelei sowie Ausbeutung bei der Begehung von mit Strafe bedrohten Handlungen ermittelt. Ein weiteres in diesem Feld verortetes Delikt sind Zwangsheiraten. Waren hier 2019 nur zwei Verfahren geführt worden, so stieg die Zahl im Jahr 2020 auf 13 Verfahren. Dabei war das jüngste Opfer gerade einmal zwölf Jahre alt.

Weiterhin ist bei Straftaten in den Bereichen Menschenhandel und Ausbeutung von einem hohen Dunkelfeld auszugehen: Opfer von Menschenhandel und Arbeitsausbeutung geben sich aus Angst vor täter- oder behördenseitigen Konsequenzen häufig nicht zu erkennen. Es bleibt daher auch weiterhin Aufgabe der Polizeibehörden, dem Menschenhandel in Deutschland durch verstärkte Kontrollen, den Aufbau spezialisierter Fachdienststellen und die Intensivierung nationaler und internationaler Kooperationen mit allen relevanten Akteuren entgegen zu treten.

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