HEH Aviation „Bilbao“ GmbH & Co. geschlossene Investment-KGHamburgJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020LageberichtI. Grundlagen der Gesellschaft Persönlich haftende Gesellschafterin (Komplementärin) des AIF ist die Verwaltung HEH Aviation „Bilbao“ Beteiligungsgesellschaft mbH mit Sitz in Hamburg, Große Elbstr. 14, 22767 Hamburg, eingetragen ins Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter der Registernummer HRB 150 298. Geschäftsführende Kommanditistin ist die HEH Aviation Management GmbH mit Sitz in Hamburg, Große Elbstr. 14, 22767 Hamburg, eingetragen ins Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter der Registernummer HRB 103 532. Gegenstand der Gesellschaft ist ausschließlich die Anlage und Verwaltung des eigenen Vermögens nach den §§ 261 bis 272 KAGB zum Nutzen der Anleger. Das Unternehmen betreibt den Erwerb, die Verwaltung, Vermietung, Verpachtung und das Veräußern von einem Regionaljet und alle damit im Zusammenhang stehende Rechtsgeschäfte. Zum Bilanzstichtag haben sich 432 Anleger mit Pflichteinlagen in Höhe von insgesamt 14,84 Mio. Euro beteiligt und diese vollständig erbracht. Die Anlagestrategie wird durch den Erwerb, die Vermietung und Veräußerung des Fondsflugzeuges vom Typ Bombardier CRJ 1000 mit der Seriennummer 19061 umgesetzt. Der AIF hat das Fondsflugzeug zum 22. März 2018 vom Hersteller Bombardier erworben und gleichzeitig an den Leasingnehmer Air Nostrum für zehn Jahre vermietet. Die langfristige Finanzierung des Flugzeuges erfolgte durch ein Hypothekendarlehen der Export Development Canada (EDC), Kanada, das zum Übernahmetag in EUR valutiert wurde. Die EDC gewährte dem AIF ferner eine Zwischenfinanzierung. Zudem hat die HEH Hamburger EmissionsHaus AG zum Zeitpunkt der Übernahme des Flugzeuges bei einer weiteren deutschen Geschäftsbank eine gesonderte Eigenkapitalzwischenfinanzierung in Anspruch genommen und diese vereinbarungsgemäß dem AIF zur Begleichung des Flugzeugkaufpreises überlassen. Die Gesellschaft darf bis zu 20% des Wertes der Gesellschaft in Geldmarktinstrumenten gemäß § 194 KAGB und/oder Bankguthaben gemäß § 195 KAGB halten. Die Gesellschaft betreibt keine Zweigniederlassungen. II. Wirtschaftsbericht Nach einer Dekade anhaltenden Wachstums löste die globale COVID-19-Pandemie eine in diesem Ausmaß noch nie dagewesene Luftfahrtkrise aus. Durch die weltweite Ausbreitung des Corona-Virus und den damit zusammenhängenden Reisebeschränkungen, reduzierte der internationale Luftfahrtverband IATA seine Prognose für den Branchengewinn im Jahr 2020 signifikant: Nach einem weltweiten Gewinn in Höhe von knapp 30 Milliarden USD im Jahr 2019 wurde zuletzt ein Branchenverlust von 118 Milliarden USD für das Jahr 2020 in Aussicht gestellt.. Durch die vorübergehende Stilllegung großer Teile der weltweiten Flugzeugflotte erhöht sich die Ausfallwahrscheinlichkeit von Fluggesellschaften erheblich. Zeitweise waren ca. 17.000 Flugzeuge vorübergehend geparkt. Dies entspricht etwa 64 % der gesamten Weltflotte. Somit ist die überwiegende Mehrheit der Fluggesellschaften auf staatliche Unterstützung angewiesen. Die Dauer der weltweiten Reisebeschränkungen ist gegenwärtig nicht absehbar und hängt vom weiteren Verlauf der Pandemie ab. Die Zunahme an Impfungen gegen das Corona-Virus begründet Hoffnung auf eine Belebung des Luftverkehrs und damit eine Verbesserung der wirtschaftlichen Lage der Fluggesellschaften. Ersten Berichten zufolge ist der Passagierverkehr in den USA bereits erheblich erholt. Gefahren für die Nachfrageentwicklung drohen weiterhin durch zurückhaltende Konsumenten und rezessive wirtschaftliche Tendenzen. 2. Geschäftsverlauf Der Erwerb des Fondsflugzeuges und dessen Vermietung für zehn Jahre an Air Nostrum Líneas Aéreas del Mediterráneo S.A. fand am 22. März 2018 statt. Andienungsrechte bestehen nicht. Die Investitionstätigkeit der Gesellschaft wurde in 2018 vollständig abgeschlossen. Die langfristige Finanzierung des Flugzeuges erfolgte durch ein Hypothekendarlehen der EDC in Höhe von TEUR 10.029, welches zum Übernahmetag des Flugzeuges in EUR valutiert wurde. Im Oktober 2019 fand eine Besichtigung des Fondsflugzeugs durch den technischen Manager statt. Das Flugzeug befand sich in einem dem Alter entsprechenden guten Zustand. Alle Leasingeinnahmen wurden von Air Nostrum bis Ende Februar 2020 vereinbarungsgemäß geleistet und der Kapitaldienst für das Hypothekendarlehen in vorgesehener Höhe erbracht. In Folge der Corona-Krise wurde Air Nostrum in Absprache mit der finanzierenden Bank eine Stundung der Leasingraten bis Ende September 2020 gewährt. Seit Oktober 2020 leistet Air Nostrum wieder die hälftige Leasingrate. Die Geschäftsführung der Gesellschaft verhandelt derzeit mit der finanzierenden Bank EDC sowie mit dem Leasingnehmer Air Nostrum über eine Nachzahlung der gestundeten Leasingraten und eine Weiterbeschäftigung des Flugzeuges über die Erstleasinglaufzeit hinaus. Die Gesellschaft weist zum Bilanzstichtag ein realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres 2020 in Höhe von EUR 1.282.555,51 (Vorjahr: EUR 2.032.236,03) aus. Aus der Neubewertung des Flugzeugs sowie der Abschreibung der Anschaffungsnebenkosten resultierte ein nicht realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres in Höhe von EUR ./. 