Ja, ein 7-stelliger Verlust in einer Bilanz ist sicherlich kein gutes Zeichen für ein erfolgreiches Unternehmen:
Erklärung zur Einstandspflicht für die bis zum Abschlussstichtag 31.12.2020
eingegangenen Verbindlichkeiten gemäß § 264 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 bzw. § 264b HGB
Die DPF AG, Berlin erklärt hiermit gegenüber den nachfolgenden Tochterunternehmen,
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Tertianum Service GmbH, Berlin |
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Residenzwohnen Passauer Str. 5-7 GmbH, Berlin |
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Tertianum Seniorenresidenzen Betriebsgesellschaft mbH, Konstanz |
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Tertianum Seniorenresidenz Betriebsgesellschaft München mbH, München |
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CUK Gastronomie Betriebsgesellschaft mbH, Konstanz |
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Tertianum Sternwarte Service GmbH, Berlin |
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Livree Service GmbH, Berlin |
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Tertianum Immobilien GmbH & Co. KG, Berlin |
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DPF Real Estate Holding GmbH, Berlin |
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Blackcurrant 1. Immobilien GmbH, Berlin |
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Blackcurrant 2. Immobilien GmbH, Berlin |
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Blackcurrant 3. Immobilien SCI, Grasse |
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Beteiligungsgesellschaft Sternwarte mbH, Berlin |
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DPF Service GmbH, Berlin |
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DPF Real Estate Management GmbH, Berlin |
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Allest Investment GmbH, Berlin |
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DPF Immobilien Treuhand GmbH, Berlin |
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DPF Komplementär GmbH, Berlin |
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RAS Services GmbH, Berlin |
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GCS-Grand Concierge Service und Empfangsdienste GmbH, Wien |
Für deren bis zum Abschlussstichtag 31.12.2020 eingegangenen Verpflichtungen im folgenden Geschäftsjahr einzustehen.
Die DPF AG erklärt sich insoweit im Innenverhältnis bereit, die Tochterunternehmen in der Weise finanziell auszustatten, dass die Tochterunternehmen stets in der Lage sind, ihren Verpflichtungen gegenüber ihren Gläubigern fristgemäß nachzukommen.
Patronatsvereinbarung
Darüber hinaus vereinbart die DPF AG (Patronin) mit den folgenden Gesellschaften die Übernahme eines uneingeschränkten Patronates:
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Residenzwohnen Passauer Str. 5-7 GmbH, Berlin und der |
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Betriebsgesellschaft München mbH, München |
Beide Gesellschaften haben gegenüber den Gläubigern finanzielle Verpflichtungen.
(1) Im Fall der sonst eintretenden Zahlungsunfähigkeit (§ 17 InsO) und/oder insolvenzrechtlichen Überschuldung (§ 19 InsO) der Gesellschaft ist die Patronin auf schriftliche Anforderung der Gesellschaft hin verpflichtet, alle zum Stichtag 31.12.2020 bestehenden bilanziellen und außerbilanziellen Schulden der Gesellschaft, sobald sie fällig geworden ist, in dem Umfang durch Zahlung an die Gläubiger zu erfüllen oder der Gesellschaft die hierfür notwendige Liquidität zur Verfügung zu stellen, als dies zur Vermeidung der Zahlungsunfähigkeit und/oder zur Abwendung der Überschuldung der Gesellschaft erforderlich ist. Diese Verpflichtung ist der Höhe nach nicht begrenzt.
(2) Im Innenverhältnis zwischen den Parteien wird die Liquidität gemäß Ziffer 1 durch den Darlehnsrahmenvertrag vom 29.06.2021 zur Verfügung gestellt.
(3) Zur Vermeidung einer Zahlungsunfähigkeit und einer insolvenzrechtlichen Überschuldung der Gesellschaft schließen die Parteien bezüglich aller sich aus oder im Zusammenhang mit der Zusage nach Ziffer 1. ergebenden Rückzahlungs- oder Regressansprüche der Patronin gegenüber der Gesellschaft die folgende Rangrücktrittsvereinbarung:
a. |
Die Parteien vereinbaren, dass die Patronin mit ihren Ansprüchen auf Rückzahlung des Darlehens einschließlich etwaiger Zinsansprüche und Kosten in einem etwaigen Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gesellschaft gemäß §§ 19 Abs. 2 S. 2, 39 Abs. 2 InsO im Rang hinter sämtliche Verbindlichkeiten der Gesellschaft im Sinne der §§ 38 und 39 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 InsO zurücktritt. |
b. |
Außerhalb eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft kann die Patronin die Befriedigung ihrer Ansprüche (einschließlich etwaiger Zinsansprüche und Kosten) nur nach der Befriedigung sämtlicher Gesellschaftsgläubiger verlangen und nur soweit hierfür Gewinne, ein Liquidationsüberschuss, oder ein die sonstigen Verbindlichkeiten übersteigendes freies Vermögen der Gesellschaft zur Verfügung stehen. Dieser Rangrücktritt gilt nur, sofern und soweit durch eine teilweise oder vollständige Befriedigung der im Rang zurückgetretenen Ansprüche Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit im insolvenzrechtlichen Sinne der Gesellschaft eintritt oder einzutreten droht. |
c. |
Die vorstehenden Regelungen stellen keinen Verzicht oder Erlass des vom Rangrücktritt erfassten Anspruchs dar. Durch den Rangrücktritt wird lediglich die Rangfolge in der Insolvenz und die Erfüllung vor Eintritt der Insolvenz geregelt, nicht aber der Bestand der Forderung angetastet. |
d. |
Soweit die Gesellschaft für die vom Rangrücktritt erfassten Ansprüche Sicherheiten bestellt hat, verzichtet die Patronin auf deren Verwertung sofern und soweit die gesicherten Ansprüche aufgrund dieser Rangrücktrittserklärung nicht durchsetzbar sind. |
e. |
Diese Vereinbarung gilt für das dem Geschäftsjahr folgenden Jahr (bis mindestens 31.12.2021). |
(4) Diese Vereinbarung begründet lediglich Ansprüche der Gesellschaft in dem hierin vereinbarten Umfang. Ein eigener Anspruch der Gläubiger gegen die Patronin aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ist ausgeschlossen.
(5) Diese Vereinbarung unterliegt deutschem Recht. Gerichtsstand ist Berlin.
(6) Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung einschließlich Änderungen dieser Klausel bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
(7) Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam oder undurchsetzbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit und/oder Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen dieser Vereinbarung hiervon nicht berührt. Die unwirksame oder undurchsetzbare Bestimmung ist durch eine solche wirksame und durchsetzbare Bestimmung zu ersetzen, die den Ansichten der Parteien am nächsten kommt, oder die demjenigen am nächsten kommt, was die Parteien nach Sinn und Zweck dieses Vertrages vereinbart hätten, wenn sie bei Abschluss dieser Vereinbarung die Unwirksamkeit oder Undurchsetzbarkeit der betroffenen Bestimmung gekannt hätten. Die vorstehende Regelung gilt für Vertragslücken entsprechend.
