So eine Anordnung der BaFin setzt natürlich einen Mechanismus in Gang, den man als Initiator dann erfüllen muss. Vorrangig ist dann immer, das die eingezahlten Gelder an die Kunden zurückgezahlt werden können. Viele Unternehmen, vor allem seriöse in diesem Bereich, haben dann natürlich das Problem der „investierten Gelder“, heisst man hat keine Liquidität um die Anlegergelder auszahlen zu können, ergo geht man irgendwann in Insolvenz. Ob das hier auch so ist wird man abwarten müssen. Ob das Unternehmen überhaupt viel Geld eingesammelt hat ist natürlich auch noch eine Frage, denn laut Unternehmensregister gibt es das Unternehmen erst seit Ende 2013. Trotzdem, der Vorgang zeigt natürlich auch wieder wie die BaFin das Thema Nachrangdarlehen konsequent nachverfolgt.
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