2.689.017,29 (Vorjahr: EUR ./. 2.604.485,85). Das Ergebnis des Geschäftsjahres betrug EUR ./. 1.406.461,78 (Vorjahr: EUR ./. 572.249,82). Im Berichtsjahr 2020 gab es neben den Auswirkungen der Corona-Pandemie keine außergewöhnlichen Vorkommnisse. 3. Lage Die Gesellschaft weist eine solide Vermögens- und Finanzlage auf. Die Lage der Gesellschaft war im Geschäftsjahr 2020 durch Unsicherheiten in Zusammenhang mit der Corona-Pandemie geprägt. Daher ist die aktuelle Vermögens- und Finanzlage gut. Durch die aktuelle Situation ist der Ausblick ungewiss. a) Ertragslage Den Einnahmen standen im Wesentlichen laufende Gesellschaftskosten und Zinsaufwendungen gegenüber. Ferner sind laufende Verwaltungskosten, Zinsen sowie sonstige betriebliche Aufwendungen, z. B. Abschluss- und Prüfungskosten, Geschäftsführungs-vergütung oder Buchführungskosten, angefallen. b) Finanzlage Das Liquiditätsmanagement der KVG ist darauf ausgerichtet, Verbindlichkeiten stets innerhalb der Zahlungsfrist zu begleichen und Forderungen innerhalb der Zahlungsziele zu vereinnahmen. Die Zahlungsfähigkeit der Gesellschaft war während des Geschäftsjahres jederzeit gegeben. Die Entschuldung der Gesellschaft verlief durch die gestundeten Leasingeinnahmen nicht planmäßig, jedoch wie mit der finanzierenden Bank vereinbart. Zum jetzigen Zeitpunkt laufen mit der finanzierenden Bank und dem Leasingnehmer Verhandlungen über die Neustrukturierung des Tilgungsplans. c) Vermögenslage Die Gesellschaft hat zudem Anschaffungsnebenkosten in Höhe von EUR 821.151,64 (Vorjahr: EUR 935.730,93) vor Abschreibungen aktiviert. Daneben verfügt die Gesellschaft über Umlaufvermögen in Form täglich verfügbarer Bankguthaben in Höhe von EUR 1.246.989,59 (Vorjahr: EUR 1.024.021,77) sowie Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände in Höhe von EUR 1.133.660,93 (Vorjahr: EUR 4.686,00). Der Nettovermögenswert (Net Asset Value oder NAV) der Gesellschaft zum Bilanzstichtag beträgt bezogen auf das gezeichnete Kommanditkapital 75,15 % (Vorjahr: 84,64 %). 4. Finanzielle Leistungsindikatoren 5. Gesamtkostenquote Bei der Berechnung der Gesamtkostenquote flossen die Vergütungen der KVG, der persönlich haftenden Gesellschafterin, der geschäftsführenden Kommanditistin und der Verwahrstelle sowie die Aufwendungen, die zu Lasten der Gesellschaft gehen, ein. Die Gesamtkostenquote lag im Geschäftsjahr 2020 bei 0,96 % (Vorjahr: 0,82 %) des durchschnittlichen Nettoinventarwertes des Investmentvermögens. Die erfolgsabhängige Vergütung der KVG ist als gesonderter Prozentsatz im Verhältnis zum durchschnittlichen Nettoinventarwert des Investmentvermögens anzugeben. Da fürs Geschäftsjahr 2020 keine erfolgsabhängige Vergütung an die KVG geleistet wurde, beträgt sie 0% (Vorjahr: 0%) des durchschnittlichen Nettoinventarwertes. An die Kapitalverwaltungsgesellschaft wurde eine Gebühr in Höhe von EUR 42.448,32 (Vorjahr EUR 41.616,00), an die Verwahrstelle in Höhe von EUR 16.320,00 (Vorjahr EUR 16.000,00) und an Dritte in Höhe von EUR 5.155,50 (Vorjahr EUR 728,13) gezahlt. Die KVG erhält keine Rückvergütungen der aus dem Investmentvermögen an die Verwahrstelle und an Dritte geleisteten Vergütungen und Aufwendungserstattungen. Bestandspflegeprovisionen stehen dem Vertrieb nicht zu. 6. Hinweis Die bisherigen Entwicklungen sind kein Indikator für die zukünftige Wertentwicklung des AIF. 7. Prognosebericht Air Nostrum ist eine spanische Fluggesellschaft mit Hauptsitz in Valencia. Im Dezember 1996 vereinbarte Air Nostrum mit IBERIA eine Kooperation, die ab Mai 1997 umgesetzt wurde und sich automatisch jeweils um drei Jahre verlängert, wenn keine Seite kündigt (aktuell gültige Vereinbarung wurde bis Mai 2023 verlängert). Nach sechs Jahren mit positiven Ergebnissen hat Air Nostrum in Folge der Corona-Pandemie nach vorläufigen Zahlen im Jahr 2020 einen Verlust von rund EUR 70 Mio. erlitten Die Gesellschaft hat den größten Teil der Flotte geparkt und in erheblichem Umfang staatlich besicherte Darlehen zur Liquiditätssicherung aufgenommen. Ergebnisvorhersagen für das Jahr 2021 sind kaum möglich, da der weitere Verlauf der Corona-Krise und die Passagiernachfrage bei einer Reintensivierung des Flugbetriebes kaum einzuschätzen sind. Die Geschäftsführung geht daher auch fürs Jahr 2021 von einem unterplanmäßigen Verlauf der Beteiligung aus, da beabsichtigt ist, die Leasingraten bis Ende 2022 zu 50 % zu stunden. Die gestundeten Beträge sollen nach Auslaufen des Erstleasingvertrages zurückgeführt werden. Auch die mittelfristige Entwicklung ist gegenwärtig durch große Unsicherheit gekennzeichnet. Die Geschäftsführung erwartet, für das laufende Geschäftsjahr 2021 einen positiven Cash Flow vor Auszahlungen von bis zu 3,5 % bezogen auf das Kommanditkapital zu erzielen. III. Risiko- und Chancenbericht Im Folgenden werden die mit der künftigen Entwicklung des AIFs verbundenen bekannten und als wesentlich erachteten Risiken detailliert dargestellt. Die aufgeführten Sachverhalte können sich in erheblichem Maße negativ auf die Geschäfts-, Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage des AIFs auswirken. Die Risiken können sich auch kumuliert verwirklichen und somit die negativen Auswirkungen auf die Gesellschaft verstärken. Die Reihenfolge der nachfolgend dargestellten Risiken stellt weder eine Aussage über deren Eintrittswahrscheinlichkeit noch über das Ausmaß ihrer potenziellen Auswirkungen dar. 1. Risikobericht Vertragserfüllungsrisiko (Kontrahenten- bzw. Gegenparteirisiko) Risiko aus dem Ausfall von Leasingraten Betriebskosten Allgemeines Risiko aus Störungen der internationalen Kapitalmärkte Zinsrisiko Währungsrisiko Allgemeines Luftfahrtrisiko Liquiditätsrisiko Anlage freier Liquidität Einsatz von Leverage Fremdfinanzierungsrisiko Veräußerungsrisiko Risiko aus der Entwicklung neuer Flugzeugtypen Genehmigungen Umbaukosten Flugverbotsrisiko Risiko aus der externen Verwaltung der Gesellschaft Risiko aus der Geschäftsführung Risiko aus Interessenkonflikten Verwahrstellenrisiko Austrittsrisiko Allgemeines / Internationales Rechtsrisiko Versicherungsrisiko Reputationsrisiko Steuerrisiko 2. Chancenbericht Das Anlageziel der HEH Bilbao einschließlich des finanziellen Ziels ist es, vom Flugzeug in Zusammenhang mit dessen Nutzung zu profitieren. Durch die Vermietung des Flugzeuges sollen angemessene und regelmäßige Auszahlungen für die Anleger erwirtschaftet werden. Durch die Veräußerung des Flugzeuges am Ende der Laufzeit der Gesellschaft sollen die Anleger an einem Veräußerungserlös partizipieren. 3. Gesamtaussage Der AIF verlief im Jahr 2020 außerplanmäßig, der Leasingnehmer zahlte nur bis Ende Februar 2020 vereinbarungsgemäß seine Leasingraten. Der Kapitaldienst wurde bis dahin planmäßig erbracht. Von März 2020 bis Ende September 2020 wurden Air Nostrum die Leasingraten vollständig gestundet. Seit Oktober 2020 leistet der Leasingnehmer, auch in Absprache mit der finanzierenden Bank, wieder die hälftige Leasingrate. Das Geschäftsjahr 2020 musste Air Nostrum mit einem Verlust vor Steuern in Höhe von rund EUR 70 Mio. (Vorjahr Gewinn in Höhe von EUR 6,4 Mio.) abschließen. Für das aktuelle Geschäftsjahr muss weiterhin mit Belastungen durch das Corona-Virus gerechnet werden. Das Management von Air Nostrum hat in der Vergangenheit bewiesen, mit Krisen gut umgehen zu können. In der Gesamtschau aller Gegebenheiten gehen wir davon aus, für die bevorstehenden Herausforderungen gut gerüstet zu sein. Sollten sich jedoch die Auswirkungen der aktuellen Krise deutlich verschärfen oder weit über das Jahr 2021 andauern, wäre die Fortführung der Unternehmenstätigkeit der Gesellschaft gefährdet. IV. Risikoberichterstattung über die Verwendung von Finanzinstrumenten Die Gesellschaft ist über die verzinsliche Anlage der vorhandenen Liquidität hinaus nicht berechtigt, in Finanzinstrumente zu investieren. Die Gesellschaft tätigt keine Derivatgeschäfte. Entsprechend bestehen im Zusammenhang mit der Verwendung von Finanzinstrumenten keine Risiken. Ziel des Liquiditäts- und Risikomanagements der Gesellschaft ist die Sicherung des Unternehmenserfolgs gegen finanzielle Risiken jeglicher Art. Beim Management der Finanzpositionen verfolgt das Unternehmen eine konservative Risikopolitik. Zur Absicherung gegen das Liquiditätsrisiko wird ein Liquiditätsplan erstellt, der einen Überblick über die Geldaus- und -eingänge vermittelt. V. Bericht über Tätigkeit der Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) Zur KVG des AIFs wurde mit Vertrag vom 09. Februar 2018 die Hamburg Asset Management HAM Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH mit Sitz in Hamburg, geschäftsansässig Große Elbstraße 14, 22767 Hamburg, bestellt. Der KVG obliegt die Anlage und die Verwaltung des Vermögens des AIFs. In diesem Zusammenhang erbringt die KVG für den AIF die kollektive Vermögensverwaltung i. S. d. § 1 Abs. 19 Nr. 24 KAGB, d.h. insbesondere die Portfolioverwaltung und das Risikomanagement. Des Weiteren erbringt die KVG Verwaltungsfunktionen gemäß Anlage I Ziffer 2 der Richtlinie 2011/61/EU, insbesondere die Buchhaltung für den AIF und die Rechnungslegung, Anlegerverwaltung, Bewertung, Compliance und Meldewesen sowie ggf. weitere notwendige Dienstleistungen. Zur Erfüllung dieser Pflichten ist der KVG eine umfassende rechtsgeschäftliche Vollmacht erteilt worden. Im Rahmen der Portfolioverwaltung tätigt die KVG aufgrund von Vollmacht und für Rechnung des AIFs die Anlagen entsprechend der Anlagestrategie, den Zielen und dem Risikoprofil des AIFs. Dabei beachtet die KVG insbesondere die Anlagebedingungen sowie den Gesellschaftsvertrag des AIFs. Die Portfolioverwaltung umfasst insbesondere auch das Liquiditätsmanagement gemäß § 30 KAGB und dem Artikel 46 bis Artikel 49 der Verordnung (EU) Nr. 231/2013, die Anteilsbewertung auf Basis einer externen Bewertung der Vermögensgegenstände und das laufende Fonds- und Asset-Management. Die KVG wendet ein geeignetes Risikomanagementsystem im Sinne des § 29 KAGB unter Beachtung der Anforderungen der Artikel 38 bis 45 der Verordnung (EU) Nr. 231/2013 an, das die Identifizierung und Erfassung, die Analyse und Bewertung, die Steuerung und das Controlling sämtlicher mit dem Management der KVG und deren Vermögensgegenständen verbundenen