WiD Wohnen in Dresden GmbH & Co. KG
Dresden
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
BILANZ
AKTIVA
Euro |
Gesamtjahr/Stand |
Euro |
Vorjahr |
|
A. Anlagevermögen |
||||
I. Immaterielle Vermögensgegenstände |
34.542,16 | 53.219,96 | ||
II. Sachanlagen |
57.295.339,58 |
57.329.881,74 |
35.930.149,36 |
35.983.369,32 |
B. Umlaufvermögen |
||||
I. Unfertige Leistungen |
73.156,80 | 49.893,40 | ||
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände |
133.628,88 | 20.742,96 | ||
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks |
2.143.973,07 |
2.350.758,75 |
2.431.509,08 |
2.502.145,44 |
C. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten |
1.059,26 | |||
Summe Aktiva |
59.681.699,75 |
38.485.514,76 |
PASSIVA
Euro |
Gesamtjahr/Stand |
Euro |
Vorjahr |
|
A. Eigenkapital |
||||
I. Komplementärkapital |
0,00 | 0,00 | ||
II. Kapitalanteil Kommanditistin |
10.000,00 | 10.000,00 | ||
III. Rücklagen |
32.897.519,85 |
30.727.823,80 |
||
IV. Verlustvortrag |
-1.831.290,76 |
-566.983,73 | ||
V. Jahresfehlbetrag |
-1.718.907,73 |
29.357.321,36 |
-1.264.307,03 |
28.906.533,04 |
B. Sonderposten mit Rücklageanteil |
5.580.249,37 |
1.462.323,81 |
||
C. Rückstellungen |
435.242,18 | 113.999,87 | ||
D. Verbindlichkeiten |
24.268.853,98 |
8.001.290,45 |
||
E. Rechnungsabgrenzungsposten |
40.032,86 | 1.367,59 | ||
Summe Passiva |
59.681.699,75 |
38.485.514,76 |
ANHANG
1. Allgemeine Angaben
Die WiD Wohnen in Dresden GmbH & Co. KG (kurz: WiD GmbH & Co. KG) mit Sitz in Dresden wurde mit Notarvertrag vom 19. September 2017 gegründet. Die Gesellschaft wurde am 05.10.2017 in das Handelsregister des Amtsgerichts Dresden eingetragen (HRA 10232).
Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2020 ist nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) in der Fassung des BILRUG, den einschlägigen Regelungen des Gesellschaftsvertrages sowie nach der Verordnung über Formblätter für die Gliederung des Jahresabschlusses von Wohnungsunternehmen in der Fassung vom 16. Oktober 2020 aufgestellt worden.
Die Gesellschaft ist nach den Größenmerkmalen des § 267 Abs. 1 HGB eine kleine Kapitalgesellschaft. Nach § 17 Abs. 1 Gesellschaftsvertrag i. V. m. § 96a Abs. 1 Nr. 8 SächsGemO sind der Jahresabschluss und der Lagebericht nach den für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Dritten Buches des HGB aufzustellen.
Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.
Persönlich haftende Gesellschafterin (Komplementärin) ist die WiD Wohnen in Dresden Verwaltungs GmbH mit Sitz in Dresden. Sie hält keinen Kapitalanteil und ist am Vermögen der Gesellschaft nicht beteiligt. Zur Leistung einer Kapitaleinlage ist sie weder berechtigt noch verpflichtet.
Einzige Kommanditistin ist die Landeshauptstadt Dresden. Sie ist am Festkapital von 10.000,00 EUR vollständig beteiligt. Der Kapitalanteil der Kommanditistin am Festkapital ist als deren Haftsumme in das Handelsregister eingetragen. Die Kommanditistin hat ihren Kapitalanteil vollständig erbracht.
Die Komplementärin WiD Wohnen in Dresden Verwaltungs GmbH, diese vertreten durch ihre Geschäftsführung, und die Landeshauptstadt Dresden als Kommanditistin sind zur gemeinsamen Geschäftsführung berechtigt und verpflichtet. Zur Vertretung ist allein die Komplementärin, diese vertreten durch ihre Geschäftsführung, berechtigt und verpflichtet.
Bei den Immobilien der WiD GmbH & Co. KG handelt es sich vorrangig um unbebaute Grundstücke bzw. gemischt genutzte Objekte, für die eine Wohnbebauung in den nächsten Jahren vorgesehen ist. Die ersten beiden Wohnbaustandorte wurden im Jahr 2020 fertiggestellt. Der Ausweis erfolgt in der Bilanzposition „Grundstücke mit Wohnbauten“.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB angewendet.
2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden/Erläuterungen zur Bilanz und zur GuV
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden im Gründungsjahr festgelegt.
BILANZ
AKTIVA
Anlagevermögen
Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist aus dem beigefügten Anlagespiegel (Anlage zum Anhang) ersichtlich.
Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen
Die immateriellen Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten abzüglich Abschreibungen bewertet. Die planmäßigen Abschreibungen erfolgen nach der linearen Methode; im Anschaffungsjahr pro rata temporis.
Selbst erstellte immaterielle Vermögensgegenstände wurden nicht aktiviert.
Das Sachanlagevermögen ist grundsätzlich mit Anschaffungskosten bzw. bei abnutzbaren Gegenständen abzüglich (planmäßigen und außerplanmäßigen) Abschreibungen, bewertet.
Außerplanmäßige Abschreibungen waren im Geschäftsjahr 2020 nicht erforderlich.
Zum Bilanzstichtag werden die Bauten der WiD GmbH & Co. KG, bei denen es sich um Wohnbauten in der Errichtungsphase handelt, unter der Position „Wohnbauten im Bau“ ausgewiesen. Der Ausweis der fertig gestellten Wohnbauten erfolgt in der Bilanzposition „Grundstücke mit Wohnbauten“.
Die beweglichen Sachanlagen sowie Gebäude sind zu Anschaffungskosten abzüglich Abschreibungen bewertet. Die planmäßigen Abschreibungen bei den beweglichen Sachanlagen erfolgen nach der linearen Methode; im Anschaffungsjahr zeitanteilig pro rata temporis, jeweils entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer.
Geringwertige Anlagegüter mit Netto-Anschaffungskosten bis zu 800,00 EUR werden analog § 6 Abs. 2 EStG im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben. Aufgrund der geringen Bedeutung für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wurden die Werte auch in der Handelsbilanz angesetzt.
Umlaufvermögen
Die in der Bilanz ausgewiesenen Forderungen einschließlich der sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von unter einem Jahr.
Bei den Forderungen aus Vermietung wurden Pauschal- und Einzelwertberichtigungen für Ausfallrisiken abgesetzt. Als uneinbringlich eingeschätzte Forderungen werden abgeschrieben.
Die Flüssigen Mittel (Kasse, Bankguthaben) wurden mit ihren Nominalwerten angesetzt.
Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten
Im Jahr 2020 wurde ein Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten in Höhe von 1,1 TEUR für im Voraus geleistete Zahlungen, die das folgende Geschäftsjahr betreffen, gebildet.
PASSIVA
Eigenkapital
Die Kapitalanteile (10,0 TEUR) betreffen ausschließlich die Anteile der einzigen Kommanditistin; sie entsprechen dem Eintrag im Handelsregister und den Festlegungen im Gesellschaftsvertrag.
Unter den Rücklagen sind die Einlagen und Zuzahlungen der Kommanditistin ausgewiesen.
Die Kapitalanteile und die Rücklagen entwickelten sich im Geschäftsjahr 2020 wie folgt:
Kapitalanteile der Kommanditistin |
T€ |
|
Stand 31. Dezember 2019 | 10 | |
Bareinlage der Landeshauptstadt Dresden |
+ |
0 |
Stand 31. Dezember 2020 | 10 |
Rücklagen der Kommanditistin |
T€ |
|
Stand 31. Dezember 2019 |
+ |
30.728 |
Bareinlagen der Landeshauptstadt Dresden |
+ |
2.000 |
Sacheinlage Planungsleistungen |
+ |
170 |
Stand 31. Dezember 2020 | 32.898 |
Die Landeshauptstadt Dresden hat im Jahr 2020 eine Einlage in Höhe von 2.000,0 TEUR durch Bareinlagen erbracht.
Ferner wurden von der Landeshauptstadt Dresden erbrachte Planungsleistungen für den Wohnbaustandort Parkstraße in Höhe von 169,7 TEUR als Sacheinlage geleistet.
Sonderposten
Für auf Anschaffungs- und Herstellungskosten gewährte Zuwendungen zur Schaffung von belegungsrechtsgebundenem Mietwohnraum zum Anlagevermögen wurde ein Sonderposten gebildet. Er wird nach Baufertigstellung entsprechend der Restnutzungsdauern der jeweiligen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens aufgelöst.
Der Sonderposten zum Anlagevermögen im Geschäftsjahr 2020 betrifft Zuschüsse des Freistaates Sachsen nach den Richtlinien RL gMW (für gebundenen Mietwohnraum), RL SeBau (für seniorengerechtes Bauen) sowie Zuschüsse der Landeshauptstadt Dresden im Rahmen eines Pilotprojektes für Maßnahmen zur Klimawandelanpassung für zwei Wohnbaustandorte der Gesellschaft.