22. November 2021
DPF AG
Felix von Braun
DPF AG
Dirk Stenger
Protokoll der Gesellschafterversammlung der Allest Investment GmbH, Berlin am 26. Juli 2021
In den Geschäftsräumen Hackescher Markt 2-3,10178 Berlin
Unter Verzicht auf die Einhaltung aller durch Gesetz oder Gesellschaftsvertrag vorgeschriebenen Formen und Fristen für die Einberufung und Ankündigung halten wir hiermit eine Gesellschafterversammlung der Allest Investment GmbH („Gesellschaft“) ab und beschließen hiermit Folgendes einstimmig.
1. Feststellung Jahresabschluss 2020
Der aufgestellte Jahresabschluss der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2020 vom 01.01.2020 bis 31.12.2020 mit einer Bilanzsumme von EUR 1.168.895,81 und einem Jahresergebnis von EUR 0,00 wird festgestellt.
2. Ergebnisverwendung
Der Jahresfehlbetrag in Höhe von EUR 101.962,75 wird aufgrund eines bestehenden Ergebnisabführungsvertrages mit der DPF AG ausgeglichen. Der Bilanzverlust in Höhe von EUR 0,00 wird auf neue Rechnung vorgetragen.
3. Befreiung von der Offenlegung des Jahresabschlusses (Erleichterung nach § 264 Abs. 3 HGB)
Die DPF AG mit Sitz in Berlin ist an der Gesellschaft zu 100% beteiligt.
Die Gesellschaft wird von den Vereinfachungsregelungen des § 264 Abs. 3 HGB Gebrauch machen. Die Vereinfachungsregelungen werden dergestalt in Anspruch genommen, dass auf die Aufstellung eines Anhangs (§§ 284-288 HGB) verzichtet wird und der Jahresabschluss nicht nach den Bestimmungen der §§ 325 ff HGB offengelegt wird. Der Jahresabschluss der Gesellschaft wird in den Konzernabschluss des Mutterunternehmens, der DPF AG, einbezogen. Das Mutterunternehmen wird auf die Befreiung im Konzernanhang hinweisen und die offenzulegenden Unterlagen beim Betreiber des elektronischen Bundesanzeigers einreichen und zusätzlich dafür Sorge tragen, dass im elektronischen Bundesanzeiger für die Gesellschaft, das Tochterunternehmen, unter Bezugnahme auf die Bestimmung des § 264 Abs. 3 HGB die vorgenannten Unterlagen auffindbar sind.
Der Zustimmungsbeschluss wird nach § 325 HGB offengelegt.
4. Entlastung der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2020
Den Geschäftsführern Herrn Dirk Stenger und Herrn Felix von Braun wird für das Geschäftsjahr 2020 Entlastung erteilt.
Berlin, 26. Juli 2021
DPF AG
Dirk Stenger
Felix von Baun
DPF AG
Protokoll der Gesellschafterversammlung der Blackcurrant 1. Immobilien GmbH, Berlin am 26. Juli 2021
In den Geschäftsräumen Hackescher Markt 2-3, 10178 Berlin
Unter Verzicht auf die Einhaltung aller durch Gesetz oder Gesellschaftsvertrag vorgeschriebenen Formen und Fristen für die Einberufung und Ankündigung halten wir hiermit eine Gesellschafterversammlung der Blackcurrant 1. Immobilien GmbH („Gesellschaft“) ab und beschließen hiermit Folgendes einstimmig.
5. Feststellung Jahresabschluss 2020
Der aufgestellte Jahresabschluss der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2020 vom 01.01.2020 bis 31.12.2020 mit einer Bilanzsumme von EUR 6.771.237,26 und einem Jahresfehlbetrag von EUR 220.929,64 wird festgestellt.
6. Ergebnisverwendung
Der Bilanzgewinn in Höhe von EUR 1.169.872,43 wird auf neue Rechnung vorgetragen.
7. Befreiung von der Offenlegung des Jahresabschlusses (Erleichterung nach § 264 Abs. 3 HGB)
Die DPF AG mit Sitz in Berlin ist an der Gesellschaft mittelbar zu 85,3% beteiligt.
Die Gesellschaft wird von den Vereinfachungsregelungen des § 264 Abs. 3 HGB Gebrauch machen. Die Vereinfachungsregelungen werden dergestalt in Anspruch genommen, dass auf die Aufstellung eines Anhangs (§§ 284-288 HGB) verzichtet wird und der Jahresabschluss nicht nach den Bestimmungen der §§ 325 ff HGB offengelegt wird. Der Jahresabschluss der Gesellschaft wird in den Konzernabschluss des Mutterunternehmens, der DPF AG, einbezogen. Das Mutterunternehmen wird auf die Befreiung im Konzernanhang hinweisen und die offenzulegenden Unterlagen beim Betreiber des elektronischen Bundesanzeigers einreichen und zusätzlich dafür Sorge tragen, dass im elektronischen Bundesanzeiger für die Gesellschaft, das Tochterunternehmen, unter Bezugnahme auf die Bestimmung des § 264 Abs. 3 HGB die vorgenannten Unterlagen auffindbar sind.
Der Zustimmungsbeschluss wird nach § 325 HGB offengelegt.
8. Entlastung der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2020
Dem Geschäftsführer Herrn Dirk Stenger wird für das Geschäftsjahr 2020 Entlastung erteilt.
Berlin, 26. Juli 2021
Dirk Stenger
Felix von Braun
DPF Real Estate Holding GmbH
DPF Real Estate Holding GmbH
Protokoll der Gesellschafterversammlung der DPF Real Estate Holding GmbH, Berlin am 26. Juli 2021
In den Geschäftsräumen Hackescher Markt 2-3, 10178 Berlin
Unter Verzicht auf die Einhaltung aller durch Gesetz oder Gesellschaftsvertrag vorgeschriebenen Formen und Fristen für die Einberufung und Ankündigung halten wir hiermit eine Gesellschafterversammlung der DPF Real Estate Holding GmbH („Gesellschaft“) ab und beschließen hiermit Folgendes einstimmig.
9. Feststellung Jahresabschluss 2020
Der aufgestellte Jahresabschluss der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2020 vom 01.01.2020 bis 31.12.2020 mit einer Bilanzsumme von EUR 8.398.202,56 und einem Jahresüberschuss von EUR 0,00 wird festgestellt.
10. Ergebnisverwendung
Der Jahresüberschuss in Höhe von EUR 274.868,67 wird aufgrund eines bestehenden Gewinnabführungsvertrages mit der DPF AG abgeführt. Der Bilanzgewinn in Höhe von EUR 0,00 wird auf neue Rechnung vorgetragen.