Risiken sicherstellt. Die KVG ist verpflichtet, bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben ausschließlich im Interesse der Anleger zu handeln. Die KVG ist zur laufenden Berichterstattung gegenüber dem AIF verpflichtet. Sie stellt den Anlegern des AIFs spätestens sechs Monate nach Ende eines jeden Geschäftsjahres auf Verlangen den geprüften und testierten Jahresbericht zur Verfügung und informiert die Anleger unverzüglich über alle Änderungen, die sich in Bezug auf die Haftung der Verwahrstelle ergeben. Die KVG hat die Aufgaben der Finanzbuchhaltung sowie die Anlegerbetreuung an die HEH Hamburger EmissionsHaus AG bzw. die HEH Treuhand GmbH & Cie. KG ausgelagert. Darüber hinaus hat die KVG Dienstleister im Rahmen von Beratungsverträgen beauftragt. Für den Vertrieb der Kommanditanteile am AIF hat die KVG auf die HEH Hamburger EmissionsHaus AG zurückgegriffen. Sie hat hierzu einen gesonderten Vertriebsvertrag abgeschlossen. Das technische Management des Flugzeuges ist per Dienstleistungsvertrag an die Fintech Aviation Services Sarl. mit Sitz in Genf/Schweiz vergeben. Der Verwaltungsvertrag mit der KVG ist bis zur Liquidation des AIF abgeschlossen. Er kann von dem AIF mit einer Frist von sechs Monaten zum Ende eines jeden Jahres durch eingeschriebenen Brief gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Eine Kündigung durch die KVG kann nur aus wichtigem Grund unter Einhaltung einer Frist von sechs Monaten erfolgen. Es gelten die gesetzlichen Regelungen zur Haftung. Im Geschäftsjahr 2020 hat die KVG eine jährliche Vergütung in Höhe von EUR 42.448,32 (Vorjahr EUR 41.616,00) zzgl. Umsatzsteuer erhalten. Im Geschäftsjahr 2020 hat die Kapitalverwaltungsgesellschaft an ihre Mitarbeiter Vergütungen in Höhe von insgesamt EUR 466.991,23 (Vorjahr: EUR 439.700,92) gezahlt. Diese Gesamtvergütung setzt sich aus einem fixen Anteil von 95,69 Prozent (Vorjahr: 92,57 Prozent) und einem variablen Anteil von 4,31 Prozent (Vorjahr: 7,43 Prozent) zusammen. Durchschnittlich wurden sieben Mitarbeiter, davon drei Geschäftsführer beschäftigt. Fünf Mitarbeiter, davon zwei Geschäftsführer, waren durchschnittlich im Rahmen der kollektiven Vermögensverwaltung mit Tätigkeiten im Hinblick auf die HEH Aviation „Bilbao“ GmbH & Co. geschlossene Investment KG betraut und hatten damit wesentliche Auswirkungen auf das Risikoprofil. Die an die beteiligten Mitarbeiter gezahlten Vergütungen lagen bei insgesamt EUR 357.723,93, wovon auf die Geschäftsführungsmitglieder EUR 253.095,33 (Vorjahr: EUR 169.512,00) und auf die übrigen beteiligten Mitarbeiter EUR 104.628,60 (Vorjahr: EUR 164.951,96) entfielen Hamburg, 30. März 2021 Geschäftsführer der Verwaltung HEH Aviation „Bilbao“ Beteiligungsgesellschaft mbH sowie der HEH Aviation Management GmbH gez. Herr Jörn-Hinnerk Mennerich gez. Herr Gunnar Dittmann gez. Herr Dr. Sven Kehren Bilanz
Gewinn- und Verlustrechnung
Anhang1. Allgemeine Angaben Die HEH Aviation „Bilbao“ GmbH & Co. geschlossene Investment-KG (“HEH Bilbao”) hat ihren Sitz in Hamburg und ist unter HRA 122695 beim Amtsgericht Hamburg registriert. Bei der Gesellschaft handelt es sich um eine geschlossene Publikums-Investmentkommanditgesellschaft, die den Vorschriften der §§ 149 ff. Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) unterliegt. Die Gesellschaft hat daher für Rechnungslegung, Prüfung und Offenlegung die besonderen Vorschriften nach §§ 158-160 KAGB sowie die Verordnung über Inhalt, Umfang und Darstellung der Rechnungslegung von Sondervermögen, Investmentaktiengesellschaften und Investmentkommanditgesellschaften sowie über die Bewertung der zu dem Investmentvermögen gehörenden Vermögensgegenstände (KARBV) zu beachten. Die Gesellschaft ist aufgrund ihrer Rechtsform und der an ihr beteiligten Kapitalgesellschaft als persönlich haftende Gesellschafterin gemäß § 264a Abs. 1 HGB verpflichtet, die Vorschriften für Kapitalgesellschaften & Co. anzuwenden. Die Gesellschaft weist zum 31. Dezember 2020 die Größenmerkmale einer kleinen Personenhandelsgesellschaft gemäß § 264a Abs. 1 i.V.m. § 267 Abs. 1 HGB auf. Die Gesellschaft wendet für die Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung die Gliederungsvorschriften der §§ 21 und 22 KARBV an. Für die Aufstellung des Anhangs wird § 25 KARBV beachtet. Aufgrund der Vorschriften des KAGB erstellt die Gesellschaft einen Lagebericht nach § 289 HGB mit den besonderen Angaben nach § 23 Abs. 3 und 4 KARBV. Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft geben aufgrund der Bestimmung des § 158 i.V.m. § 135 Abs. 1 Nr. 3 KAGB einen sog. Bilanzeid nach § 264 Abs. 2 S. 3 bzw. § 289 Abs. 1 S. 5 HGB ab. 2. Angewandte Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (§§ 26 ff. KARBV) Der Jahresabschluss der Gesellschaft weist in EUR zum 31. Dezember 2020 ein Eigenkapital in Höhe von EUR 11.154.812,82 aus. Die Vermögensgegenstände werden nach § 28 Abs. 1 KARBV zum Verkehrswert angesetzt. Der Verkehrswert des Flugzeugs wird grundsätzlich durch die Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) gemäß den Regelungen nach § 33 Abs. 3 KARBV durch ein Ertragswertverfahren ermittelt, das die individuellen technischen Merkmale und weitere Parameter wie z. B. den Restwert des Objektes und den entsprechend adäquaten Diskontierungssatz berücksichtigt. Da der Erwerb des Flugzeuges vor mehr als zwölf Monaten erfolgte, ist ein Wert gemäß Gutachten von Fintech in Höhe von EUR 16.464.618,00 anzusetzen. Das Bankguthaben wird nach § 29 Abs. 2 KARBV zum Nennbetrag bilanziert. Die Rückstellungen werden mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt und berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden grundsätzlich abgezinst. Die Verbindlichkeiten werden gemäß § 29 Abs. 3 KARBV mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Die Restlaufzeiten sind im Verbindlichkeitenspiegel dargestellt. 