Wer sich diese Bilanz genauer anschaut, der wird unserer in der Überschrift geäußerten Einschätzung sicherlich dann zustimmen.
Stifel Europe Bank AG (vormals: MainFirst Bank Aktiengesellschaft)
Frankfurt am Main
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
Beschluss über die Ergebnisverwendung für das Geschäftsjahr 2020
Die zwanzigste ordentliche Hauptversammlung unserer Gesellschaft vom 8. Juni 2021 hat beschlossen, den Bilanzverlust des Geschäftsjahres 2020 in Höhe von € 15.251.578,11 mit den anderen Gewinnrücklagen in Höhe von € 10.272.724,80 auf neue Rechnung vorzutragen.
Frankfurt am Main, im Juni 2021
Der Vorstand
REPORT OF THE SUPERVISORY BOARD
Dear shareholder,
Dear customers,
Since November 1, 2019, the bank has been part of Stifel Financial Corp. In this respect, the financial year was the first full year under Stifel ownership. The focus of the business orientation was on closer integration into the Stifel Group. To reflect this, the bank has changed its name to Stifel Europe Bank AG.
In preparation for Brexit, the business activities of the London branch were transferred to Stifel Nicolaus Europe Limited and the branch was subsequently closed. In the opposite direction, the Spanish equity business of Stifel Nicolaus Europe Limited was brought into the newly established Madrid branch. In addition, existing capacities were expanded and various business activities were newly started. This relates, in particular, to trading in US equities, electronic equity trading, the expansion of the research product, the expansion of capacities in investment banking and, most recently, the start of the fixed income business. In November 2020 the bank migrated its IT systems to a uniform Group system platform and commissioned a new data centre in Frankfurt for this purpose.
Overall, the business performance in 2020 was positive. The equities trading volume through the business in 2020 amounted to € 32.0 billion, which corresponds to an increase of 27.4%. Accordingly, trading commissions and trading revenues rose to € 20.2 million. Research revenues were slightly higher than in the previous year at € 9.4 million. In Corporate Solutions, the bank was managing 76 mandates at the end of the year. In Investment Banking, the bank handled 20 transactions and generated fees of € 5.6 million. The financial year closes with a slightly positive pre-tax result, showing a significant improvement over the previous year.
The bank’s asset and financial situation remains very solid and satisfactory. The equity capital base is well above the legal requirements.
The business development for 2021 cannot be reliably predicted at present in the context of the Covid-19 pandemic. However, the financial performance in the first two months was positive, we benefited from the fact that trading volumes on the stock markets remained high and from our increased relevance to clients across a wider range of products.
During the year under review, the Supervisory Board complied fully with its duties according to statutory law and the articles of association. It continuously advised and monitored the Board of Management. Various meetings and numerous informal discussions were held during 2020.
At the Supervisory Board meetings, the board members were informed regularly, promptly and comprehensively about the Bank’s situation. The Supervisory Board discussed the reports of the Management Board together with the Management Board. The members of the Supervisory Board were also in regular contact with the Management Board outside the meetings and received reports on business policy, recruitment and other personnel issues, corporate planning, business development, the risk situation, compliance and other matters of material importance.
The Supervisory Board has received the annual financial statements and management report prepared by the Management Board as well as the Management Board’s proposal for the appropriation of the net profit for the 2020 financial year. The annual financial statements and management report were audited by Ernst & Young GmbH Wirtschaftspriifungsgesellschaft, Eschborn, and received an unqualified audit opinion. The auditors found that the Bank has a proper business organisation within the meaning of Section 25a of the German Banking Act (KWG), which ensures compliance with the statutory provisions. Following the results of the audit, the auditors also determined that the Bank complies with the regulatory requirements incumbent upon it.
The Management Board has prepared a report on relations with affiliated companies (Dependent Company Report) for the 2020 financial year and submitted it to the Supervisory Board together with the audit report prepared by Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. The auditor confirmed that, following its audit and professional assessment, the factual information in the report is correct and that the consideration paid by the company for transactions with affiliated companies listed in the report was not unreasonably high.
The Supervisory Board agrees with the results of the audits. For its part, it examined the annual financial statements and management report, the report of the Management Board on relations with affiliated companies and the proposal of the Management Board for the appropriation of profits, and raised no objections. It approves the annual financial statements prepared by the Management Board, which are thus adopted. The Supervisory Board agrees with the proposal of the Management Board for the appropriation of profits.
The Supervisory Board would like to thank the Management Board and all employees for their hard work during the 2020 financial year and for their great commitment in what was a difficult year because of the COVID-19 pandemic. We look forward to continuing the bank’s successful growth as part of the Stifel Group.
Frankfurt am Main, May 2021
The Supervisory Board
Eithne O’Leary, Chairwoman
Inhaltsverzeichnis
Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers
Rechnungslegung
Auftragsbedingungen, Haftung und Verwendungsvorbehalt
Allgemeine Auftragsbedingungen
Hinweis:
Den nachfolgenden Bestätigungsvermerk haben wir, unter Beachtung der gesetzlichen und berufsständischen Bestimmungen, nach Maßgabe der in der Anlage „Auftragsbedingungen, Haftung und Verwendungsvorbehalt“ beschriebenen Bedingungen erteilt.
Falls das vorliegende Dokument in elektronischer Fassung für Zwecke der Offenlegung im elektronischen Bundesanzeiger verwendet wird, sind für diesen Zweck daraus nur die Dateien zur Rechnungslegung und im Falle gesetzlicher Prüfungspflicht der Bestätigungsvermerk resp. die diesbezüglich erteilte Bescheinigung bestimmt.
Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers
An die Stifel Europe Bank AG
Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts
Prüfungsurteile
Wir haben den Jahresabschluss der Stifel Europe Bank AG, Frankfurt am Main, – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2020 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Stifel Europe Bank AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
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entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Institute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2020 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 und |
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vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. |
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
Grundlage für die Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden „EU-APrVO“) unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Nachfolgend beschreiben wir den aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalt:
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Vereinnahmung von Provisionserträgen aus dem Wertpapierkommissionsgeschäft |
― |
Gründe für die Bestimmung als besonders wichtiger Prüfungssachverhalt |
Die Stifel Europe Bank AG erzielt Provisionserträge aus dem Wertpapierkommissionsgeschäft, die auf Basis von Orderprovisionen mit professionellen Kunden durch eine Vielzahl von Geschäften gezahlt werden. Auf Basis der individuell mit den Kunden geschlossenen Vereinbarungen erfolgt eine systemseitige Berechnung und Vereinnahmung der Provisionen aus dem Wertpapierkommissionsgeschäft nach Dienstleistungserbringung durch die Stifel Europe Bank AG. Aufgrund der Volumina der Provisionserträge und der Wesentlichkeit dieser für die Ertragslage der Stifel Europe Bank AG haben wir diesen Sachverhalt als besonders wichtigen Prüfungssachverhalt bestimmt.
Prüferisches Vorgehen
In Bezug auf die Vereinnahmung von Provisionserträgen aus Wertpapierkommissionsgeschäften haben wir uns im Rahmen der Prüfung auf einen kontrollbasierten Prüfungsansatz gestützt und uns mit dem zugrundeliegenden Unternehmensprozess und den Kontrollen befasst. Dabei haben wir die implementierten Kontrollen auf deren Wirksamkeit beurteilt, die die Gesellschaft zur Sicherstellung der vollständigen sowie richtigen Erfassung und Verarbeitung von Ausführungsgeschäften im Zusammenhang mit Wertpapierkommissionsgeschäft eingerichtet hat. Im Rahmen unserer Prüfungshandlungen zur Gesamthöhe der Provisionserträge aus Wertpapierkommissionsgeschäften, haben wir uns eine Erwartungshaltung gebildet und analytische Prüfungshandlungen hinsichtlich der Gesamthöhe durchgeführt. Sofern es auffällige Schwankungen pro Transaktionspartner im Vergleich zu den Vorperioden gab, haben wir untersucht, ob diese im Einklang mit unseren Erwartungen stehen oder uns entsprechende Nachweise zu den Wertpapierkommissionsgeschäften eingeholt. Die im Berechnungssystem hinterlegten Provisionssätze haben wir stichprobenhaft mit den zugrundeliegenden Vereinbarungen abgestimmt. Darüber hinaus haben wir in einer Stichprobe die vereinnahmten Provisionserträge zum Zeitpunkt des Settlements mit den zugehörigen Zahlungseingängen der Abwicklungsbanken abgestimmt. Weiterhin haben wir die erfassten Transaktionen mit Settlement im Dezember 2020 sowie Januar 2021 hinsichtlich der Periodenzuordnung geprüft.