11. Befreiung von der Offenlegung des Jahresabschlusses (Erleichterung nach § 264 Abs. 3 HGB)
Die DPF AG mit Sitz in Berlin ist an der Gesellschaft unmittelbar zu 89,9% beteiligt.
Die Gesellschaft wird von den Vereinfachungsregelungen des § 264 Abs. 3 HGB Gebrauch machen. Die Vereinfachungsregelungen werden dergestalt in Anspruch genommen, dass auf die Aufstellung eines Anhangs (§§ 284-288 HGB) verzichtet wird und der Jahresabschluss nicht nach den Bestimmungen der §§ 325 ff HGB offengelegt wird. Der Jahresabschluss der Gesellschaft wird in den Konzernabschluss des Mutterunternehmens, der DPF AG, einbezogen. Das Mutterunternehmen wird auf die Befreiung im Konzernanhang hinweisen und die offenzulegenden Unterlagen beim Betreiber des elektronischen Bundesanzeigers einreichen und zusätzlich dafür Sorge tragen, dass im elektronischen Bundesanzeiger für die Gesellschaft, das Tochterunternehmen, unter Bezugnahme auf die Bestimmung des § 264 Abs. 3 HGB die vorgenannten Unterlagen auffindbar sind.
Der Zustimmungsbeschluss wird nach § 325 HGB offengelegt.
12. Entlastung der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2020
Den Geschäftsführern Herrn Dirk Stenger und Herrn Felix von Braun wird für das Geschäftsjahr 2020 Entlastung erteilt.
Berlin, den 26. Juli 2021
DPF AG
Dirk Stenger
Felix von Braun
DPF AG
Protokoll der Gesellschafterversammlung der DPF Service GmbH, Berlin am 23. Juni 2021
In den Geschäftsräumen Hackescher Markt 2-3, 10178 Berlin
Unter Verzicht auf die Einhaltung aller durch Gesetz oder Gesellschaftsvertrag vorgeschriebenen Formen und Fristen für die Einberufung und Ankündigung halten wir hiermit eine Gesellschafterversammlung der DPF Service GmbH („Gesellschaft“) ab und beschließen hiermit Folgendes einstimmig.
13. Feststellung Jahresabschluss 2020
Der aufgestellte Jahresabschluss der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2020 vom 01.01.2020 bis 31.12.2020 mit einer Bilanzsumme von EUR 451.295,61 und einem Jahresfehlbetrag von EUR 106.720,73 wird festgestellt.
14. Ergebnisverwendung
Der Bilanzverlust von EUR 81.720,73 wird auf neue Rechnung vorgetragen.
15. Befreiung von der Offenlegung des Jahresabschlusses (Erleichterung nach § 264 Abs. 3 HGB)
Die DPF AG mit Sitz in Berlin ist an der Gesellschaft unmittelbar zu 100% beteiligt.
Die Gesellschaft wird von den Vereinfachungsregelungen des § 264 Abs. 3 HGB Gebrauch machen. Die Vereinfachungsregelungen werden dergestalt in Anspruch genommen, dass auf die Aufstellung eines Anhangs (§§ 284-288 HGB) verzichtet wird und der Jahresabschluss nicht nach den Bestimmungen der §§ 325 ff HGB offengelegt wird. Der Jahresabschluss der Gesellschaft wird in den Konzernabschluss des Mutterunternehmens, der DPF AG, einbezogen. Das Mutterunternehmen wird auf die Befreiung im Konzernanhang hinweisen und die offenzulegenden Unterlagen beim Betreiber des elektronischen Bundesanzeigers einreichen und zusätzlich dafür Sorge tragen, dass im elektronischen Bundesanzeiger für die Gesellschaft, das Tochterunternehmen, unter Bezugnahme auf die Bestimmung des § 264 Abs. 3 HGB die vorgenannten Unterlagen auffindbar sind.
Der Zustimmungsbeschluss wird nach § 325 HGB offengelegt.
16. Entlastung der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2020
Dem Geschäftsführer Herrn Dirk Stenger wird für das Geschäftsjahr 2020 Entlastung erteilt.
Berlin, 23. Juni 2021
Dirk Stenger
Felix von Braun
DPF AG
DPF AG
Protokoll der Gesellschafterversammlung der Blackcurrant 2. Immobilien GmbH, Berlin am 24. Juni 2021
In den Geschäftsräumen Hackescher Markt 2-3, 10178 Berlin
Unter Verzicht auf die Einhaltung aller durch Gesetz oder Gesellschaftsvertrag vorgeschriebenen Formen und Fristen für die Einberufung und Ankündigung halten wir hiermit eine Gesellschafterversammlung der Blackcurrant 2. Immobilien GmbH („Gesellschaft“) ab und beschließen hiermit Folgendes einstimmig.
17. Feststellung Jahresabschluss 2020
Der aufgestellte Jahresabschluss der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2020 vom 08.01.2020 bis 31.12.2020 mit einer Bilanzsumme von EUR 21.414,25 und einem Jahresfehlbetrag von EUR 5.620,87 wird festgestellt.
18. Ergebnisverwendung
Der Bilanzverlust von EUR 5.620,87 wird auf neue Rechnung vorgetragen.
19. Befreiung von der Offenlegung des Jahresabschlusses (Erleichterung nach § 264 Abs. 3 HGB)
Die DPF AG mit Sitz in Berlin ist an der Gesellschaft mittelbar zu 89,9 % beteiligt.
Die Gesellschaft wird von den Vereinfachungsregelungen des § 264 Abs. 3 HGB Gebrauch machen. Die Vereinfachungsregelungen werden dergestalt in Anspruch genommen, dass auf die Aufstellung eines Anhangs (§§ 284-288 HGB) verzichtet wird und der Jahresabschluss nicht nach den Bestimmungen der §§ 325 ff HGB offengelegt wird. Der Jahresabschluss der Gesellschaft wird in den Konzernabschluss des Mutterunternehmens, der DPF AG, einbezogen. Das Mutterunternehmen wird auf die Befreiung im Konzernanhang hinweisen und die offenzulegenden Unterlagen beim Betreiber des elektronischen Bundesanzeigers einreichen und zusätzlich dafür Sorge tragen, dass im elektronischen Bundesanzeiger für die Gesellschaft, das Tochterunternehmen, unter Bezugnahme auf die Bestimmung des § 264 Abs. 3 HGB die vorgenannten Unterlagen auffindbar sind.
Der Zustimmungsbeschluss wird nach § 325 HGB offengelegt.
20. Entlastung der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2020
Dem Geschäftsführer Herrn Dirk Stenger wird für das Geschäftsjahr 2020 Entlastung erteilt.
