MCM Investor Concept AG & Co. KGMagdeburgJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.06.2019 bis zum 31.05.2020Bilanz zum 31. Mai 2020AKTIVA
PASSIVA
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Juni 2019 bis 31. Mai 2020
Anhang für das Geschäftsjahr 2019/2020I. ALLGEMEINE ANGABEN ZUM UNTERNEHEMEN Die MCM Investor Concept AG & Co. KG hat ihren Sitz in Magdeburg. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Stendal unter HRA 3119 eingetragen. II. ALLGEMEINE ANGABEN ZUM JAHRESABSCHLUSS Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß §§ 242 ff. aufgestellt. Die Gesellschaft weist – in analoger Anwendung – zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf. Zur besseren Darstellung der Vermögenslage wurden die Forderungen gegen Genussrechtsinhaber offen von dem gezeichneten Genussrechtskapital abgezogen. III. ANGABEN ZU BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN Für die Erstellung des Jahresabschlusses waren die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend. Die Bewertung des Anlagevermögens erfolgte zu Anschaffungs- und Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen auf der Grundlage steuerlich anerkannter Höchstsätze. Zum Verkauf bestimmte Grundstücke und andere Vorräte beinhalten drei für die Projektentwicklung erworbene Grundstücke mit Aufbauten sowie bereits geleistete Anzahlungen auf unfertige Leistungen. Die Bewertung erfolgt zu den jeweiligen Anschaffungskosten. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennbetrag angesetzt. Die Guthaben bei Kreditinstituten wurden zum Nennwert angesetzt. Das bilanzielle Eigenkapital, bestehend aus den Kapitalanteilen der Kommanditisten (EUR – 3.254.659,48) sowie den Genussrechten (EUR 4.794.997,94), ist positiv. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen in der Höhe, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Die Rückstellungen haben im Wesentlichen eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Verbindlichkeiten sind mit ihren Erfüllungsbeträgen passiviert. IV. ANGABEN ZUR BILANZ Entwicklung der Einzelposten des Anlagevermögens Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens sowie die Abschreibungen des laufenden Geschäftsjahres sind in der Anlage zum Anhang dargestellt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. Nicht durch Vermögenseinlagen gedeckte Verlustanteil des Kommanditisten Der Verlust des Geschäftsjahres 2019/2020 (EUR 367.570,00) wurde in voller Höhe dem Kommanditisten zugewiesen. Dadurch hat sich der nicht durch Vermögenseinlagen gedeckte Verlustanteil des Kommanditisten auf EUR 3.254.659,48 erhöht. Bei dieser Bilanzposition handelt es sich nicht um einen Vermögensgegenstand, sondern mangels Nachschusspflicht des Kommanditisten um einen Korrekturposten zum Eigenkapital. Wenn die dem Kommanditisten zugewiesenen Verluste durch zukünftige Gewinne nicht ausgeglichen werden sollten, könnte dies ggf. zur Folge haben, dass die in den Genussrechtsbedingungen enthaltene Regelung zur Nachrangigkeit des Genussrechtskapitals eingreift. Genussrechtskapital Bilanzausweis
Angaben gem. § 160, Nr. 6 AktG
Von den zum Bilanzstichtag insgesamt gezeichneten Genussrechten in Höhe von EUR 9.240.603,66 ergeben sich anhand der in den Zeichnungsverträgen gewählten Mindestlaufzeit folgende Fristigkeiten:
Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen beinhalten alle bis zur Bilanzaufstellung erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und wurden nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung dotiert. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt. Die Fristigkeit ergibt sich wie folgt:
