Wer sich als beteiligter Kommanditist diese Bilanz dieser Gesellschaft anschaut, der wird sicherlich ein „leichtes Stirnrunzeln“ bekommen, denn ein 7-stelliges Jahresminus in einer Bilanz hat dann auch etwas mit „Anlegergeldvernichtung“ zu tun. Erheblich und entscheidend dafür könnte die extrem hohe Abschreibung auf Sachanlagen gewesen sein. Das sollten Sie als Kommanditist einmal hinterfragen.
GENO Bioenergie Leasingfonds Erste GmbH & Co. KG
Krackow
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 01. Januar bis zum 31. Dezember 2020
A. Geschäftsmodell der Gesellschaft
Die GENO Bioenergie Leasingfonds Erste GmbH & Co. KG, Krackow, (Gesellschaft) wurde am 1. Februar 2006 gegründet. Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichtes Neubrandenburg unter HRA 1833 eingetragen.
Gegenstand der Gesellschaft sind die Errichtung und/oder der Erwerb eines Bioenergieparks in Penkun, Ortsteil Krackow (Mecklenburg-Vorpommern), bestehend aus 40 separaten Biogasanlagen, Düngemittelwerk und jeweils dazugehörender Infrastruktur (nachstehend zusammen „Bioenergiepark“), der eigene Betrieb und/oder die Überlassung des Bioenergieparks zur Nutzung an einen oder mehrere Betreiber im Rahmen von Miet-, Pacht- und/oder Leasingverträgen sowie die Veräußerung oder anderweitige Verwertung des Bioenergieparks.
Die Gesellschaft ist berechtigt, Dienstleistungen zu erbringen und Rechtshandlungen und Rechtsgeschäfte aller Art durchzuführen und durchführen zu lassen, die zur Erreichung des Gesellschaftszweckes förderlich oder erforderlich sind oder damit zusammenhängen.
B. Wirtschaftsbericht
1. Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen
Die COVID-19-Pandemie hat schwerwiegende Auswirkungen auf die Weltwirtschaft. Der Internationale Währungsfonds IWF hat seine Prognose vom April 2021 angepasst und weist in seinem Wirtschaftsausblick vom Juli 2021 einen Rückgang der Weltwirtschaft im Jahr 2020 von 3,2 %, für Deutschland einen Rückgang des Bruttoinlandsproduktes von 4,8 % und für die Eurozone von 6,5 % aus. Für das Jahr 2021 erwartet der IWF eine Beschleunigung der Erholung mit einem Wirtschaftswachstum in Deutschland von weiterhin 3,6 % und in der Eurozone von 4,6 %. Die Prognose für das weltweite Wirtschaftswachstum liegt unverändert bei 6,0 %. Gemäß IWF ist die globale Erholung der Weltwirtschaft nicht gesichert, bis die Pandemie weltweit zurückgeschlagen ist.
Quelle: IWF
2. Branchenbezogene Rahmenbedingungen
Die Nutzung und der Ausbau der Erneuerbaren Energien ist insbesondere zur Erreichung der Klimaziele von Bedeutung. Dies wird durch das von der Regierungskoalition ausgearbeitete neue Klimaschutzgesetz, das eine Reduzierung der Treibhausgasemissionen bis zum Jahr 2030 um nun mindestens 65 % (vorher 55 %) gegenüber dem Stand von 1990 vorsieht, noch verstärkt. Im Jahr 2020 wurden 8,7 % weniger Treibhausgase freigesetzt als im Jahr 2019. Damit setzte sich der deutliche Emissionsrückgang der beiden Vorjahre fort. Insgesamt sanken die Emissionen in Deutschland im Vergleich zu 1990 um 40,8 %.
Im Jahr 2020 erhöhte sich der Anteil der Erneuerbaren Energien am deutschen Bruttostromverbrauch weiter von 42,0 % auf 45,4 %.
Der Anteil der Stromerzeugung aus Biomasse stieg im Jahr 2020 im Vergleich zum Vorjahr nur um etwa 1 % auf 50,6 Milliarden kWh. Biogas und Biomethan lieferten mit 31,3 Milliarden kWh den größten Anteil. Insgesamt deckte die Biomasse etwa 9 % des gesamten Bruttostromverbrauches.
Neben der im Rahmen des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG) staatlich garantierten Einspeisevergütung sind für den wirtschaftlichen Erfolg einer Biogasanlage die Substratverfügbarkeit, deren Qualität und Preise, die Transportwege sowie die Zuverlässigkeit der Anlagen und somit deren Auslastung von wesentlicher Bedeutung. Darüber hinaus wird ein qualifiziertes und erfahrenes Team zur Betriebsführung benötigt.