Berlin, 24. Juni 2021
DPF Real Estate Holding GmbH
Felix von Braun
Dirk Stenger
DPF Real Estate Holding GmbH
Protokoll der Gesellschafterversammlung der CUK Gastronomie Betriebsgesellschaft mbH, Konstanz am 4. Juni 2021
In den Geschäftsräumen Hackescher Markt 2-3, 10178 Berlin
Unter Verzicht auf die Einhaltung aller durch Gesetz oder Gesellschaftsvertrag vorgeschriebenen Formen und Fristen für die Einberufung und Ankündigung halten wir hiermit eine Gesellschafterversammlung der CUK Gastronomie Betriebsgesellschaft mbH („Gesellschaft“) ab und beschließen hiermit Folgendes einstimmig.
21. Feststellung Jahresabschluss 2020
Der aufgestellte Jahresabschluss der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2020 vom 01.01.2020 bis 31.12.2020 mit einer Bilanzsumme von EUR 2.885,557,04 und einem Jahresfehlbetrag von EUR 418.130,70 wird festgestellt.
22. Ergebnisverwendung
Der Bilanzverlust von Euro 2.357.902,31 wird auf neue Rechnung vorgetragen.
23. Befreiung von der Offenlegung des Jahresabschlusses (Erleichterung nach § 264 Abs. 3 HGB)
Die DPF AG mit Sitz in Berlin ist an der Gesellschaft zu 100% beteiligt.
Die Gesellschaft wird von den Vereinfachungsregelungen des § 264 Abs. 3 HGB Gebrauch machen. Die Vereinfachungsregelungen werden dergestalt in Anspruch genommen, dass auf die Aufstellung eines Anhangs (§§ 284-288 HGB) sowie eines Lageberichtes (§ 289 HGB) verzichtet wird und der Jahresabschluss nicht nach den Bestimmungen der §§ 325 ff HGB offengelegt wird. Der Jahresabschluss der Gesellschaft wird in den Konzernabschluss des Mutterunternehmens, der DPF AG, einbezogen. Das Mutterunternehmen wird auf die Befreiung im Konzernanhang hinweisen und die offenzulegenden Unterlagen beim Betreiber des elektronischen Bundesanzeigers einreichen und zusätzlich dafür Sorge tragen, dass im elektronischen Bundesanzeiger für die Gesellschaft, das Tochterunternehmen, unter Bezugnahme auf die Bestimmung des § 264 Abs. 3 HGB die vorgenannten Unterlagen auffindbar sind.
Der Zustimmungsbeschluss wird nach § 325 HGB offengelegt.
24. Entlastung der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2020
Dem Geschäftsführer Herrn Dirk Stenger wird für das Geschäftsjahr 2020 Entlastung erteilt.
Berlin, 7. Juni 2021
Tertianum Service GmbH
Dirk Stenger
Protokoll der Gesellschafterversammlung der DPF Komplementär GmbH, Berlin am 24. Juni 2021
In den Geschäftsräumen Hackescher Markt 2-3, 10178 Berlin
Unter Verzicht auf die Einhaltung aller durch Gesetz oder Gesellschaftsvertrag vorgeschriebenen Formen und Fristen für die Einberufung und Ankündigung halten wir hiermit eine Gesellschafterversammlung der xxx („Gesellschaft“) ab und beschließen hiermit Folgendes einstimmig.
25. Feststellung Jahresabschluss 2020
Der aufgestellte Jahresabschluss der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2020 vom 01.01.2020 bis 31.12.2020 mit einer Bilanzsumme von EUR 13.218,42 und einem Jahresfehlbetrag von EUR 36.815,58 wird festgestellt.
26. Ergebnisverwendung
Der Bilanzverlust von EUR 36.593,56 wird auf neue Rechnung vorgetragen.
27. Befreiung von der Offenlegung des Jahresabschlusses (Erleichterung nach § 264 Abs. 3 HGB)
Die DPF AG mit Sitz in Berlin ist an der Gesellschaft unmittelbar zu 100% beteiligt.
Die Gesellschaft wird von den Vereinfachungsregelungen des § 264 Abs. 3 HGB Gebrauch machen. Die Vereinfachungsregelungen werden dergestalt in Anspruch genommen, dass auf die Aufstellung eines Anhangs (§§ 284-288 HGB) verzichtet wird und der Jahresabschluss nicht nach den Bestimmungen der §§ 325 ff HGB offengelegt wird. Der Jahresabschluss der Gesellschaft wird in den Konzernabschluss des Mutterunternehmens, der DPF AG, einbezogen. Das Mutterunternehmen wird auf die Befreiung im Konzernanhang hinweisen und die offenzulegenden Unterlagen beim Betreiber des elektronischen Bundesanzeigers einreichen und zusätzlich dafür Sorge tragen, dass im elektronischen Bundesanzeiger für die Gesellschaft, das Tochterunternehmen, unter Bezugnahme auf die Bestimmung des § 264 Abs. 3 HGB die vorgenannten Unterlagen auffindbar sind.
Der Zustimmungsbeschluss wird nach § 325 HGB offengelegt.
28. Entlastung der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2020
Dem Geschäftsführer Herrn Felix von Braun wird für das Geschäftsjahr 2020 Entlastung erteilt.
Berlin, 24. Juni 2021
DPF AG
Felix von Braun
Dirk Stenger
DPF AG
Protokoll der Gesellschafterversammlung der DPF Real Estate Management GmbH, Berlin am 24.06.2021
In den Geschäftsräumen Hackescher Markt 2-3,10178 Berlin
Unter Verzicht auf die Einhaltung aller durch Gesetz oder Gesellschaftsvertrag vorgeschriebenen Formen und Fristen für die Einberufung und Ankündigung halten wir hiermit eine Gesellschafterversammlung der DPF Real Estate Management GmbH („Gesellschaft“) ab und beschließen hiermit Folgendes einstimmig.
29. Feststellung Jahresabschluss 2020
Der aufgestellte Jahresabschluss der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2020 vom 01.01.2020 bis 31.12.2020 mit einer Bilanzsumme von EUR 1.214.444,23 und einem Jahresfehlbetrag nach Gewinnabführung in Höhe von Euro 0,00 wird festgestellt.
30. Ergebnisverwendung
Der Jahresfehlbetrag in Höhe von 830.193,86 EUR wird aufgrund des bestehenden Gewinnabführungsvertrages mit der DPF AG abgeführt. Der Bilanzverlust von Euro 0,00 wird auf neue Rechnung vorgetragen.
31. Befreiung von der Offenlegung des Jahresabschlusses (Erleichterung nach § 264 Abs. 3 HGB)
Die DPF AG mit Sitz in Berlin ist an der Gesellschaft zu 100% beteiligt.
