Der ehemalige Lobbyist und CDU-Rückkehrer Friedrich Merz hat die Reaktion von EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen auf den Karlsruher Richterspruch zur Europäischen Zentralbank (EZB) kritisiert. Er bemängelte, dass die Aussage der EU-Kommission, dass europäisches Recht immer vor nationalem Recht Vorrang habe, in dieser Form nicht zutreffend sei.
Die nationalen Verfassungsgerichte hätten auch innerhalb des Staatenverbundes Europa das Recht und die Pflicht, „das Handeln der Organe und Institutionen ihres jeweiligen Mitgliedstaates an den Maßstäben des nationalen Verfassungsrechts zu überprüfen“, sagte Merz gegenüber der Funke Mediengruppe.
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hatte letzte Woche einen Teil des Anleihenkaufprogramms der Europäischen Zentralbank kritisiert. Den Richtern zufolge hätte die EZB die Verhältnismäßigkeit prüfen müssen. Bundesregierung und Bundestag wiederum hätten Grundrechte verletzt, weil sie nicht dagegen vorgegangen seien.
Während von der Leyen als Reaktion darauf am Wochenende ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland nicht ausgeschlossen hatte, teilte die EZB mit, ihre umstrittenen Wertpapierkäufe fortzusetzen.
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