Startseite Vorsicht Bilanzen Miese Bilanz: BVT Ertragswertfonds Nr. 6 GmbH & Co. Geschlossene Investment KG – realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres–1.168.970,47
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Miese Bilanz: BVT Ertragswertfonds Nr. 6 GmbH & Co. Geschlossene Investment KG – realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres–1.168.970,47

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Ja kein Ergebnis des Geschäftsjahres, was die beteiligten Anleger überzeugen wird. Auch das wiederum ein regulierter Fonds, der zwar mehr Sicherheit und Transparenz für den beteiligten Anleger bietet, aber eben kein MEHR an Rendite, wie man dieser Bilanz unschwer entnehmen kann.

BVT Ertragswertfonds Nr. 6 GmbH & Co. Geschlossene Investment KG

München

Jahresbericht zum 31.12.2018

BVT ERTRAGSWERTFONDS NR. 6 GMBH & CO. GESCHLOSSENE INVESTMENT KG

München

JAHRESBERICHT zum 31. Dezember 2018

Bilanz zum 31.12.2018

31.12.2018 31.12.2017
Investmentanlagevermögen EUR EUR
A. Aktiva
1. Beteiligungen 9.783.722,68 0,00
2. Barmittel und Barmitteläquivalente
a) täglich verfügbare Bankguthaben 83.519,29 325.249,46
3. Forderungen
a) andere Forderungen 1.450,00 10.000,00
4. Sonstige Vermögensgegenstände 0,00 10.686,20
Summe Aktiva 9.868.691,97 345.935,66
B. Passiva
1. Rückstellungen 18.575,63 63,46
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
a) aus anderen Lieferungen und Leistungen 2.886,33 20.259,84
3. Sonstige Verbindlichkeiten
a) gegenüber Gesellschaftern 4.346,76 12.060,52
4. Eigenkapital
a) Kapitalanteile 9.500.500,00 340.500,00
b) Kapitalrücklage 475.000,00 17.000,00
c) Auszahlungskonto -2.137,80 0,00
d) nicht realisierte Gewinne/Verluste aus der Neubewertung 1.082.439,68 0,00
e) Verlustvortrag -43.948,16 0,00
f) realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres -1.168.970,47 -43.948,16
Summe Passiva 9.868.691,97 345.935,66

Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2018

2018 2017
EUR EUR
Investmenttätigkeit
1. Erträge
a) Sonstige betriebliche Erträge 24.395,19 0,00
Summe der Erträge 24.395,19 0,00
2. Aufwendungen
a) Verwaltungsvergütung -14.660,45 -219,84
b) Verwahrstellenvergütung -4.232,17 -63,46
c) Prüfungs- und Veröffentlichungskosten -14.921,17 0,00
d) Sonstige Aufwendungen -1.159.551,87 -43.664,86
Summe der Aufwendungen -1.193.365,66 -43.948,16
3. Ordentlicher Nettoertrag -1.168.970,47 -43.948,16
4. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres -1.168.970,47 -43.948,16
5. Zeitwertänderung
a) Erträge aus der Neubewertung 1.082.439,68 0,00
Summe des nicht realisierten Ergebnisses des Geschäftsjahres 1.082.439,68 0,00
6. Ergebnis des Geschäftsjahres -86.530,79 -43.948,16

Anhang für das Geschäftsjahr 2018

1. Allgemeine Informationen zum Unternehmen

Die BVT Ertragswertfonds Nr. 6 GmbH & Co. Geschlossene Investment KG, München, (EWF 6 KG) ist ein geschlossener inländischer Publikums-AIF im Sinne des § 1 Abs. 5 KAGB. Die Gesellschaft ist seit dem 30. Mai 2016 im Handelsregister A des Amtsgerichts München unter der Nummer HRA 105474 eingetragen.

Persönlich haftende Gesellschafterin (Komplementärin) der Investmentkommanditgesellschaft ist die BVT EWF Beteiligungs GmbH, München. Die Komplementärin hat ein gezeichnetes Kapital von 25.000,00 Euro. Geschäftsführende Kommanditistin der Investmentkommanditgesellschaft ist die BVT EWF Management GmbH, München, die mit einem gezeichneten Kapital von 25.000,00 Euro ausgestattet ist.