Der Sonderposten für Zuwendungen zum Anlagevermögen entwickelte sich wie folgt:
T€ |
|||
Stand zum 31. Dezember 2019 | 1.462,3 | ||
Einstellung RL gMW |
+ 3.991,8 | ||
Einstellung Maßnahmen Klimawandelanpassung |
+ 120,0 | ||
Einstellung RL SeBau |
+ 30,5 | ||
Auflösung |
– 24,4 | ||
Stand zum 31. Dezember 2020 | 5.580,2 |
Sonstige Rückstellungen
Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken aus ungewissen Verpflichtungen in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages. Die Berechnung von mehrjährigen Erfüllungsbeträgen erfolgte gemäß BilMoG unter Anwendung der durch die Deutsche Bundesbank veröffentlichten Zinssätze.
Die sonstigen Rückstellungen betreffen zum 31. Dezember 2020 folgende Sachverhalte:
T€ |
|
a) Rückstellung für ausstehende Rechnungen |
+350,0 |
b) Rückstellung für Jahresabschluss und Steuerberatung |
+ 16,4 |
c) Rückstellung für Personalkosten |
+ 14,9 |
d) Rückstellung für künftige Betriebsprüfungen |
+ 30,9 |
e) Rückstellung für sonstige Verwaltungskosten |
+ 8,0 |
Stand zum 31. Dezember 2020 | 420,2 |
Die Steuerrückstellungen betreffen zum 31. Dezember 2020 folgende Sachverhalte:
T€ |
|
Steuerrückstellungen Grundsteuer |
15,0 |
Stand zum 31. Dezember 2020 | 15,0 |
Verbindlichkeiten
Zu den Verbindlichkeiten, deren Laufzeiten und Sicherheiten wird auf den Verbindlichkeitenspiegel verwiesen.
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind grundsätzlich durch Grundpfandrechte besichert.
Passiver Rechnungsabgrenzungsposten
Im Jahr 2020 wurde ein Passiver Rechnungsabgrenzungsposten für Mietvorauszahlungen in Höhe von 40,0 TEUR gebildet.
Latente Steuern
Zum 31. Dezember 2020 errechnen sich künftige Steuerentlastungen aus abweichenden Wertansätzen zwischen Handelsbilanz und Steuerbilanz im Wesentlichen bei den sonstigen Rückstellungen (14,0 TEUR).
Aufgrund des Wahlrechts gemäß § 274 Abs. 1 HGB, auf den Ansatz aktiver latenter Steuern wegen einer sich insgesamt ergebenden Steuerentlastung zu verzichten, wurde zum 31. Dezember 2020 kein Bilanzposten angesetzt.
GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG
In den Posten der Gewinn- und Verlustrechnung sind folgende Erträge/Aufwendungen:
Umsatzerlöse und Sonstige betriebliche Erträge
Umsatzerlöse werden ausschließlich regional erzielt und betreffen Mieterlöse oder Sonstige betriebliche Erträge.
2020 | 2019 | ||
T€ |
T€ |
||
Hausbewirtschaftung: |
|||
Mieterlöse |
310,7 | 154,0 | |
Erlösschmälerungen |
– |
91,7 | – 0,6 |
Erlöse aus Betriebskostenumlage |
42,0 | 0 | |
Zwischensumme |
261,0 | 153,4 | |
Bestandsveränderung: |
|||
Noch nicht abgerechnete Betriebskosten |
23,2 | 49,90 | |
Aus anderen Lieferungen und Leistungen: |
|||
Sonstige Grundstückserträge |
67,6 | 0,0 | |
Sonstige betriebliche Erträge: |
|||
weitere Leistungen |
29,3 | 4,7 | |
SUMME |
381,1 | 208,0 |
In den sonstigen betrieblichen Erträgen (29,3 TEUR) sind Erträge aus der Auflösung von Sonderposten in Höhe von 24,4 TEUR und Übrige sonstige Erträge u.a. Erlöse aus der Lohnfortzahlung, Versicherungsentschädigungen, Erlöse aus Mahnkosten und aus der Auflösung von Rückstellungen (4,9 TEUR) enthalten.
Andere aktivierte Eigenleistungen
Es wurden im Geschäftsjahr 2020 keine Eigenleistungen aktiviert.
Sonstige betriebliche Aufwendungen
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen (666 TEUR) betreffen im Wesentlichen die Sachkosten der Verwaltung (491 TEUR). Darin enthalten ist die Haftungsvergütung an die Komplementärin in Höhe von 176,6 TEUR. Des Weiteren sind in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen Finanzierungskosten in Höhe von 162 TEUR ausgewiesen.
3. Sonstige Angaben
Mitarbeiter
Die Gesellschaft beschäftigte zum 31. Dezember 2020 zehn Mitarbeiter*innen.
Gesch äftsführung
Die Komplementärin, diese vertreten durch ihren Geschäftsführer Herrn Steffen Jäckel, führt die Geschäfte der WiD GmbH & Co. KG. Die Komplementärin WiD Wohnen in Dresden Verwaltungs GmbH weist zum 31. Dezember 2020 ein gezeichnetes Kapital in Höhe von 25,0 TEUR auf.