Die Gesellschaft wird von den Vereinfachungsregelungen des § 264 Abs. 3 HGB Gebrauch machen. Die Vereinfachungsregelungen werden dergestalt in Anspruch genommen, dass auf die Aufstellung eines Anhangs (§§ 284-288 HGB) verzichtet wird und der Jahresabschluss nicht nach den Bestimmungen der §§ 325 ff HGB offengelegt wird. Der Jahresabschluss der Gesellschaft wird in den Konzernabschluss des Mutterunternehmens, der DPF AG, einbezogen. Das Mutterunternehmen wird auf die Befreiung im Konzernanhang hinweisen und die offenzulegenden Unterlagen beim Betreiber des elektronischen Bundesanzeigers einreichen und zusätzlich dafür Sorge tragen, dass im elektronischen Bundesanzeiger für die Gesellschaft, das Tochterunternehmen, unter Bezugnahme auf die Bestimmung des § 264 Abs. 3 HGB die vorgenannten Unterlagen auffindbar sind.
Der Zustimmungsbeschluss wird nach § 325 HGB offengelegt.
32. Entlastung der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2020
Den Geschäftsführern wird für das Geschäftsjahr 2020 Entlastung erteilt.
Berlin, 24. Juni 2021
DPF AG
Felix von Braun
Dirk Stenger
DPF AG
Protokoll der Gesellschafterversammlung der DPF Immobilien Treuhand GmbH, Berlin am 03. Juni 2021
In den Geschäftsräumen Hackescher Markt 2-3, 10178 Berlin
Unter Verzicht auf die Einhaltung aller durch Gesetz oder Gesellschaftsvertrag vorgeschriebenen Formen und Fristen für die Einberufung und Ankündigung halten wir hiermit eine Gesellschafterversammlung der DPF Immobilien Treuhand GmbH („Gesellschaft“) ab und beschließen hiermit Folgendes einstimmig.
33. Feststellung Jahresabschluss 2020
Der aufgestellte Jahresabschluss der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2020 vom 01.01.2020 bis 31.12.2020 mit einer Bilanzsumme von EUR 3.775.877,45 und einem Jahresüberschuss von EUR 152.170,97 wird festgestellt.
34. Ergebnisverwendung
Der Bilanzverlust von Euro 1.232.832,65 wird auf neue Rechnung vorgetragen.
35. Befreiung von der Offenlegung des Jahresabschlusses (Erleichterung nach § 264 Abs. 3 HGB)
Die DPF AG mit Sitz in Berlin ist an der Gesellschaft zu 100% beteiligt.
Die Gesellschaft wird von den Vereinfachungsregelungen des § 264 Abs. 3 HGB Gebrauch machen. Die Vereinfachungsregelungen werden dergestalt in Anspruch genommen, dass auf die Aufstellung eines Anhangs (§§ 284-288 HGB) verzichtet wird und der Jahresabschluss nicht nach den Bestimmungen der §§ 325 ff HGB offengelegt wird. Der Jahresabschluss der Gesellschaft wird in den Konzernabschluss des Mutterunternehmens, der DPF AG, einbezogen. Das Mutterunternehmen wird auf die Befreiung im Konzernanhang hinweisen und die offenzulegenden Unterlagen beim Betreiber des elektronischen Bundesanzeigers einreichen und zusätzlich dafür Sorge tragen, dass im elektronischen Bundesanzeiger für die Gesellschaft, das Tochterunternehmen, unter Bezugnahme auf die Bestimmung des § 264 Abs. 3 HGB die vorgenannten Unterlagen auffindbar sind.
Der Zustimmungsbeschluss wird nach § 325 HGB offengelegt.
36. Entlastung der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2020
Dem Geschäftsführer Herrn Dirk Stenger wird für das Geschäftsjahr 2020 Entlastung erteilt.
Berlin, 3. Juni 2021
DPF AG
Felix von Braun
Dirk Stenger
DPF AG
Protokoll der Gesellschafterversammlung der Tertianum Immobilien GmbH & Co. KG, Berlin am 09. August 2021
In den Geschäftsräumen Hackescher Markt 2-3, 10178 Berlin
Unter Verzicht auf die Einhaltung aller durch Gesetz oder Gesellschaftsvertrag vorgeschriebenen Formen und Fristen für die Einberufung und Ankündigung halten wir hiermit eine Gesellschafterversammlung der Tertianum Immobilien GmbH & Co. KG („Gesellschaft“) ab und beschließen hiermit Folgendes einstimmig.
37. Feststellung Jahresabschluss 2020
Der aufgestellte Jahresabschluss der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2020 vom 01.01.2020 bis 31.12.2020 mit einer Bilanzsumme von EUR 2.069.154,56 und einem Jahresüberschuss von EUR 722.621,52 wird festgestellt.
38. Befreiung von der Offenlegung des Jahresabschlusses (Erleichterung nach § 264 b HGB)
Die DPF AG mit Sitz in Berlin ist an der Gesellschaft zu 100% unmittelbar beteiligt.
Die Gesellschaft wird von den Vereinfachungsregelungen des § 264b HGB i.V.m. § 264 Abs. 3 HGB Gebrauch machen. Die Vereinfachungsregelungen werden dergestalt in Anspruch genommen, dass auf die Aufstellung eines Anhangs (§§ 284-288 HGB) verzichtet wird und der Jahresabschluss nicht nach den Bestimmungen der §§ 325 ff HGB offengelegt wird. Der Jahresabschluss der Gesellschaft wird in den Konzernabschluss des Mutterunternehmens, der DPF AG, einbezogen. Das Mutterunternehmen wird auf die Befreiung im Konzernanhang hinweisen und die offenzulegenden Unterlagen beim Betreiber des elektronischen Bundesanzeigers einreichen und zusätzlich dafür Sorge tragen, dass im elektronischen Bundesanzeiger für die Gesellschaft, das Tochterunternehmen, unter Bezugnahme auf die Bestimmung des § 264 Abs. 3 HGB die vorgenannten Unterlagen auffindbar sind.
Der Zustimmungsbeschluss wird nach § 325 HGB offengelegt.
39. Entlastung der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2020
Dem Geschäftsführer Herrn Felix Braun wird für das Geschäftsjahr 2020 Entlastung erteilt.
Berlin, 09. August 2021
DPF AG
Felix von Braun
Dirk Stenger
DPF AG
Protokoll der Gesellschafterversammlung der livree Service GmbH, Berlin am 24. Juni 2021
In den Geschäftsräumen Hackescher Markt 2-3, 10178 Berlin
Unter Verzicht auf die Einhaltung aller durch Gesetz oder Gesellschaftsvertrag vorgeschriebenen Formen und Fristen für die Einberufung und Ankündigung halten wir hiermit eine Gesellschafterversammlung der livree Service GmbH („Gesellschaft“) ab und beschließen hiermit Folgendes einstimmig.
