Zitat aus der aktuellen Bilanz:
In Folge der COVID-19-Krise sowie des gesunkenen Ölpreises, haben sich im März 2020 deutliche Korrekturen der weltweiten Börsenkurse ergeben. Als wertbegründendes Ereignis sind die möglichen Auswirkungen bei der Bewertung der Beteiligungen zum 31. Dezember 2019 nicht zu berücksichtigen.
Die Verwaltungsgesellschaft die AIC Verwaltung GmbH, vertreten durch Ihre Geschäftsführer, führt derzeit eine Analyse durch, um mögliche Auswirkungen der gesunkenen Bewertungen an den Kapitalmärkten und der vorübergehenden Einstellung der Betriebstätigkeit in diversen Wirtschaftszweigen und Regionen zu bemessen. Voraussichtlich dauerhafte Wertminderungen in Bezug auf den Buchwert zum 31. Dezember 2019 würden die Ertragslage in nachfolgenden Geschäftsjahren belasten.
Auf Grund der Erfahrungen aus früheren Krisenjahren, u.a. der Finanzkrise 2008, ist jedoch davon auszugehen, dass die geringere Volatilität von Private Equity-Assets auch bei COVID-19 zu sehen sein wird. Aufgrund der zeitversetzten Mark-to-Market-Bewertung im Unterschied zu börsengehandelten Titeln wird sich ein Bewertungsrückgang erst über die nächsten Quartale zeigen. Das konkrete Ausmaß der zu erwartenden zukünftigen Bewertungskorrekturen lässt sich aktuell noch nicht abschätzen.
Zitat Ende
Auch die aktuell veröffentlichten Zahlen sprechen nicht unbedingt dafür, dass es sich hier um ein gewinnträchtiges Investment handelt.
Sehen sie selber:
Mezzanine Capital USA II (MC-US II) GmbH & Co. KG
Köln
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
Amtsgericht Köln – HRA 29471
Anhang für das Geschäftsjahr 2019
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft & Co. KG im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. Sie wendet die Regelungen gemäß § 264a Abs. 1 HGB i.V.m. § 267 Abs. 1 HGB unter Beachtung der besonderen Bestimmungen in § 264c HGB an. Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgte nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert.
Von den größenabhängigen Erleichterungen der §§ 274a und 288 HGB wurde teilweise Gebrauch gemacht.
Die Gesellschaft hat von dem Wahlrecht gemäß § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB, auf die Aufstellung eines Lageberichts zu verzichten, Gebrauch gemacht.
Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang ausgeübt werden können, wurden die Angaben im Anhang gemacht.
II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren die nachfolgend dargestellten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend, die gegenüber dem Vorjahr unverändert beibehalten wurden.
Das Finanzanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten einschließlich Anschaffungsnebenkosten, gegebenenfalls vermindert um außerplanmäßige Abschreibungen gemäß § 253 Abs. 3 Satz 5 und 6 HGB, aktiviert.
Grundlagen der Bewertung zum Bilanzstichtag sind geprüfte Jahresabschlüsse der Private Equity Fonds zum 31. Dezember 2019 sowie die aktuellsten Quartalsberichte der Fonds zum laufenden Geschäftsjahr 2019.
Im Rahmen der Bewertung nach § 253 HGB wurden die den Beteiligungen beizulegenden Zeitwerte grundsätzlich nach den internationalen Bewertungsrichtlinien der „International Private Equity and Venture Capital Valuation Guidelines“ (IPEVG) oder vergleichbaren Regelwerken ermittelt.
Als Ertrag gekennzeichnete Rückflüsse aus dem Private Equity Fonds werden bereits unterjährig als Gewinn vereinnahmt, wenn die Gesellschaft nach dem jeweils gültigen nationalen Gesellschaftsrecht über den Anspruch auf Gewinnvereinnahmung individuell und losgelöst von ihrem Gesellschaftsanteil verfügen kann, im Gesellschaftsvertrag des Fonds keine anderweitige Regelung zur Gewinnverteilung vorgesehen ist und der Jahres- bzw. Quartalsabschluss der jeweiligen Zielfonds realisierte Ergebnisanteile in entsprechender Höhe aufweist.