Der notwendige Ausbau der Erneuerbaren Energien ist eine gute Voraussetzung, um auch nach Auslaufen der staatlich garantierten Einnahmen ab 2021 die Anlagen wirtschaftlich betreiben zu können. In der lange erwarteten und am 1. Januar 2021 in Kraft getretenen Novelle des EEG wird der Weiterbetrieb der Altanlagen geregelt.
Die zunehmende Verschärfung von Vorschriften stellt die Branche jedoch weiterhin regelmäßig vor neue Herausforderungen.
3. Geschäftsverlauf
a) Betriebsstand
Der Bioenergiepark „Klarsee“ besteht aus 40 eigenständigen Biogasanlagen zur Produktion von Strom und Wärme aus nachwachsenden Rohstoffen, wie Maissilage, Getreide und landwirtschaftlichen Nebenprodukten. Jede der 40 Anlagen besteht aus einem Fermenter, einem Blockheizkraftwerk mit dazugehöriger Technikhalle, Güllevorlage, Getreidesilo und Gärrestbehälter. Die einzelnen Anlagen werden separat gesteuert und überwacht. Die kumulierte elektrische Leistung des Parks beträgt rund 20 Megawatt. Auf dem Gelände befindet sich außerdem ein Düngemittelwerk, das die bei der Biogasproduktion anfallenden Gärreste zu Düngemittelprodukten verarbeitet.
i. Biogasanlagen
Der technische und biologische Betrieb der 40 Biogasanlagen verlief im Geschäftsjahr 2020 nahezu nach Plan. Der Bioenergiepark erzeugte rund 173,1 Millionen kWh Strom. Damit lag die durchschnittliche elektrische Auslastung bei 97,2 % (Vorjahr: 92,4 %). Darüber hinaus wurden rund 46,3 Millionen kWh Biogas an den Gasabnehmer Biomethan Penkun GmbH geliefert. Die Auslastung betrug hier durchschnittlich 74 %.
Die Maisernte wurde mit rund 420.000t im Oktober 2020 abgeschlossen. Die unter Plan liegende Erntemenge in witterungsbedingt nicht optimaler Qualität wurde durch Zukäufe von rund 40.000t kompensiert, sodass die Substratversorgung über die nächste Ernte hinaus gesichert ist.
An sechs Tagen (insgesamt zirka 85 Stunden) kam es zu Anlagenstillständen aufgrund von umfangreichen Instandhaltungsarbeiten am Stromnetz des Netzbetreibers.
In dem Zeitraum von Mitte September 2020 bis Mitte Januar 2021 konnte kein Rohbiogas an die Firma Biomethan Penkun GmbH geliefert werden, da die Gasaufbereitung durch einen Defekt am Hauptverdichter außer Betrieb war. Grund für die Dauer des Ausfalls war die lange Lieferzeit des entsprechenden Ersatzteiles.
Die noch weiterhin ungeklärte Frage, ob die Gesellschaft im eigenen Namen zur Erstattung der Stromsteuer berechtigt ist, wird derzeit mit dem zuständigen Hauptzollamt erörtert.
Für die Jahre 2018, 2019 und 2020 hat die Gesellschaft einen Antrag auf Erstattung der Stromsteuer sowohl im eigenen Namen als auch hilfsweise durch die Betriebsführerin NAWARO Bioenergie Park „Klarsee“ GmbH gestellt. Für die Jahre 2018 und 2019 hat sie die Erstattung in Höhe von rund 642 TEUR erhalten und für das Jahr 2020 eine teilweise Erstattung in Höhe von 88 TEUR. Die abschließenden Außenprüfungen für die Jahre 2017 bis 2020 stehen noch aus, sodass die Bescheide zur Festsetzung der Erstattungsbeträge noch unter dem Vorbehalt der Nachprüfung stehen.
Durch die im Juni 2019 eingeführte 44. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchV), die eine Online-Messung/-Regelung des NOx-Wertes an allen Blockheizkraftwerken fordert, sind weitere Investitionen von rund 1 Million EUR zu erwarten, welche bereits für 2021 eingeplant sind.
ii. Düngemittelwerk
Die bei der Biogasproduktion anfallenden Gärreste werden im Düngemittelwerk zu flüssigem und festem Dünger verarbeitet. Die abgepresste Gärrestflüssigkeit wird durch die Vakuumeindampfung zu Flüssigdünger (Konzentrat) verarbeitet. Der mechanisch entwässerte Gärrest (Presskuchen) wird ebenso wie das Konzentrat als Düngemittel an lokale Landwirte abgegeben und auf landwirtschaftlichen Flächen verwertet.
b) Optimierungs- und Erweiterungsmaßnahmen
Derzeit sind keine weiteren Optimierungs- oder Erweiterungsmaßnahmen geplant. Potenzielle Maßnahmen werden jedoch hinsichtlich der jeweiligen Realisierbarkeit laufend von der Geschäftsführung untersucht.
