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Miese Bilanz aus Sicht der Kommanditisten: PATRIZIA Retail Eins Immobilien GmbH & Co. KG

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PATRIZIA Retail Eins Immobilien GmbH & Co. KG

Hamburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020

BILANZ

AKTIVA

Einzelposten
Geschäftsjahr
EUR

Gesamt
Geschäftsjahr
EUR

Einzelposten
Vorjahr
EUR

Gesamt
Vorjahr
EUR

A. Anlagevermögen

Sachanlagen

10.927.886,12 11.264.486,12

B. Umlaufvermögen

I. Vorräte

114.190,23 240.137,39

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

51.120,75 144.146,90

III. Guthaben bei Kreditinstituten

415.899,08 581.210,06 10.205,25 394.489,54

C. Nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil der Kommanditisten

1.427.130,17 1.390.910,42

Summe Aktiva

12.936.226,35 13.049.886,08

PASSIVA

Einzelposten
Geschäftsjahr
EUR

Gesamt
Geschäftsjahr
EUR

Einzelposten
Vorjahr
EUR

Gesamt
Vorjahr
EUR

A. Eigenkapital

I. Kapitalanteile der Komplementärin

0,00 0,00

II. Kapitalanteile der Kommanditisten

-1.427.130,17 -1.390.910,42

III. Nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil der Kommanditisten

1.427.130,17 0,00 1.390.910,42 0,00

B. Rückstellungen

6.600,00 41.718,48

C. Verbindlichkeiten

12.929.626,35 13.008.167,60

Summe Passiva

12.936.226,35 13.049.886,08

Anhang für den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020

I. Allgemeine Hinweise

Gesellschaft: PATRIZIA Retail Eins Immobilien GmbH & Co. KG

Sitz: Hamburg

Registergericht: Amtsgericht Hamburg

Handelsregisternummer: HRA 120439

Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß §§ 242 ff. und §§ 264 ff. i.V.m. § 264a Abs. 1 HGB aufgestellt. Es gelten die Vorschriften für Personenhandelsgesellschaften i.S.d. § 264a HGB. Die Gesellschaft ist eine kleine Personenhandelsgesellschaft.

II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Der Ansatz und die Bewertung von Bilanzposten sind unbeeinflusst von der Corona-Pandemie.

Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden gegenüber dem Vorjahr unverändert angewendet.

Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend.

Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und wird, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens werden nach Maßgabe der voraussichtlichen Nutzungsdauer auf der Grundlage steuerlich anerkannter Höchstsätze abgeschrieben. Soweit eine dauerhafte Wertminderung der Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens gegeben ist, wird auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben.

Die Vorräte werden unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips zum Nennwert bewertet.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt.
Allen risikobehafteten Posten ist durch Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen.

Die Guthaben bei Kreditinstituten wurden zu Nennwerten bewertet.

Das Eigenkapital ist zum Nennwert angesetzt.

Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten. Sie sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit größer 1 Jahr sind nicht vorhanden.

Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

III. Erläuterungen zur Bilanz

a. Umlaufvermögen

Vorräte

Die Vorräte bestehen aus noch nicht abgerechneten Nebenkosten an die Mieter. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (33 T€) bestehen gegen Mieter.

Sämtliche Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von unter einem Jahr.

b. Verbindlichkeiten

Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten sind im Verbindlichkeitenspiegel im Einzelnen dargestellt.

(Vorjahr)

insgesamt

davon bis zu 1 Jahr davon mehr als 1 Jahr und bis zu 5 Jahren davon mehr als 5 Jahre

T€

T€

T€

T€

Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

9.650 0 0 9.650
(9.650) (0) (0) (9.650)

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

130 130 0 0
(211) (211) (0) (0)

Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen

3.124 55 641 2.428
(3.124) (55) (641) (2.428)

Sonstige Verbindlichkeiten

26 26 0 0
(23) (23) (0) (0)

Summe

12.930 211 641 12.078
(13.008) (289) (641) (12.078)

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten betreffen ein verzinsliches Darlehen der Berlin Hyp AG, Berlin, in Höhe von 9.650 T€. Diese Verbindlichkeiten sind in voller Höhe durch ein Grundpfandrecht gesichert.

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen beinhalten ein verzinsliches Darlehen in Höhe von 3.069 T€ sowie Darlehenszinsen in Höhe von 55 T€.

IV. Sonstige Angaben

a. Bilanzielle Überschuldung

Die Gesellschaft ist zum 31. Dezember 2020 bilanziell überschuldet. Aufgrund einer positiven Fortführungsprognose und ausreichenden stillen Reserven liegt keine Überschuldung im insolvenzrechtlichen Sinn vor.

b. Haftungsverhältnisse

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten beinhalten eine Darlehensverbindlichkeit gegenüber der Berlin Hyp AG. Dieses Darlehen ist durch Grundpfandrechte gesichert. Mit diesen haftet die Gesellschaft gesamtschuldnerisch auch für und mit ihr verbundene Unternehmen. Die Gesellschaft ist Gesamtschuldnerin und Garantin für die gesamten Darlehensverbindlichkeiten der verbundenen Unternehmen in Höhe von EUR 120,5 Mio. (einschließlich der eigenen Darlehensverbindlichkeiten) gegenüber der Berlin Hyp AG.

c. Auswirkungen der Corona-Pandemie

Der Ausbruch der Corona Pandemie im Jahr 2020 wird auch unsere Gesellschaft negativ beeinflussen; wir können jedoch die konkreten Auswirkungen auf das Einkaufs- und Fachmarktzentrum noch nicht einschätzen, da diese von mehreren Faktoren abhängen (Länge von Lockdowns, Staatshilfen usw.). Es ist jedenfalls von kurzfristigen Ertragsminderungen im Geschäftsjahr 2021 auszugehen (sinkende Umsatzmieten, Ausfall von Mietern u. ä.). Wir gehen von einer Unternehmensfortführung aus.

 

Hamburg, den 31. März 2021

gez. Sebastian Hubertus Lohmer; Dominik Josef Röhrich; Irmgard Linker

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 25. August 2021

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