Nicht viel aus unserer Sicht, denn wenn dieses Unternehmen in Insolvenz geht, tragen Sie das Verwertungsrisiko. Was bei einer Verwertung aber an Geld erzielt werden kann, wissen Sie nicht und wir auch nicht. Eine Teilgrundschuld ist sicherlich eine bessere Sicherheit als ein reines Darlehen o h n e solch eine Teilgrundschuld an ein Unternehmen zu vergeben, keine Frage. Eine 100% Sicherheit für ihr Kapital gibt es aber auch hier nicht. Wir haben immer mit unseren „Nackenhaaren-smile“, dann Probleme, wenn dem Anleger „quasi“ die 100% Sicherheit vorgegaukelt wird. Die gibt es in diesem Markt definitiv nicht. Augen auf auch bei diesem Investment. Investieren Sie hier ihr Geld nicht BLIND, sondern nur in das konkrete Objekt. Das Objekt bitte in das Beratungsprotokoll eintragen lassen. Tun Sie das nicht, bekommen Sie möglicherweise eine Teilgrundschuldverschreibung an einem Objekt, wo Sie, wenn sie das beim Abschluss des Darlehensvertrages gekannt hätten, nicht investiert hätten. Also, immer das konkrete Investitionsobjekt benennen lassen.
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