Aufsichtsrat
Aufsichtsratsmitglieder:
Dr. Kristin Klaudia Kaufmann |
Beigeordnete Landeshauptstadt Dresden (Vorsitzende) |
Ingo Flemming |
Dipl.-Bauingenieur, Mitglied des Sächsischen Landtages, Stadtrat (stellvertretender Vorsitzender) |
Vincent Drews |
geschäftsführender Bildungsreferent, Stadtrat |
Peter Krüger |
Geschäftsführer, Stadtrat |
Monika Marschner |
Bürokauffrau, Stadträtin |
Torsten Nitzsche |
Lehrer, Stadtrat |
Anja Osiander |
Dozentin, Stadträtin |
Michael Schmelich |
Journalist, Autor, Stadtrat |
Tilo Wirtz |
Dipl.-Bauingenieur, Stadtrat |
Der Aufsichtsrat erhielt im Geschäftsjahr 2020 Bezüge von insgesamt 7,5 TEUR.
Angabe des Gesamthonorars des Abschlussprüfers
Im Geschäftsjahr 2020 wurden 7,6 TEUR (Gesamtnettovergütung zzgl. Auslagen) als Aufwand für Abschlussprüfungsleistungen (incl. Prüfung nach § 53 HGrG) erfasst.
Nachtragsbericht
Gemäß § 285 Nr. 33 HGB erachtet es die Geschäftsführung als nötig, auf die besondere Bedeutung des unerwarteten, neuen Auftretens mutierter Coronavirus-Varianten mit noch heftigeren Verläufen der Ausbreitung hinzuweisen. Ein Risiko hieraus besteht für die Gesellschaft dann, wenn die zur Eindämmung der Virusmutationen erforderlichen Maßnahmen noch drastischer verfügt werden, womit eine temporäre Fortführung der Baustellenaktivitäten, aber auch der Neuvermietungsaktivitäten stark eingeschränkt bzw. nicht mehr aufrecht zu erhalten wären.
Ergebnisverwendung
Die Geschäftsführung schlägt vor, den Jahresfehlbetrag des Geschäftsjahres 2020 in Höhe von 1.718.907,73 EUR auf neue Rechnung vorzutragen.
WEITERE DATEN
Lagebericht für das Geschäftsjahr 2020
1. Wirtschaftsbericht
1.1. Gesellschaftsrechtliche Grundlagen und Unternehmensgegenstand
Die WiD Wohnen in Dresden GmbH & Co. KG (kurz: WiD GmbH & Co. KG) wurde mit notariellem Gesellschaftsvertrag vom 19. September 2017 gegründet.
Gegenstand der Gesellschaft sind die Errichtung, der Erwerb, die Betreuung, die Bewirtschaftung und die Verwaltung von Wohngebäuden zu Mietzwecken in Dresden. Die Gesellschaft kann Grundstücke erwerben, belasten und veräußern sowie Erbbaurechte ausgeben.
Persönlich haftende Gesellschafterin (Komplementärin) ist die WiD Wohnen in Dresden Verwaltungs GmbH mit Sitz in Dresden (kurz: WiDV GmbH). Deren alleinige Gesellschafterin ist die Landeshauptstadt Dresden.
Einzige Kommanditistin der WiD GmbH & Co. KG ist die Landeshauptstadt Dresden.
1.2. Darstellung und Analyse des Geschäftsverlaufs
Im Geschäftsjahr 2020 bediente sich die Gesellschaft nur noch in sehr geringem Umfang an den Geschäftsbesorgungsleistungen für den Overhead durch die STESAD GmbH. Seit der Einrichtung eines eigenständigen Bürostandortes der WiD GmbH & Co. KG werden nunmehr sämtliche Overheadaufgaben und Aufgaben des operativen Immobilienmanagements von den Angestellten der WiD GmbH & Co. KG selbst erbracht. Der Organisationsaufbau von Kernkompetenzen ist so erfolgt, dass eine Skalierbarkeit entsprechend des planmäßigen Wachstums der WiD GmbH & Co. KG möglich ist.
Die Kommanditistin, Landeshauptstadt Dresden, hat bis 31.12.2020 in die Gesellschaft 18 unbebaute Grundstücke und zwei bebaute Grundstücke in die WiD GmbH & Co. KG eingelegt, auf welchen die Gesellschaft in den Folgejahren Wohnbauten planen und errichten wird. Ferner wurde mit Notarvertrag vom 24. November 2020 der wirtschaftliche Übergang von Altbausubstanz mit 327 Wohnungen und 30 Gewerbeeinheiten im Stadtteil Dresden-Pieschen zum 01.01.2021 beurkundet. Die organisatorischen Vorbereitungen zur Fortführung der kaufmännischen und technischen Verwaltung dieser Bestände erfolgte im Jahr 2020.
