In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Bielefeld unter HRA 16237 eingetragenen MEVO Project GmbH & Co. KG, Am Wellbach 53, 33609 Bielefeld, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die MEVO Project Verwaltungs GmbH, Am Wellbach 53, 33609 Bielefeld, diese vertreten durch die Geschäftsführer Valerie Ott und Anton Merkel, Am Wellbach 53, 33609 Bielefeld, ist am 30.03.2016, um 13:44 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Andreas Pantlen, Herforder Str. 74, 33602 Bielefeld bestellt. Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
43 IN 295/16
Amtsgericht Bielefeld, 30.03.2016
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