Soweit es sich lediglich um eine gesellschaftsrechtlich zulässige Ausschüttung freier Liquidität handelt, werden die Ausschüttungen als anschaffungskostenmindernde Kapitalrückzahlungen erfasst.
Die Anschaffungskosten des Finanzanlagevermögens in fremder Währung werden im Transaktionszeitpunkt mit den jeweiligen Tageskursen in Euro umgerechnet. Kapitalrückzahlungen werden anschaffungskostenmindernd mit dem gewogenen Anschaffungskostenkurs erfasst. Die sich gegenüber dem Transaktionskurs zum Zeitpunkt der Rückflüsse ergebenden Fremdwährungseffekte werden ergebniswirksam erfasst.
Darüber hinaus sind etwaige auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten gemäß § 256a HGB mit dem Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag umgerechnet.
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt. Sie wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Die Guthaben bei Kreditinstituten werden zum Nennwert bewertet.
Rückstellungen werden unter Berücksichtigung des Grundsatzes der vernünftigen kaufmännischen Beurteilung mit dem erforderlichen Erfüllungsbetrag angesetzt. Sie berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten.
Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.
Ausstehende Einzahlungsverpflichtungen in die verschiedenen Private Equity Fonds in US-Dollar sind mit dem Devisenkassamittelkurs am 31. Dezember 2019 in Höhe von USD 1,1234 für einen Euro bewertet.
III. Angaben zur Bilanz
1. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Sämtliche ausgewiesenen Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände haben Restlaufzeiten von unter einem Jahr.
2. Eigenkapital
Die im Handelsregister eingetragene Hafteinlage in der Gesamthöhe von TEUR 188 ist zum Abschlussstichtag in voller Höhe eingezahlt.
3. Verbindlichkeiten
Sämtliche ausgewiesenen Verbindlichkeiten haben wie im Vorjahr Restlaufzeiten von unter einem Jahr.
IV. Angaben zu Posten der Gewinn- und Verlustrechnung
Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten in Höhe von TEUR 64 (i.Vj.: TEUR 76) Erträge aus der Währungsumrechnung.
V. Sonstige Angaben
1. Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Die Gesellschaft hat zum 31. Dezember 2019 fünf Private Equity Fonds mit einer Zeichnungssumme von TUSD 14.000 gezeichnet. Die Einlagen werden von den Gesellschaften nach Bedarf und Investitionsverlauf abgerufen.
Aus Einzahlungszusagen bei diesen Beteiligungen bestehen am Bilanzstichtag sonstige finanzielle Verpflichtungen in Höhe von umgerechnet TEUR 1.316, die vollständig in USD bestehen (TUSD 1.478).
Die offenen Einzahlungsverpflichtungen von insgesamt TEUR 1.316 sollen durch die noch nicht abgerufenen Kommanditeinlagen, das bestehende Bankguthaben sowie die Reinvestition von zukünftigen Kapitalrückzahlungen der Fonds gedeckt werden.
2. Arbeitnehmer
Die Gesellschaft beschäftigt kein eigenes Personal.
3. Geschäftsführung
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens geführt durch
BHF Private Equity Management GmbH, Frankfurt am Main, als Komplementärin, vertreten durch:
Herrn Ulrich Lingenthal, Geschäftsführer
Herrn Christian Sander, Geschäftsführer
CAM Alternatives GmbH; Köln, als Komplementärin (bis 9. Januar 2020), vertreten durch
Herrn Andreas Schmidt, Geschäftsführer
Herrn Jürgen Borchers, Geschäftsführer
Herrn Dr. Rolf Wickenkamp, Geschäftsführer
AIC Verwaltung GmbH; Köln, als Komplementärin (ab 10. Januar 2020), vertreten durch:
Herrn Andreas Schmidt, Geschäftsführer
Herrn Jürgen Borchers, Geschäftsführer
4. Persönlich haftender Gesellschafter
Persönlich haftende Gesellschafter der Gesellschaft sind die BHF Private Equity Management GmbH, Frankfurt am Main, mit einem gezeichneten Kapital von TEUR 25, sowie bis 9. Januar 2020 die CAM Alternatives GmbH, Köln, mit einem gezeichneten Kapital von TEUR 500 bzw. die AIC Verwaltung GmbH, Köln ( ab 10. Januar 2020), mit einem gezeichneten Kapital von TEUR 500.