4. Darstellung der Lage der Gesellschaft
a) Vermögens- und Finanzlage
Das Vermögen der Gesellschaft bestand zum Bilanzstichtag im Wesentlichen aus den Mobilien und Immobilien im Bioenergiepark. Die Buchwerte betrugen unter Berücksichtigung der planmäßigen und außerplanmäßigen Abschreibungen 10.435.902,00 EUR (Vorjahr: 19.009.532,13 EUR). Daneben bestand das Vermögen aus Vorräten in Höhe von 7.730.658,72 EUR (Vorjahr: 7.874.144,77 EUR) sowie den Guthaben bei Kreditinstituten in Höhe von insgesamt 11.532.635,75 EUR (Vorjahr: 9.660.787,68 EUR). Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen betrugen 3.792.652,77 EUR (Vorjahr: 3.640.324,99 EUR), die sonstigen Vermögensgegenstände 2.283.883,17 EUR (Vorjahr: 2.852.462,15 EUR). Daneben weist die Gesellschaft aktive Rechnungsabgrenzungsposten in Höhe von 98.587,89 EUR (Vorjahr: 114.470,61 EUR) aus.
Zum Bilanzstichtag standen dem Vermögen der Gesellschaft das Eigenkapital in Höhe von 31.825.450,47 EUR (Vorjahr: 39.388.549,79 EUR) sowie Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 2.364.863,18 EUR (Vorjahr: 2.553.240,32 EUR) gegenüber. Darüber hinaus weist die Gesellschaft zum Bilanzstichtag Rückstellungen in Höhe von 1.403.515,09 EUR (Vorjahr: 689.830,21 EUR) und sonstige Verbindlichkeiten in Höhe von 280.491,56 EUR (Vorjahr: 78.928,01 EUR) aus.
Die finanzielle Ausstattung der Gesellschaft ist mit einer Eigenkapitalquote von 88,71 % (Vorjahr: 91,28 %) und einer Liquiditätsreserve in Höhe von 11.532.635,75 EUR (Vorjahr: 9.660.787,68 EUR) weiterhin ausreichend. Der Anstieg der Liquiditätsreserve ist im Wesentlichen auf die gestiegenen Umsatzerlöse im Geschäftsjahr 2020 zurückzuführen.
b) Ertragslage
Die Gesellschaft erzielte im Geschäftsjahr 2020 Umsatzerlöse in Höhe von 39.233.897,45 EUR (Vorjahr: 37.895.229,97 EUR). Diese resultieren im Wesentlichen aus den Einspeisevergütungen. In den sonstigen betrieblichen Erträgen in Höhe von 355.177,88 EUR (Vorjahr: 4.549.581,27 EUR) sind im Wesentlichen Erträge aus Versicherungsentschädigungen in Höhe von 315.152,80 EUR (Vorjahr: 0,00 EUR) enthalten. Weiterhin wurden sonstige Zinsen und ähnliche Erträge in Höhe von 33.049,82 EUR (Vorjahr: 74.768,28 EUR) erwirtschaftet. Diesen stehen Zinsaufwendungen in Höhe von 101.437,63 EUR (Vorjahr: 116.639,93 EUR) gegenüber.
Den Einnahmen standen im Wesentlichen die Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe in Höhe von 21.831.699,62 EUR (Vorjahr: 21.289.326,48 EUR) sowie die sonstigen betrieblichen Aufwendungen in Höhe von 10.706.594,84 EUR (Vorjahr: 11.067.803,49 EUR) gegenüber. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beinhalten hauptsächlich Instandhaltungskosten in Höhe von 3.738.091,58 EUR (Vorjahr: 3.907.791,61 EUR), die Kosten für die Betriebsführungsvergütung in Höhe von 2.581.350,80 EUR (Vorjahr: 2.497.620,88 EUR), die Kosten für Gas, Strom und Wasser in Höhe von 1.916.341,50 EUR (Vorjahr: 2.006.665,69 EUR) und Ersatzteilkosten in Höhe von 849.938,89 EUR (Vorjahr: 998.480,58 EUR).