Werte in Klammern geben die Vorjahreswerte an Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Höhe von EUR 1.534.631,19 sind durch Grundpfandrechte gesichert. Die Besicherung der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten erfolgt darüber hinaus durch Forderungsabtretung aus bestehenden und zukünftigen Mietverträgen sowie die Verpfändung von Kontoguthaben. V. ANGABEN ZU POSTEN DER GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Umsatzerlöse Die Umsatzerlöse aus der Hausbewirtschaftung in Höhe von EUR 92.573,06 ergeben sich aus den Mieteinnahmen und den Betriebskostenabrechnungen der erworbenen Immobilien. Die Umsatzerlöse aus Verkaufsgrundstücken in Höhe von EUR 7.282.020,72 ergeben sich aus dem Verkauf des Objektes Jahnallee 14 in Leipzig. Die Umsatzerlöse aus anderen Lieferungen und Leistungen in Höhe von EUR 355,71 ergeben sich aus Weiterberechnungen. VI. SONSTIGE ANGABEN Haftungsverhältnisse Haftungsverhältnisse gemäß §§ 251, 268 Nr. 7 HGB bestehen nicht. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Den Genussrechtsinhabern steht jährlich ein Basisgewinn zu. Sofern das handelsrechtliche Jahresergebnis nicht ausreicht, besteht seitens der Genussrechtsinhaber ein Nachholungsanspruch aus den Jahresüberschüssen der Folgejahre. Für das Geschäftsjahr bestehen Basisgewinnansprüche in Höhe von EUR 215.727,84. Darüber hinaus bestehen nur unwesentliche Verpflichtungen aus eingegangenen Miet- und Leasingverträgen. Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer Im Geschäftsjahr waren keine Arbeitnehmer in der Gesellschaft beschäftigt. Geschäftsführungsorgane Im Geschäftsjahr 2019/2020 erfolgte die Geschäftsführung durch den geschäftsführenden Komplementär MCM Investor Management AG, vertreten durch den Vorstand Peter Pfeffer (Kaufmann, Burg). Gesellschafter Persönlich haftender Gesellschafter ist die MCM Investor Management AG, Lennestraße 11 in 39112 Magdeburg, vertreten durch den Vorstand Herrn Peter Pfeffer. Die Komplementärin leistet keine Einlage und ist weder am Vermögen noch am Ergebnis der Gesellschaft beteiligt.
Magdeburg, den 1. November 2020 MCM Investor Management AG, Magdeburg Peter Pfeffer, Vorstand Die Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.05.2020 erfolgte am 07.05.2021. Anlagespiegel zum 31. Mai 2020
Lagebericht für das Geschäftsjahr 2019/2020I. Grundlagen der Gesellschaft Die Unternehmenstätigkeit der MCM Investor Concept AG & Co. KG ist wohnungswirtschaftlich orientiert. Die Gesellschaft ist spezialisiert auf den An- und Verkauf von Wohnimmobilien, die Verwaltung der eigenen Liegenschaften sowie den Ankauf von sanierungsbedürftigen Wohnimmobilien, die nach einer relativ kurzen Haltephase verbunden mit einer Projektentwicklungsmaßnahme im Bereich der Immobiliensanierung verkauft werden. Der Immobilienbestand der Gesellschaft befindet sich in zentralen Stadtvierteln der Städte Magdeburg, Leipzig und Chemnitz. Die Strategie der Gesellschaft besteht – neben einer nachhaltigen Bewirtschaftung der Bestandsimmobilien mit dem Ziel, die Wohnungsbestände besser auszulasten – vor allem darin, die Wertpotentiale der (Wohn-) Immobilien durch eine Sanierungsmaßnahme frei zu setzen und die (Wohn-) Immobilien mit Gewinn zu veräußern. Wesentliche Grundlage des Geschäftsmodells und finanzielle Steuerungsgröße ist der Umsatz sowie seine Marge (Aufschlag auf den Buchwertabgang) sowie der Jahresüberschuss der Gesellschaft. Weiterhin wird der Vermietungsstand (Anteil der vermieteten Fläche zur Gesamtmietfläche) als wesentliche nicht finanzielle Kennzahl verwendet. II. Wirtschaftsbericht 11.1. Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen Die deutsche Wirtschaft ist im Jahr 2019 das 10. Jahr in Folge gewachsen. Die konjunkturelle Dynamik hat sich allerdings merklich verlangsamt. Dies ist insbesondere auf die Schwäche der Industrie zurückzuführen. Die gesamtwirtschaftliche Leistung nahm im Jahr 2019 um 0,6 % zu. Dies war zwar etwas mehr als zuletzt erwartet, aber deutlich weniger als in den fünf vorangegangenen Jahren, in denen das Bruttoinlandsprodukt um durchschnittlich etwa 2,0 % pro Jahr stieg. Der Beschäftigungstand erhöhte sich dennoch weiterhin recht kräftig um 400.000 Personen auf den Rekordstand von 45,3 Mio. Erwerbstätige. Zum Jahreswechsel hat die deutsche Wirtschaft ihre konjunkturelle Schwächephase noch nicht überwunden. Einer durch den gegenwärtig flauen Welthandel beeinträchtigten Industrie stehen nach wie vor mehrheitlich prosperierende Dienstleistungsbereiche sowie der Bausektor gegenüber. Das Bruttoinlandsprodukt erhöhte sich daher im zweiten Halbjahr 2019 nur wenig. Es zeichnen sich aber allmählich Besserungstendenzen ab. In der Industrie haben in den vergangenen Monaten die Auftragseingänge und die Umsätze begonnen, sich auf niedrigem Niveau zu stabilisieren. Gleichzeitig haben sich die Geschäftserwartungen wieder etwas aufgehellt. Dies spricht dafür, dass die Industriekonjunktur ihren Wendepunkt bald erreicht. Nach wie vor bleibt das außenwirtschaftliche Umfeld aber durch erhebliche Unwägbarkeiten geprägt. Die privaten Konsumausgaben bleiben eine verlässliche Stütze der Binnenkonjunktur. Hierzu tragen der hohe Beschäftigungsstand sowie die merkliche Erhöhung der verfügbaren Einkommen bei. Diese waren im dritten Quartal 2019 um 3,4 % höher als vor einem Jahr. Im Jahresschlussquartal dürften die privaten Konsumausgaben den aktuellen Indikatoren zufolge allerdings vorübergehend eine langsamere Gangart einschlagen. Die Umsätze im Einzelhandel ohne Kfz haben sich nach schwachem Start in das vierte Quartal im November zwar um 2,1 % erhöht. Im Durchschnitt liegen sie aber leicht unter dem Niveau des dritten Quartals. Die Neuzulassungen von Pkw stiegen insgesamt im vierten Quartal um 0,8 %. Die Zulassungen der privaten Halter, die für den privaten Konsum maßgeblich sind, waren hingegen rückläufig. Das Geschäftsklima im Einzelhandel hat sich im vierten Quartal gegenüber dem Vorquartal nicht verändert und bleibt per Saldo positiv und spürbar oberhalb seines langjährigen Durchschnitts. Das Preisklima ist weiterhin relativ ruhig. Die Inflationsrate wird im Jahr 2019 voraussichtlich bei 1,4 % liegen nach 1,8 % im Vorjahr. Für den nachlassenden Preisauftrieb spielten rückläufige Kraftstoffpreise eine wichtige Rolle.1 1 BMWi, Pressemitteilung vom 15.01.2020 II.2. Branchenbezogene Rahmenbedingungen Der Erwerb von Immobilieneigentum wird in Deutschland immer teurer. Die Analyse zeigt, dass die Preissprünge sowohl bei Ein- und Zweifamilienhäusern (EFH/ZFH) als auch bei Eigentumswohnungen im Vergleich der Jahre 2018 und 2019 nochmals höher waren als im Betrachtungszeitraum 2017/2018. Eine Eigentumswohnung wurde im 1. Halbjahr 2019 durchschnittlich für 2.967 EUR/m2 angeboten. Dies bedeutet eine Zunahme um 11,5% gegenüber dem Vorjahreszeitraum. Bei Ein- und Zweifamilienhäusern ist die Steigerung mit 12,5% sogar noch größer. Trotz der Zuwächse bewegt sich die Nachfrage nach wie vor auf einem hohen Niveau. Trotz einer regen Bautätigkeit in der jüngeren Vergangenheit konnte der deutlich gestiegene Wohnungsbedarf in Deutschland bisher nicht gedeckt werden. Besonders in den wirtschaftsstarken Ballungsräumen hat sich die Wohnungsnachfrage signifikant erhöht. Gemäß einer aktuellen Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW Köln) werden