40. Feststellung Jahresabschluss 2020
Der aufgestellte Jahresabschluss der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2020 vom 30.01.2020 bis 31.12.2020 mit einer Bilanzsumme von EUR 21.402,14 und einem Jahresfehlbetrag von EUR 5.633,61 wird festgestellt.
41. Ergebnisverwendung
Der Bilanzverlust von EUR 5.633,61 wird auf neue Rechnung vorgetragen.
42. Befreiung von der Offenlegung des Jahresabschlusses (Erleichterung nach § 264 Abs. 3 HGB)
Die DPF AG mit Sitz in Berlin ist an der Gesellschaft mittelbar zu 100% beteiligt.
Die Gesellschaft wird von den Vereinfachungsregelungen des § 264 Abs. 3 HGB Gebrauch machen. Die Vereinfachungsregelungen werden dergestalt in Anspruch genommen, dass auf die Aufstellung eines Anhangs (§§ 284-288 HGB) verzichtet wird und der Jahresabschluss nicht nach den Bestimmungen der §§ 325 ff HGB offengelegt wird. Der Jahresabschluss der Gesellschaft wird in den Konzernabschluss des Mutterunternehmens, der DPF AG, einbezogen. Das Mutterunternehmen wird auf die Befreiung im Konzernanhang hinweisen und die offenzulegenden Unterlagen beim Betreiber des elektronischen Bundesanzeigers einreichen und zusätzlich dafür Sorge tragen, dass im elektronischen Bundesanzeiger für die Gesellschaft, das Tochterunternehmen, unter Bezugnahme auf die Bestimmung des § 264 Abs. 3 HGB die vorgenannten Unterlagen auffindbar sind.
Der Zustimmungsbeschluss wird nach § 325 HGB offengelegt.
43. Entlastung der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2020
Dem Geschäftsführer Herrn Dirk Stenger wird für das Geschäftsjahr 2020 Entlastung erteilt.
Berlin, 24. Juni 2021
Tertianum Service GmbH
Dirk Stenger
Protokoll der Gesellschafterversammlung der Beteiligungsgesellschaft Sternwarte GmbH, Berlin am 24.06.2021
In den Geschäftsräumen Hackescher Markt 2-3, 10178 Berlin
Unter Verzicht auf die Einhaltung aller durch Gesetz oder Gesellschaftsvertrag vorgeschriebenen Formen und Fristen für die Einberufung und Ankündigung halten wir hiermit eine Gesellschafterversammlung der Beteiligungsgesellschaft Sternwarte GmbH („Gesellschaft“) ab und beschließen hiermit Folgendes einstimmig.
44. Feststellung Jahresabschluss 2020
Der aufgestellte Jahresabschluss der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2020 vom 01.01.2020 bis 31.12.2020 mit einer Bilanzsumme von EUR 1.289.831,41 und einem Jahresüberschuss von EUR 328.959,62 wird festgestellt.
45. Ergebnisverwendung
Der Bilanzgewinn von EUR 227.791,19 wird auf neue Rechnung vorgetragen.
46. Befreiung von der Offenlegung des Jahresabschlusses (Erleichterung nach § 264 Abs. 3 HGB)
Die DPF AG mit Sitz in Berlin ist an der Gesellschaft mittelbar zu 89,9% beteiligt.
Die Gesellschaft wird von den Vereinfachungsregelungen des § 264 Abs. 3 HGB Gebrauch machen. Die Vereinfachungsregelungen werden dergestalt in Anspruch genommen, dass auf die Aufstellung eines Anhangs (§§ 284-288 HGB) verzichtet wird und der Jahresabschluss nicht nach den Bestimmungen der §§ 325 ff HGB offengelegt wird. Der Jahresabschluss der Gesellschaft wird in den Konzernabschluss des Mutterunternehmens, der DPF AG, einbezogen. Das Mutterunternehmen wird auf die Befreiung im Konzernanhang hinweisen und die offenzulegenden Unterlagen beim Betreiber des elektronischen Bundesanzeigers einreichen und zusätzlich dafür Sorge tragen, dass im elektronischen Bundesanzeiger für die Gesellschaft, das Tochterunternehmen, unter Bezugnahme auf die Bestimmung des § 264 Abs. 3 HGB die vorgenannten Unterlagen auffindbar sind.
Der Zustimmungsbeschluss wird nach § 325 HGB offengelegt.
47. Entlastung der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2020
Dem Geschäftsführer Herrn Dirk Stenger wird für das Geschäftsjahr 2020 Entlastung erteilt.
Berlin, 24. Juni 2021
Felix von Braun
Dirk Stenger DPF Real Estate Holding GmbH
DPF Real Estate Holding GmbH
Protokoll der Gesellschafterversammlung der Tertianum Sternwarte Service GmbH, Berlin am 07.06.2021
In den Geschäftsräumen Hackescher Markt 2-3, 10178 Berlin
Unter Verzicht auf die Einhaltung aller durch Gesetz oder Gesellschaftsvertrag vorgeschriebenen Formen und Fristen für die Einberufung und Ankündigung halten wir hiermit eine Gesellschafterversammlung der Tertianum Sternwarte Service GmbH („Gesellschaft“) ab und beschließen hiermit Folgendes einstimmig.
48. Feststellung Jahresabschluss 2020
Der aufgestellte Jahresabschluss der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2020 vom 01.01.2020 bis 31.12.2020 mit einer Bilanzsumme von EUR 445.493,20 und einem Jahresfehlbetrag von EUR 70.013,69 wird festgestellt.
49. Ergebnisverwendung
Der Bilanzverlust von EUR 173.036,76 wird auf neue Rechnung vorgetragen.
50. Befreiung von der Offenlegung des Jahresabschlusses (Erleichterung nach § 264 Abs. 3 HGB)
Die DPF AG mit Sitz in Berlin ist an der Gesellschaft zu 100% beteiligt.
Die Gesellschaft wird von den Vereinfachungsregelungen des § 264 Abs. 3 HGB Gebrauch machen. Die Vereinfachungsregelungen werden dergestalt in Anspruch genommen, dass auf die Aufstellung eines Anhangs (§§ 284-288 HGB) verzichtet wird und der Jahresabschluss nicht nach den Bestimmungen der §§ 325 ff HGB offengelegt wird. Der Jahresabschluss der Gesellschaft wird in den Konzernabschluss des Mutterunternehmens, der DPF AG, einbezogen. Das Mutterunternehmen wird auf die Befreiung im Konzernanhang hinweisen und die offenzulegenden Unterlagen beim Betreiber des elektronischen Bundesanzeigers einreichen und zusätzlich dafür Sorge tragen, dass im elektronischen Bundesanzeiger für die Gesellschaft, das Tochterunternehmen, unter Bezugnahme auf die Bestimmung des § 264 Abs. 3 HGB die vorgenannten Unterlagen auffindbar sind.