Beginnend ab Mai 2020 stellt die WiD in den folgenden Jahren belegungsrechtsgebundenen Wohnraum an vielen Dresdner Stadtteilen fertig. Bis Jahresende 2020 wurden bereits 70 Wohnungen an 2 Standorten fertiggestellt und größtenteils bis 31.12.2020 vermietet.
Zum Zeitpunkt der Erstellung des Jahresabschlusses Ende März 2021 entspricht der Stand der Bauvorhaben der nachstehenden Darstellung:
Objekt |
Baubeginn erfolgt |
Fördermittelvertrag RL gMW |
Baugenehmigung erteilt |
Finanzierungen fixiert |
Baufertigstellung geplant |
Ulmenstraße 16/Kleinzschachwitzer Straße 28 | 22 WE |
ja |
ja |
ja |
fertiggestellt |
Nickerner Weg/Wittgendorfer Straße |
48 WE |
ja |
ja |
ja |
fertiggestellt |
Alemannenstraße 31a/Wittenberger Straße 33a | 35 WE |
ja |
ja |
ja |
Q II/2021 |
Lugaer Straße 3d/3e | 25 WE |
ja |
ja |
ja |
Q II/2021 |
Kipsdorfer Straße 121c/Schaufußstraße 48 | 27 WE |
ja |
ja |
ja |
Q IV/2021 |
Lugaer Straße 7 | 15 WE |
ja |
ja |
ja |
Q II/2021 |
Bulgakowstraße 3/3a | 35 WE |
ja |
ja |
ja |
Q IV/2021 |
Jüngststraße 9 | 22 WE |
ja |
ja |
ja |
Q II/2021 |
Schäferstraße 38/Institutsgasse 8 | 58 WE |
ja |
ja |
ja |
Q II/2022 |
Fröbelstraße 5/Löbtauer Straße 25, 25a | 62 WE |
ja |
ja |
ja |
Q I/2022 |
Thymianweg 22, 22a | 26 WE |
ja |
ja |
ja |
Q I/2022 |
Ockerwitzer Straße 23, 23a | 11 WE |
ja |
ja |
ja |
Q I/2022 |
Bamberger Straße 29 | 10 WE |
ja |
ja |
ja |
Q IV/2021 |
Nöthnitzer Straße 13 | 10 WE |
ja |
ja |
ja |
Q IV/2021 |
Spenerstraße 12a | 9 WE |
ja |
ja |
ja |
Q II/2022 |
Gret-Palucca-Straße 2, 2a, 4, 4a, 6, 6a | 95 WE |
ja |
ja |
ja |
Q II/2022 |
Florian-Geyer-Straße/Bundschuhstraße |
ja |
ja |
79 WE | Q IV/2023 | |
Carl-Zeiss-Straße/Dopplerstraße |
13 WE | Q II/2023 |
Auf die Finanzierung der Bauvorhaben wird unter Punkt 1.3 näher eingegangen.
Die Gesellschaft weist einen planmäßigen Jahresfehlbetrag von 1.719 TEUR aus. Dieser setzt sich im Wesentlichen aus den Aufwendungen für Lieferungen und Leistungen (286 TEUR), den sächlichen Verwaltungskosten (491 TEUR), dem Personalaufwand (599 TEUR) sowie den planmäßigen Abschreibungen (297 TEUR) zusammen.
1.3. Unternehmensfinanzierung und Finanzierungen der Bauvorhaben
Die Gesellschaft konnte ihren Zahlungsverpflichtungen jederzeit nachkommen. Zum Bilanzstichtag weist die WiD GmbH & Co. KG einen Finanzmittelbestand in Höhe von 2.144 TEUR aus.
Für die Bauvorhaben der WiD GmbH & Co. KG wurden Kapitalmarktdarlehen in Höhe von 53.400 TEUR zur Finanzierung aufgenommen, jedoch noch nicht vollständig ausgezahlt. Zusätzlich zu diesen Kapitalmarktdarlehen hat die Gesellschaft von der Landeshauptstadt Dresden Fördermittel aus der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums des Inneren zur Förderung der Schaffung von mietpreis- und belegungsgebundenem Mietwohnraum (RL gMW) in Höhe von 22.532 TEUR bewilligt bekommen. Des Weiteren nimmt die Gesellschaft 810 TEUR Fördermittel für Maßnahmen der Klimawandelanpassung der Landeshauptstadt Dresden und Fördermittel aus der sächsischen Richtlinie für seniorengerechtes Umbauen (RL SeBau) in Anspruch. Die Kommanditistin, Landeshauptstadt Dresden, stellt in der Planungsphase der Bauvorhaben bis zur vertraglichen Bindung der Fördermittel und Bankenfinanzierungen weitere Zwischenfinanzierungen zur Verfügung.