zwischen 2016 und 2020 jährlich 341.700 Neubauwohnungen zur Bedarfsdeckung benötigt. Tatsächlich fertiggestellt wurden bisher zwischen 2016 und 2018 durchschnittlich nur 283.300 Wohneinheiten. Dementsprechend befindet sich die aktuelle Bauleistung deutlich unter dem benötigten Niveau. Für die Zeit von 2021 bis 2025 geht das Institut von durchschnittlich 260.200 Neubauwohnungen pro Jahr zur Bedarfsdeckung aus, da eine nachlassende demografische Entwicklung prognostiziert wird. Somit summiert sich der Wohnungsbedarf gemäß Prognose von 2019 bis 2025 auf rund 1,98 Mio. Einheiten. Bei Annahme einer gleichbleibenden Bautätigkeit bis 2025, auf Grundlage der Fertigstellungszahlen der vergangenen sieben Jahre (2012 bis 2018), würden bis dahin rund 1,76 Mio. Wohnungen fertiggestellt werden. Folglich müsste sich die Bauleistung, im Sinne eines ausgeglichenen Wohnungsmarkts, im Vergleich zum vergangenen Betrachtungszeitraum weiter erhöhen – auch wenn auf regionaler Ebene große Unterschiede existieren.2 Selbstredend gehört in diesen Lagebericht auch ein Ausblick aufgrund der aktuellen Entwicklung in Bezug auf die Corona-Pandemie. Es gibt sicherlich sehr viele interessante und auch konkrete Berichte, aus denen man die wirtschaftliche als auch finanzpolitische Vorausschau für die nächste Zeit ersehen kann. 2 Wohnimmobilienmarktbericht 2019/2020 Engel & Völkers Allerdings gehen wir momentan davon aus, dass gerade die Immobilienbranche auch diese Entwicklung gut verkraften wird. Natürlich wird es die ein oder andere Seitwärtsbewegung oder sogar einen Abwärtstrend geben. Aber dennoch wird Wohnraum immer benötigt. Wohnen gehört eben gerade in Deutschland zu einem sehr hohen „Gut“. Auch in den Bautätigkeiten sind wir momentan noch nicht beeinflusst. Sicherlich werden einzelne Nachwirkungen wie Lieferzeiten oder Lieferengpässe einen gewissen Einfluss bei dem einen oder anderen Bauprojekt haben. Es wird auch einmal zu Bauzeitenverlängerung kommen. Aber im Großen und Ganzen sehen wir positiv der weiteren Geschäftstätigkeit entgegen. II.3. Geschäftsverlauf Die MCM Investor Concept AG & Co. KG betreute Ende Mai 2020 ein Immobilienvermögen von Euro 5.441.887,09. Im Laufe des Geschäftsjahres konnten die Sanierungsmaßnahmen an den erworbenen Objekten Helmstedter Straße 22 in Magdeburg und Braunschweiger Straße 99 in Magdeburg fortgesetzt sowie am Objekt Jahnallee 14 in Leipzig abgeschlossen werden. Im Geschäftsjahr 2019/2020 wurde ein Fehlbetrag in Höhe von Euro ./. 367.570,00 erwirtschaftet. II.4. Ertragslage Die Umsatzerlöse belaufen sich auf 7.374.949,49 Euro. Sie entfallen im Wesentlichen auf die Mieteinnahmen der Wohnimmobilien und Betriebskostenabrechnungen der Vorjahre (Euro 92.573,06), auf die Immobilienverkäufe (Euro 7.282.020,72) und zu einem geringen Teil auf andere Lieferungen und Leistungen (Euro 355,71). Der Materialaufwand (Euro 7.530.147,72) betrifft mit Euro 7.448.158,96 Aufwendungen für Verkaufsgrundstücke und mit Euro 81.988,76 Aufwendungen für die Hausbewirtschaftung. Die Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen beliefen sich in 2019/2020 auf Euro 1.428,00, nach Euro 1.399,92 im Vorjahr. