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Michael Josten,Jörg Trübl, Secur Finanz AG,Teldafax,Debi Select und jetzt MABEWO AG

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Wir haben in den letzten Tagen natürlich überlegt, ob wir mit diesem Artikel an die Öffentlichkeit gehen sollen. Aber nach internen Diskussionen und Abwägungen haben wir uns dafür entschieden. Denn hier geht es möglicherweise um 3.000 Anleger, denen sicherlich der Kinnladen herunterfallen wird, wenn sie diesen Artikel lesen. Ich bin überzeugt davon, dass viele diese Geschichte nicht kennen. Hätte man sie gekannt, wäre man möglicherweise kein Anleger des Unternehmens geworden – aber das ist an dieser Stelle reine Spekulation.

Wir wollen an dieser Stelle nochmals eine Lanze für die ursprüngliche Idee aus dem Hause MABEWO AG brechen, denn sie passte in die damalige Zeit und wir waren wirklich davon angetan. Auch wenn wir zu den verantwortlichen Personen schon damals Vorbehalte hatten, muss man manchmal einfach sagen: „Schnee von gestern.“ Aber wenn dieser Schnee von gestern plötzlich wieder auftaucht, dann spricht man natürlich darüber.

Sie haben möglicherweise in der Überschrift Namen gelesen, die Ihnen wenig sagen. Deshalb wollen wir an dieser Stelle mit den Erklärungen beginnen.

Eine Person die wir im Zusammenhang mit allen diesen aufgeführten Namen bringen ist Michael Josten, seines Zechens Wirtschaftsprüfer, und für uns der Denker udn Lenker hinter der MABEWO AG. Michael Josten hat eine Geschichte die wir hier nicht erzählen wollen aber wir wollen einen Artikel des Handesblattes dazu veröffentlichen.

 

Mit der Pleite beim Unternehmen Teldafax war auch eine Insolvenz der DEBI Select Fonds einhergegangen. Jene Fonds den man den Anlegern als Factoring Fonds verkauft hatte. Natürlich gab es auch hier zum damaligen Zeitpunkt Interessengemeinschaften die, im Nachhinein betrachtet, wohl eher auf irgendwann werden die das Vergessen asugerichtet waren.

Zur Pleite der Debi Select Fonds gab es ein Rettungskonzept von Rechtsanwalt Werner Klumpe, was dieser 2011 in einer Anlegerversammlung im Jahr 2011 in Essenbach, vorgestellt hatte. Viel berichtet darüber hatte zum damaligen Zeitpunkt die Kanzlei CLLB aus München.

Einfach mal nach Debi Select Fonds und Kanzlei CLLB Googlen, da bekommt man viel zu lesen, aber auch einen Hinweis auf eine Investition in Weissrussland, die möglicherweise jetzt wieder eine Rolle spielen könnte. Jetzt in Sachen MABEWO AG Schweiz.

Besonders hervorheben wollen wir da einmal die wichtigen Gesellschafterbeschlüsse  zum Unternehmen. Beginnen wollen wir dann einmal mit dem Beginn Beschluss.