Unter Berücksichtigung der handelsrechtlichen Abschreibungen in Höhe von 8.652.583,34 EUR (Vorjahr: 3.439.605,38 EUR) weist die Gesellschaft im Geschäftsjahr 2020 einen Jahresfehlbetrag von 1.671.099,32 EUR (Vorjahr: Jahresüberschuss in Höhe von 6.599.066,68 EUR) aus. Die Ursache hierfür liegt trotz gestiegener Umsatzerlöse im Wesentlichen an gegenüber dem Vorjahr deutlich geringeren sonstigen betrieblichen Erträgen sowie einer erneuten außerplanmäßigen Abschreibung auf Sachanlagen.
5. Gesamtaussage zum Geschäftsverlauf und zur wirtschaftlichen Lage
Die Einnahmen der Gesellschaft sind aufgrund der zuverlässigen Anlagenverfügbarkeit und der festen Vergütung gemäß EEG gut kalkulierbar. Die Ausgaben hingegen variieren aufgrund von Schwankungen bei den Erntemengen, den Substratpreisen und anderen laufenden Kosten.
Die Geschäftsführung bewertet die Lage der Gesellschaft im Jahr 2020 wieder als planmäßig, sodass im Jahr 2020 aufgrund der in den Vorjahren aufgebauten Liquiditätsreserve eine überplanmäßige Ausschüttung erfolgte.
C. Prognose-, Chancen- und Risikobericht
1. Prognosebericht
Die Einspeisevergütung für den produzierten Strom ist auf Basis des EEG für 20 Jahre ab Inbetriebnahme und somit noch bis 2026/2027 gesetzlich festgelegt. Der künftige wirtschaftliche Erfolg der Gesellschaft und der Beteiligung hieran wird daher auch weiterhin maßgeblich von der technischen Zuverlässigkeit der Anlagen, der Substratverfügbarkeit, den Kosten für Substrate und Instandhaltung sowie den zusätzlichen Erlösen aus dem Verkauf von Rohbiogas mitbestimmt.
Neben den in den vergangenen Jahren novellierten Gesetzen und Verordnungen sieht auch die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) eine neue Gewässerschutzmaßnahme (Umwallung der Anlage zur Eindämmung möglicher Havariemengen aus einem Behälter) vor, die bis August 2022 umgesetzt werden soll. Hierfür werden weitere Investitionen notwendig, die die Geschäftsführung in der Prognoserechnung mit einem groben Schätzwert berücksichtigt hat, da noch keine genauen Kenntnisse über Art und Umfang der Umwallung bekannt sind. Es gab jedoch bereits erste Abstimmungsgespräche mit der Unteren Wasserbehörde zu diesem Thema.
Das für 2020 prognostizierte Ergebnis entspricht in etwa der tatsächlichen Geschäftsentwicklung. Für das Wirtschaftsjahr 2021 erwartet die Geschäftsführung einen Jahresfehlbetrag von rund 5.477 TEUR und eine Eigenkapitalquote von 85 %. Das prognostizierte Ergebnis liegt damit unter dem Jahresergebnis 2020.
Trotz der zu erwartenden Zusatzinvestitionen zur Umsetzung weiterer öffentlich-rechtlicher Anforderungen, wie oben beschrieben, wird im Jahr 2021 wieder mit einer Ausschüttung gerechnet.
2. Chancen- und Risikobericht
Die Einspeisevergütung für den in den Anlagen produzierten Strom ist auf Basis des EEG noch bis 2026/2027 gesichert.
Die für die Gesellschaft maßgeblichen Betriebsrisiken beinhalten unter anderem die erzielbare Gasausbeute und deren Methangehalt, die Möglichkeit der Stromeinspeisung sowie des zusätzlichen Verkaufs von Rohbiogas und der daraus insgesamt zu erzielenden Vergütung. Die Betriebskosten werden durch die technische Verfügbarkeit der 40 Biogasanlagen und des Düngemittelwerks sowie deren Instandhaltung beeinflusst. Die zuvor genannten Anforderungen der Jahre 2018 und 2019 aufgrund der novellierten Düngeverordnung sowie die 44. BImSchV machten weitere Investitionen z.B. zur Sicherstellung der Lagerkapazitäten und der Einhaltung der Grenzwerte und der Überwachungspflichten erforderlich. Zudem erhöhten sich die Betriebskosten. Die weiteren Anforderungen der AwSV machen erneut Investitionen in den kommenden Jahren erforderlich, die außerdem zusätzliche Betriebskosten mit sich bringen werden.
