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Miese Bilanz Bayern Kapital GmbH – Warum soll man bei so einer Bilanz bei Ihnen investieren?

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Eine Frage, die sich uns bei einem Blick in die letzte im Unternehmensregister hinterlegten Bilanz dann doch stellt, denn einen 7-stelligen Verlust im mittleren Bereich, den sieht wohl kein Anleger gerne. Für uns ist das Anleger-Geldvernichtung.

Bayern Kapital GmbH

Landshut

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020

Bilanz

Aktiva

31.12.2020
EUR
31.12.2019
EUR
A. Anlagevermögen 84.320.345,86 94.673.517,44
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 33.051,00 2.903,00
II. Sachanlagen 112.950,00 105.989,00
III. Finanzanlagen 84.174.344,86 94.564.625,44
B. Umlaufvermögen 13.708.085,56 10.237.516,57
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1.061.631,52 1.320.263,08
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 12.646.454,04 8.917.253,49
C. Rechnungsabgrenzungsposten 117.829,59 57.726,95
Summe Aktiva 98.146.261,01 104.968.760,96

Passiva

31.12.2020
EUR
31.12.2019
EUR
A. Eigenkapital 86.222.724,40 90.075.679,54
I. Gezeichnetes Kapital 10.000.000,00 10.000.000,00
II. Kapitalrücklage 65.240.227,11 63.240.227,11
III. Gewinnrücklagen/​Ergebnisrücklagen 16.835.452,43 16.294.943,95
IV. Jahresfehlbetrag 5.852.955,14 -540.508,48
B. Rückstellungen 629.205,47 518.116,62
C. Verbindlichkeiten 11.294.331,14 14.374.964,80
Summe Passiva 98.146.261,01 104.968.760,96

Anhang zum 31. Dezember 2020

A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Firma: Bayern Kapital GmbH

Sitz: 84028 Landshut, Ländgasse 135a

Registergericht: AG Landshut, HRB 4084

Der Jahresabschluss der Firma Bayern Kapital GmbH wurde gem. § 16 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages auf der Grundlage der für große Kapitalgesellschaften geltenden Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH – Gesetzes zu beachten.

Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.

B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Für die Erstellung des Jahresabschlusses waren die nachfolgenden, gegenüber dem Vorjahr im wesentlichen unveränderten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend.

Die immateriellen Vermögensgegenstände sowie das Sachanlagevermögen wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und um die planmäßigen Abschreibungen vermindert.

Die Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände vorgenommen.

Die Beteiligungen sind mit ihren Anschaffungskosten angesetzt; bestehenden latenten und erkennbaren spezifischen Risiken wurde durch eine angemessene Risikovorsorge (Wertberichtigung) Rechnung getragen.

Zum besseren Verständnis des Jahresabschlusses wurde gem. § 265 Abs. 6 HGB die Postenbezeichnung zu A. III.1 aus § 266 Abs. 2 HGB in „Beteiligungen an verbundenen Unternehmen“ geändert. Für Beteiligungen, an denen der dafür maßgebliche Einfluss nicht besteht, wird die Bezeichnung „sonstige Beteiligungen“ gewählt.

Soweit erforderlich wurden Einzelwertberichtigungen gebildet.

Die Forderungen, sonstigen Vermögensgegenstände sowie die flüssigen Mittel wurden zum Nennwert bewertet, soweit erforderlich, wurden Wertberichtigungen vorgenommen.

Rechnungsabgrenzungsposten wurden zur periodengerechten Erfassung der Aufwendungen und Erträge gebildet.

Bei der Bildung von Rückstellungen wurde den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen. Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

C. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung

1. Entwicklung des Anlagevermögens Auf Finanzanlagen waren im Berichtszeitraum außerplanmäßige Abschreibungen aufgrund zu befürchtender Wertminderungen vorzunehmen.

Auf die Darstellung der Entwicklung des Anlagevermögens (Anlagegitter) wird gem. § 288 Abs. 1 Nr. 1 HGB verzichtet

2. Sonstige Ausleihungen

Sonstige Ausleihungen waren zum Bilanzstichtag nicht vorhanden.

3. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Restlaufzeiten sämtlicher Forderungen und sonstiger Vermögensgegenstände betragen weniger als ein Jahr.

Die sonstigen Vermögensgegenstände enthalten im wesentlichen Gewinnanteile, Steuererstattungsansprüche sowie Forderungen aus Weiterbelastungen zum Stichtag.

4. Rücklagen

Die Kapitalrücklage enthält nur Beträge i. S. von § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB: andere Zuzahlungen, die die Gesellschafterin in das Eigenkapital geleistet hat.

Für das Geschäftsjahr 2020 schlägt die Geschäftsführung vor, den Jahresfehlbetrag auf neue Rechnung vorzutragen.

5. Rückstellungen i. S. § 285 Nr. 12 HGB

Erläuterungspflichtige sonstige Rückstellungen lagen nicht vor.