3. Angaben zu den Vermögensgegenständen (§ 25 Abs. 5 Nr. 4 KARBV) Flugzeugtyp: CRJ 1000 Baujahr: 2018 Erwerbsjahr: 2018 Die Fremdfinanzierungsquote des Flugzeuges unter Berücksichtigung der Anschaffungsnebenkosten zum 31.12.2020 beträgt 51,31 %. Die Restlaufzeit des Mietvertrages während der zehnjährigen Grundmietzeit beträgt am Bilanzstichtag 86 Monate. Andienungsrechte bestehen nicht. Der Verkehrswert des Flugzeuges zum Bilanzstichtag beträgt EUR 16.464.618,00 (Vorjahr EUR 19.039.056,00). Die Wartungsarbeiten wurden im Berichtsjahr durchgeführt. 4. Vergleichende Übersicht über die Wertentwicklung des Investmentanlagevermögens
6. Erläuterungen zur Bilanz Die sonstigen Vermögensgegenstände enthalten unter anderem Umsatzsteuererstattungsansprüche mit einer Restlaufzeit unter einem Jahr. Die Rückstellungen betreffen die Jahresabschlusskosten 2020. Verbindlichkeitenspiegel zum 31. Dezember 2020:
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr beträgt EUR 6.512.220,31 (Vorjahr 7.461.479,83). Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind in voller Höhe durch eine erstrangige Flugzeughypothek nach englischem Recht besichert. Der passive Rechnungsabgrenzungsposten beinhaltet die von Air Nostrum vorschüssig zu zahlende monatliche Mietrate für Januar 2021. 7. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Aus der Nutzungsüberlassung des erworbenen Flugzeuges wurden entsprechend dem abgeschlossenen Leasingvertrag Umsatzerlöse von TEUR 2.448 (Vorjahr TEUR 2.448) erzielt. Zinsaufwendungen von TEUR 252 (Vorjahr TEUR 260) entfallen auf die Fremdfinanzierung. Die Verwaltungskosten der KVG betragen im Berichtsjahr TEUR 42 (Vorjahr TEUR 42). Die Vergütung der Verwahrstelle beträgt TEUR 16 (Vorjahr TEUR 16). TEUR 11 (Vorjahr TEUR 11) entfallen auf Abschluss- und Prüfungskosten. Die sonstigen Aufwendungen von TEUR 844 (Vorjahr: TEUR 91) beruhen im Wesentlichen auf der Zuführung zur Einzelwertberichtigung auf Forderungen in Höhe von TEUR 752 (Vorjahr TEUR 0), auf Platzierungskosten von TEUR 0 (Vorjahr: TEUR 2), Rechts- und Beratungskosten in Höhe von TEUR 5 (Vorjahr: TEUR 1), Kosten der Anlegerverwaltung in Höhe von TEUR 33 (Vorjahr: TEUR 33), der Vergütung der Geschäftsführung von TEUR 21 (Vorjahr: TEUR 20) sowie Kosten der Buchhaltung TEUR 5 (Vorjahr: TEUR 5). 8. Verwendungsrechnung vom 1. Januar bis 31. Dezember 2020 § 24 Abs. 1 KARBV
Angaben zu schwer liquidierbaren Vermögensgegenständen: Angaben zu neuen Regelungen zum Liquiditätsmanagement Die Kapitalverwaltungsgesellschaft (nachfolgend „KVG“) hat schriftliche Grundsätze und Verfahren festgelegt, die es ihr ermöglichen, die Liquiditätsrisiken der Gesellschaft zu überwachen. Die KVG überprüft diese Grundsätze regelmäßig und aktualisiert sie entsprechend. Seit Aufstellung des letzten Jahresberichts hat es keine wesentlichen Änderungen zum Liquiditätsmanagement der Gesellschaft gegeben. Mit Hilfe von transparenten Systemen und Prozessen gewährleistet das Risikomanagementsystem das frühzeitige Erkennen und Einschätzen von Risiken, um geeignete Gegenmaßnahmen zu ergreifen oder auch Chancen zu nutzen. Im Rahmen des Frühwarnsystems werden regelmäßig Risikoindikatoren erhoben und zu Risiken aggregiert. Soweit ein Indikator die festgelegten Schwellenwerte überschreitet, wird ein Frühwarnimpuls ausgelöst, der eine Ursachenanalyse und Maßnahmen zur Risikobewältigung nach sich zieht. Es erfolgt eine jeweils angemessene Risikolimitierung. Veränderungen von Risiken werden im Rahmen von regelmäßigen Risikoinventuren durch die Risikoverantwortlichen identifiziert und gegebenenfalls auch ad hoc an den Risikomanager gemeldet. Im Rahmen einer Risikoanalyse und -bewertung werden die Risiken grundsätzlich nach Auswirkungen und Eintrittswahrscheinlichkeiten quantifiziert. In den Fällen, wo eine Quantifizierung nicht möglich ist, erfolgt eine qualitative Beschreibung der Risiken und eine fundierte Schätzung der Auswirkungen und Eintrittswahrscheinlichkeiten durch den jeweiligen Risikoverantwortlichen. Der KVG obliegt es, im Rahmen ihrer Melde- und Berichtspflichten die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) sowie die Anleger regelmäßig über das aktuelle Risikoprofil bzw. über dessen wesentliche Änderungen zu informieren. Gemäß Art. 44 Abs. 2 der Verordnung (EU) Nr. 231/2013 der Kommission zur Ergänzung der Richtlinie 2011/61/EU vom 19. Dezember 2012 („AIFM-VO“) in Verbindung mit Anhang II AIFM-VO sind bei dieser Information insbesondere das Markt-, das Kredit-, das