Landgericht Frankfurt am Main
3-05 O 51/21
In dem Spruchverfahren von Aktionären gegen die Nidda Healthcare GmbH betreffend die Angemessenheit der Abfindung der ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre der Mercurius AG wurde gemäß § 6 SpruchG den außenstehenden Aktionären, die nicht selbst Antragsteller sind, zur Wahrung ihrer Rechte als gemeinsamer Vertreter bestellt:
Rechtsanwalt
Dr. Kay-Michael Schanz
Ulmenstr. 22
60325 Frankfurt am Main
Diese Bekanntmachung erfolgt gemäß § 6 Abs. 1 Satz 4 SpruchG.
Frankfurt am Main, den 01.07.2021
Landgericht Frankfurt am Main
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