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Menschliches Urteil

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Homosexuelle Flüchtlinge, die in ihrer Heimat wegen ihrer sexuellen Orientierung verfolgt werden, haben Anspruch auf Asyl. Dieses Grundsatzurteil fällte gestern der Europäische Gerichtshof (EuGH). Aus EuGH-Sicht reicht das alleinige Androhen einer Strafe allerdings nicht aus – Schutz vor Verfolgung müssen die EU-Mitgliedsstaaten erst gewähren, wenn etwa Freiheitsstrafen „tatsächlich verhängt werden.

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