Substratpreise, Erntemengen und damit verbundene Dienstleistungen machen knapp die Hälfte der Gesamtkosten der Gesellschaft aus und bestimmen das wirtschaftliche Ergebnis der Gesellschaft und somit die zur Leistung von Ausschüttungen verfügbare Liquidität, wobei die Liquidität auch durch außerplanmäßige Investitionen belastet werden kann.
Die vorhandenen Strukturen und Beziehungen zu örtlichen Substratlieferanten bilden nach wie vor eine solide Basis für eine künftig stabile Versorgung des Betriebes.
Die Anlagen sind technisch eingefahren und haben eine hohe Anlagenverfügbarkeit. Die Betriebsmannschaft ist fachlich qualifiziert und verfügt über eine langjährige Betriebserfahrung. Es ist deshalb davon auszugehen, dass die Anlagen dauerhaft mit einer weiterhin hohen Auslastung betrieben werden können. Zudem eröffnet die konzeptionelle und technische Ausstattung der Biogasanlagen weiterführende Optimierungspotenziale hinsichtlich des wirtschaftlichen Betriebes des Bioenergieparks, beispielsweise durch den Einsatz eines angepassten Fütterungsregimes der Rohstoffe oder Installation von effizienteren Anlagenkomponenten im Rahmen der Instandhaltung. Die Geschäftsführung prüft diesbezüglich regelmäßig weiterführende Maßnahmen, wie beispielweise die Verwendung der noch zur Verfügung stehenden Wärme durch einen externen Wärmeabnehmer, mit entsprechender Erlössteigerung bei Umsetzung.
Bei einem möglichen Ausfall des Betriebsführers bzw. der Muttergesellschaft NAWARO BioEnergie AG müsste die Gesellschaft den Betrieb des Bioenergieparks selbst übernehmen oder einen neuen, geeigneten Betriebsführer finden. Das wäre voraussichtlich mit Mehrkosten für die Gesellschaft verbunden.
Infolge der seit Anfang 2020 bestehenden COVID-19-Pandemie sind bislang weder betrieblich noch logistisch nennenswerten Einschränkungen aufgetreten, sodass der Betrieb planmäßig fortgeführt werden kann. Auch für die Zukunft wird nach derzeitiger Einschätzung nicht von wesentlichen nachteiligen Auswirkungen für die Gesellschaft ausgegangen, sofern nicht innerdeutsche Transporte untersagt oder andere derzeit nicht vorhersehbare öffentlich-rechtliche Maßnahmen ergriffen werden, die sich nachteilig auf das Geschäft und den Organisationsablauf der Gesellschaft auswirken.
Insgesamt sind derzeit keine Risiken erkennbar, die für die Gesellschaft bestandsgefährdend sein könnten oder die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich beeinträchtigen. Die zuvor genannten Anforderungen sowie die bereits in der Vergangenheit in Kraft getretenen geänderten Verordnungen und Anforderungen im Rahmen des EEG und des BImSchG haben jeweils zu erhöhten Investitions- und Betriebskosten geführt bzw. werden auch in Zukunft zu erhöhten Ausgaben führen. Dies hat zur Folge, dass das investierte Eigenkapital voraussichtlich nicht vollständig an die Anleger zurückgezahlt werden kann.
Neben den dargestellten Optimierungsmaßnahmen sind derzeit keine wesentlichen Chancen erkennbar.