6. Verbindlichkeiten

Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten EUR EUR mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 9.745.123,67 (Vj. 8.832.183,47)

– Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 9.377.282,26 (Vj. 7.982.312,30)

– Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 178.063,70 (Vj. 707.406,78)

– sonstige Verbindlichkeiten 189.777,71 (Vj. 142.464,39)

mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren 1.549.207,47 (Vj. 5.542.781,33)

– Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 1.549.207,47 (Vj. 5.542.781,33)

Die Verbindlichkeiten sind nicht durch Pfandrechte gesichert.

Bei den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten handelt es sich zugleich um Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen. Zur Erhöhung der Transparenz wurde die Bezeichnung „Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten“ auf der Grundlagen von § 265 Abs. 6 HGB um den Zusatz „(=LfA)“ ergänzt.

Bei den sonstigen Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten aus Steuern in Höhe von EUR 92.367,93 (im Vorjahr EUR 82.416,80) und Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit in Höhe von EUR 4.285,35 (im Vorjahr EUR 4.206,30) enthalten.

7. Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG)

Gegenüber der LfA Förderbank Bayern als Gesellschafterin bestanden zum 31.12.2020 Forderungen in Höhe von EUR 695.964,62 (Vj. EUR 765.450,28) und Verbindlichkeiten in Höhe von EUR 1.555.663,39 (Vj. EUR 5.543.394,92).

D. Sonstige Angaben

1. Haftungsverhältnisse

Neben den in der Bilanz aufgeführten Verbindlichkeiten bestehen keine Haftungsverhältnisse.

2. Sonstige finanzielle Verpflichtungen gem. § 285 Nr. 3a HGB

Sonstige finanzielle Verpflichtungen bestehen aufgrund von Miet- und Leasingverhältnissen in Höhe von EUR 141.593,00 (Vj. EUR 136.166,00) (Summe der Jahresmieten).

3. Aufgliederung gem. § 285 Nr. 4 HGB

Der Tätigkeitsbereich der Gesellschaft besteht mittelbar und unmittelbar in der Vergabe von Beteiligungen als Risikokapital an vorrangig junge, bayerische Unternehmen. Daher entfällt eine Aufgliederung nach Tätigkeitsbereichen sowie nach geographisch bestimmten Märkten.

Die mittelbare Vergabe von Risikokapital erfolgte im Geschäftsjahr im Rahmen der Technologie Beteiligungsfonds Bayern GmbH & Co. KG, Landshut, sowie der Technologie Seed-Beteiligungsfonds Bayern GmbH & Co. KG, Landshut, der Technologie Beteiligungsfonds Bayern II GmbH & Co. KG, Landshut, der Technologie Beteiligungsfonds Bayern III GmbH & Co. KG, Landshut, der Clusterfonds Start-Up! GmbH & Co. KG, Landshut, der Clusterfonds Innovation GmbH & Co. KG, Landshut, der Clusterfonds EFRE GmbH & Co. KG, Landshut, der Clusterfonds Seed GmbH & Co. KG, Landshut, der Bayern Kapital Innovationsfonds GmbH & Co. KG, Landshut, der Wachstumsfonds Bayern GmbH & Co. KG, Landshut, der Bayern Kapital Innovationsfonds EFRE GmbH & Co. KG, Landshut, der Bayern Kapital Innovationsfonds II GmbH & Co. KG, Landshut, und der Wachstumsfonds Bayern 2 GmbH & Co. KG, Landshut, bei denen die Gesellschaft die Funktion der geschäftsführenden Kommanditistin übernommen hat.

4. Durchschnittliche Arbeitnehmerzahl

Die durchschnittliche Arbeitnehmerzahl 2020 war 28 (Vj. 27).

5. Gesamtbezüge von Geschäftsführern und Aufsichtsrat, ausgeschiedene Organmitglieder

Die Angaben zu den Gesamtbezügen der Geschäftsführer unterbleiben gem. § 286 Abs. 4 HGB.

Der Aufsichtsrat erhielt für seine Tätigkeit keine Bezüge.

6. Mitglieder der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates Geschäftsführer waren:

Herr Roman Huber, Diplom-Kaufmann Herr Dr. Georg Ried, Diplom-Biochemiker Aufsichtsratmitglieder waren:

Frau Dr. Ulrike Wolf, Ministerialdirektorin StMWI (AR-Vorsitzende)

Herr Dr. Manfred Wolter, Ministerialdirigent StMWI (stellv. Vorsitzender)

Herr Dr. Otto Beierl, Vorstandsvorsitzender der LfA

Herr Oliver Menner, StMFLH

7. Name und Sitz des Mutterunternehmens gem. § 285 Nr. 14 HGB

Das Mutterunternehmen der Gesellschaft ist die LfA Förderbank Bayern mit Sitz in München.

8. Angabe des Abschlussprüferhonorars gem. § 285 Nr. 17 HGB

Der Prüfer für die freiwillige Abschlussprüfung erhält für das Geschäftsjahr nur ein Honorar für die Abschlussprüfungsleistungen i.H.v. € 10.000,00 (netto).

9. Nachtragsbericht

Nach dem Stichtag haben sich keine Vorgänge von besonderer Bedeutung für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft ergeben.

Landshut

Bayern Kapital GmbH

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 8.7.2021.

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