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen haben sich auf Euro 179.556,97 verringert. Sie betreffen im Wesentlichen Verwaltungskosten. Der Jahresfehlbetrag von Euro 367.570,00 wird in voller Höhe dem Kapitalkonto des Kommanditisten belastet. II.5. Finanzlage Die Gesellschaft verfügte zum 31.05.2020 über einen Kassen-/Bankbestand von Euro 270.992,11 €. Der Cash-Flow aus der laufenden Geschäftstätigkeit belief sich auf ./. TEuro 1.355. Aus ihrer Finanzierungsstätigkeit erzielte die Gesellschaft einen Cash-Flow von TEuro 1.772. Die Investitionen im Geschäftsjahr 2019/2020 entfielen mit Euro 897.007,52 Sanierungskosten auf das zum Verkauf bestimmte Objekt Braunschweiger Straße 99 in Magdeburg und mit Euro 248.334,90 Sanierungskosten auf das zum Verkauf und zur Sanierung bestimmte Objekt Helmstedter Straße 22 in Magdeburg und mit Euro 903.884,39 Anschaffungskosten auf das vermietete Objekt Gärtnerstraße 9 und 10 in Magdeburg. Die Kapitalstruktur der Gesellschaft beinhaltet neben dem Kapitalanteil des Kommanditisten (./. 3.254.659,48) das Kapital der Genussrechtsinhaber, die der Gesellschaft in den Jahren ab 2011 beigetreten sind. Das gezeichnete Genussrechtskapital betrug zum 31.05.2020 Euro 9.240.603,66, davon eingezahlt Euro 4.475.383,62. II.6. Vermögenslage Das Anlagevermögen der Gesellschaft (Euro 25.244,00) im Wesentlichen aus den im Bestand gehaltenen Wertpapieren (Euro 20.200,00). Zum Umlaufvermögen der Gesellschaft gehören die im Bestand stehenden Objekte Wielandstraße 5 in Magdeburg (Euro 926.457,50), Helmstedter Straße 22 in Magdeburg (Euro 309.117,41), Braunschweiger Straße 99 in Magdeburg (Euro 1.381.389,36), Jahnallee 14 in Leipzig (Euro 779.072,29), Gärtnerstraße 9 und 10 in Magdeburg (Euro 903.884,39), Große Diesdorfer Straße 163 in Magdeburg (Euro 1.141.966,14) Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände (Euro 1.284.831,73) sowie der Kassen-/Bankbestand (Euro 270.992,11). Das Eigenkapital der Gesellschaft beinhaltet neben dem nicht durch Vermögenseinlagen gedeckten Verlustanteil des Kommanditisten (./. Euro 3.254.659,48) das von den Genussrechtsinhabern eingezahlte, um das variable Kapital der Genussrechtsinhaber erhöhte, mit einer Nachrangabrede versehene Genussrechtskapital (Euro 4.434.765,89; Vorjahr: Euro 4.138.860,32). Die Rückstellungen haben sich im Vergleich zum Vorjahr von Euro 46.874,30 auf Euro 89.839,99 erhöht. Die Verbindlichkeiten (Euro 3.750.641,99) setzen sich aus den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (Euro 1.534.631,19), den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (Euro 33.789,03), den Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen (Euro 2.060.338,45) und den übrigen Verbindlichkeiten (Euro 121.883,32) zusammen. III.Nachtragsbericht Bis zur Bilanzaufstellung wurden keine Immobilienverkäufe/-einkäufe in der MCM Investor Concept AG & Co. KG vorgenommen. IV. Prognose-, Chancen und Risikobericht IV .1. Prognosebericht Aufgrund der erwarteten Erlöse aus Immobilienverkäufen und den steten Mieteinnahmen sowie den Liquiditätszuflüssen aus den Einzahlungen der Genussrechtsinhaber, die sich im Zeitpunkt der Erstellung des Lageberichts als plangemäß erweisen, verfügt die MCM Investor Concept AG & Co. KG über eine ausreichende Liquidität, um alle Kosten decken und Neuinvestitionen vornehmen zu können. Die Geschäftsführung erwartet für das Geschäftsjahr 2020/2021 einen Umsatz von rd. Euro 3.500.000,00. Das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit wird mit rd. Euro 50.000,00 erwartet. IV.2. Chancen- und Risikobericht Für die MCM Investor Concept AG & Co. KG ergeben sich im aktuellen Marktumfeld und aufgrund der aktuellen Investitionsstrategie verschiedene Chancen und Risiken, dazu gehören: Die Rahmenbedingungen für die Entwicklung der Immobilienmärkte in Deutschland sind zu Beginn des neuen Geschäftsjahres unverändert positiv, da nach wie vor ein Nachfrageüberhang besteht und die Notenbanken in Europa und den USA unverändert an ihrer Niedrigzinspolitik festhalten. Die Gesellschaft ist von der Entwicklung der Rahmenbedingungen der Investitionsstandorte sowie allgemein des deutschen Immobilienmarktes