Aus unseren Prüfungshandlungen haben sich hinsichtlich der Vereinnahmung von Provisionserträgen aus Wertpapierkommissionsgeschäften keine Einwendungen ergeben.
Verweis auf zugehörige Angaben:
Die Angaben der Gesellschaft zu Provisionserträgen sind im Abschnitt „Erträge nach geographischen Märkten“ im Anhang enthalten.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Institute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
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identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können; |
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gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben; |
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beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben; |
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ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann; |
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beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt; |
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beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft; |
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führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. |
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.
Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen
Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO
Wir wurden von der Hauptversammlung am 29. Juni 2020 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 20. November 2020 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2019 als Abschlussprüfer der Stifel Europe Bank AG tätig.
Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.
Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer
Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Oliver Heist.
Eschborn/Frankfurt am Main, den 26. Mai 2021
Ernst & Young GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Oliver Heist, Wirtschaftsprüfer
Moritz Arlt, Wirtschaftsprüfer
BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2020
der Stifel Europe Bank AG
Aktivseite
Vorjahr | ||
EUR | TEUR | |
1. Barreserve | ||
a) Guthaben bei Zentralnotenbanken | ||
darunter: bei der Deutschen Bundesbank EUR 2.240.929,54 (i. Vj. TEUR 2.255) | 2.240.929,54 | 2.255 |
2. Forderungen an Kreditinstitute | ||
a) täglich fällig | 37.843.756,35 | 37.875 |
3. Forderungen an Kunden | 20.237.730,55 | 10.945 |
4. Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere | ||
a) Anleihen und Schuldverschreibungen von öffentlichen Emittenten | 5.151.077,96 | 5.151 |
darunter: beleihbar bei der Deutschen Bundesbank EUR 5.151.077,96 (i. Vj. TEUR 5.151) | ||
5a. Handelsbestand | 688.083,82 | 30 |
6. Immaterielle Anlagewerte | ||
a) Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 1.236.176,00 | 278 |
7. Sachanlagen | 3.172.427,00 | 998 |
8. Sonstige Vermögensgegenstände | 4.505.890,61 | 9.584 |
9. Rechnungsabgrenzungsposten | 1.006.905,00 | 1.459 |
10. Aktive latente Steuern | 2.272.644,51 | 340 |
Summe der Aktiva | 78.355.621,34 | 68.915 |
Passivseite
Vorjahr | ||||
EUR | EUR | EUR | TEUR | |
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | ||||
a) täglich fällig | 16.396.258,61 | 8.573 | ||
2. Verbindlichkeiten gegenüber Kunden | ||||
a) andere Verbindlichkeiten | ||||
täglich fällig | 21.361.970,78 | 6.997 | ||
3. Sonstige Verbindlichkeiten | 8.180.430,71 | 13.347 | ||
4. Rechnungsabgrenzungsposten | 302.006,55 | 337 | ||
5. Rückstellungen | ||||
a) Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen | 2.661.463,08 | 2.624 | ||
b) Steuerrückstellungen | 0,00 | 11.497 | ||
c) andere Rückstellungen | 5.047.835,91 | 7.709.298,99 | 4.066 | |
6. Fonds für allgemeine Bankrisiken | 1.000.000,00 | 1.000 | ||
darunter: Sonderposten nach § 340e Abs. 4 HGB EUR 177.087,07 (i.Vj. TEUR 177) | ||||
7. Eigenkapital | ||||
a) gezeichnetes Kapital | 10.200.000,00 | 10.200 | ||
b) Kapitalrücklage | 17.164.509,01 | 17.257 | ||
c) Gewinnrücklagen | ||||
ca) gesetzliche Rücklage | 1.020.000,00 | 1.020 | ||
cb) andere Gewinnrücklagen | 10.272.724,80 | 11.292.724,80 | 10.273 | |
d) Bilanzverlust | -15.251.578,11 | 23.405.655,70 | -18.276 | |
Summe der Passiva | 78.355.621,34 | 68.915 |
GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2020
Vorjahr | ||||
EUR | EUR | EUR | TEUR | |
1. Zinserträge aus | ||||
a) Kredit- und Geldmarktgeschäften | -291.449,93 | -170 | ||
b) festverzinslichen Wertpapieren und Schuldbuchforderungen | 38.185,32 | 31 | ||
-253.264,61 | -139 | |||
2. Zinsaufwendungen | 72.878,29 | 31 | ||
-326.142,90 | -170 | |||
3. Provisionserträge | 38.259.988,37 | 29.915 | ||
4. Provisionsaufwendungen | 3.818.112,83 | 2.727 | ||
34.441.875,54 | 27.188 | |||
5. Nettoertrag des Handelsbestands | 685.472,88 | 59 | ||
6. Sonstige betriebliche Erträge | 4.229.135,08 | 3.145 | ||
7. Allgemeine Verwaltungsaufwendungen | ||||
a) Personalaufwand | ||||
aa) Löhne und Gehälter | 18.850.297,99 | 18.599 | ||
ab) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung | 4.401.935,88 | 4.422 | ||
darunter: für Altersversorgung EUR 719.207,30 (i.Vj. TEUR 857) | 23.252.233,87 | 23.021 | ||
b) andere Verwaltungsaufwendungen | 13.039.854,27 | 13.053 | ||
36.292.088,14 | 36.074 | |||
8. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen | 668.077,62 | 553 | ||
9. Sonstige betriebliche Aufwendungen | 1.849.038,33 | 951 | ||
10. Geschäftsergebnis aus Finanzanlagen | 25.000,00 | 0 | ||
11. Erträge aus der Auflösung des Fonds für allgemeine Bankrisiken | 0,00 | 7 | ||
12. Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit | 246.136,51 | -7.349 | ||
13. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | ||||
davon Ertrag aus latenten Steuern EUR 1.933.132,17 (i.Vj. TEUR 32) | 1.778.024,15 | -11.527 | ||
14. Sonstige Steuern, soweit nicht in Posten 9 enthalten | 1.000.497,90 | 600 | ||
15. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag | 3.024.658,56 | -18.276 | ||
16. Verlustvortrag aus dem Vorjahr | -18.276.236,67 | 0 | ||
17. Entnahmen aus der Kapitalrücklage | 0,00 | 0 | ||
18. Entnahmen aus anderen Gewinnrücklagen | 0,00 | 0 | ||
19. Einstellungen in die Gewinnrücklagen | 0,00 | 0 | ||
20. Bilanzverlust | -15.251.578,11 | -18.276 |
ANHANG
GRUNDLAGEN DER RECHNUNGSLEGUNG
Der Jahresabschluss der Stifel Europe Bank AG (bis 22. Oktober 2020 MAINFIRST BANK AG) für das Geschäftsjahr 2020 ist nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB), der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute (RechKredV) und den aktienrechtlichen Regelungen (AktG) aufgestellt worden. Alle Beträge sind, soweit nicht gesondert darauf hingewiesen wird, in tausend Euro angegeben.
BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSVORSCHRIFTEN
Barreserve und Forderungen
Barreserven sowie Forderungen an Kreditinstitute und Kunden sind zu Nennwerten ausgewiesen und um erforderliche Wertberichtigungen gekürzt.
Schuldverschreibungen
Schuldverschreibungen, die dauerhaft dem Geschäftsbetrieb dienen, sind als Finanzanlagen dem Anlagevermögen zugeordnet und nach dem gemilderten Niederstwertprinzip zu Anschaffungskosten abzüglich dauerhafter Wertminderungen ausgewiesen.
Schuldverschreibungen der Liquiditätsreserve sind unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips mit dem niedrigeren Wert aus Anschaffungskosten und beizulegendem Wert bilanziert.
Abschreibungen und Wertberichtigungen werden saldiert mit Wertaufholungen unter dem Posten Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Forderungen und bestimmte Wertpapiere sowie Zuführungen zu Rückstellungen im Kreditgeschäft bzw. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Beteiligungen, Anteilen an verbundenen Unternehmen und wie Anlagevermögen behandelten Wertpapieren ausgewiesen.
