Es ist die Gesellschaft, die man in der neuesten Projekt-Beschreibung auf der Crowinvestingplattform von bergfürst finden kann.
Nun, dass diese Gesellschaft dann für die Projektfinanzierung Geld von Dritten benötigt, das kann man, wenn man sich die letzte im Unternehmensregister hinterlegte Bilanz anschaut, durchaus als nachvollziehbar ansehen.
Hier ist kein Eigenkapital mehr ausgewiesen. Aus unserer Sicht kritisch, solch einem Unternehmen, und sei es auch nur für eine Projektfinanzierung, überhaupt Geld zu geben. Das geht für uns dann schon Richtung Venture Capital.
Zudem taucht in dieser Bilanz auch eine Position auf, die wir, na sagen wir mal, eher ungewöhnlich finden.
MGMT Immobilien GmbHbilnazohneigenkapital
Was diese Position dann definiert bedeutet, lesen Sie hier:
Der Unterschiedsbetrag erfasst nach § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB den Saldo aus Vermögensgegenständen, die dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen und unbelastet sind sowie ausschließlich zur Erfüllung von Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen oder vergleichbaren langfristig fälligen Verpflichtungen dienen, und den damit in Zusammenhang stehenden Schulden. Die Vermögensgegenstände sind dabei gemäß § 253 Abs. 1 Satz 4 HGB mit dem Zeitwert anzusetzen.
Diese Position wird bei der GmbH dann relevant, wenn den Geschäftsführern Pensionszusagen erteilt wurden.
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