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Startseite Allgemeines Meta-Whistleblowerin: Schiedsgerichtsbeschluss verhindert Aussage vor dem Kongress
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Meta-Whistleblowerin: Schiedsgerichtsbeschluss verhindert Aussage vor dem Kongress

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Die ehemalige Facebook-Managerin und Whistleblowerin Sarah Wynn-Williams wirft Meta vor, sie daran zu hindern, vor dem US-Kongress sowie Parlamenten in Großbritannien und der EU über ihre Erfahrungen beim Tech-Giganten auszusagen.

Meta blockiert öffentliche Aussagen

Hintergrund ist ein Schiedsgerichtsverfahren, das Meta gegen Wynn-Williams angestrengt hat. Anlass ist die Veröffentlichung ihres Buches „Careless People“, in dem sie kritische Einblicke in die Firmenkultur von Meta, deren China-Strategie und die Auswirkungen auf Teenager schildert.

Laut Meta verstößt das Buch gegen eine freiwillige Nicht-Diskreditierungsvereinbarung, die Wynn-Williams beim Verlassen des Unternehmens unterzeichnet habe. Daraufhin erwirkte Meta eine einstweilige Verfügung, die es ihr untersagt, kritische Aussagen über das Unternehmen zu machen oder das Buch weiter zu bewerben.

Aussageverbot trotz parlamentarischem Interesse

„Mehrere Mitglieder des US-Kongresses, des britischen Parlaments und des Europäischen Parlaments haben um Gespräche mit Frau Wynn-Williams gebeten“, heißt es in einem anwaltlichen Schriftsatz, der CNN vorliegt. Doch das gerichtliche Verbot blockiere ihre Möglichkeit, mit den Abgeordneten zu sprechen.

Laut Meta sei dies nicht beabsichtigt. Eine Unternehmenssprecherin betonte, dass Wynn-Williams weiterhin berechtigt sei, offizielle Beschwerden bei staatlichen Aufsichtsbehörden einzureichen.

Brisante Enthüllungen in „Careless People“

In ihrem Buch erhebt Wynn-Williams schwere Vorwürfe gegen Meta, darunter:

  • Geheimverhandlungen mit China über eine mögliche Expansion
  • Schädliche Auswirkungen von Facebook auf Teenager
  • Sexuelle Belästigung durch hochrangige Führungskräfte

Meta bezeichnete die Aussagen als „veraltet“ und „falsch“ und hatte bereits vor der Veröffentlichung eine Warnung an den Verlag geschickt, in der mit rechtlichen Konsequenzen gedroht wurde.

Whistleblower-Beschwerde bei SEC und Justizministerium

Wynn-Williams hat nicht nur ihr Buch veröffentlicht, sondern 2024 eine Whistleblower-Beschwerde bei der US-Börsenaufsicht SEC sowie 2025 beim Justizministerium eingereicht.

Trotz Metas juristischer Gegenwehr hat sich „Careless People“ als Erfolg erwiesen: Das Buch schaffte es in dieser Woche auf die Bestsellerliste der New York Times.

„Öffentliches Interesse leidet“

Wynn-Williams’ Anwälte argumentieren, dass das Schweigegebot nicht nur sie, sondern auch die öffentliche Aufklärung behindere:

„Das öffentliche Interesse leidet darunter, dass sie nicht auf Anfragen von Gesetzgebern, Journalisten und der Öffentlichkeit antworten kann.“

Die kommenden Wochen werden zeigen, ob Meta seine juristische Linie hält oder ob politischer Druck dazu führt, dass Wynn-Williams doch noch vor dem Kongress aussagen darf.

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