Liquiditäts- sowie das Gegenparteirisiko und operationelle Risiken darzustellen. Risikoprofil des AIF Mit der Investition in den AIF sind neben der Chance auf Auszahlungen auch Risiken verbunden. Bei dem AIF handelt es sich um eine langfristige unternehmerische Beteiligung an einer geschlossenen Investmentkommanditgesellschaft nach deutschem Recht. Aufgrund der Langfristigkeit der zu tätigenden Investition steht die wirtschaftliche Entwicklung des AIF nicht fest und kann nicht mit Sicherheit vorhergesagt werden. Es kann nicht garantiert werden, dass der Anleger seinen gewünschten Anlageerfolg erreicht. Es besteht kein Anspruch auf Rückzahlung der Kapitaleinlage nebst Ausgabeaufschlag. Individuelle Risiken aus der persönlichen Situation eines Anlegers können nicht dargestellt werden. Neben den im Verkaufsprospekt beschriebenen Risiken können heute nicht vorhersehbare Ereignisse oder Entwicklungen den AIF bzw. die im AIF gehaltenen Vermögensgegenstände nachteilig beeinträchtigen. Alle einzeln dargestellten Risiken können auch kumuliert oder aber auch in einer besonders starken Ausprägung eintreten und dadurch die negativen Auswirkungen auf den AIF und somit auch auf den Anleger verstärken. Das Risikoprofil des AIF wird im Wesentlichen bestimmt durch Markt-, Kredit-, Liquiditäts-, Gegenparteirisiken, operationelle und steuerliche Risiken. Das Risikoprofil des AIF ist nicht bestimmt durch den Grundsatz der Risikomischung, da die Kapitaleinlagen der Anleger in nur einen Sachwert in Form eines Luftfahrzeugs (CRJ 1000) investiert werden. Realisieren sich bei diesem Anlageobjekt Risiken, können diese nicht entsprechend mit anderen Vermögensgegenständen ausgeglichen oder die Intensität der Risikorealisierung gemindert werden. Darüber hinaus bestehen Gesellschafterrisiken, die nicht im Rahmen eines Risikomanagementsystems abgebildet werden können. Die relevanten gesetzlichen Limits wurden nicht überschritten. Allgemeine Risiken Prognose- und Konzeptionsrisiko Vertragserfüllungsrisiko (Kontrahenten- bzw. Gegenparteirisiko) Informationsrisiko Austrittsrisiko Allgemeines Risiko aus Störungen der internationalen Kapitalmärkte Liquiditätsrisiken Allgemeines Liquiditätsrisiko Risiko aus Zinsentwicklungen In der Wirtschaftlichkeitsprognose wird die prognostizierte Liquidität ab dem Jahr 2020 mit einem durchschnittlichen kalkulatorischen Zinssatz von 1,00 % p.a. verzinst. Sollte nur ein durchschnittlich negativer Zinssatz erzielt werden können, hätte dies negative Auswirkungen auf die Auszahlungen an die Anleger. Die Einnahmen aus dem abgeschlossenen Leasingvertrag und der Kapitaldienst für die Finanzierung des Flugzeugs erfolgen vertragsgemäß in Euro. Planmäßig sollen auch die Anschlussleasingraten und der spätere Verkauf in Euro abgewickelt werden. Künftige Leasingverträge und der spätere Verkaufserlös des Flugzeugs können ggf. auch in US-Dollar oder anderen Fremdwährungen abgeschlossen werden. Auch ein Ausscheiden von Spanien aus dem Euro ist nicht ausgeschlossen und kann gesetzlich zur Anpassung der Währung der Leasingverträge führen. Sollten sich aus künftigen Fremdwährungsgeschäften Währungsrisiken ergeben, hat die Gesellschaft die dann geltenden Grenzen des KAGB und der Anlagebedingungen für Währungsrisiken einzuhalten. Zur Begrenzung der Fremdwährungsrisiken können daher Währungsgeschäfte als Kurssicherungsmaßnahmen erforderlich werden. Kosten dieser Kurssicherungsmaßnahmen können die geplanten Auszahlungen und die Schlussauszahlung verringern. Es kann zur Einhaltung der Grenzen für Fremdwährungsrisiken auch erforderlich werden, auf wirtschaftlich vorteilhafte Verträge zu verzichten, wodurch sich geringere Leasingeinnahmen oder geringere Verkaufserlöse ergeben können. Die genannten Gründe können zu geringeren Auszahlungen und zu einem teilweisen Verlust des eingesetzten Kapitals führen. Risiken aus der Beteiligungsstruktur Risiko aus der externen Verwaltung der Gesellschaft Risiken aus der Verwahrstelle Ebenfalls besteht die Möglichkeit, dass sich die Verwahrstelle nicht pflichtgemäß im Sinne ihres Vertrages verhält, so dass die Zusammenarbeit aus diesem Grund beendet werden muss oder, dass die Verwahrstelle ihrerseits den Vertrag kündigt. Es besteht das Risiko, dass eine neue Verwahrstelle nicht oder nur zu höheren Kosten gefunden werden kann. Sofern keine Verwahrstelle gefunden wird, besteht das Risiko der Rückabwicklung der HEH Bilbao. Dadurch kann das wirtschaftliche Ergebnis der Gesellschaft beeinträchtigt werden. In der Folge können Auszahlungen an Anleger geringer ausfallen, sich verzögern oder ganz ausbleiben. Ebenso kann das von Anlegern eingesetzte Kapital ganz oder teilweise verloren gehen. Risiko aus der Geschäftsführung Majorisierungsrisiko Risiko aus eingeschränkter Fungibilität Risiko aus Interessenkonflikten Risiko aus der Wertentwicklung und der Veräußerung des Flugzeugs Volatilität des Investmentvermögens Risiko aus fehlender Risikostreuung Allgemeines Luftfahrtrisiko Risiko aus der Entwicklung neuer Flugzeugtypen Das wirtschaftliche Ergebnis der Gesellschaft hängt maßgeblich davon ab, dass der Leasingnehmer seine Verpflichtungen aus dem Leasingvertrag erfüllt. Sollte