Zuschreibungen werden vorgenommen, wenn die Gründe für in der Vergangenheit vorgenommene Abschreibungen weggefallen sind.
Wertpapierverrechnungssalden
Wertpapierkommissionsgeschäfte werden am Handelstag bis zu deren Abwicklung als aktive bzw. passive Verrechnungssalden erfasst und unter den Forderungen an bzw. Verbindlichkeiten gegenüber Kunden und Kreditinstituten ausgewiesen.
Wertpapierleihe
Aus dem Wertpapierbestand verliehene Wertpapiere werden aufgrund des fortbestehenden wirtschaftlichen Eigentums weiterhin in der Bilanz erfasst; entliehene Wertpapiere werden nicht bilanziert.
Handelsbestand
Finanzinstrumente des Handelsbestands einschließlich positiver und negativer Marktwerte derivativer Finanzinstrumente sind zum beizulegenden Zeitwert (Fair Value) abzüglich eines Risikoabschlags bewertet. Der Risikoabschlag ist auf Basis des Value-at-Risk so bemessen, dass ein zu erwartender maximaler Verlust aus den Handelsbüchern bei einer Haltedauer von 10 Tagen mit einer Wahrscheinlichkeit von 99% nicht überschritten wird. Der Beobachtungszeitraum beträgt 250 Handelstage. Der Risikoabschlag ist von den Handelsaktiva abgesetzt. Änderungen des Fair Value werden im Nettoertrag/-aufwand des Handelsbestands erfasst.
Sachanlagen und immaterielle Anlagewerte
Sachanlagen und immaterielle Anlagewerte werden mit ihren Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, bilanziert. Bei Vorliegen einer dauerhaften Wertminderung erfolgt eine außerplanmäßige Abschreibung. Geringwertige Wirtschaftsgüter werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben.
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten sind mit ihren Erfüllungsbeträgen ausgewiesen.
Pensionsrückstellungen
Rückstellungen für Pensionen werden zum Jahresende auf Basis eines versicherungsmathematischen Gutachtens bewertet. Für die Bewertung wird das Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected Unit Credit Method) zugrunde gelegt. Als Abzinsungssatz wird gemäß den gesetzlichen Vorgaben der durchschnittliche Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre verwendet. Der Aufwand aus der Diskontierung der Pensionsrückstellungen ist in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfasst.
Andere Rückstellungen
Rückstellungen für Steuern und andere Rückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages gebildet. Sofern Rückstellungen eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr aufweisen, werden sie mit ihrem Barwert angesetzt.
Fonds für allgemeine Bankrisiken
Der Fonds für allgemeine Bankrisiken beinhaltet gemäß § 340e Absatz 4 HGB eine Dotierung aus den Nettoerträgen des Handelsbestands, sofern diese in den entsprechenden Geschäftsjahren erforderlich war.
Latente Steuern
Latente Steuern werden auf unterschiedliche Wertansätze von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten in der Handels- und Steuerbilanz ermittelt, sofern sie sich in späteren Geschäftsjahren voraussichtlich abbauen. Steuerliche Verlustvorträge werden berücksichtigt, soweit zu erwarten ist, dass sie innerhalb der nächsten fünf Geschäftsjahre zur Verlustverrechnung herangezogen werden. Latente Steuern werden unter Anwendung eines kombinierten Steuersatzes von 31,9% bemessen. Der Steuersatz umfasst Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Solidaritätszuschlag. Latente Steuern in ausländischen Betriebsstätten werden mit den dort geltenden statutarischen Steuersätzen bewertet. Aktive und passive latente Steuern werden saldiert.
Währungsumrechnung
Die Umrechnung von auf fremde Währungen lautenden Vermögensgegenständen und Verbindlichkeiten erfolgt zum Devisenkassamittelkurs der EZB am Bilanzstichtag (EUR/GBP 0,89903; EUR/USD 1,22710). Das Ergebnis wird brutto unter den sonstigen betrieblichen Erträgen und Aufwendungen ausgewiesen. Fremdwährungserträge oder -aufwendungen aus Finanzanlagen werden netto im Geschäftsergebnis aus Finanzanlagen ausgewiesen.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden werden unverändert zum Vorjahr angewandt.
ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ
Schuldverschreibungen
Die Schuldverschreibungen betreffen eine börsennotierte Anleihe der KfW mit einer Laufzeit von einem bis fünf Jahre. Sie ist den Finanzanlagen zugeordnet, zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert und weist zum 31. Dezember 2020 einen um T€ 54 niedrigeren beizulegenden Zeitwert auf.
Anlagevermögen
Das Anlagevermögen hat sich wie folgt entwickelt:
2020 | Anschaffungskosten | ||
Stand 1.1.20 | Zugänge 2020 | Abgänge 2020 | |
Wertpapiere | 5.151 | – | – |
Immaterielle Anlagewerte | 611 | 1.181 | 40 |
Sachanlagen | 5.574 | 2.814 | 1.560 |
Insgesamt | 11.336 | 3.995 | 1.600 |
2020 | Abschreibungen | ||
Stand 1.1.20 | Zugänge 2020 | Abgänge 2020 | |
Wertpapiere | – | – | – |
Immaterielle Anlagewerte | 333 | 223 | 40 |
Sachanlagen | 4.576 | 445 | 1.365 |
Insgesamt | 4.909 | 668 | 1.405 |
2020 | Buchwert | |
Stand 31.12.20 | Stand 31.12.19 | |
Wertpapiere | 5.151 | 5.151 |
Immaterielle Anlagewerte | 1.236 | 278 |
Sachanlagen | 3.172 | 998 |
Insgesamt | 9.559 | 6.427 |
2019 | Anschaffungskosten | ||
Stand 1.1.19 | Zugänge 2019 | Abgänge 2019 | |
Wertpapiere | 5.151 | – | – |
Immaterielle Anlagewerte | 423 | 188 | – |
Sachanlagen | 5.351 | 223 | – |
Insgesamt | 10.925 | 411 | – |
2019 | Abschreibungen | ||
Stand 1.1.19 | Zugänge 2019 | Abgänge 2019 | |
Wertpapiere | – | – | – |
Immaterielle Anlagewerte | 240 | 93 | – |
Sachanlagen | 4.116 | 461 | – |
Insgesamt | 4.356 | 554 | – |
2019 | Buchwert | |
Stand 31.12.19 | Stand 31.12.18 | |
Wertpapiere | 5.151 | 5.151 |
Immaterielle Anlagewerte | 278 | 183 |
Sachanlagen | 998 | 1.235 |
Insgesamt | 6.427 | 6.569 |
Die Sachanlagen betreffen Betriebs- und Geschäftsausstattung.
Handelsbestand
Der Handelsbestand umfasst börsennotierte Aktien, für die die Bank als Designated Sponsor tätig sind. Zum Bilanzstichtag wurde ein Risikoabschlag von T€ 226 zum Abzug gebracht.
Sonstige Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten
Die Sonstigen Vermögensgegenstände enthalten im Wesentlichen Kaufpreisansprüche aus einem Geschäftserwerb (T€ 1.586), Steuerforderungen (T€ 1.557) sowie Mietkautionen (T€ 517). Die sonstigen Verbindlichkeiten betreffen im Wesentlichen Ausgleichsposten zur periodengerechten Abgrenzung von Aufwendungen (T€ 3.140), Steuerverbindlichkeiten (T€ 1.415) sowie Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistung (T€ 684).
Rechnungsabgrenzungsposten
Die aktive Rechnungsabgrenzung beinhaltet Gebühren und Leistungsentgelte, die vor dem Bilanzstichtag gezahlt wurden, aber erst nach dem Bilanzstichtag ergebniswirksam werden. Die passiven Rechnungsabgrenzungen betreffen Zahlungseingänge vor dem Bilanzstichtag, die nach dem Bilanzstichtag ergebniswirksam werden.
Latente Steuern
Die latenten Steuern wurden auf innerhalb der nächsten 5 Jahre steuerlich nutzbare Verlustvorträge (T€ 1.917) in Deutschland und Frankreich sowie auf temporären Wertunterschieden der Pensionsverpflichtungen (T€ 356) ermittelt.
