Messerkriminalität

Published On: Freitag, 14.06.2024By Tags:

Der Bundesrat hat am 14. Juni 2024 eine Entschließung zur Bekämpfung der Messerkriminalität und zur Beschleunigung der Novelle des Waffenrechts verabschiedet. Die Initiative ging von mehreren Bundesländern aus, darunter Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Sachsen und das Saarland.

In der Entschließung wird festgestellt, dass die Zahl der mit Messern begangenen Straftaten weiter deutlich ansteigt. Im Jahr 2022 gab es im Vergleich zum Vorjahr einen Anstieg von rund 800 auf insgesamt 8.951 Fälle von gefährlicher und schwerer Körperverletzung mit Messern. Der Bundesrat sieht daher die Notwendigkeit weiterer Maßnahmen, um die Messerkriminalität effektiv einzudämmen, insbesondere an Orten mit hoher Menschendichte. Dort bestehe nicht nur ein erhöhtes Risiko für eine große Zahl potenzieller Opfer, sondern auch die Gefahr von Verletzungen durch Massenpanik im Falle eines Messerangriffs.

Im Rahmen der laufenden Novelle des Waffenrechts fordert der Bundesrat die Prüfung konkreter Maßnahmen. Dazu gehören ein generelles Verbot von Springmessern, ein Verbot des Führens von Messern mit feststehender Klinge ab sechs Zentimeter Länge, ein allgemeines Verbot des Führens von Waffen im öffentlichen Personenverkehr und dessen Gebäuden (außer in verschlossenen Behältnissen) sowie ein generelles Umgangsverbot für Kampfmesser und Dolche.

Darüber hinaus drängt der Bundesrat auf eine zügige Überarbeitung des Waffenrechts durch die Bundesregierung. Die aktuellen Regelungen seien sehr komplex, sodass viele Vorschriften im Zuge der Neufassung vereinfacht und harmonisiert werden könnten.

Die Entschließung wurde an die Bundesregierung weitergeleitet, die sich nun mit den Forderungen der Länder befassen wird. Es gibt keine festgelegten Fristen für das weitere Vorgehen.

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