abhängig. Der Wettbewerb auf dem Immobilienmarkt könnte sich verschärfen. Eine steigende Nachfrage könnte dazu führen, dass die Gesellschaft den Erwerb von (sanierungsbedürftigen) Wohnimmobilien nicht in dem geplanten Umfang durchführen kann. Es besteht grundsätzlich das Risiko, dass die Gesellschaft den Wert der zu erwerbenden Wohnimmobilien oder den Standort falsch einschätzt. Die Wertschöpfung kann durch die anschließende Marktbewertung, eine schlechte Vermietbarkeit und erschwerte Verkaufsmöglichkeiten ausbleiben oder deutlich niedriger ausfallen als kalkuliert. Aufgrund der Geschäftstätigkeit im Bereich Projektentwicklung für Immobilien können sich mittelbar Vertriebs-, Haftungs-, Finanzierungs- und Gewährleistungsrisiken für die Gesellschaft ergeben. Die Gesellschaft ist bei der Finanzierung ihrer Wohnimmobilien auf eine ausreichende Liquidität angewiesen. Sollte der Cash-Flow aus der Geschäftstätigkeit hinter den Erwartungen zurückbleiben oder sollten die Einzahlungen der Genussrechtsinhaber nicht vertragsgemäß erfolgen, bspw. weil eine Vielzahl von Verträgen vor Ablauf der vereinbarten Mindestvertragsdauer beendet werden, könnte dies negative Auswirkungen auf die geschäftliche Entwicklung der Gesellschaft haben. Eine Verschlechterung der steuerlichen Rahmenbedingungen oder Änderungen im regulatorischen Umfeld in Deutschland könnten sich negativ auf die Geschäftstätigkeit der Gesellschaft auswirken. Mit der Änderung ihrer Investitionsstrategie in 2014 hat die Gesellschaft auf aktuelle Marktentwicklungen reagiert. Da wesentliches Element der Wertschöpfung zukünftig in der kurzfristigen Wertsteigerung der Immobilie auf Grundlage einer durchzuführenden Sanierungsmaßnahme liegt, handelt es sich nach Einschätzung der Geschäftsführung um ein sog. operatives Unternehmen, das nicht in den Anwendungsbereich des Kapitalanlagesetzbuchs fällt. Würde die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht diese Einschätzung nicht teilen, hätte dies erhebliche negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. IV.3. Risikomanagement Die MCM Investor Concept AG & Co. KG begegnet allen wesentlichen Risiken durch angemessene Maßnahmen und Kontrollen. Risiken für den Gebäudebestand werden weitgehend durch Vereinbarung eines wirksamen Versicherungsschutzes eingegrenzt. Um eventuelle Risiken zu erkennen, beobachtet die Gesellschaft das gesamtwirtschaftliche Umfeld und die Entwicklungen sowohl der Immobilien- wie auch der Finanzmärkte. Die Geschäftsführung informiert sich regelmäßig über die geschäftliche Entwicklung. Über wesentliche Risiken und Informationen wird die Geschäftsführung umgehend unterrichtet, um zeitnah geeignete Maßnahmen ergreifen zu können. Aus heutiger Sicht sieht die Geschäftsführung keine Risiken, die sich bestandsgefährdend auswirken oder die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft wesentlich beeinträchtigen könnten. Schlusswort Das Corona-Virus führte in Deutschland zu einer insgesamt wohl schwersten Rezession seit den letzten Jahren. Doch auch hier hat es sich einmal mehr gezeigt, dass der Immobilienmarkt die Belastungen der Pandemie recht gut überstanden hat. Dies darf man sehr wohl in der Art und Weise relativieren, dass diese Betrachtungen nicht für einzelne Bereiche wie Handel und Gewerbe zutreffend sind. Da unsere Tätigkeit sich nur auf dem Wohnimmobilien bezieht, wurden unsere Geschäftsbereiche nur unwesentlich tangiert. Die Nachfrage der Käufer bei Wohnimmobilien hat sich durchaus robust gezeigt. Der aktuelle Bericht der DZ HYP vom September 2020 führt dazu wie folgt aus: „Die stabile Immobilienkreditvergabe im zweiten Quartal belegt das anhaltende Interesse am Eigenheim. Die Kaufpreise konnten trotz gestiegener Arbeitslosigkeit und dem von vielen Unternehmen angekündigten Job-Abbau ihr hohes Niveau halten. Ebenso krisenfest hat sich die Wohnungsvermietung gezeigt. Die nach dem Ausbruch der Pandemie befürchteten Mietrückstände sind weitestgehend ausgeblieben. Die Wohnungsmieten konnten im ersten Halbjahr sogar leicht zulegen.