der Leasingnehmer die vereinbarte Leasingrate nicht leisten und sich auch kein adäquater Ersatzleasingnehmer finden, würde dies zu niedrigeren Einnahmen der Gesellschaft führen. Negativ würde sich beispielsweise für den Leasingnehmer auswirken, wenn die seit 1997 geltende und um weitere drei Jahre bis 2023 verlängerte exklusive Kooperation mit IBERIA gekündigt werden würde. Auf die Risiken durch die Corona Krise in Bezug auf die Bonität von Air Nostrum wird im Lagebericht ausführlich eingegangen. Wird der Erstleasingvertrag nicht vollständig erfüllt, kann eine längerfristige Nichtbeschäftigung des Flugzeuges oder eine längerfristige Beschäftigung zu niedrigen Leasingraten auch den Kapitaldienst der Gesellschaft und damit letztendlich die Substanz des Gesellschaftsvermögens gefährden. Nach dem Auslaufen des Erstleasingvertrages besteht ein Anschlussvermietungsrisiko. Die tatsächlichen Leasingerlöse aus der Anschlussvermietung können unter den prognostizierten Raten liegen. Möglicherweise kann ein neuer Mieter nicht rechtzeitig gefunden werden, so dass das Flugzeug ohne Beschäftigung ist. Ferner ist es möglich, dass neue Leasingnehmer ihren Verpflichtungen aus dem Leasingvertrag nicht oder nicht termingerecht nachkommen können. Verringern sich aus den oben genannten Gründen die Leasingeinnahmen gegenüber den Prospektannahmen, kann dies die Vermögens- und Ertragslage der Gesellschaft bis zur Insolvenz beeinträchtigen und für die Anleger zum Ausfall von Auszahlungen und zum Totalverlust des eingesetzten Kapitals sowie zur Belastung ihres Privatvermögens führen. Bei einem nicht geplanten Wechsel des Leasingnehmers können ferner Umbaukosten anfallen, die nicht ausreichend in den Wirtschaftlichkeitsprognosen berücksichtigt sind bzw. nicht durch die kalkulierte Anschlussleasingrate kompensiert werden und dadurch die Auszahlungen an die Anleger reduzieren. Risiko aus ungeplanter Betriebskostenübernahme Risiko aus Auflagen der Luftverkehrsbehörde Risiko aus notwendigen Genehmigungen Risiko aus Flugverbot, Vollstreckungsmaßnahmen Risiko aus fehlendem Versicherungsschutz Reputationsrisiko Risiko bei der Anlage freier Liquidität Die HEH Bilbao ist berechtigt, freie Liquidität verzinslich anzulegen, wobei eine Investition in verwahrfähige Finanzinstrumente ausgeschlossen ist. Es besteht die Gefahr, dass Banken, Kreditinstitute, Versicherungen und/oder andere Finanzdienstleistungsunternehmen, bei denen die Liquiditätsanlagen erfolgen, insolvent werden und somit das bei diesen Unternehmen veranlagte Kapital verloren geht. Die Gesellschaft kann zur Absicherung der gehaltenen Vermögensgegenstände gegen Wertverlust Geschäfte, die Derivate zum Gegenstand haben, tätigen, sofern diese nicht in Form von verwahrfähigen Finanzinstrumenten ausgegeben und gehandelt werden. Derivate sind zum einen allgemein risikobehaftet und zum anderen kann der Einsatz von Derivaten grundsätzlich das wirtschaftliche Ergebnis der Gesellschaft verringern. Neben den Risiken, die Derivaten selbst immanent sind, ist zu beachten, dass Derivate wiederum mit dem jeweiligen Basis-, Vermögens- oder Marktwert eines Vermögensgegenstandes zusammenhängenden Risiken belastet sein können. Die genannten Risiken können sich negativ auf das wirtschaftliche Ergebnis der HEH Bilbao auswirken. Dadurch können Auszahlungen an die Anleger später erfolgen, geringer ausfallen oder ganz ausbleiben. Es besteht ferner die Gefahr, dass die Anleger einen teilweisen oder vollständigen Verlust des eingesetzten Kapitals erleiden. Kreditrisiko durch Fremdfinanzierung der Investition/Langfristige Darlehen Individuelle Anteilsfinanzierung durch den Anleger Haftung des Anlegers im Inland Internationale Rechtssysteme und Haftung im Ausland Maximales Risiko Leverage Zum Bilanzstichtag betrug der Umfang des insgesamt aufgenommenen Fremdkapitals (EUR 8.448.323,71) 51,31 % des Verkehrswertes der in der Gesellschaft befindlichen Vermögensgegenstände. Die gemäß Art. 6 bis 8 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 231/2013 berechnete Hebelkraft des Publikum-AIF betrug mit Stichtag 31. Dezember 2020 2,43 % nach der Brutto-Methode und 2,54 nach der Commitment-Methode. 11. Sonstige Angaben Zu den Angaben nach § 101 Abs. 2 KAGB wird auf den Lagebericht verwiesen. Die Gesellschaft beschäftigt keine eigenen Mitarbeiter. 11.1 Mitglieder der Geschäftsführung HEH Aviation Management GmbH, Hamburg, diese vertreten durch
