In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Metapriori GmbH, Bertolt-Brecht-Allee 22, 01309 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 34165 vertreten durch den Geschäftsführer Tilo Braun– wurde am 11.03.2016 um 09:17 Uhr Matthias Rönsch, Am Schießhaus 1, 01067 Dresden, Telefon geschäftlich 0351 4918550, Telefax 0351 4918599, Website www.wolff-rapp.de, Email geschäftlich dresden@worako.de zu dem vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Gelder entgegenzunehmen.
– wurde angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände der Insolvenzmasse nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind (allgemeiner Zustimmungsvorbehalt § 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative InsO ). Die Drittschuldner dürfen nur an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten, es sei denn, der vorläufige Insolvenzverwalter stimmt der Leistung an die Schuldnerin zu.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Die Einzelzwangsvollstreckung wurde eingestellt.
533 IN 187/16 Amtsgericht Dresden, Abteilung für Insolvenzsachen, 11.03.2016
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