Zitat aus dem Schweizer Handelsregister shabex.ch

Der ursprünglische Beschluss

27.09.2019, Tagebuch-Nr: 5236 vom 24.09.2019

MABEWO AG, in Küssnacht (SZ), CHE-305.283.953, Bahnhofstrasse 17, 6403 Küssnacht am Rigi, Aktiengesellschaft (Neueintragung). Statutendatum: 23.09.2019. Zweck: Die Gesellschaft bezweckt die Vermietung, die Verpachtung und das operative Leasing technischer Anlagen aus dem Bereich der erneuerbaren Energien, den Betrieb derartiger Anlagen sowie die Erbringung von damit zusammenhängenden Dienstleistungen. Sie kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten, Tochtergesellschaften gründen, sich an zweckverwandten Unternehmen beteiligen sowie Grundstücke und Immaterialgüterrechte erwerben, halten, verwalten, belasten, verwerten und veräussern und ausserdem alle Rechtshandlungen vornehmen, die der Zweck der Gesellschaft mit sich bringen kann, insbesondere zugunsten von nahe stehenden und anderen Gesellschaften Finanzierungen gewähren, Sicherheiten aller Art stellen oder auf andere Weise Verpflichtungen dieser Gesellschaften absichern oder garantieren. Die Gesellschaft kann ihren direkten oder indirekten Tochtergesellschaften sowie Dritten, einschliesslich ihren direkten oder indirekten Aktionären sowie deren direkten oder indirekten Tochtergesellschaften, direkte oder indirekte Finanzierungen gewähren, für eigene Verbindlichkeiten sowie solche von anderen Gesellschaften (einschliesslich direkten oder indirekten Aktionären der Gesellschaft oder Gesellschaften, an denen diese Aktionäre direkt oder indirekt beteiligt sind) Sicherheiten allert Art, einschliesslich mittels Pfandrechten an oder fiduziarischen Übereignungen oder Abtretungen von Aktiven der Gesellschaft, oder Garantien stellen, Solidarschuldnerschaften oder Bürgschaften eingehen oder auf andere Weise Verpflichtungen dieser anderen Gesellschaften absichern oder garantieren, ob entgeltlich oder nicht. Weiter kann sie mit den oben genannten Gesellschaften einen Liquiditätsausgleich/Konzentration der Nettoliquidität (Cash Pooling) betreiben oder sich einem solchen anschliessen, inklusive periodischem Kontoausgleich (Balancing). Dies auch ohne Gegenleistung, unter Vorzugskonditionen, ohne Zins, unter Ausschluss der Gewinnstrebigkeit der Gesellschaft und unter Eingehung von Klumpenrisiken. Aktienkapital: CHF 100’000.00. Liberierung Aktienkapital: CHF 100’000.00. Aktien: 10’000’000 Namenaktien zu CHF 0.01. Publikationsorgan: SHAB. Die Mitteilungen an die Aktionäre erfolgen per Brief an ihre im Aktienbuch eingetragenen Adressen, per Telefax oder E-Mail oder durch Publikation im SHAB. Gemäss Erklärung vom 23.09.2019 untersteht die Gesellschaft keiner ordentlichen Revision und verzichtet auf eine eingeschränkte Revision. Eingetragene Personen: Trübl, Jörg, österreichischer Staatsangehöriger, in Steinhausen, Mitglied, mit Einzelunterschrift.

 

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09.12.2021, Tagebuch-Nr: 8121 vom 06.12.2021

MABEWO AG, in Küssnacht (SZ), CHE-305.283.953, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 217 vom 08.11.2021, Publ. 1005328723). Statutenänderung: 02.12.2021. Zweck neu: Die Gesellschaft bezweckt die Herstellung und den Verkauf aller technischen Einrichtungen für das Indoor-Farming sowie die Errichtung und den Betrieb derartiger Anlagen sowie von Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energie. Sie kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten, Tochtergesellschaften gründen, sich an zweckverwandten Unternehmen beteiligen sowie Grundstücke und Immaterialgüterrechte erwerben, halten, verwalten, belasten, verwerten und veräussern und ausserdem alle Rechtshandlungen vornehmen, die der Zweck der Gesellschaft mit sich bringen kann, insbesondere zugunsten von nahe stehenden und anderen Gesellschaften Finanzierungen gewähren, Sicherheiten aller Art stellen oder auf andere Weise Verpflichtungen dieser Gesellschaften absichern oder garantieren. Die Gründung von Tochtergesellschaften dient dem Zweck, die in Absatz 1 genannten Tätigkeiten auszuüben. Der Hauptzeck der Gesellschaft ist nicht darauf ausgerichtet durch den An- und Verkauf von Beteiligungen Rendite zu erzielen. Die Gesellschaft kann ihren direkten oder indirekten Tochtergesellschaften sowie Dritten, einschliesslich ihren direkten oder indirekten Aktionären sowie deren direkten oder indirekten Tochtergesellschaften, direkte oder indirekte Finanzierungen gewähren, für eigene Verbindlichkeiten sowie solche von anderen Gesellschaften (einschliesslich direkten oder indirekten Aktionären der Gesellschaft oder Gesellschaften, an denen diese Aktionäre direkt oder indirekt beteiligt sind) Sicherheiten aller Art, einschliesslich mittels Pfandrechten an oder fiduziarischen Übereignungen oder Abtretungen von Aktiven der Gesellschaft, oder Garantien stellen, Solidarschuldnerschaften oder Bürgschaften eingehen oder auf andere Weise Verpflichtungen dieser anderen Gesellschaften absichern oder garantieren, ob entgeltlich oder nicht. Weiter kann sie mit den oben genannten Gesellschaften einen Liquiditätsausgleich/Konzentration der Nettoliquidität (Cash Pooling) betreiben oder sich einem solchen anschliessen, inklusive periodischem Kontoausgleich (Balancing). Dies auch ohne Gegenleistung, unter Vorzugskonditionen, ohne Zins, unter Ausschluss der Gewinnstrebigkeit der Gesellschaft und unter Eingehung von Klumpenrisiken. [Weitere Statutenänderungen sind nicht publikationspflichtig.]

