Auch gefährliche Silvester-Raketen sind Spielzeug.
Das Oberverwaltungsgericht Naumburg bestätigte ein Urteil der Vorinstanz. Die Raketen dürfen deshalb auch in Spielwarengeschäften verkauft werden. Eine Revision vor dem Bundesgerichtshof hat der Kläger inzwischen zurückgenommen. – Der Betreiber eines Einkaufsmarktes hatte einen Spielwarenhändler verklagt. Er wollte ihm verbieten, in dem Einkaufsmarkt Knaller und Raketen zu verkaufen.
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