Krackow, den 21. Juli 2021
Der persönlich haftende Gesellschafter Doric Power GmbH, Krackow
gez. Dr. Peter E. Hein
Bilanz zum 31. Dezember 2020
Aktiva
EUR | 31.12.2020 EUR |
Vorjahr EUR |
|
A. Anlagevermögen | |||
Sachanlagen | |||
1. Bauten auf fremden Grundstücken | 176.580,00 | 261.084,08 | |
2. Technische Anlagen und Maschinen | 10.023.610,00 | 18.538.326,05 | |
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 235.712,00 | 210.122,00 | |
10.435.902,00 | 19.009.532,13 | ||
B. Umlaufvermögen | |||
I. Vorräte | |||
1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe | 808.556,71 | 795.060,42 | |
2. Unfertige Erzeugnisse | 0,00 | 29.768,60 | |
3. Geleistete Anzahlungen | 6.922.102,01 | 7.049.315,75 | |
7.730.658,72 | 7.874.144,77 | ||
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | |||
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 3.792.652,77 | 3.640.324,99 | |
2. Sonstige Vermögensgegenstände | 2.283.883,17 | 2.852.462,15 | |
6.076.535,94 | 6.492.787,14 | ||
III. Guthaben bei Kreditinstituten | 11.532.635,75 | 9.660.787,68 | |
C. Rechnungsabgrenzungsposten | 98.587,89 | 114.470,61 | |
35.874.320,30 | 43.151.722,33 | ||
Passiva |
|||
EUR | 31.12.2020 EUR |
Vorjahr EUR |
|
A. Eigenkapital | |||
Kapitalanteile der Kommanditisten | |||
1. Festkapital | 98.200.000,00 | 98.200.000,00 | |
2. Variables Kapital | -66.374.549,53 | -58.811.450,21 | |
31.825.450,47 | 39.388.549,79 | ||
B. Rückstellungen | |||
Sonstige Rückstellungen | 1.403.515,09 | 689.830,21 | |
C. Verbindlichkeiten | |||
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 0,00 | 441.174,00 | |
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 2.364.863,18 | 2.553.240,32 | |
3. Sonstige Verbindlichkeiten | 280.491,56 | 78.928,01 | |
2.645.354,74 | 3.073.342,33 | ||
35.874.320,30 | 43.151.722,33 |
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 01. Januar bis zum 31. Dezember 2020
2020 EUR |
Vorjahr EUR |
|
1. Umsatzerlöse | 39.233.897,45 | 37.895.229,97 |
2. Sonstige betriebliche Erträge | 355.177,88 | 4.549.581,27 |
3. Materialaufwand | ||
Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe | -21.831.699,62 | -21.289.326,48 |
4. Abschreibungen auf Sachanlagen | -8.652.583,34 | -3.439.605,38 |
5. Sonstige betriebliche Aufwendungen | -10.706.594,84 | -11.067.803,49 |
6. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | 33.049,82 | 74.768,28 |
7. Zinsen und ähnliche Aufwendungen | -101.437,63 | -116.639,93 |
8. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | -147,00 | -6.431,70 |
9. Ergebnis nach Steuern | -1.670.337,28 | 6.599.772,54 |
10. Sonstige Steuern | -762,04 | -705,86 |
11. Jahresfehlbetrag (Vorjahr: Jahresüberschuss) | -1.671.099,32 | 6.599.066,68 |
Anhang für das Geschäftsjahr vom 01. Januar bis zum 31. Dezember 2020
A. Allgemeine Angaben
Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß den §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB aufgestellt. Die GENO Bioenergie Leasingfonds Erste GmbH & Co. KG (Gesellschaft) hat teilweise von den Aufstellungserleichterungen für mittelgroße Gesellschaften Gebrauch gemacht.
Persönlich haftender Gesellschafter der Gesellschaft ist die Doric Power GmbH, Krackow (Komplementär). Das voll eingezahlte Stammkapital beträgt 25.000,00 EUR.
Der Geschäftsführung der Doric Power GmbH gehörte im Berichtszeitraum an:
– Dr. Peter E. Hein, Global Head of Asset Management and Compliance
Geschäftsführer ist ausschließlich der Komplementär.
B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend:
– Das Anlagevermögen wird zu Anschaffungskosten aktiviert und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Abschreibungen werden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen. Soweit notwendig, wurden in der Vergangenheit außerplanmäßige Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert vorgenommen. Im Vorjahr wurden – da sich der niedrigere beizulegende Wert als nicht mehr zutreffend herausgestellt hat – Zuschreibungen auf einen neuen Zwischenwert vorgenommen. Im Berichtsjahr wurden aufgrund des aktuellen Bewertungsgutachtens erneut außerplanmäßige Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert vorgenommen.
– Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens, deren Anschaffungskosten 250,00 EUR nicht übersteigen, werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben.
– Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens, deren Anschaffungskosten 250,00 EUR überschreiten aber nicht 1.000,00 EUR, werden als Sammelposten aktiviert. Dieser wird im Zugangsjahr und in den vier folgenden Geschäftsjahren zu je einem Fünftel gemindert.
– Die Vorräte werden mit den Anschaffungskosten bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.
– Forderungen werden zum Nennwert bzw. mit dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Unverzinsliche oder niedrigverzinsliche Forderungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr werden abgezinst.
– Sonstige Vermögensgegenstände sowie Guthaben bei Kreditinstituten werden zu Nominalwerten bzw. mit dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.
– Der Aktive Rechnungsabgrenzungsposten betrifft Ausgaben vor dem Bilanzstichtag, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem darstellen.
– Rückstellungen werden in Höhe der voraussichtlichen Verpflichtungen und unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre diskontiert.
– Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.
– Aufwendungen und Erträge werden periodengerecht abgegrenzt.