Die Veränderung des Finanzmittelfonds (TEUR – 287) setzt sich wie folgt zusammen:
Cash Flow aus laufender Geschäftstätigkeit |
TEUR 167 |
Cash Flow aus Investitionstätigkeit |
TEUR -21.474 |
Cash Flow aus Finanzierungstätigkeit |
TEUR 21.020 |
Der Cash Flow aus der Investitionstätigkeit betrifft die Baukosten für die sich im Bau befindlichen Wohnbauten auf den zwölf unbebauten Grundstücken aus Paket I und den sechs unbebauten Grundstücken aus Paket II.
Der Cash Flow aus der Finanzierungstätigkeit betrifft die Kapitaleinlage der einzigen Kommanditistin Landeshauptstadt Dresden, Fördermittel sowie die Darlehensaufnahmen für die sich im Bau befindlichen Neubauvorhaben.
2. Bericht über die zukünftige Entwicklung sowie Chancen und Risiken der Gesellschaft
2.1. Voraussichtliche Entwicklung der Gesellschaft
Der Wirtschaftsplan der Gesellschaft sieht auch in den kommenden Jahren bis zur Bezugsfertigkeit der Wohnbauten negative Jahresergebnisse vor, welche auf neue Rechnung vorgetragen werden.
Die Gesellschaft wird in den nächsten fünf Jahren auf den von der Kommanditistin eingebrachten und erworbenen Grundstücken bis zu 1.100 Wohnungen errichten sowie nach deren Baufertigstellung vermieten und bewirtschaften.
2.2. Risiken für die Geschäftsentwicklung
Die Früherkennung, Bewertung und Begrenzung von Risiken sind grundsätzliche Bestandteile der Tätigkeit der Geschäftsführung. Ein System von Dienstanweisungen regelt insbesondere die Vollmachten, Befugnisse und Verantwortlichkeiten für alle wesentlichen Unternehmensabläufe. Das implementierte Controllingsystem unterstützt auch die Früherkennung von Risiken sowie die Korruptionsprävention.
Ein spezifisches Risiko ergibt sich für die Gesellschaft aus der direkten Abhängigkeit von der Landeshauptstadt Dresden zum einen als Hauptauftraggeber für die zu errichtenden Wohnbauten und zum anderen aus der Stellung der Zwischenfinanzierungen während der Planungsphasen.
Als wesentliches Finanzierungsrisiko sieht die Geschäftsführung den Auslauf der Förderung des Freistaates Sachsen zur Schaffung von mietpreis- und belegungsgebundenem Wohnraum (RL gMW) für bereits geplante Wohnbauvorhaben, für die es noch keine Fördermittelzusagen gibt.
Ein weiteres Finanzierungsrisiko sind künftig wieder steigende Fremdkapitalzinsen für langfristige Immobilienfinanzierungen. Sofern die Beleihungswerte aufgrund der moderaten künftigen Miethöhen für eine vollständige Bankenfinanzierung der über die Fördermittel hinausreichenden Baukosten nicht darstellbar sind, müsste die Landeshauptstadt Dresden als Kommanditistin bei weiteren Objektfinanzierungen in Ermangelung ausreichender Innenfinanzierungskraft der Gesellschaft künftig einen Eigenmittelanteil stellen.
Das Risiko von Baukostensteigerungen während der Bauzeit ist allgegenwärtig. Der Fördermittelgeber berücksichtigt in der aktuellen Berechnung der Höhe der Förderung keinerlei Baukostensteigerungen. Außergewöhnliche Kostensteigerungen in einzelnen Gewerken können aufgrund der erhöhten Nachfrage nach Bauleistungen mangels alternativer Finanzierungsmöglichkeiten nur durch weitere Bareinlagen der Kommanditistin finanziert werden.
Alle typischen Risiken der allgemeinen Geschäftstätigkeit sind hinreichend versichert. Die Angemessenheit des Versicherungsschutzes wird regelmäßig überprüft.
Ein wesentlicher Beitrag zur Reduzierung von Risiken ergibt sich aus der schlanken Organisation, die sich u.a. in kurzen Entscheidungswegen sowie transparenten und effektiven Strukturen ausdrückt.
2.3. Außergewöhnliche Risiken und Chancen aus der Corona-Pandemie
Nach § 289 Abs. 1 Satz 4 HGB sind im Prognosebericht die voraussichtliche Entwicklung der Unternehmung aufgrund der Corona-Pandemie zu beurteilen und zu erläutern und die zugrunde liegenden Annahmen der Entwicklungsprognose anzugeben, soweit dies aufgrund der außergewöhnlichen Unsicherheit nach heutigem Kenntnisstand möglich ist. Als sogenanntes Kumulationsrisiko sind Auswirkungen aus der Corona-Pandemie als nicht versicherbares Risiko eingestuft.
