Hört man von solchen Gerichtsentscheidungen, dann fragt man sich als Außenstehender manchmal, in welchen Relationen Strafen zu Taten stehen. Da wird ein Deutscher verurteilt „wegen mehrfacher sexueller Belästigung von Minderjährigen“ und bekommt dafür 60 Sozialstunden aufgebrummt. Ein weiterer Deutscher bekommt wegen Schwarzfahrens eine Strafe von 900 Euro aufgebrummt oder ersatzweise dafür 300 zu leistende Sozialstunden. Nun denken wir, dass doch da das Straf-Verhältnis nicht mehr so richtig stimmen kann. Zudem wird dem „Schwarzfahrer“ ein Stundenlohn von 3 Euro zugestanden, das heißt also bei der Bemessung dieser Sozialstunden wird der in Deutschland allseits gültige Mindestlohn nicht als Grundlage anerkannt? Auch das finden wir etwas merk-würdig im Sinne von des Merkens würdig.
Gut bemerkt, diebewertung! Dies ist ein Bestätigung eines Volljuristen zu diesen aufgezeigten Fällen!
Der Rechtsstaat wie in früherer Funktion, welcher die Bürger vor staatlicher Willkür schützen soll, ist das spätestens seit dem Amtsantritt der FDJ-Funktionärin nicht mehr.
Somit sind auch Gerichtsentscheidung ebenfalls oftmals nur noch die reine Willkür.
Kennt man ja aus der Stasizeit …