Die Umrechnung laufender, in fremder Währung vorgenommener Buchungen erfolgt zum amtlichen Umsatzsteuerumrechnungskurs. Die Bewertung von Vermögensgegenständen und Schulden, die auf fremde Währung lauten, erfolgt entsprechend § 256a HGB.
C. Erläuterungen zur Bilanz und zur Gewinn-und-Verlust-Rechnung
Zur Entwicklung des Anlagevermögens verweisen wir auf den Anlagespiegel (Anlage zum Anhang).
In den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen sind sonstige Vermögensgegenstände gegenüber Gesellschaftern in Höhe von 883,58 EUR (Vorjahr:1.344,71 EUR) sowie sonstige Vermögensgegenstände mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr in Höhe von 1.614.237,01 EUR (Vorjahr: 2.043.546,55 EUR) enthalten.
Unter den Kapitalanteilen der Kommanditisten werden zum 31. Dezember 2020 ausgewiesen:
EUR | EUR | |
Festkapital, Kapitalkonto I | 98.200.000,00 | |
Variables Kapital, Kapitalkonto II | ||
Agio | 4.909.900,00 | |
kumulierte Entnahmen bis 31.12.2019 | -61.479.481,80 | |
kumulierte Jahresergebnisse bis 31.12.2019 | -2.241.868,41 | |
Entnahmen 2020 | -5.892.000,00 | |
Jahresüberschuss 2020 | -1.671.099,32 | -66.374.549,53 |
31.825.450,47 |
Verbindlichkeitenspiegel:
Restlaufzeit < 1 Jahr in EUR |
Restlaufzeit > 1 Jahr in EUR |
Restlaufzeit > 5 Jahre in EUR |
|
31. Dezember 2020 | |||
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 2.364.863,18 | 0,00 | 0,00 |
Sonstige Verbindlichkeiten | 280.491,56 | 0,00 | 0,00 |
Davon gegenüber Gesellschaftern | 213.723,50 | 0,00 | 0,00 |
Summe | 2.645.354,74 | 0,00 | 0,00 |
Vorjahr | |||
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 441.174,00 | 0,00 | 0,00 |
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 2.553.240,32 | 0,00 | 0,00 |
Sonstige Verbindlichkeiten | 78.928,01 | 0,00 | 0,00 |
Davon gegenüber Gesellschaftern | 77.630,00 | 0,00 | 0,00 |
Summe | 3.073.342,33 | 0,00 | 0,00 |
Die Commerzbank AG, Offenbach am Main, hat eine zeitlich unbegrenzte Mietkautionsbürgschaft in Höhe von 900 TEUR zugunsten der Vermieter verschiedener Grundstücke in der Gemarkung Krackow übernommen. Die Mietkautionsbürgschaft für die angemieteten Grundstücksflächen ist durch Pfandrecht in Höhe von 900 TEUR an einem Konto der Gesellschaft bei der Commerzbank AG, Offenbach am Main, besichert.
Die DZ Bank AG, Frankfurt am Main, hat eine zeitlich unbegrenzte Mietkautionsbürgschaft in Höhe von 200 TEUR zugunsten der Vermieter verschiedener Grundstücke in der Gemarkung Krackow übernommen. Die Mietkautionsbürgschaft für die angemieteten Grundstücksflächen ist durch Pfandrecht in Höhe von 200 TEUR an einem Konto der Gesellschaft bei der DZ Bank AG, Frankfurt am Main, besichert.
Es bestehen folgende sonstige finanzielle Verpflichtungen:
2021 EUR |
2022 EUR |
2023 EUR |
2024 EUR |
2025 und später EUR |
Summe EUR |
|
Mietverpflichtungen (für die gesamte Mietdauer) | 94.441,04 | 94.441,04 | 82.441,04 | 65.641,04 | 738.461,70 | 1.075.425,86 |
Die Gesellschaft hat mit diversen Landwirten langfristige Substratlieferverträge abgeschlossen. Im Rahmen dieser Lieferverträge hat sich die Gesellschaft zur Abnahme der darin aufgeführten Substratmengen verpflichtet. Die Höhe der zu leistenden Vergütung ist unter anderem abhängig vom Trockensubstanzgehalt der Substrate.
In den sonstigen betrieblichen Erträgen in Höhe von 355.177,88 EUR (Vorjahr: 4.549.581,27 EUR) sind im Wesentlichen Erträge aus Versicherungsentschädigungen enthalten.
