Merz muss Niederlage einstecken

Published On: Dienstag, 11.07.2023By Tags:

Ein CDU-Kreisparteigericht in Thüringen hat den Ausschluss des ehemaligen deutschen Bundesverfassungsschutz-Präsidenten Hans-Georg Maaßen aus der CDU abgelehnt. Dies geht aus einem Beschluss des Gremiums hervor, der heute aus Maaßens Umfeld bekannt gegeben wurde. Die Entscheidung basiert auf einer mündlichen Verhandlung vom 23. Juni.

Das Kreisparteigericht spricht gegen Maaßen einen „Verweis“ aufgrund eines Gastbeitrags im Onlinemagazin Die Weltwoche aus. Ihm wird vorgeworfen, den „linken Flügel der CDU“ mit der „Ideologie der sogenannten Anti-Deutschen in den linken Parteien“ in Verbindung zu bringen.

Gemäß dem Beschluss des Gremiums soll Maaßen auch seine Mitgliederrechte zurückerhalten. Der CDU-Bundesvorstand hatte im Februar beschlossen, ein Parteiausschlussverfahren einzuleiten. Es wurde bereits damals mit einem längeren und schwierigen Verfahren gerechnet.

Maaßen war in der Vergangenheit mehrfach durch Äußerungen am rechten Rand aufgefallen. Obwohl ihm die Parteispitze zum Austritt aus der CDU aufgefordert hatte, blieb er Mitglied und wies in einer Stellungnahme Vorwürfe parteischädigenden Verhaltens zurück. Die CDU-Führung warf ihm unter anderem vor, eine „Sprache aus dem Milieu der Antisemiten und Verschwörungsideologen bis hin zu völkischen Ausdrucksweisen“ zu verwenden.

Der damalige Generalsekretär Mario Czaja hatte im Februar erklärt, Maaßen habe sich „sowohl in der Wortwahl als auch in seinen inhaltlichen Themen ganz klar von den Grundpositionen der CDU entfernt“. Maaßen habe „eine Brandmauer“ überschritten und „in der CDU nichts mehr verloren“.

Nun muss auch Mario Czaja seinen Hut nehmen als CDU Generalsekretär.

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