Der Zustimmungsbeschluss wird nach § 325 HGB offengelegt.
51. Entlastung der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2020
Dem Geschäftsführer Herrn Dirk Stenger wird für das Geschäftsjahr 2020 Entlastung erteilt.
Berlin, 07. Juni 2021
Tertianum Service GmbH
Dirk Stenger
Protokoll der Gesellschafterversammlung der Gesellschafter der Residenzwohnen Passauer Str. 5-7 GmbH, Berlin am 24. Juni 2021
In den Geschäftsräumen Hackescher Markt 2-3, 10178 Berlin
Unter Verzicht auf die Einhaltung aller durch Gesetz oder Gesellschaftsvertrag vorgeschriebenen Formen und Fristen für die Einberufung und Ankündigung halten wir hiermit eine Gesellschafterversammlung der Residenzwohnen Passauer Str. 5-7 GmbH („Gesellschaft“) ab und beschließen hiermit Folgendes einstimmig.
52. Feststellung Jahresabschluss 2020
Der aufgestellte Jahresabschluss der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2020 vom 01.01.2020 bis 31.12.2020 mit einer Bilanzsumme von EUR 9.903.405,80 und einem Jahresfehlbetrag von EUR 1.216.901,86 wird festgestellt.
53. Ergebnisverwendung
Der Bilanzverlust von EUR 7.203.339,34 wird auf neue Rechnung vorgetragen.
54. Befreiung von der Offenlegung des Jahresabschlusses (Erleichterung nach § 264 Abs. 3 HGB)
Die DPF AG mit Sitz in Berlin ist an der Gesellschaft mittelbar zu 100% beteiligt.
Die Gesellschaft wird von den Vereinfachungsregelungen des § 264 Abs. 3 HGB Gebrauch machen. Die Vereinfachungsregelungen werden dergestalt in Anspruch genommen, dass auf die Aufstellung eines Anhangs (§§ 284-288 HGB) verzichtet wird und der Jahresabschluss nicht nach den Bestimmungen der §§ 325 ff HGB offengelegt wird. Der Jahresabschluss der Gesellschaft wird in den Konzernabschluss des Mutterunternehmens, der DPF AG, einbezogen. Das Mutterunternehmen wird auf die Befreiung im Konzernanhang hinweisen und die offenzulegenden Unterlagen beim Betreiber des elektronischen Bundesanzeigers einreichen und zusätzlich dafür Sorge tragen, dass im elektronischen Bundesanzeiger für die Gesellschaft, das Tochterunternehmen, unter Bezugnahme auf die Bestimmung des § 264 Abs. 3 HGB die vorgenannten Unterlagen auffindbar sind.
Der Zustimmungsbeschluss wird nach § 325 HGB offengelegt.
55. Entlastung der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2020
Dem Geschäftsführer Herrn Dirk Stenger wird für das Geschäftsjahr 2020 Entlastung erteilt.
24. Juni 2021
Tertianum Service GmbH
Dirk Stenger
Protokoll der Gesellschafterversammlung der TERTIANUM Seniorenresidenzen Betriebsgesellschaft mbH, Konstanz am 29. Juni 2021
In den Geschäftsräumen Hackescher Markt 2-3, 10178 Berlin
Unter Verzicht auf die Einhaltung aller durch Gesetz oder Gesellschaftsvertrag vorgeschriebenen Formen und Fristen für die Einberufung und Ankündigung halten wir hiermit eine Gesellschafterversammlung der TERTIANUM Seniorenresidenzen Betriebsgesellschaft mbH („Gesellschaft“) ab und beschließen hiermit Folgendes einstimmig.
56. Feststellung Jahresabschluss 2020
Der aufgestellte Jahresabschluss der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2020 vom 01.01.2020 bis 31.12.2020 mit einer Bilanzsumme von EUR 6.239.936,71 und einem Jahresfehlbetrag von EUR 182.069,85 wird festgestellt.
57. Ergebnisverwendung
Der Bilanzverlust von EUR 4.653.254,60 wird auf neue Rechnung vorgetragen.
58. Befreiung von der Offenlegung des Jahresabschlusses (Erleichterung nach § 264 Abs. 3 HGB)
Die DPF AG mit Sitz in Berlin ist an der Gesellschaft mittelbar zu 100% beteiligt.
Die Gesellschaft wird von den Vereinfachungsregelungen des § 264 Abs. 3 HGB Gebrauch machen. Die Vereinfachungsregelungen werden dergestalt in Anspruch genommen, dass auf die Aufstellung eines Anhangs (§§ 284-288 HGB) verzichtet wird und der Jahresabschluss nicht nach den Bestimmungen der §§ 325 ff HGB offengelegt wird. Der Jahresabschluss der Gesellschaft wird in den Konzernabschluss des Mutterunternehmens, der DPF AG, einbezogen. Das Mutterunternehmen wird auf die Befreiung im Konzernanhang hinweisen und die offenzulegenden Unterlagen beim Betreiber des elektronischen Bundesanzeigers einreichen und zusätzlich dafür Sorge tragen, dass im elektronischen Bundesanzeiger für die Gesellschaft, das Tochterunternehmen, unter Bezugnahme auf die Bestimmung des § 264 Abs. 3 HGB die vorgenannten Unterlagen auffindbar sind.
Der Zustimmungsbeschluss wird nach § 325 HGB offengelegt.
59. Entlastung der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2020
Dem Geschäftsführer Herrn Dirk Stenger wird für das Geschäftsjahr 2020 Entlastung erteilt.
Berlin, 29. Juni 2021
Tertianum Service GmbH
Dirk Stenger
Protokoll der Gesellschafterversammlung der TERTIANUM Seniorenresidenz Betriebsgesellschaft München mbH, München am 24. Juni 2021
In den Geschäftsräumen Hackescher Markt 2-3, 10178 Berlin
Unter Verzicht auf die Einhaltung aller durch Gesetz oder Gesellschaftsvertrag vorgeschriebenen Formen und Fristen für die Einberufung und Ankündigung halten wir hiermit eine Gesellschafterversammlung der xxx („Gesellschaft“) ab und beschließen hiermit Folgendes einstimmig.
60. Feststellung Jahresabschluss 2020
Der aufgestellte Jahresabschluss der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2020 vom 01.01.2020 bis 31.12.2020 mit einer Bilanzsumme von EUR 7.591.545,31 und einem Jahresfehlbetrag/Jahresüberschuss von EUR 595.747,11 wird festgestellt.
61. Ergebnisverwendung
Der Bilanzverlust von EUR 5.262.754,18 wird auf neue Rechnung vorgetragen.