Pensionen
Als biometrische Rechnungsgrundlage werden die Richttafeln 2018 G (Verlag Heubeck-Richttafeln-GmbH, Köln) verwendet. Die Bewertung der Pensionsrückstellungen erfolgt unter Annahme des durchschnittlichen Marktzinses der vergangenen zehn Jahre von 2,30%. Für zukünftige Jahre wird eine Rentendynamik von 2,25% unterstellt. Der Unterschiedsbetrag nach § 253 Abs. 6 Satz 1 HGB beträgt T€ 215.
Andere Rückstellungen
Die Anderen Rückstellungen beinhalten Personalrückstellungen (T€ 4.161) und Rückstellungen für ausstehende Rechnungen (T€ 886).
Fonds für allgemeine Bankrisiken
Der Fonds für allgemeine Bankrisiken beinhaltet einen Sonderposten nach § 340e Abs. 4 HGB in Höhe von T€ 177.
Eigenkapital
Das Grundkapital beträgt T€ 10.200 und ist in 10.200.000 auf den Namen lautende Aktien eingeteilt. Das Grundkapital ist in voller Höhe eingezahlt.
Aus der Kapitalrücklage wurden im Berichtsjahr T€ 93 von der Gesellschafterin entnommen.
Bilanzverlust
Das Geschäftsjahr schließt mit einem Bilanzverlust von T€ 15.252. Der Vorstand schlägt vor, den Bilanzverlust mit den anderen Gewinnrücklagen und der Kapitalrücklage zu verrechnen.
Beziehungen zu verbundenen Unternehmen
Die Forderungen an Kunden enthalten Forderungen an die Gesellschafterin von T€ 23. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kunden enthalten Verbindlichkeiten gegenüber der Gesellschafterin von T€ 6.168 und gegenüber verbundenen Unternehmen von T€ 69.
Restlaufzeiten
Die Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und Kunden weisen wie im Vorjahr eine unbestimmte Laufzeit auf bzw. sind täglich fällig. Die sonstigen Vermögensgegenstände enthalten Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als drei Monaten bis zu einem Jahr von T€ 1.500.
Fremdwährung
Der Gesamtbetrag der auf Fremdwährung lautenden Vermögensgegenstände beträgt zum Stichtag T€ 10.802, der Gesamtbetrag der auf Fremdwährung lautenden Verbindlichkeiten beträgt T€ 7.676.
Ausschüttungsgesperrte Beträge
Zum 31. Dezember 2020 unterliegt ein Betrag von T€ 2.665 der Ausschüttungssperre (davon Aktivierung latenter Steuern T€ 2.273, Unterschiedsbetrag nach § 253 Abs. 6 Satz 1 HGB T€ 215 sowie Sonderposten nach § 340e Abs. 4 HGB T€ 177).
ERLÄUTERUNGEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG
Zinserträge
Die Zinserträge enthalten T€ 295 negativen Zinsen aus Guthaben bei anderen Banken.
Erträge nach geographischen Märkten
Die Stifel Europe Bank AG erzielte Provisionserträge aus dem Finanzkommissionsgeschäft insbesondere mit Kunden in Frankreich 22%, Deutschland 18%, Großbritannien 18%, Schweiz 16% und Luxemburg 6%.
Für Dritte erbrachte Dienstleistungen
Für Dritte erbrachte Dienstleistungen für Verwaltung und Vermittlung umfassen insbesondere Wertpapierkommissionsgeschäfte.
Sonstige betriebliche Erträge und Aufwendungen
Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten Erträge aus Ausgleichsansprüchen von T€ 1.903, Erträge aus der Devisenbewertung von T€ 1.448 sowie Erträge aus der Untervermietung von T€ 611. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen betreffen Aufwendungen aus der Devisenbewertung von T€ 1.665 und aus der Diskontierung der Pensionsrückstellung von T€ 184.
Steuern von Einkommen und vom Ertrag und Sonstige Steuern
Die Erträge aus Steuern vom Einkommen und Ertrag entfallen im vollen Umfang auf die normale Geschäftstätigkeit. Die sonstigen Steuern betreffen Umsatzsteuererstattungsansprüche.
AUSSERBILANZIELLE TRANSAKTIONEN
Sonstige Verpflichtungen
Sonstige finanzielle Verpflichtungen resultieren aus Miet- und Auslagerungsverträge mit unterschiedlichen Laufzeiten, die längstens bis zum 21. Februar 2025 abgeschlossen sind. Hieraus ergeben sich Gesamtverpflichtungen in Höhe von T€ 8.835.
Wertpapierleihe
Die Bank tätigt gelegentlich Wertpapierleihegeschäfte mit dem Ziel, Aktienverkäufe beliefern zu können. Zum Bilanzstichtag waren Wertpapiere im Gegenwert von T€ 20 entliehen.
Termingeschäfte
Zum Bilanzstichtag bestanden keine offenen Termingeschäfte.
SONSTIGE ERLÄUTERUNGEN
Angaben zur Identifikation
Die Stifel Europe Bank AG hat ihren Geschäftssitz in Frankfurt am Main. Die Gesellschaft ist unter der Nummer HRB 53261 im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main eingetragen.
Angaben nach § 160 Abs.1 Nr. 8 AktG
Die Stifel Nicolaus Europe Limited, London/Vereinigtes Königreich, hat am 1. November 2019 mitgeteilt, dass sie sämtliche Aktien der Stifel Europe Bank AG hält.
Konzernzugehörigkeit
Die Bank wird in den Konzernabschluss der Stifel Financial Corp, St. Louis/ USA einbezogen. Der Konzernabschluss wird unter www.stifel.com offengelegt.
Vorstand
Der Vorstand bestand im Geschäftsjahr aus den Herren Ebrahim Attarzadeh und Björn Kirchner.
Die Bank verzichtet nach § 286 (4) HGB auf die Angabe der Gesamtbezüge des Vorstands. Es bestehen keine Kredite an Mitglieder des Vorstands.
Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat bestand im Geschäftsjahr aus Frau Eithne O’Leary (CEO Stifel Nicolaus Europe Limited, Vorsitzende), Herrn Victor Nesi (Co-President Stifel Financial Corporation und Director of Stifel Institutional Group, Stellvertretender Vorsitzender) und Herrn John Owen (COO Stifel Nicolaus Europe Limited).
Die Mitglieder des Aufsichtsrates haben für ihre Tätigkeit keine Vergütung erhalten. Es bestehen keine Kredite an Mitglieder des Aufsichtsrats.
Mitarbeiter
Im Jahresdurchschnitt beschäftigte die Stifel Europe Bank AG 135 Mitarbeiter (weiblich 33; männlich 102).
Abschlussprüferhonorar
Das vom Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2020 berechnete Gesamthonorar beträgt T€ 177 und betrifft Abschlussprüfungsleistungen einschließlich erwarteter Auslagen.
Nahe stehende Unternehmen und Personen
Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen werden ausschließlich zu marktüblichen Bedingungen geschlossen.
Nachtragsbericht
Vorgänge von besonderer Bedeutung nach Schluss des Geschäftsjahres haben sich nicht ergeben.
Frankfurt am Main, 25. Mai 2021
Der Vorstand
Ebrahim Attarzadeh
Björn Kirchner
ANLAGE ZUM JAHRESABSCHLUSS GEMÄSS § 26a ABS. 1 SATZ 2 KWG
Die CRD IV enthält in Art. 89 Anforderungen zur länderspezifischen Aufgliederung bestimmter Informationen. Hiernach haben CRR-Institute auf konsolidierter Basis, aufgeschlüsselt nach Mitgliedstaaten der Europäischen Union und Drittstaaten, in denen die Institute über Niederlassungen verfügen, folgende Angaben als Anhang zum Jahresabschluss offenzulegen:
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Firma, Art der Tätigkeit und geographische Lage, |
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Umsatz, |
• |
Anzahl der Lohn- und Gehaltsempfänger in Vollzeitäquivalenten, |
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Gewinn oder Verlust vor Steuern, |
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Steuern auf Gewinn oder Verlust, |
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Erhaltene öffentliche Beihilfen. |
Die Angaben erfolgen auf Grundlage des handelsrechtlichen Konsolidierungskreises der Stifel Europe Bank AG. Der Umsatz und Gewinn wird brutto, d.h. ohne Eliminierung konzerninterner Transaktionen, angegeben. Die geographische Region entspricht dem Sitzland der Niederlassung. Als Umsatzgröße wird das operative Ergebnis ohne Risikovorsorge und Verwaltungsaufwendungen (Zinsüberschuss, Provisionsüberschuss, Handelsergebnis, sonstige Erträge) herangezogen. Die Anzahl der Beschäftigten wird auf durchschnittliche Basis in Vollzeitäquivalenten angegeben.