In einem Betrachtungszeitraum von einem Jahr ergeben sich aus der Corona-Pandemie folgende finanzielle und organisatorische Risiken mit hoher Eintrittswahrscheinlichkeit, deren Schadenshöhen im Eintrittsfall noch nicht quantifizierbar sind:
― |
gestörte Planungs- und Bauabläufe aufgrund von:
|
||||||||
― |
massive Verknappung der Kapazitäten im bauausführenden Gewerbe infolge von Insolvenzen und damit einhergehende Baukostensteigerungen, |
||||||||
― |
pandemiebedingter Personalausfall in der WiD GmbH & Co. KG, |
||||||||
― |
pandemiebedingt entschleunigte Bearbeitung in den externen administrativen Abläufen (z.B. Baugenehmigungsverfahren, Bearbeitung von Finanzierungsanfragen, Anträge zur Medienerschließung), |
||||||||
― |
Umsatzeinbußen durch verspätete Mietbeginne infolge deutlicher Bauzeitenverlängerungen, |
||||||||
― |
erhöhte Kosten durch besondere Baustellensicherungen und -überwachungen. |
Mit Beginn der ersten Corona-Welle im März 2020 mussten die Arbeiten auf der Baustelle Bulgakowstraße zeitweilig vollständig eingestellt werden, weil sicherheitsrelevante Vorkehrungen im Falle von Kampfmittelfunden nicht mehr gewährleistet gewesen wären. Aus dem gleichen Grund konnten die beiden Bauvorhaben in der Schäferstraße und Fröbelstraße nicht wie geplant am 4. Mai 2020 beginnen. Die Projektsteuerung schätzt ein, dass hieraus ein Bauverzug von mindestens drei Monaten entstehen wird. Ferner sind gestörte Bauzeitenabläufe der Folgewerke unausweichlich.
Die Baustelle in der Kipsdorfer-/Schaufußstraße musste temporär in der Rohbauphase im EG angehalten werden, weil notwendige Lieferungen von Betonfertigteildecken nicht geleistet werden konnten. Der entstandene Bauverzug konnte jedoch nicht aufgeholt werden was bis zur Beendigung des Bauvorhabens zeitlich gestörte Bauabläufe verursacht.
Das erste Bauvorhaben der WiD GmbH & Co. KG in der Ulmenstraße konnte nicht wie geplant ab Juni 2020 vermietet werden, weil der Fertigstellungstermin Mitte April 2020 infolge der Corona-Pandemie nicht gehalten werden konnte und aufgrund der behördlich verfügten Kontaktsperre keine Wohnungsbesichtigungen stattfinden konnten.
Allein für die benannten fünf Bauvorhaben ist eine unmittelbare und nicht abwendbare Folge aus den Bauzeitenverzögerungen, dass die geplanten Baufertigstellungen und einhergehende Mietbeginne sich um die Zeiten der Stillstände verschieben.
Ungeachtet der sich hieraus verzögerten Mietbeginne fallen die laufenden Kosten für die Bewirtschaftung und Kapitaldienste in Form der einsetzenden Zins- und Tilgungsraten an. Hieraus ergibt sich ein weiterer Finanzierungsbedarf (Bestandteil der Jahresfehlbeträge einmalig ca. 300 TEUR), denen keine Einnahmen gegenüberstehen.
Die erhöhten Sicherheits- und Hygieneanforderungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie haben sächliche Verwaltungskosten von insgesamt ca. 10 TEUR versursacht. Zusätzliche Personalkosten sind bislang nicht angefallen. Neben der Anschaffung von Desinfektionsmitteln und Schutzeinrichtungen musste vor allem in die Baustellenüberwachung investiert werden, weil eine starke Zunahme krimineller Handlungen zu verzeichnen war. Geringfügige zusätzliche Anschaffungen von Arbeitsplatztechnik war erforderlich. Eine tiefgreifende organisatorische Anpassung von Präsenzzeiten und Arbeitszeiten im Home-Office wurde ab November 2020 erforderlich, um im Falle amtlich angeordneter Quarantänemaßnahmen die Arbeitsfähigkeit der WiD wenigstens mit der halben Belegschaft vor Ort zu gewährleisten.
Zum Zeitpunkt des Ausbruchs der zweiten Corona-Welle im Oktober 2020 muss die WiD auf 14 Baustellen parallel davon ausgehen, dass temporär gestörte Bauabläufe eintreten werden, welche die oben beschriebenen Wirkungsketten folgen lassen könnten.
Das Auftreten mutierter Coronavirus-Varianten im März 2021 mit noch heftigeren Verläufen der Ausbreitung erhöht die beschriebenen Risiken für die Gesellschaft zusätzlich, wenn die zur Eindämmung der Virusmutationen erforderlichen Maßnahmen noch drastischer verfügt werden. Damit wären temporär die Fortführung der Baustellenaktivitäten, aber auch der Neuvermietungsaktivitäten nur noch stark eingeschränkt bzw. nicht mehr aufrecht zu erhalten.
Besondere Chancen aus der Corona-Pandemie ergeben sich für die WiD GmbH & Co. KG nicht.