62. Befreiung von der Offenlegung des Jahresabschlusses (Erleichterung nach § 264 Abs. 3 HGB)
Die DPF AG mit Sitz in Berlin ist an der Gesellschaft mittelbar zu 100% beteiligt.
Die Gesellschaft wird von den Vereinfachungsregelungen des § 264 Abs. 3 HGB Gebrauch machen. Die Vereinfachungsregelungen werden dergestalt in Anspruch genommen, dass auf die Aufstellung eines Anhangs (§§ 284-288 HGB) verzichtet wird und der Jahresabschluss nicht nach den Bestimmungen der §§ 325 ff HGB offengelegt wird. Der Jahresabschluss der Gesellschaft wird in den Konzernabschluss des Mutterunternehmens, der DPF AG, einbezogen. Das Mutterunternehmen wird auf die Befreiung im Konzernanhang hinweisen und die offenzulegenden Unterlagen beim Betreiber des elektronischen Bundesanzeigers einreichen und zusätzlich dafür Sorge tragen, dass im elektronischen Bundesanzeiger für die Gesellschaft, das Tochterunternehmen, unter Bezugnahme auf die Bestimmung des § 264 Abs. 3 HGB die vorgenannten Unterlagen auffindbar sind.
Der Zustimmungsbeschluss wird nach § 325 HGB offengelegt.
63. Entlastung der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2020
Dem Geschäftsführer Herrn Dirk Stenger wird für das Geschäftsjahr 2020 Entlastung erteilt.
Berlin, 24. Juni 2021
Tertianum Service GmbH
Dirk Stenger
Protokoll der Gesellschafterversammlung der Tertianum Service GmbH, Berlin am 04. Juni 2021
In den Geschäftsräumen Hackescher Markt 2-3, 10178 Berlin
Unter Verzicht auf die Einhaltung aller durch Gesetz oder Gesellschaftsvertrag vorgeschriebenen Formen und Fristen für die Einberufung und Ankündigung halten wir hiermit eine Gesellschafterversammlung der Tertianum Service GmbH („Gesellschaft“) ab und beschließen hiermit Folgendes einstimmig.
64. Feststellung Jahresabschluss 2020
Der aufgestellte Jahresabschluss der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2020 vom 01.01.2020 bis 31.12.2020 mit einer Bilanzsumme von EUR 663.903,23 und einem Jahresfehlbetrag von EUR 10.562,29 wird festgestellt.
65. Ergebnisverwendung
Der Bilanzgewinn von Euro 104.850,82 wird auf neue Rechnung vorgetragen.
66. Befreiung von der Offenlegung des Jahresabschlusses (Erleichterung nach § 264 Abs. 3 HGB)
Die DPF AG mit Sitz in Berlin ist an der Gesellschaft zu 100% beteiligt.
Die Gesellschaft wird von den Vereinfachungsregelungen des § 264 Abs. 3 HGB Gebrauch machen. Die Vereinfachungsregelungen werden dergestalt in Anspruch genommen, dass auf die Aufstellung eines Anhangs (§§ 284-288 HGB) sowie eines Lageberichtes (§ 289 HGB) verzichtet wird und der Jahresabschluss nicht nach den Bestimmungen der §§ 325 ff HGB offengelegt wird. Der Jahresabschluss der Gesellschaft wird in den Konzernabschluss des Mutterunternehmens, der DPF AG, einbezogen. Das Mutterunternehmen wird auf die Befreiung im Konzernanhang hinweisen und die offenzulegenden Unterlagen beim Betreiber des elektronischen Bundesanzeigers einreichen und zusätzlich dafür Sorge tragen, dass im elektronischen Bundesanzeiger für die Gesellschaft, das Tochterunternehmen, unter Bezugnahme auf die Bestimmung des § 264 Abs. 3 HGB die vorgenannten Unterlagen auffindbar sind.
Der Zustimmungsbeschluss wird nach § 325 HGB offengelegt.
67. Entlastung der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2020
Dem Geschäftsführer Herrn Dirk Stenger wird für das Geschäftsjahr 2020 Entlastung erteilt.
Berlin, 04. Juni 2021
DPF AG
Felix von Braun
Dirk Stenger
DPF AG
Protokoll der Gesellschafterversammlung der RAS Services GmbH, Berlin am 01. Juli 2021
In den Geschäftsräumen Landgrafenstraße 14, 10787 Berlin
Unter Verzicht auf die Einhaltung aller durch Gesetz oder Gesellschaftsvertrag vorgeschriebenen Formen und Fristen für die Einberufung und Ankündigung halten wir hiermit eine Gesellschafterversammlung der RAS Services GmbH („Gesellschaft“) ab und beschließen hiermit Folgendes einstimmig.
68. Feststellung Jahresabschluss 2020
Der aufgestellte Jahresabschluss der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2020 vom 01.01.2020 bis 31.12.2020 mit einer Bilanzsumme von EUR 1.517.773,35 und einem Jahresüberschuss von EUR 465.066,97 wird festgestellt.
69. Ergebnisverwendung
Der Bilanzgewinn von EUR 796.741,75 wird auf neue Rechnung vorgetragen.
70. Befreiung von der Offenlegung des Jahresabschlusses (Erleichterung nach § 264 Abs. 3 HGB)
Die DPF AG mit Sitz in Berlin ist an der Gesellschaft unmittelbar zu 70 % beteiligt.
Die Gesellschaft wird von den Vereinfachungsregelungen des § 264 Abs. 3 HGB Gebrauch machen. Die Vereinfachungsregelungen werden dergestalt in Anspruch genommen, dass auf die Aufstellung eines Anhangs (§§ 284-288 HGB) sowie eines Lageberichtes (§ 289 HGB) verzichtet wird und der Jahresabschluss nicht nach den Bestimmungen der §§ 325 ff HGB offengelegt wird. Der Jahresabschluss der Gesellschaft wird in den Konzernabschluss des Mutterunternehmens, der DPF AG, einbezogen. Das Mutterunternehmen wird auf die Befreiung im Konzernanhang hinweisen und die offenzulegenden Unterlagen beim Betreiber des elektronischen Bundesanzeigers einreichen und zusätzlich dafür Sorge tragen, dass im elektronischen Bundesanzeiger für die Gesellschaft, das Tochterunternehmen, unter Bezugnahme auf die Bestimmung des § 264 Abs. 3 HGB die vorgenannten Unterlagen auffindbar sind.
Der Zustimmungsbeschluss wird nach § 325 HGB offengelegt.
71. Entlastung der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2020
Dem Geschäftsführer Herrn Raffaele Sorrentino wird für das Geschäftsjahr 2020 Entlastung erteilt.
Berlin, 01. Juli 2021
Felix von Braun, DPF AG
Raffaele Sorrentino, Sorrentino Vermögensverwaltungs GmbH
Dirk Stenger, DPF AG
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