Die Angaben umfassen den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2020.
Deutschland | Großbritannien (bis 9.11.2020) | Italien | Frankreich | Spanien (seit 1.12.2020) | |
Firma | Stifel Europe Bank AG | Stifel Europe Bank AG | Stifel Europe Bank AG | Stifel Europe Bank AG | Stifel Europe Bank AG |
Art der Tätigkeit | Kreditinstitut | Kreditinstitut | Kreditinstitut | Kreditinstitut | Kreditinstitut |
Umsatz | 21.703 | 6.051 | 2.287 | 8.929 | 60 |
Anzahl der Lohn- und Gehaltsempfänger | 73 | 16 | 10 | 36 | 5 |
Ergebnis vor Steuern | -867 | 1.125 | -374 | 405 | -42 |
Ertrag aus Steuern auf Gewinn | 730 | – | – | 1.048 | – |
Erhaltene öffentliche Beihilfen | – | – | – | – | – |
Die Kapitalrendite ermittelt als Nettoergebnis (nach Steuern) im Verhältnis zur stichtagsbezogenen Bilanzsumme beträgt 3,9%.
LAGEBERICHT
GRUNDLAGEN DER STIFEL EUROPE BANK AG
Organisation
Die Stifel Europe Bank AG (bis 22. Oktober 2020 MAINFIRST BANK AG), nachfolgend auch die „Bank“, bildet zusammen mit der in London ansässigen Stifel Nicolaus Europe Limited das pan-europäischen Investment Banking Geschäft der Stifel-Gruppe. Der Fokus der Geschäftstätigkeit liegt auf Small und Mid-Cap Investoren und börsennotierten Mittelstandsunternehmen, insbesondere in Wachstumssektoren.
Die Stifel Gruppe bietet über verschiedene Gesellschaften Bank-, Wertpapier- und Finanzdienstleistungen in den Vereinigten Staaten, Kanada und Europa an. Die Stifel Financial Corp. ist an der NYSE notiert (NYSE: SF). Die Gruppe umfasst über 8.500 Mitarbeiter in ca. 400 Lokationen.
Die Bank wurde 2001 gegründet. Der Hauptsitz ist Frankfurt. Die Bank unterhält Niederlassungen in Paris, Mailand, Madrid und München. Zum Jahresende 2020 beschäftigte sie 125 Mitarbeiter (gerechnet auf Basis von Vollzeitkräften). Die Bank verfügt über eine Vollbanklizenz, ist Mitglied des Bundesverbandes deutscher Banken e.V. und gehört dessen Einlagensicherungseinrichtung an.
Geschäftsmodell
Die Geschäftstätigkeit der Bank umfasst die Geschäftsfelder Investment Banking, Equity Brokerage & Research sowie Fixed Income. Die Geschäftstätigkeit richtet sich ausschließlich an institutionelle Kunden.
Investment Banking beinhaltet im Wesentlichen Equity Capital Markets (Börsengänge, Kapitalerhöhungen, primäre und sekundäre Aktienplatzierungen) und Corporate Solutions (Beratung von börsennotierten Unternehmen, Designated Sponsoring, Sponsored Research).
Equities Brokerage & Research umfasst den Handel und die Abwicklung von Aktientransaktionen (Equity Sales & Trading), Market Making und Electronic Trading. Equity Research umfasst die Finanzanalyse von rund 350 kontinentaleuropäischen Aktien aus 12 Sektoren, die überwiegend im Small- und Mid-Cap-Segment angesiedelt sind.
Die Bank ist seit Januar 2021 im Handel mit Anleihen und Wandelanleihen tätig (High Yield und Distressed Credit).
ÜBERBLICK ÜBER DIE GESCHÄFTSENTWICKLUNG
Wirtschaftliches Umfeld
Das Börsenjahr war von extremen Kurseinbrüchen in Reaktion auf den Ausbruch der Coronavirus-Pandemie im Frühjahr 2020 und einer schnellen und deutlichen Erholung im weiteren Verlauf des Jahres geprägt. In der Jahresbetrachtung liegen viele Börsenindizes im Plus, zum Teil wurden wie in den Vereinigten Staaten neue Höchststände erreicht. Das Börsengeschehen war von einem deutlichen Anstieg der Handelsvolumina begleitet. Dieser Trend hat sich im laufenden Jahr fortgesetzt, zuletzt hat der großflächige Beginn von Impfungen und Anzeichen von wirtschaftlicher Erholung für weiter steigende Aktienkurse gesorgt.
Die Coronavirus-Pandemie verursachte im Frühjahr einen beispiellosen Einbruch der wirtschaftlichen Aktivitäten im Euroraum. Besonders betroffen waren kontaktintensive Dienstleistungsbereiche, in denen der Geschäftsbetrieb erheblich begrenzt wurde oder ganz zum Erliegen kam. Die europaweite Einschränkung der Konsummöglichkeiten ließ die Sparquote sprunghaft steigen und belastete den privaten Verbrauch im ersten Halbjahr 2020 erheblich. Die Exporte gingen vor allem aufgrund der pandemiebedingt einbrechenden Auslandsnachfrage ebenfalls stark zurück. Insgesamt lag das reale BIP des Euroraums im zweiten Vierteljahr 2020 ausweislich Eurostat um 14,6% unter dem Vergleichsquartal 2019. Mit dem verringerten Infektionsgeschehen und den Lockerungen der Eindämmungsmaßnahmen erholte sich die Wirtschaft im dritten Vierteljahr. Dennoch wurde das Vorkrisenniveau der Wirtschaftsleistung im Gesamtjahresvergleich um rund 6,6% verfehlt. Zu der deutlichen Gegenbewegung im Sommer trugen umfangreiche finanz- und geldpolitische Stützungsmaßnahmen auf nationaler und europäischer Ebene bei. Im Winter2020ist es in Folge der zweiten Welle von Infektionen zu einem Rückschlag gekommen.
Besonders belastend für die europäischen Geschäftsbanken sind nach wie vor die Negativzinsen der Europäische Zentralbank und die Unsicherheit über künftige Unternehmensinsolvenzen. Bei den meisten Geschäftsbanken dürften Niedrigzinsen und eine ansteigende Risikovorsorge die Ertragslage negativ beeinträchtigt haben, während sich Ergebnisse aus Handelsgeschäften positiv ausgewirkt haben sollten. Die Gesamtentwicklung erhöht weiterhin den Druck, Geschäftsmodelle grundlegend zu überdenken und Kosten massiv zu senken. Daneben sind vielfach erhebliche Investitionen in die IT-Infrastruktur erforderlich, was die Gewinnmargen weiter belastet haben dürfte.
Das für uns besonders relevante Aktienhandelssegment war durch einen deutlichen Anstieg der Handelsvolumina geprägt. Die zu Beginn des Geschäftsjahres eingebrochenen Aktienmärkte ließen andererseits zunächst viele Unternehmen von Börsengängen und Kapitalaufnahmen Abstand nehmen. Die Entwicklung wurde im Jahresverlauf teilweise aufgeholt.
Geschäftsverlauf
Der Geschäftsverlauf wir insgesamt positiv. Das Handelsvolumen im Equities Trading betrug 2020 € 32,0 Mrd. Dies entspricht einer Steigerung von 27,4%. Entsprechend stiegen die Handelsprovisionen und Handelserlöse auf € 20,2 Mio. Die Erlöse aus Research waren im Jahresverlauf mit € 9,4 Mio leicht höher als im Vorjahr. Im Bereich Corporate Solutions betreuen wir zum Jahresende 76 Mandate (im Vorjahr 13). Im Bereich Investment Banking begleitete die Bank wiederum 20 Transaktionen.
Integration in die Stifel-Gruppe
Im Vordergrund der Geschäftsausrichtung stand die engere Einbindung in die Stifel-Gruppe. Zum Ausdruck dessen hat die Bank ihren Namen in Stifel Europe Bank AG geändert.