2.4. Personalentwicklung
Am 31. Dezember 2020 beschäftigte die Gesellschaft zehn Mitarbeiter*innen.
Dresden, den 31. März 2021
gez. Steffen Jäckel
Geschäftsführer der vollhaftenden Komplementärin
WiD Wohnen in Dresden Verwaltungs GmbH
Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers
An die WiD Wohnen in Dresden GmbH & Co. KG, Dresden
Prüfungsurteile
Wir haben den Jahresabschluss der WiD Wohnen in Dresden GmbH & Co. KG, Dresden, – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2020 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der WiD Wohnen in Dresden GmbH & Co. KG, Dresden, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
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entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Personenhandelsgesellschaften im Sinne des § 264a HGB geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2019 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 und |
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vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. |
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
Grundlage für die Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Personenhandelsgesellschaften im Sinne des § 264a HGB geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
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identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. |
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gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. |
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beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. |
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ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. |
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beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. |
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beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Ge-setzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft. |
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führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. |
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Dresden, den 23. April 2021
Ulrich Paserat
Wirtschaftsprüfer
Anlagespiegel 2020
Anschaffungs-/Herstellungskosten |
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Stand |
Zugänge |
Umbuchungen |
Abgänge |
Stand |
|
01.01.2020 |
31.12.2020 |
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€ |
€ |
€ |
€ |
€ |
|
I. Immaterielle Vermögensgegenstände |
|||||
1. Software und Lizenzen | 63.248,35 | 9.492,71 | 0,00 | 0,00 | 72.741,06 |
II. Sachanlagen |
|||||
1. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit Wohnbauten |
22.187.884,03 |
13.022.532,19 |
0,00 | 0,00 |
35.210.416,22 |
2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 104.477,49 | 62.046,98 | 0,00 | 1.177,86 | 165.346,61 |
3. Wohnbauten im Bau |
13.709.343,81 |
8.550.857,98 |
0,00 | 0,00 |
22.260.201,79 |
SUMMEN |
36.064.953,68 |
21.644.929,86 |
0,00 | 1.177,86 |
57.708.705,68 |
Abschreibungen |
|||||
Stand |
Zugänge |
Abgänge |
Stand |
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01.01.2020 |
31.12.2020 |
||||
€ |
€ |
€ |
€ |
||
I. Immaterielle Vermögensgegenstände |
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1. Software und Lizenzen | 10.028,39 | 28.170,51 | 0,00 | 38.198,90 | |
II. Sachanlagen |
|||||
1. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit Wohnbauten | 56.235,98 | 239.713,01 | 0,00 | 295.948,99 | |
2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 15.319,99 | 29.514,61 | 158,55 | 44.676,05 | |
3. Wohnbauten im Bau | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | |
SUMMEN |
81.584,36 | 297.398,13 | 158,55 | 378.823,94 | |
Buchwerte |
|||||
31.12.2020 |
31.12.2019 |
||||
€ |
€ |
||||
I. Immaterielle Vermögensgegenstände |
|||||
1. Software und Lizenzen | 34.542,16 | 53.219,96 | |||
II. Sachanlagen |
|||||
1. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit Wohnbauten |
34.914.467,23 |
22.131.648,05 |
|||
2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 120.670,56 | 89.157,50 | |||
3. Wohnbauten im Bau |
22.260.201,79 |
13.709.343,81 |
|||
SUMMEN |
57.329.881,74 |
35.983.369,32 |
GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG
Euro |
Gesamtjahr/Stand |
Euro |
Vorjahr |
|
1. Umsatzerlöse | 328.621,21 | 153.410,12 | ||
2. Bestandsveränderungen | 23.263,40 | 49.893,40 | ||
3. sonstige betriebliche Erträge | 29.256,10 | 4.670,54 | ||
4. Materialaufwand: | ||||
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren |
286.741,78 | 599.135,68 | ||
5. Personalaufwand: | ||||
a) Löhne und Gehälter |
497.401,62 | 261.462,95 | ||
b) soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung, davon für Altersversorgung 2.824,02 Euro (Vorjahr: 530,68 Euro) | 101.477,74 | 598.879,36 | 54.659,18 | 316.122,13 |
6. Abschreibungen: | ||||
a) auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen |
297.398,13 | 79.662,20 | ||
7. sonstige betriebliche Aufwendungen | 665.976,45 | 401.519,88 | ||
8. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | 83,00 | 0,00 | ||
9. Zinsen und ähnliche Aufwendungen | 250.669,72 | 75.773,20 | ||
10. Ergebnis nach Steuern |
-1.718.441,73 |
-1.264.239,03 |
||
11. sonstige Steuern | 466,00 | 68,00 | ||
12. Jahresfehlbetrag |
-1.718.907,73 |
-1.264.307,03 |
Dresden, den 31. März 2021
gez. Steffen Jäckel
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 06. Juli 2021
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