“ Eine ähnliche Entwicklung konnten wir bei unseren Bauprojekten erleben. Es gab bis dato keinerlei Beeinflussung durch die Pandemie. An dieser Stelle sei jedoch noch erwähnt, dass die Folgen der Pandemie wohl insgesamt noch eine gewisse Zeit nachwirken werden. Wie diese Entwicklung in der Gesamtheit in das nächste Geschäftsjahr eingreifen wird, kann heute noch nicht beantwortet werden.
Magdeburg, den 1. November 2020 MCM Investor Management AG, Magdeburg Peter Pfeffer, Vorstand BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die MCM Investor Concept AG & Co. KG VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der MCM Investor Concept AG & Co. KG – bestehend aus der Bilanz zum 31. Mai 2020 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Juni 2019 bis zum 31. Mai 2020 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der MCM Investor Concept AG & Co. KG für das Geschäftsjahr vom 1. Juni 2019 bis zum 31. Mai 2020 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 25 VermAnlG i.V.m. § 322 Abs. 3 S. 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 25 VermAnIG i.V.m. § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften unter Berücksichtigung des VermAnIG in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 25 VermAnIG i.V.m. § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DER ORDNUNGSGEMÄSSEN ZUWEISUNG VON GEWINNEN, VERLUSTEN, EINLAGEN UND ENTNAHMEN ZU DEN EINZELNEN KAPITALKONTEN Prüfungsurteil Wir haben auch die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten der MCM Investor Concept AG & Co. KG zum 31. Mai 2020 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnen Erkenntnisse erfolgte die Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten in allen wesentlichen Belangen ordnungsgemäß. Grundlage für das Prüfungsurteil Wir haben unsere Prüfung der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten in Übereinstimmung mit § 25 Abs. 3 VermAnIG unter Beachtung des International Standard of Assurance Engagements (ISAE) 3000 (Revised) „Assurance Engagements Other than Audits or Reviews of Historical Financial Information“ (Stand Dezember 2013) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten“ unseres Vermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die in allen wesentlichen Belangen ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit diesen Vorschriften als notwendig bestimmt haben, um die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten zu ermöglichen. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten ordnungsmäßig ist, sowie einen Vermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zu der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 25 Abs. 3 VermAnlG unter Beachtung des International Standard of Assurance Engagements (ISAE) 3000 (Revised) „Assurance Engagements Other than Audits or Reviews of Historical Financial Information“ (Stand Dezember 2013) durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Zuweisung stets aufdeckt. Falsche Zuweisungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten getroffen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Darüber hinaus
Vechta, den 20. April 2021 WSLP GmbH Markus Willenborg, Wirtschaftsprüfer |
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