In Vorbereitung auf den Brexit wurde die Geschäftstätigkeit der Zweigniederlassung London an die Stifel Nicolaus Europe Limited übertragen und die Zweigniederlassung nachfolgend geschlossen. In gegensätzlicher Richtung wurde das spanische Aktiengeschäft der Stifel Nicolaus Europe Limited in die neue begründete Zweigniederlassung Madrid eingebracht. Zudem wurden bestehende Kapazitäten ausgebaut und verschiedene Geschäftsaktivitäten neu aufgenommen. Dies betrifft insbesondere den Aktienhandel mit US-amerikanischen Aktien, den elektronischen Aktienhandel, die Erweiterung des Researchproduktes, den Ausbau der Kapazitäten im Investment Banking sowie zuletzt die Aufnahme des Fixed Income Geschäfts.
Die Bank hat im November 2020 ihre IT-Systeme auf eine konzerneinheitliche Systemplattform migriert und hierfür ein neues Rechenzentrum in Frankfurt in Betrieb genommen.
Ertragslage
In der folgenden Tabelle ist die Ergebnisentwicklung der Bank in zusammengefasster Form dargestellt1 :
2020 | 2019 | Veränderung ggü. Vj. | ||
T€ | T€ | T€ | % | |
Provisionsabhängiges Geschäft | ||||
Provisionsertrag | 38.260 | 29.915 | 8.345 | 27,9% |
Provisionsaufwand | -3.818 | -2.727 | -1.091 | 40,0% |
Provisionsüberschuss | 34.442 | 27.188 | 7.254 | 26,7% |
Zinsergebnis | -326 | -170 | -156 | -91,8% |
Handelsergebnis | 685 | 59 | 626 | 1061,8% |
Personalaufwendungen | 23.252 | 23.021 | 231 | 1,0% |
Sonstige Verwaltungsaufwendungen | 13.708 | 13.606 | 102 | 0,7% |
Verwaltungsaufwendungen | 36.960 | 36.627 | 333 | 0,9% |
Saldo der sonstigen betrieblichen Erträge und Aufwendungen | 2.380 | 2.194 | 186 | 8,5% |
Betriebsergebnis | 221 | -7.356 | 7.577 | 103,0% |
Saldo der übrigen Erträge und Aufwendungen | 25 | 7 | 18 | 257,1% |
Ergebnis vor Steuern | 246 | -7.349 | 7.595 | 103,3% |
Steuern | 2.779 | -10.927 | 13.706 | 125,4% |
Jahresergebnis | 3.025 | -18.276 | 21.301 | 116,5% |
1 Die sonstigen Verwaltungsaufwendungen umfassen die anderen Verwaltungsaufwendungen sowie Abschreibungen und Wertberichtigungen auf immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen.
Der im provisionsabhängigen Geschäft erzielte Überschuss von € 34,4 Mio weist gegenüber dem Vorjahr einen Zuwachs von € 7,3 Mio bzw. 26,7% auf und spiegelt die positive Geschäftsentwicklung und Wachstumsstrategie im Equity-Brokerage wider. Der Anstieg des Handelsergebnisses ist auf den Ausbau der Designated Sponsoring Aktivitäten zurückzuführen.
Das Zinsergebnis spielt im dienstleistungsorientierten Geschäft der Bank traditionell keine wesentliche Rolle.
Die Verwaltungsaufwendungen (Personalaufwendungen, sonstige Verwaltungsaufwendungen und Abschreibungen) sind im Jahresvergleich nahezu konstant. Die Mitarbeiterzahl betrug im Jahresdurchschnitt 135 Vollzeitkräfte (2019: 138 Vollzeitkräfte). Die durchschnittliche Mitarbeiteranzahl blieb damit trotz der Veränderungen in der Niederlassungsstruktur und der Erweiterung der Geschäftsaktivitäten stabil. .
Das Geschäftsjahr schließt mit einem ausgeglichenen Betriebsergebnis von T€ 221 gegenüber € -7,4 Mio im Vorjahr.
Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag betreffen im Geschäftsjahr im Wesentlichen Erträge aus der Aktivierung von latenten Steuern auf Verlustvorträge, die in den kommenden Jahren mit Steueraufwendungen verrechnet werden können. Im Vorjahr betrafen die Steuern einmalige Steueraufwendungen im Zusammenhang mit der Abspaltung eines Geschäftsbetriebs. Die sonstigen Steuern betreffen im Wesentlichen Umsatzsteuer.
Das Geschäftsjahr 2020 weist einen Jahresüberschuss von € 3,0 Mio auf.
Vermögenslage
In der folgenden Tabelle ist die Vermögens- und Liquiditätslage der Bank in zusammengefasster Form dargestellt:
2020 | 2019 | |||
T€ | % | T€ | % | |
Aktiva | ||||
Sichteinlagen bei Bundesbank und Kreditinstituten | 26.712 | 34,1% | 32.401 | 47,0% |
Wertpapierverrechnungskonten | 31.283 | 39,9% | 17.136 | 24,9% |
Dienstleistungsforderungen | 2.328 | 3,0% | 1.538 | 2,2% |
Handelsbestand | 688 | 0,9% | 30 | 0,0% |
Finanzanlagen | 5.151 | 6,6% | 5.151 | 7,5% |
Sachanlagen und Lizenzen | 4.408 | 5,6% | 1.275 | 1,9% |
Sonstige Vermögensgegenstände | 4.506 | 5,8% | 9.584 | 13,9% |
Rechnungsabgrenzung | 1.007 | 1,3% | 1.459 | 2,1% |
Aktive latente Steuern | 2.273 | 2,9% | 340 | 0,5% |
Bilanzsumme | 78.356 | 100% | 68.914 | 100% |
Passiva | ||||
Kurzfristige Verbindlichkeiten bei Banken | 6.329 | 8,1% | 903 | 1,3% |
Wertpapierverrechnungskonten | 24.588 | 31,4% | 14.219 | 20,6% |
Gesellschafterdarlehen | 5.964 | 7,6% | 0 | 0,0% |
Rückstellungen | 7.709 | 9,8% | 18.186 | 26,4% |
Übrige Passiva | 9.058 | 11,6% | 13.795 | 20,0% |
Rechnungsabgrenzung | 302 | 0,4% | 337 | 0,5% |
Fonds für allgemeine Bankrisiken | 1.000 | 1,3% | 1.000 | 1,5% |
Eigenkapital | 23.406 | 29,9% | 20.474 | 29,7% |
Bilanzsumme | 78.356 | 100% | 68.914 | 100% |
Die Bilanzsumme der Bank beträgt zum 31. Dezember 2020 € 78,4 Mio (2019: € 68,9 Mio). Die Veränderung der Bilanzsumme ist stichtagsbedingt im Wesentlichen auf die offenen Wertpapierkommissionsgeschäfte zurückzuführen. Diese werden am Handelstag in der Bilanz erfasst und bei Abwicklung der zugrundeliegenden Börsengeschäfte (üblicherweise innerhalb von zwei Tagen) ausgeglichen.
Der Anstieg der Sachanlagen und Lizenzen ist vor allem auf Investitionen in die IT Infrastruktur der Bank zurückzuführen.
Der Rückgang der Rückstellungen entfällt mit € 11,5 Mio auf Steuern eines vorausgegangenen Geschäftsjahres, die im Geschäftsjahr bezahlt wurden.
Die bilanzielle Eigenkapitalquote beträgt zum Bilanzstichtag 29,9% (2019: 29,7%).
Finanzlage
Zum Bilanzstichtag betrugen die Sichtguthaben bei der Bundesbank und anderen Banken abzüglich der kurzfristigen Verbindlichkeiten € 20,4 Mio. Die Bank hat zum 31. Dezember 2020 ein Darlehen der Gesellschafterin in Höhe von € 6,0 Mio in Anspruch genommen.
Bankaufsichtsrechtliche Eigenmittel
Die aufsichtsrechtlichen Eigenmittel gemäß CRR umfassen ausschließlich hartes Kernkapital und betragen gemäß der Meldung zum 31. Dezember 2020 € 19,9 Mio. Diesen standen risikogewichtete Vermögenswerte von € 76,3 Mio gegenüber. Hieraus ergibt sich eine auskömmliche harte Kernkapital-/Kernkapital-/Gesamtkapitalquote von 26,0% (Mindestquote 4,5%, 6% bzw. 12%). Die Verschuldungsquote (Leverage-Ratio) beträgt zum 31. Dezember 2020 44,9% (mind. 3%).