In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen in Höhe von 10.706.594,84 EUR (Vorjahr: 11.067.803,49 EUR) sind Aufwendungen aus Währungsumrechnungen in Höhe von 297,40 EUR (Vorjahr: 300,87 EUR) enthalten. Weiterhin sind in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen im Wesentlichen Instandhaltungskosten in Höhe von 3.738.091,58 EUR (Vorjahr: 3.907.791,61 EUR) sowie Betriebsführungskosten in Höhe von 2.581.350,80 EUR (Vorjahr: 2.497.620,88 EUR) enthalten.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen setzen sich wie folgt zusammen:
TEUR | |
Instandhaltungskosten | 3.738 |
Betriebsführungskosten | 2.581 |
Gas, Strom, Wasser | 1.916 |
Ersatzteilkosten | 850 |
Treuhand- und Geschäftsführungsvergütung | 341 |
Versicherungen und Beiträge | 252 |
Asset-Management-Vergütung | 199 |
Miet-, Pacht- und Leasingkosten | 70 |
Sonstige Kosten | 760 |
Gesamt | 10.707 |
Die Abschreibungen auf Sachanlagen enthalten außerplanmäßige Abschreibungen in Höhe von 4.138.995,00 EUR (Vorjahr: 0,00 EUR) aufgrund einer voraussichtlich dauerhaften Wertminderung.
Die Zinsen und ähnlichen Aufwendungen enthalten Aufwendungen aus der Abzinsung von Rückstellungen in Höhe von 21.185,30 EUR (Vorjahr: 16.031,61 EUR).
Krackow, den 21. Juli 2021
Der persönlich haftende Gesellschafter Doric Power GmbH
gez. Dr. Peter E. Hein
Anlage zum Anhang
Anschaffungs- und Herstellungskostenkosten | |||
1.1.2020 EUR |
Zugänge EUR |
31.12.2020 EUR |
|
Sachanlagen | |||
1. Bauten auf fremden Grundstücken | 459.997,90 | 0,00 | 459.997,90 |
2. Technische Anlagen und Maschinen | 81.380.609,49 | 0,00 | 81.380.609,49 |
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 432.175,77 | 78.953,21 | 511.128,98 |
82.272.783,16 | 78.953,21 | 82.351.736,37 |
Abschreibungen | |||
Kumulierte Abschreibung per 1.1.2020 EUR |
Abschreibungen des Geschäftsjahres EUR |
31.12.2020 EUR |
|
Sachanlagen | |||
1. Bauten auf fremden Grundstücken | 198.913,82 | 84.504,08 | 283.417,90 |
2. Technische Anlagen und Maschinen | 62.842.283,44 | 8.514.716,05 | 71.356.999,49 |
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 222.053,77 | 53.363,21 | 275.416,98 |
63.263.251,03 | 8.652.583,34 | 71.915.834,37 |
Buchwerte | ||
31.12.2020 EUR |
31.12.2019 EUR |
|
Sachanlagen | ||
1. Bauten auf fremden Grundstücken | 176.580,00 | 261.084,08 |
2. Technische Anlagen und Maschinen | 10.023.610,00 | 18.538.326,05 |
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 235.712,00 | 210.122,00 |
10.435.902,00 | 19.009.532,13 |
Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers
An die GENO Bioenergie Leasingfonds Erste GmbH & Co. KG, Krackow
Prüfungsurteile
Wir haben den Jahresabschluss der GENO Bioenergie Leasingfonds Erste GmbH & Co. KG, Krackow, – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2020 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der GENO Bioenergie Leasingfonds Erste GmbH & Co. KG, Krackow, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
• entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften und Personenhandelsgesellschaften im Sinne des § 264a HGB geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2020sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 und
• vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
Grundlage für die Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.
Verantwortung des geschäftsführenden Gesellschafters für den Jahresabschluss und den Lagebericht
Der geschäftsführende Gesellschafter ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften und Personenhandelsgesellschaften im Sinne des § 264a HGB geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner ist der geschäftsführende Gesellschafter verantwortlich für die internen Kontrollen, die er in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der geschäftsführende Gesellschafter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
Außerdem ist der geschäftsführende Gesellschafter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist der geschäftsführende Gesellschafter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
• identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
• gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.
• beurteilen wir die Angemessenheit der von dem geschäftsführenden Gesellschafter angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von dem geschäftsführenden Gesellschafter dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.
• ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von dem geschäftsführenden Gesellschafter angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.
• beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.
• beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.
• führen wir Prüfungshandlungen zu den von dem geschäftsführenden Gesellschafter dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von dem geschäftsführenden Gesellschafter zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
München, den 17. November 2021
Deloitte GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Christof Stadter, Wirtschaftsprüfer
Heiko Vogel, Wirtschaftsprüfer
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