5. Ergebnisverwendung
Aufgrund von vertraglichen Regelungen steht den persönlich haftenden Gesellschaftern ein jährlicher Ergebnis-Vorab zu. Für das Geschäftsjahr 2019 beläuft sich dieser auf insgesamt TEUR 139.
VI. Nachtragsbericht
In Folge der COVID-19-Krise sowie des gesunkenen Ölpreises, haben sich im März 2020 deutliche Korrekturen der weltweiten Börsenkurse ergeben. Als wertbegründendes Ereignis sind die möglichen Auswirkungen bei der Bewertung der Beteiligungen zum 31. Dezember 2019 nicht zu berücksichtigen. Die Verwaltungsgesellschaft die AIC Verwaltung GmbH, vertreten durch Ihre Geschäftsführer, führt derzeit eine Analyse durch, um mögliche Auswirkungen der gesunkenen Bewertungen an den Kapitalmärkten und der vorübergehenden Einstellung der Betriebstätigkeit in diversen Wirtschaftszweigen und Regionen zu bemessen. Voraussichtlich dauerhafte Wertminderungen in Bezug auf den Buchwert zum 31. Dezember 2019 würden die Ertragslage in nachfolgenden Geschäftsjahren belasten. Auf Grund der Erfahrungen aus früheren Krisenjahren, u.a. der Finanzkrise 2008, ist jedoch davon auszugehen, dass die geringere Volatilität von Private Equity-Assets auch bei COVID-19 zu sehen sein wird. Aufgrund der zeitversetzten Mark-to-Market-Bewertung im Unterschied zu börsengehandelten Titeln wird sich ein Bewertungsrückgang erst über die nächsten Quartale zeigen. Das konkrete Ausmaß der zu erwartenden zukünftigen Bewertungskorrekturen lässt sich aktuell noch nicht abschätzen.
Köln, den 29. Juni 2020
Mezzanine Capital USA II (MC-US II) GmbH & Co. KG
vertreten durch
BHF Private Equity Management GmbH
– Komplementärin –
Ulrich Lingenthal
Christian Sander
CAM Alternatives GmbH
– Komplementärin –
Andreas Schmidt
Jürgen Borchers
Der Jahresabschluss 2019 der Gesellschaft Mezzanine Capital USA II (MC-US II) GmbH & Co. KG wurde mit Beschluss vom 17.11.2020 festgestellt.
Aktiva
31.12.2019 | 31.12.2018 | |
EUR | EUR | |
A. Anlagevermögen | ||
Finanzanlagen | ||
1. Beteiligungen | 571.455,43 | 740.384,08 |
571.455,43 | 740.384,08 | |
B. Umlaufvermögen | ||
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | ||
Forderungen gegen Gesellschafter | 0,00 | 3.131,01 |
II. Guthaben bei Kreditinstituten | 472.471,55 | 1.513.914,47 |
472.471,55 | 1.517.045,48 | |
1.043.926,98 | 2.257.429,56 | |
Passiva |
||
31.12.2019 | 31.12.2018 | |
EUR | EUR | |
A. Eigenkapital | ||
I. Kapitalanteile Kommanditisten | ||
1. Kapitalkonto I A (Hafteinlagenkonten) | 187.500,00 | 187.500,00 |
2. Kapitalkonto II (laufende Konten) | 0,00 | 456.060,91 |
187.500,00 | 643.560,91 | |
II. Rücklagen Kommanditisten | ||
Kapitalkonto I B (Rücklagenkonten) | 793.207,00 | 1.539.819,66 |
980.707,00 | 2.183.380,57 | |
B. Rückstellungen | ||
1. Steuerrückstellungen | 0,00 | 14.410,48 |
2. sonstige Rückstellungen | 37.800,00 | 51.300,00 |
37.800,00 | 65.710,48 | |
C. Verbindlichkeiten | ||
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 16.073,35 | 1.351,61 |
2. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern | 9.346,63 | 6.986,90 |
25.419,98 | 8.338,51 | |
1.043.926,98 | 2.257.429,56 |
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