Gesamtaussage zum Geschäftsverlauf
Das Geschäftsjahr schließt mit einem leicht positiven Ergebnis vor Steuern und zeigt damit eine erhebliche Verbesserung gegenüber dem Vorjahr. Die Vorjahresprognose eines deutlich positiven Betriebsergebnisses wurde erfüllt. Die Vermögens- und Finanzverhältnisse der Bank sind unverändert sehr solide und zufriedenstellend. Die Eigenmittelausstattung liegt deutlich über den gesetzlichen Anforderungen. Die Zahlungsfähigkeit war im Geschäftsjahr jederzeit gewährleistet.
RISIKOBERICHT
Die Verantwortung für das Risikomanagement obliegt dem Vorstand, der die Risikostrategie definiert, Risikorichtlinien und Anweisungen erlässt, deren Einhaltung überwacht und die notwendigen Managementkapazitäten und Ressourcen zur Verfügung stellt. Für die Steuerung und Eskalation von Risiken sind Management und Mitarbeiter auf verschiedenen Ebenen verantwortlich. Zur Koordination besteht ein Risk Management Committee.
Risikotoleranz und Risikokapazität werden jährlich -bei unerwarteten Änderungen des Risikoumfelds auch in kürzerem Zeitabstand- vom Vorstand überprüft und genehmigt. Zur Überwachung werden Berichte erstellt, die das Risikoprofil im Blick auf die Risikotoleranz und Risikokapazität bewerten und beim Überschreiten von Toleranzschwellen Eskalations-/Berichtsprozesse auslösen. Damit wird sichergestellt, dass der Vorstand und Aufsichtsrat regelmäßig über die Risikolage unterrichtet sind.
Das Risikoprofil der Bank unterscheidet sich von anderen Banken dahingehend, dass unser Geschäftsmodell konsequent auf das Erzielen von Provisionseinnahmen ausgerichtet ist und wir Adressenausfall- und Marktpreisrisiken nur in eingeschränktem Maße eingehen. Wir betreiben kein Kredit- und Einlagengeschäft und halten nur in begrenztem Umfang Eigenhandelspositionen.
Wir sehen die folgenden Risiken als wesentlich für die Bank an und haben entsprechende risikominimierende Maßnahmen implementiert:
Risiko | Ausprägung | Risikomitigierende Maßnahmen |
Kontrahentenrisiko im Rahmen der Wertpapierabwicklung | Risiko, dass Kunden Zahlungs- oder Lieferverpflichtungen nicht/nicht termingerecht nachkommen und Wertpapiergeschäfte eingedeckt werden müssen | • Regide Abwicklungspraxis (Zahlung gegen Lieferung) • Geschäftsbestätigungen; Abstimmung von Instruktionen • Überwachung offener Settlements • Robustes Client Onboarding und KYC • Zugriff auf Wertpapierleihepools |
Marktpreisrisiko im Handelsbuch | Risiko von Wertverlusten im Handelsbuch | • Konsequentes Durchhandeln von Kundenaufträgen • Monitoring von Warehouse-, Support- und Market-Making-Positionen • Limitierung und Eskalation |
Zinsänderungsrisiko im Anlagebuch | Risiko von Marktwertverlusten bei Änderung der Zinsstrukturkurve | • Quantitative Begrenzung, Monitoring |
Operationelles Risiko | Risiko von operativen Verlusten vornehmlich aus Prozess-, IT und System-schwächen, Rechts-, Reputations- und Compliancethemen | • Organisationsrichtlinien und Arbeitsanweisungen, Schulungen • Definition von Verantwortungsbereichen, Genehmigungs- und Berichtsprozessen • Vorbeugende Maßnahmen/gelebte Risikokultur (Compliance- /Reputationsrisiko) • Überwachung und fortlaufende Kontrollhandlungen (IKS) • Fortlaufende Investionen in Infrastruktur (Firewalls, Backup, Ausweichlokationen) • Notfallpläne • Überwachung von Outsourcing-Providern • Abschluss von Versicherungen |
Strategisches- und allgemeines Geschäftsrisiko | Risiko, dass die Geschäftsstrategie nicht adequat umgesetzt und Geschäftspläne verfehlt werden | • Budgetierung • Monatliche Überwachung der Geschäftsentwicklung • Fortlaufende Beobachtung der Rahmenbedingungen • Einbeziehung externer Spezialisten |
Liquiditätsrisiko | Risiko, dass die Bank ihren Zahlungsverpflichtungen nicht jederzeit nachkommen kann, dass Refinanzierungsmittel nicht in ausreichendem Maße zur Verfügung stehen und/oder dass Vermögensgegenstände im Markt nicht erwartungsgemäß liquidiert serden können | • Überwachgung der Zahlungsströme • Vorhalten von Liquiditätspuffern • Identifizierung von Liquiditätsengpässen (Liquditätspläne) • Definition eines Mindest- Überlebenshorizonts • Notfallpläne |
Die Ausgestaltung des Risikomanagements orientiert sich an der Risikoeinschätzung, den gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Vorgaben sowie den branchenüblichen Risikomessmethoden und -verfahren.
Hierzu besteht ein Risikotragfähigkeitskonzept, welches das Gesamtrisikoprofil der Bank abbildet und sicherstellen soll, dass die Risiken jederzeit ausgewogen und angemessen sind und der Fortbestand der Bank auch bei außerordentlich hohen Verlusten aus unwahrscheinlichen Extremereignissen gewährleistet bleibt. Wir beobachten die Risikoentwicklung zudem anhand verschiedener Szenarien und Stresstests. Für das Gesamtrisiko sowie die Einzelrisiken bestehen jeweils Limite, die den maximal tolerierten Risikobetrag einzeln und gesamthaft begrenzen.
Die Risiken werden wie folgt quantifiziert:
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Die Kontrahentenrisiken aus nicht termingerecht abgewickelten Wertpapiergeschäften werden täglich mittels eines Risikomodells quantifiziert, welches den potenziellen Eindeckungsaufwand in Abhängigkeit der Dauer der Abwicklungsverzögerung und der Volatilität der zugrundeliegenden Handelspositionen schätzt. |
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Die Marktpreisrisiken der Handelsbuchpositionen werden täglich mittels eines Value-at-Risk-Ansatzes quantifiziert. Zur Ermittlung des Value-at-Risk unterstellen wir ein Konfidenzniveau von 99% und (portfolioabhängig) eine Haltedauer von einem bis 10 Tagen. |
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Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch werden mittels des potentiellen Verlustes bei Verschiebung der Zinsstrukturkurve um +/- 100 Basispunkte abgebildet. |
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Operationelle Risiken werden mittels hypothetischer Verluste anhand verschiedener Ereigniskategorien und Szenarien quantifiziert. |
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Das strategische und allgemeine Geschäftsrisiko werden mittels eines Pauschalbetrages berücksichtigt. |
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Das Liquiditätsrisiko wird über verschiedene Zeithorizonte (kurzfristig, mittelfristig, strukturell) und Szenarien (Normal- , Stress- und Notfallszenario) gesteuert. Die Risikomessung erfolgt außerhalb der Risikodeckungsbetrachtung anhand von Liquiditätspuffern, Liquiditätsablaufbilanzen und hieraus abgeleiteten Kennziffern. |
Die Risikowerte, Limite und Limitauslastungen wiesen zum 31. Dezember 2020 folgende Werte auf:
Kontrahentenrisiko | Marktpreisrisiko | Zinsänderungsrisiko | |
in T€ | in T€ | in T€ | |
Risikowert zum 31.12. | 801 | 226 | 77 |
Limit | 1.000 | 3.000 | 500 |
Limitauslastung | 80% | 8% | 15% |
Operationelles Risiko | Strategisches/Geschäftsrisiko | Total | |
in T€ | in T€ | in T€ | |
Risikowert zum 31.12. | 870 | 1.000 | 2.974 |
Limit | 1.000 | 1.000 | 6.500 |
Limitauslastung | 87% | 100% | 46% |
Den Risiken stand zum 31. Dezember 2020 ein Risikodeckungskapital von T€ 11.875 gegenüber. Die Gesamtrisikokapitalquote betrug 399% (Mindestquote 100%).
