Startseite Vorsicht Anlegerschutz Mercurius AG – Bestellung eines gemeinsamen Vertreters
Anlegerschutz

Mercurius AG – Bestellung eines gemeinsamen Vertreters

Clker-Free-Vector-Images (CC0), Pixabay
Teilen

Landgericht Frankfurt am Main

3-05 O 51/​21

In dem Spruchverfahren von Aktionären gegen die Nidda Healthcare GmbH betreffend die Angemessenheit der Abfindung der ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre der Mercurius AG wurde gemäß § 6 SpruchG den außenstehenden Aktionären, die nicht selbst Antragsteller sind, zur Wahrung ihrer Rechte als gemeinsamer Vertreter bestellt:

Rechtsanwalt
Dr. Kay-Michael Schanz
Ulmenstr. 22
60325 Frankfurt am Main

Diese Bekanntmachung erfolgt gemäß § 6 Abs. 1 Satz 4 SpruchG.

 

Frankfurt am Main, den 01.07.2021

Landgericht Frankfurt am Main

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Anlegerschutz

Neon Equity AG und die swisspartners Versicherung AG

Neon Equity AG Frankfurt am Main Bekanntmachung gemäß § 20 Abs. 6...

Anlegerschutz

Kritische Analyse des Angebots von Jens Rabe und seiner Investment-Strategiecoachings

Das Coaching-Angebot von Jens Rabe, welches ein regelmäßiges Einkommen an der Börse...

Anlegerschutz

Kritische Analyse der Moniflo-Investitionsplattform aus Anlegersicht

Moniflo bietet Anlegern eine Investmentplattform, die sich auf nachhaltige und wirkungsorientierte Anlagen...