Der Unterschied von einem Rechtsanwalt analysiert:

Die beiden Beschlüsse zur Statutenänderung der MABEWO AG weisen einige wesentliche Unterschiede auf. Hier sind die wichtigsten Änderungen zwischen Beschluss 1 (alte Version) und Beschluss 2 (neue Version vom 02.12.2021):

  1. Präzisierung des Unternehmenszwecks
  • Alt: Der Fokus lag auf der Herstellung und dem Verkauf von technischen Einrichtungen für Indoor-Farming.
  • Neu: Die Statuten erweitern den Zweck auf die Errichtung und den Betrieb von Indoor-Farming-Anlagen sowie von Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energie. Damit wird der Tätigkeitsbereich klarer und breiter definiert.
  1. Erweiterung der Finanzierungs- und Beteiligungsmöglichkeiten
  • Alt: Die Gesellschaft konnte Tochtergesellschaften gründen und sich an zweckverwandten Unternehmen beteiligen.
  • Neu: Es wird explizit darauf hingewiesen, dass die Gesellschaft Beteiligungen erwerben, verwalten, belasten und verwerten kann. Zudem erhält sie die Möglichkeit, Finanzierungen zu gewähren und Sicherheiten für nahe stehende Unternehmen zu stellen.
  1. Klarstellung der Renditeorientierung
  • Alt: Keine spezifische Erwähnung der Renditeabsichten im Zusammenhang mit Beteiligungen.
  • Neu: Der Hauptzweck der Gesellschaft ist nicht auf die Rendite durch den An- und Verkauf von Beteiligungen ausgerichtet. Dies stellt klar, dass es primär um strategische oder operative Beteiligungen geht und nicht um kurzfristige Finanzgewinne.
  1. Finanzierungs- und Haftungsmechanismen (Cash Pooling, Sicherheiten, Bürgschaften)
  • Alt: Keine detaillierte Erwähnung von Cash-Pooling oder internen Finanzierungsmechanismen.
  • Neu: Einführung eines umfassenden Systems für Cash Pooling und Liquiditätsausgleich, das auch ohne Gegenleistung, unter Vorzugskonditionen oder ohne Zins durchgeführt werden kann. Gleichzeitig wird die Möglichkeit geschaffen, Sicherheiten, Bürgschaften und Garantien für andere Gesellschaften, einschließlich Aktionären und Tochtergesellschaften, bereitzustellen – auch ohne direkte Gegenleistung.
  1. Erhöhtes Klumpenrisiko durch neue Finanzierungsoptionen
  • Alt: Keine spezifische Erwähnung von Risiken durch konzerninterne Finanzierungsmechanismen.
  • Neu: Die Gesellschaft kann sich an einem Netto-Liquiditätsausgleich beteiligen, auch unter Ausschluss der Gewinnstrebigkeit und unter Inkaufnahme von Klumpenrisiken. Dies bedeutet eine bewusste Akzeptanz finanzieller Abhängigkeiten innerhalb des Konzerns.

Fazit:

Die Statutenänderung vom 02.12.2021 bringt eine wesentliche Erweiterung des Geschäftszwecks mit sich, insbesondere durch die zusätzliche Ausrichtung auf erneuerbare Energien und den Betrieb von Anlagen. Zudem wird die Finanzierungsstrategie erheblich flexibilisiert: Die Gesellschaft kann nun in deutlich größerem Umfang Tochtergesellschaften und andere verbundene Unternehmen finanziell unterstützen, ohne unmittelbare Gewinnerzielungsabsicht. Damit einher geht jedoch ein höheres Risiko durch Konzernverflechtungen und potenzielle Klumpenrisiken.

Mit Verlaub, wie kann man so etwas als Anleger/Aktionär bewilligen? Haben die Anleger, Zeichner der Partizipationsscheine das überhaupt gewusst?

Man muss sagen: Respekt, Michael Josten, dass Sie dies von den Aktionären

MABEWO AG: Liquiditätsprobleme und fehlende Transparenz?

