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MFS MERIDIAN FUNDS – MITTEILUNG AN DIE ANTEILINHABER

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MFS MERIDIAN FUNDS

Luxembourg

MITTEILUNG AN DIE ANTEILINHABER

DIESES DOKUMENT IST WICHTIG UND ERFORDERT IHRE SOFORTIGE AUFMERKSAMKEIT. IM ZWEIFELSFALL HOLEN SIE BITTE PROFESSIONELLEN RAT EIN.

Luxemburg, den 27. Juli 2021

Hiermit wird den Anteilinhabern von MFS Meridian Funds (die „Gesellschaft“) mitgeteilt, dass der Verwaltungsrat1 beschlossen hat, bestimmte Änderungen an den Angebotsdokumenten der Gesellschaft vorzunehmen, einschließlich der Dokumente mit den wesentlichen Anlegerinformationen und des Prospekts (der „Prospekt“), die sich auf die Gesellschaft und/​oder bestimmte Teilfonds (die „Fonds“) beziehen, darunter die nachstehend beschriebenen Änderungen. Jedem Hinweis auf einen Fondsnamen ist „MFS Meridian Funds –“ vorangestellt.

1 Sofern nicht anders definiert, haben alle definierten Begriffe vor dem Datum dieser Mitteilung dieselbe Bedeutung wie im Prospekt von MFS Meridian Funds vom 07. Juni 2021.

1.

Allgemeine Änderung der Anlagepolitik: Erhöhung der Anlagegrenze für andere Organismen für gemeinsame Anlagen („OGA“) von 5 % auf 10 % des Nettovermögens; und

2.

Änderung der sekundären Benchmark für Prudent Capital Fund und Prudent Wealth Fund.

Diese Änderungen sind ab dem 27. August 2021 wirksam, einen Monat nach dem Datum dieser Mitteilung (das „Datum des Inkrafttretens“), und werden in der nächsten Aktualisierung des Prospekts berücksichtigt.

Sie brauchen in Bezug auf diese Mitteilung keine Maßnahmen zu ergreifen.

1. Erhöhung der Anlagegrenze für andere OGA von 5 % auf 10 %.

Gemäß dem Prospekt darf jeder Fonds von MFS Meridian Funds in Aktien oder Anteile anderer offener Investmentfonds/​Organismen für gemeinsame Anlagen („OGA“) investieren, die ansonsten gemäß der EU-Richtlinie 2009/​65 über Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (die „OGAW-Richtlinie“) zulässig sind.

Im Prospekt ist derzeit unter „Anlagepolitik und Anlagerisiken – Anlagebeschränkungen und Risikostreuung“ festgelegt, dass jeder Fonds bis zu 5 % seines Vermögens in solche OGA investieren kann. Ab dem Datum des Inkrafttretens wird diese Grenze erhöht, sodass jeder Fonds bis zu 10 % des Fondsvermögens in solche OGA investieren kann.

Es gibt keine weiteren Änderungen der bestehenden Bedingungen oder Anforderungen in Bezug auf die Anlage der Fonds in anderen OGA.

2. Änderung der sekundären Benchmark für Prudent Capital Fund und Prudent Wealth Fund.

Der Prudent Capital Fund und der Prudent Wealth Fund verwenden derzeit jeweils den ICE BofA Merrill Lynch U.S. Dollar LIBOR (3 M Constant Maturity) (USD) als sekundäre Benchmark zum Vergleich der Wertentwicklung. Hierbei handelt es sich um einen Benchmark-Zinssatz, der auf dem London Interbank Offered Rate, oder „LIBOR“, basiert.

Zum Datum des Inkrafttretens wird als neue sekundäre Benchmark für den Prudent Capital Fund und den Prudent Wealth Fund der ICE BofA Merrill Lynch 0-3 Month U.S. Treasury Bill Index (USD) genutzt. Dabei handelt es sich um einen Benchmark-Zinssatz, der auf der Rendite kurzfristiger US-Staatsanleihen basiert. Diese Änderung wird aufgrund der Tatsache vorgenommen, dass die Veröffentlichung von LIBOR-Benchmark-Zinssätzen in den kommenden Jahren eingestellt werden soll.

Verweise auf die sekundären Benchmarks des Prudent Capital Fund und des Prudent Wealth Fund werden im gesamten Fondsprofil jedes Fonds aktualisiert. Die primären Benchmarks der Fonds ändern sich nicht, und es gibt keine weiteren Änderungen hinsichtlich der Angaben oder Anlageverwaltung des Fonds. Die Fonds werden ihre Benchmarks weiterhin nur zum Zwecke des Wertentwicklungsvergleichs verwenden.

Allgemeines

Während des Zeitraums vom Datum dieser Mitteilung bis zum Datum des Inkrafttretens können Anteilinhaber ihre Anteile ohne Rücknahmegebühren zurückgeben; wobei allerdings jegliche aufgeschobenen Ausgabegebühren (z. B. eine bedingt aufgeschobene Rücknahmegebühr) weiterhin anfallen. Ihr Vermittler kann separat eine Bearbeitungsgebühr berechnen.

Aktualisierte Prospekte mit allen oben beschriebenen Änderungen (zusammen mit den Finanzberichten der Fonds und der Satzung) stehen unter 49, Avenue J.F. Kennedy, c/​o State Street Bank International GmbH, Niederlassung Luxemburg, L-1855 Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg oder unter 4, rue Albert Borschette, L-1246 Luxemburg, dem eingetragenen Sitz der Gesellschaft, sowie bei der deutschen Zahl- und Informationsstelle Marcard Stein & Co AG, Ballindamm 36 in 20095 Hamburg zur Verfügung.

Der Verwaltungsrat übernimmt die Verantwortung für die Richtigkeit des Inhalts dieser Mitteilung.

Im Auftrag des Verwaltungsrats

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