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Merkblatt zur Datenpflege registrierter AIF-Verwaltungsgesellschaften

IO-Images (CC0), Pixabay
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Dieses Merkblatt richtet sich an AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaften, die nach § 2 Abs. 4 KAGB registriert sind. Es erörtert Meldepflichten, Meldungen zur Datenpflege und die Einreichung von Prüfungsberichten. In diesem Merkblatt wird der Ablauf des Meldeverfahrens, insbesondere der Meldeweg erläutert. Inhaltliche und rechtliche Fragen werden nicht thematisiert.

1. Anwendungsbereich und rechtliche Grundlagen

Mit der Registrierung als AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft nach § 2 Abs. 4 KAGB treten folgende Meldeverpflichtungen ein:

  • Registrierte Kapitalverwaltungsgesellschaften unterliegen den Meldepflichten nach § 35 KAGB (i.V.m. § 44 Abs. 1 Nr. 4 und Abs. 7 KAGB); AIFMD-Meldung; siehe dazu meine Internetseite unter: https://www.bafin.de/ref/19610096
  • Registrierte KVGen sind verpflichtet, die Angaben zur Korrespondenzanschrift und zu den Geschäftsleitern aktuell zu halten (§ 44 Abs. 1 Nr. 2 KAGB).
  • Registrierte KVGen unterliegen der jährlichen Prüfungspflicht und der Pflicht zur Anzeige des Wirtschaftsprüfers. Die Prüfung muss gemäß § 45a Abs. 1 Satz 2 KAGB spätestens bis zum 30.09. des Folgejahres durchgeführt werden. Der Bericht über die Prüfung der Kapitalverwaltungsgesellschaft nach § 45a Absatz 1 KAGB ist unverzüglich nach Prüfungsabschluss an die BaFin zu übermitteln; siehe § 45a Abs. 5 KAGB.

2. Technische Grundlagen, Meldeweg, MVP-Portal

Bezüglich der Meldeverpflichtungen nach AIFMD-Berichtswesen sei auf folgende Seite verwiesen: https://www.bafin.de/ref/19610096

Änderungen der KVG-Stammdaten (Änderung der Geschäftsanschrift oder Wechsel der Geschäftsleitung) sind unverzüglich über das MVP-Portals der BaFin im Fachverfahren „Anzeigeverfahren KAGB – KVG“ zu übermitteln.

Die reguläre Einreichung der Berichte über die Prüfung der Kapitalverwaltungsgesellschaft erfolgt ebenfalls über das MVP-Portals im Fachverfahren „Einreichungen durch Wirtschaftsprüfer und Prüfungsverbände“.

Neue AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaften sollten sich – soweit noch nicht geschehen – für die entsprechenden MVP-Fachverfahren („AIFMD-Berichtswesen“ und „Anzeigeverfahren KAGB – KVG“) anmelden:

Anzeigeverfahren KAGBKVG

Grafik

WICHTIG 2024

Für den erstmaligen Datenabgleich 2024 ist folgende Excel-Datei auszufüllen und über das MVP-Portals der BaFin unter „Anzeigeverfahren KAGB – KVG“ einzureichen:

Die verlinkte Excel-Datei ist herunterzuladen und sorgfältig und vollständig auszufüllen. Die Spaltenüberschriften dürfen nicht verändert werden. Alle Felder sind – soweit vorhanden – auszufüllen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die folgende E-Mail-Adresse: KVGUpdate@bafin.de

Zusätzlich sind alle KVG-Prüfberichte ab 2021 über das MVP-Portals der BaFin im Fachverfahren „Anzeigeverfahren KAGB – KVG“ einzureichen.

3. Kontakt und Support

Für alle Fragen, die im Zusammenhang mit der Datenpflege stehen, können Sie sich per E-Mail an das Support Team der BaFin wenden: KVGUpdate@bafin.de

WICHTIG: Bitte tragen Sie unbedingt in die Betreffzeile Ihre BaFinID ein.

Syntax:
<WA 54> - Wp 6045 – <BaFin-ID> - 2024/0001 / <Name>

Beispiel:
WA 54 – Wp 6045 – 10101234 – 2024/0001 / Invest GmbH

Bei Fragen zum AIFMD-Reporting können Sie sich per E-Mail an das Supportteam der BaFin wenden: Support-AIFMD-Report@bafin.de.

WICHTIG: Die BaFin verfügt nur über sehr begrenzte personelle Ressourcen zur Bearbeitung von Anfragen. Bitte sehen Sie daher von einer telefonischen Kontaktaufnahme ab und nutzen Sie die E-Mail-Kommunikation!

Nur bei Fehlern, die beim Datei-Upload auftreten, diesen verhindern oder den technischen Zugang zum MVP betreffen, wenden Sie sich bitte an den MVP-Support der BaFin unter MVP-Support@bafin.de. Ansonsten verweisen wir auf die oben genannten E-Mail-Adressen.

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