Die Risikotragfähigkeit der Bank war im Geschäftsjahr jederzeit gegeben. Das Risikoprofil hat sich innerhalb des vorhersehbaren Niveaus bewegt. Es sind keine Vorkommnisse bekannt geworden, die außergewöhnliche Risiken begründet hätten.
Die Wirksamkeit und Angemessenheit der Vorkehrungen und Maßnahmen zum Risikomanagement unterliegen einer regelmäßigen Überprüfung durch den Vorstand, der Internen Revision, den Aufsichtsbehörden und externen Wirtschaftsprüfern.
Die globale Ausbreitung des Coronavirus Anfang 2020 hat dazu geführt, dass die Bank in allen Lokationen Notfallpläne aktiviert und einzelne Büros vorübergehend geschlossen hat. Der Großteil der Mitarbeiter arbeitet im Homeoffice bzw. in einer Ausweichlokation. Für Mitarbeiter, die dennoch in den Räumen der Bank arbeiten, wurden besondere Schutzmaßnahmen getroffen. Die operative Funktionsfähigkeit der Bank ist durch die Maßnahmen nicht beeinträchtigt. Besondere Risikoereignisse wurden nicht verzeichnet.
VORAUSICHTLICHE ENTWICKLUNG MIT WESENTLICHEN CHANCEN UND RISIKEN
Fundamentale Entwicklung
Die wirtschaftlichen Perspektiven werden weiterhin von der Coronavirus-Pandemie geprägt. Die Wirtschaftsleistung in der EU dürfte ausweichlich der Prognose der EU-Kommission ihr Vorkrisenniveau bereits im Jahr 2022 wieder erreichen, wenn Impfprogramme voranschreiten und soziale Beschränkungen gelockert werden. Die Deutsche Bundesbank hat eine ähnliche Entwicklung für Deutschland prognostiziert. Die Aktienmärkte sollten von dieser Entwicklung profitieren. Gleichsam bleibt die Unsicherheit der wirtschaftlichen Perspektiven insbesondere mit Blick auf das Pandemiegeschehen hoch.
Der Brexit stellt für Europa unverändert einen politischen Unsicherheitsfaktor dar. Es ist derzeit nicht absehbar, auf welchen künftigen Regulierungsrahmen sich die EU und Großbritannien einigen werden und wie dieser den Bankenmarkt in der EU und Großbritannien beeinflusst. Dies berührt eine Vielzahl unserer UK und kontinentaleuropäischen Kunden.
Bezogen auf die Aktienmärkte wird seit längerem über die Erhebung einer europäischen Finanztransaktionssteuer diskutiert, wobei unverändert unklar ist, ob und wann diese tatsächlich eingeführt wird. Die einseitige Besteuerung von Aktiengeschäften in einigen EU-Staaten führt bereits heute zu erheblichem Aufwand und Wettbewerbsverzerrungen. Ob und wie nachhaltig sich eine europäische Steuer auswirken würde, kann erst bei Kenntnis der konkreten Steuerpläne abgeschätzt werden.
Geschäftsprognose
Die Geschäftsentwicklung für 2021 lässt sich im Umfeld der Corona-Pandemie nicht belastbar prognostizieren. Wir gehen gleichwohl im Hinblick auf die verbreiterte Produktplattform davon aus, dass die Gesamterträge im laufenden Jahr zumindest das Niveau des Vorjahres erreichen werden, so dass bei rückläufigen Kosten (insbesondere durch die Schließung der Zweigniederlassung London) ein positives Betriebsergebnis erreicht werden sollte.
Die Entwicklung in den ersten drei Monaten 2021 war positiv, wir haben davon profitiert, dass das Transaktionsvolumen und die Anzahl der von der Bank abgewickelten Wertpapiergeschäfte wiederum deutlich über dem Vorjahr lagen. Darin enthalten ist erstmals der Handel in festverzinslichen Anlageprodukten. Wir haben zudem eine Reihe von Transaktionen im Investment Banking abgeschlossen.
Losgelöst von den kurzfristigen Geschäftsaussichten gehen wir von einem Fortschreiten der Branchenkonsolidierung und dem Rückzug weiterer Wettbewerber aus. Wir sehen uns hierfür im Hinblick auf die Zugehörigkeit zur Stifel-Gruppe sehr gut aufgestellt und wollen von dieser Entwicklung profitieren.
Unser Geschäftserfolg und unsere Ertragskraft hängt im besonderem Maße von der Entwicklung der Kapitalmärkte ab, die wir weder vorhersehen noch beeinflussen können. Nachteilige Kapitalmarktentwicklungen können das Aktienhandelsvolumen und das Aktienplatzierungsgeschäft beeinträchtigen, was entsprechende Ertragseinbußen nach sich zieht. Diese können möglicherweise nicht vollständig durch Erträge aus anderen Geschäftsfeldern kompensiert werden, was letztlich zu einem Verlustausweis führen kann. Im Umkehrschluss bieten Kapitalmärkten immer wieder außerordentliche Chancen, die Provisionseinnahmen sprunghaft zu steigern und signifikante transaktionsbezogene Umsatzzuwächse auszuweisen.
ABHÄNGIGKEITSBERICHT GEMÄSS § 312 AktG
Der Vorstand hat gemäß § 312 Aktiengesetz einen Bericht über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen (Abhängigkeitsbericht) erstellt und zur Prüfung vorgelegt. Der Abhängigkeitsbericht enthält folgende Schlusserklärung:
Unsere Gesellschaft hat bei den im Bericht über die Beziehung zu verbundenen Unternehmen aufgeführten Rechtsgeschäften und Maßnahmen nach den Umständen, die uns in dem Zeitpunkt bekannt waren, in dem die Rechtsgeschäfte vorgenommen oder die Maßnahmen getroffen oder unterlassen wurden, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhalten und ist dadurch, dass Maßnahmen getroffen oder unterlassen wurden, nicht benachteiligt worden.
Frankfurt am Main, 25. Mai 2021
Der Vorstand
Ebrahim Attarzadeh
Björn Kirchner
Auftragsbedingungen, Haftung und Verwendungsvorbehalt
Wir, die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, haben unsere Prüfung der vorliegenden Rechnungslegung im Auftrag der Gesellschaft vorgenommen. Neben der gesetzlichen Funktion der Offenlegung (§ 325 HGB) in den Fällen gesetzlicher Abschlussprüfungen richtet sich der Bestätigungsvermerk ausschließlich an die Gesellschaft und wurde zu deren interner Verwendung erteilt, ohne dass er weiteren Zwecken Dritter oder diesen als Entscheidungsgrundlage dienen soll. Das in dem Bestätigungsvermerk zusammengefasste Ergebnis von freiwilligen Abschlussprüfungen ist somit nicht dazu bestimmt, Grundlage von Entscheidungen Dritter zu sein, und nicht für andere als bestimmungsgemäße Zwecke zu verwenden.
Unserer Tätigkeit liegt unser Auftragsbestätigungsschreiben zur Prüfung der vorliegenden Rechnungslegung einschließlich der „Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften“ in der vom Institut der Wirtschaftsprüfer herausgegebenen Fassung vom 1. Januar 2017 zugrunde.
Klarstellend weisen wir darauf hin, dass wir Dritten gegenüber keine Verantwortung, Haftung oder anderweitige Pflichten übernehmen, es sei denn, dass wir mit dem Dritten eine anders lautende schriftliche Vereinbarung geschlossen hätten oder ein solcher Haftungsausschluss unwirksam wäre.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass wir keine Aktualisierung des Bestätigungsvermerks hinsichtlich nach seiner Erteilung eintretender Ereignisse oder Umstände vornehmen, sofern hierzu keine rechtliche Verpflichtung besteht.
Wer auch immer das in vorstehendem Bestätigungsvermerk zusammengefasste Ergebnis unserer Tätigkeit zur Kenntnis nimmt, hat eigenverantwortlich zu entscheiden, ob und in welcher Form er dieses Ergebnis für seine Zwecke nützlich und tauglich erachtet und durch eigene Untersuchungshandlungen erweitert, verifiziert oder aktualisiert.
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