Die Bundesregierung hat Anfang März dieses Jahres den zweiten Zwischenbericht zum Monitoring des Nationalen Aktionsplans Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) veröffentlicht.
Die Ergebnisse der ersten Phase des Monitorings haben die Diskussion um ein Lieferkettengesetz stark vorangetrieben. Denn laut den Ergebnissen der ersten Erhebungsphase von 2019 erfüllen nur wenige Unternehmen die Vorgaben des NAP.
„Weniger als zwanzig Prozent der befragten Unternehmen erfüllen die Vorgaben des NAP. Das ist beschämend und zeigt wie nötig ein Lieferkettengesetz ist, um die Unternehmen zur menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht bei der Produktion zu verpflichten.“ sagt Kathrin Krause, Referentin für nachhaltigen Konsum beim vzbv. „Dieser Wert bleibt klar hinter der Zielmarke von 50 Prozent zurück, die die Bundesregierung im Koalitionsvertrag aufgestellt hatte.“ so Krause. Verbraucher würden von einem Gesetz profitieren, denn es macht nachhaltigen Konsum einfacher.
Lieferkettengesetz auch mit Corona
Das Verbändebündnis, bestehend aus dem Verbraucherzentrale Bundesverband, dem Forum Menschenrechte, dem Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB), dem CorA-Netzwerk für Unternehmensverantwortung, Transparency International Deutschland und dem Verband Entwicklungspolitik und humanitäre Hilfe (VENRO) hat in seiner Stellungnahme den Zwischenbericht der Bundesregierung kommentiert und aktuelle Forderungen von Wirtschaftsverbänden an die Bundesregierung, wegen der Corona-Krise das Lieferkettengesetz von der politischen Agenda zu streichen, als sachlich nicht begründet zurückgewiesen.
Der Zeitplan ist eng: Im März 2020 ist die zweite Befragungsrunde deutscher Unternehmen gestartet. Die Ergebnisse werden diesen Sommer erwartet. Bei einem erneut schlechten Abschneiden der Unternehmen kann noch in dieser Legislaturperiode ein Lieferkettengesetz verabschiedet werden.
Im Koalitionsvertrag ist vereinbart, über eine Befragung (Monitoring) zu erheben, wie es um die Einhaltung unternehmerischer Sorgfaltspflichten deutscher Unternehmen in globalen Lieferketten steht. Wenn nicht mindestens 50 Prozent der Unternehmen Sorgfaltspflichten bei der Produktion ihrer Güter wahren, erwägt die Bundesregierung gesetzliche Maßnahmen.
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