Der geschäftsführenden Kommanditistin ist Alleinvertretungsberechtigung erteilt worden und sie ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Die persönlich haftende Gesellschafterin, die Verwaltung HEH Aviation „Bilbao“ Beteiligungsgesellschaft mbH, Hamburg, ist im Innenverhältnis nicht zur Geschäftsführung befugt. 11.2 Sonstige Angaben Persönlich haftende Gesellschafterin ohne Pflichteinlage ist die Verwaltung HEH Aviation „Bilbao“ Beteiligungsgesellschaft mbH, Hamburg. Die Komplementärin hat ein gezeichnetes Kapital von EUR 25.000,00. Hamburg, den 30. März 2021 Geschäftsführer der Verwaltung HEH Aviation „Bilbao“ Beteiligungsgesellschaft mbH sowie der HEH Aviation Management GmbH gez. Herr Jörn-Hinnerk Mennerich gez. Herr Gunnar Dittmann gez. Herr Dr. Sven Kehren sonstige BerichtsbestandteileErklärung nach § 289 Abs.1, Satz 5 HGB (Bilanzeid) Erklärung der gesetzlichen Vertreter Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Abschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft beschrieben sind. Hamburg, 30. März 2021 Geschäftsführer der Verwaltung HEH Aviation „Bilbao“ Beteiligungsgesellschaft mbH sowie der HEH Aviation Management GmbH gez. Herr Jörn-Hinnerk Mennerich Angaben zur Feststellung: BestätigungsvermerkAn die HEH Aviation „Bilbao“ GmbH & Co. geschlossene Investment-KG: Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der HEH Aviation „Bilbao“ GmbH & Co. geschlossene Investment-KG – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2020 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der HEH Aviation „Bilbao“ GmbH & Co. geschlossene Investment-KG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 159 Satz 1 i.Vm. § 136 KAGB i.V.m. § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 159 Satz 1 i.V.m. § 136 KAGB i.V.m. § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschluss prüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lage bericht zu dienen. Wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit Wir verweisen auf die Angaben im Chancen- und Risikobericht des Lageberichts, in denen die gesetzlichen Vertreter beschreiben, dass ein längeres Anhalten der aktuellen Corona-Krise die Fortführung der Unternehmenstätigkeit der Gesellschaft gefährden würde. Wie im Lagebericht dargelegt, deuten diese Ereignisse und Gegebenheiten auf das Bestehen einer wesentlichen Unsicherheit hin, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen kann und die ein bestandsgefährdendes Risiko im Sinne des § 322 Abs. 2 Satz 3 HGB darstellt. Unsere Prüfungsurteile sind bezüglich dieses Sachverhalts nicht modifiziert. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für bestimmte Personengesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften unter Berücksichtigung der Vorschriften des deutschen KAGB und den einschlägigen europäischen Verordnungen in allen wesent lichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit diesen Vorschriften als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften und den einschlägigen europäischen Verordnungen entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften und einschlägigen europäischen Verordnungen zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften und den einschlägigen europäischen Verordnungen entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 159 Satz 1 i.Vm. § 136 KAGB i.V.m. § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen Vermerk über die Prüfung der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen,Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten Prüfungsurteil Wir haben auch die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten, die auch die von Treuhändern verwalteten Kapitalkonten umfassen, der HEH Aviation „Bilbao“ GmbH & Co. geschlossene Investment-KG zum 31. Dezember 2020 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse er folgte die Zu weisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten in allen wesentlichen Belangen ordnungsgemäß. Grundlage für das Prüfungsurteil Wir haben unsere Prüfung der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten in Übereinstimmung mit § 159 i.V.m. § 136 Abs. 2 KAGB unter Beachtung des Internationalen Standard on Assurance Engagements (ISAE) 3000 (Revised) „Assurance Engagements Other than Audits or Reviews of Historical Financial Information“ (Stand Dezember 2013) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten“ unseres Vermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die in allen wesentlichen Belangen ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten. Für die von Treuhändern verwalteten Kapitalkonten beschränkt sich die Verantwortung der gesetzlichen Vertreter auf die Zuweisung der Gewinne, Verluste, Einlagen und Entnahmen zu dem Kapitalkonto des Treuhänders sowie auf die Einholung von Informationen zur Entwicklung der Kapitalkonten der von ihm treuhänderisch gehaltenen Anteile. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit diesen Vorschriften als notwendig bestimmt haben, um die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten zu ermöglichen. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ordnungsgemäßen Zuweisungvon Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten ordnungsmäßig ist, sowie einen Vermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zu der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 159 i.V.m. § 136 Abs. 2 KAGB unter Beachtung des Internationalen Standard on Assurance Engagements (ISAE) 3000 (Revised) „Assurance Engagements Other than Audits or Reviews of Historical Financial Information“ (Stand Dezember 2013) durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Zuweisung stets aufdeckt. Falsche Zuweisungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Hamburg, 11. Juni 2021 Cordes + Partner GmbH Dr. Christian Reiß, Wirtschaftsprüfer Torben Schaaf, Wirtschaftsprüfer |
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