Michael Turgut war vor fast zwei Jahren vom Landgericht Hof zu einer vierjährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden, hatte dann jedoch noch im Gerichtssaal Widerspruch gegen das Urteil beim BGH eingelegt. Nun, nach knapp zwei Jahren steht fest, dass Michael Turgut die vom Hofer Landgericht verhängte Strafe antreten muss. Der BGH hat seinem Einspruch nicht stattgegeben.
Der BGH bestätigte damit das Urteil des Hofer Landgerichtes vollumfänglich wegen vorsätzlichen Bankrotts und falscher Versicherung an Eides statt. Nach Überzeugung der Bundesrichter sind der vierten Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Hof keine Rechtsfehler unterlaufen.
Als Vorbestrafter kann er auch nicht damit rechnen, schon zur Hälfte der Haftzeit auf Bewährung entlassen zu werden. Hinzu kommt, dass er die dem Urteil zugrunde liegenden Straftaten während laufender Bewährungsfristen und teilweise sogar in der Untersuchungshaft begangen haben soll. Michael Turgut wird nun irgendwann auch die Ladung zum Haftantritt durch die zuständige Justizbehörde bekommen.
Was wird nun aus dem Vertrieb von Michael Turgut? Wie man hört, hat Michael Turgut für den jetzt eingetretenen Fall, der für ihn eigentlich undenkbar war, Vorsorge getroffen, damit der Vertrieb weiterhin funktionieren kann. Ob das aber möglich ist, wenn die „Gallionsfigur“ fehlt, ist dann sicherlich eher fraglich.
Michael Turgut hat unserer Informationen nach noch einen weiteren Prozess in Mannheim zu erwarten. Hier geht es um das Unternehmen Life Performance. Nach Aussagen weiterer Beteiligter in dem Verfahren ist mit einem Prozessbeginn im nächsten Jahr zu rechnen.
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