Finanzvertriebsikone Michael Turgut lässt sich bekanntlich durch nichts unterkriegen, morgens aufstehen und arbeiten ist seine Devise.
Immer gut gelaunt und energiegeladen. Der Franke mit der typischen Stimme gilt vielen als der typische Vertreter des grauen Kapitalmarkts. Nach juristischem Tauziehen um eine Berufung vor dem Bundesgerichtshof hatte Herr Turgut sein Rechtsmittel gegen die Entscheidung des Landgerichts Hof verloren.
Turgut war zu einer vierjährige Freiheitsstrafe wegen Bankrotts verurteilt worden 2016 vom Landgericht Hof. Er war dann nach Berlin verzogen und trat in Berlin die Strafe im OFFENEN Vollzug an.
Dieser offene Vollzug ist nun widerrufen worden. Grund: laut Berliner Kurier, er habe in Berlin weiter seinen Geschäften nachgehen wollen. Sozusagen fröhlich morgens aus der Haftanstalt raus und abends wieder rein. Alles im gepflegten Anzug und zwischendurch Kundenbesuche, Vertriebsgespräche und Vorträge halten. Das war der Berliner Justiz dann doch zu viel. Quittung: GESCHLOSSENER Vollzug ab sofort.
Gegen die Entscheidung sind selbstverständlich Rechtsmittel möglich.
In der Rechtsprechung ist anerkannt, daß die Zuweisung eines Gefangenen zum offenen Vollzug nur unter den Voraussetzungen des entsprechend anzuwendenden § 14 Abs. 2 StVollzG widerrufen bzw. zurückgenommen werden kann, wenn dieser die Voraussetzungen des § 10 Abs. 1 StVollzG nicht (mehr) erfüllt, schreibt das zuständige Berliner Kammergericht….Beschluss vom 13.06.2006 – 5 Ws 229/06 Vollzug
Es ist also keine Selbstverständlichkeit, dass in Berlin jeder Strafgefangene auf der Straße spazieren gehen darf. Wir sind gespannt, wie die Angelegenheit ausgeht….
Jetzt hat der Fall Turgut den Bereich Justiz verlassen. Angegriffen wird der linke Berliner Senat. Er sei nach Meinung der Kritiker zu lasch. Insbesondere Wohlhabende könnten sich dies zu Nutze machen. Das wird sich die Politik nicht gefallen lassen. Es würde mich nicht wundern, wenn Herr Turgut den vollen Rest der Strafe absitzt.