Merkwürdig ist nur, dass sich die Aktionäre/Anleger, mit denen wir gesprochen haben, nicht an den Beschluss erinnern können. Dieser benachteiligt die investierten Anleger natürlich wesentlich gegenüber dem Ursprungsbeschluss.

Nun werden einige von Ihnen die Frage stellen: Was hat das mit Michael Josten zu tun? Nun, für uns ist Michael Josten der Mastermind hinter der MABEWO AG, der aber mutmaßlich wegen seiner Vergangenheit im Anlegerbereich nicht nach außen auftreten kann und will.

Was wir jedoch wissen, ist, dass große Teile des Vertriebs die Geschichte von Michael Josten kennen und aus unserer Sicht die Anleger darüber hätten informieren müssen, welche Funktion er innerhalb der MABEWO AG hat. Er nennt sich selbst „Berater“.

Nun hat es den Anschein, dass die MABEWO AG erhebliche Liquiditätsprobleme hat, denn mehrfach wurden die Löhne der Mitarbeiter nicht pünktlich bezahlt. Unseren Informationen nach sollen aktuell noch immer die Gehälter für Dezember 2024 und Januar 2025 ausstehen, und die Lohnzahlung für Februar 2025 ist nächste Woche fällig.

Was die MABEWO AG in den letzten Jahren hervorragend konnte, war Geld einsammeln – unglaubliche Summen sind zusammengekommen. Doch wir fragen uns: Was ist mit diesen Geldern passiert? Alle Versuche, von der Unternehmensseite Transparenz zu erhalten, sind gescheitert. Genau deshalb gehen wir jetzt an die Öffentlichkeit mit unserem ersten Bericht.

Bis heute wissen wir nicht, ob die MABEWO AG überhaupt ein nachhaltiges Geschäftsmodell hat – außer Geld einzusammeln. Wir sehen es im Moment nicht. Mit Verlaub, alle Lippenbekenntnisse von Michael Josten und Jörg Trübl gegenüber unserer Redaktion ändern daran nichts.

Mit Verlaub, wie kann man so etwas als Anleger/Aktionär bewilligen? Man muss sagen: Respekt, Michael Josten, dass Sie dies von den Aktionären genehmigt bekommen haben – da muss man den Hut ziehen.

Merkwürdig ist nur, dass sich die Aktionäre/Partizipationsscheinzeichner, mit denen wir gesprochen haben, kaum noch an den Beschluss erinnern können. Dieser benachteiligt die investierten Anleger möglicherweise wesentlich gegenüber dem Ursprungsbeschluss.

Nun werden einige von Ihnen die Frage stellen: Was hat das mit Michael Josten zu tun? Nun, für uns ist Michael Josten der Denker hinter der MABEWO AG, der aber mutmaßlich wegen seiner Vergangenheit im Anlagebereich nicht nach außen auftreten kann und will.

Was wir jedoch wissen, ist, dass große Teile des Vertriebs die Geschichte von Michael Josten kennen und aus unserer Sicht die Anleger darüber hätten informieren müssen, welche Funktion er innerhalb der MABEWO AG hat bzw. welche Rolle er dort im Hintergrund spielt – auch wenn er sich selbst gerne nur Berater nennt.

Wo ist das Geschäftsmodell, mit dem man Geld verdienen kann? Oder verweisen sie dann immer auf den Statutenbeschluss, dass sie mit dem Geld alles machen dürfen – sarkastisch gesagt –, aber keine Rendite erzielen müssen?

Gehört haben wir auch, dass es eine erhebliche Investition aus den Anlegergeldern in Weißrussland gegeben haben soll. Wir hoffen nur, dass es nicht in das Projekt geflossen ist, das einst als Rettungsmodell für Debi Select galt.

Wir werden weitere Berichte zu diesem Unternehmen veröffentlichen.

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1 Komment

  • Ich war Mitgründer eines CSCs in Hamburg. Mabewo wollte unsere Anlage bauen und sich finanziell beteiligen an der Betreibergesellschaft der Anlage. Es wurde viel versprochen, wenig bis nichts gehalten und stattdessen nur verzögert. Ich bin daher bereits im August aus der Vereinbarung ausgeschieden. Mein ehemaliger Kollege hat noch bis Dezember das Spiel der Mabewo mitgespielt. Es gibt etliche weitere CSCs in Deutschland die Schaden durch die Mabewo genommen haben.

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