2. Rechnungslegungsvorschriften

Der Jahresabschluss wird nach den Vorschriften des § 158 Satz 1 in Verbindung mit § 135 des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) in Verbindung mit den handelsrechtlichen Vorschriften des Ersten Unterabschnitts des Zweiten Abschnitts des Dritten Buchs des Handelsgesetzbuches (HGB), d. h. nach den Vorschriften der §§ 264 ff. HGB und nach den Vorschriften der Verordnung über Inhalt, Umfang und Darstellung der Rechnungslegung von Sondervermögen, Investmentaktiengesellschaften und Investmentkommanditgesellschaften sowie über die Bewertung der zu dem Investmentvermögen gehörenden Vermögensgegenstände (KARBV) aufgestellt. § 264 Abs. 1 Satz 4, Abs. 3, 4 und § 264b HGB sind nicht anzuwenden. Die größenabhängigen Erleichterungen nach § 274a HGB wurden nicht in Anspruch genommen.

Die EWF 6 KG unterliegt als inländischer Publikums-AIF im Sinne des § 1 Abs. 5 KAGB in Verbindung mit § 2 KAGB den Vorschriften des KAGB, der KARBV und der delegierten Verordnung (EU) Nr. 231/2013 (AIFM-VO). Folglich unterliegt die EWF 6 KG gemäß § 5 Abs. 1 KAGB der Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).

Die Gliederung der Bilanz erfolgt entsprechend der Vorgaben des § 21 Abs. 4 KARBV in Staffelform, die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung entsprechend des § 22 Abs. 3 KARBV in Staffelform. Da es sich bei der EWF 6 KG um eine extern verwaltete Investmentkommanditgesellschaft handelt, verfügt diese nur über Investmentvermögen und generiert nur Aufwendungen und Erträge aus dieser Investmenttätigkeit.

3. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Der Jahresabschluss der Gesellschaft wird in Euro aufgestellt. Für die Bewertung des Investmentanlagevermögens gelten die Vorschriften der §§ 286 in Verbindung mit 168, 169 und 216 KAGB sowie der §§ 26 bis 34 KARBV. Die derigo GmbH & Co. KG (KVG) hat als externer Verwalter eine Bewertungsrichtlinie erstellt und für die Gesellschaft Bewertungsverfahren und Grundsätze, die der Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden sowie der Berechnung des Nettoinventarwertes zugrunde liegen, festlegt.

Die Gesellschaft investiert in Anteile an Gesellschaften, die nach dem Gesellschaftsvertrag nur Vermögensgegenstände im Sinne von Immobilien sowie die zu ihrer Bewirtschaftung erforderlichen Vermögensgegenstände oder Beteiligungen an solchen Gesellschaften erwerben dürfen. Diese Anteile und Beteiligungen werden weder zum Handel an der Börse noch an einem organisierten Markt einbezogen sein, so dass gemäß § 168 Abs. 3 KAGB die Verkehrswerte zugrunde gelegt werden. Diese Verkehrswerte werden nach geeigneten Bewertungsmodellen unter Berücksichtigung der aktuellen Marktgegebenheiten ermittelt.

Die Gesellschaft verwendet als Datenbasis unter anderem die testierten Vermögensaufstellungen sowie den Jahresabschluss bzw. Jahresbericht. Das eingesetzte Bewertungsverfahren wird bei der derigo GmbH & Co. KG als Kapitalverwaltungsgesellschaft dokumentiert und in regelmäßigen Abständen auf dessen Angemessenheit überprüft.

Eine Neubewertung der erworbenen Beteiligungen auf Grund einer nicht mehr sachgerechten Bewertung war innerhalb des Geschäftsjahres nicht erforderlich. Zum Bilanzstichtag wurden die Werte erworbener Beteiligungen anhand der geprüften Jahresabschlüsse sowie Vermögensaufstellungen neu ermittelt und angesetzt. In der Bilanz erfolgte der Ausweis der Zeitwertänderungen innerhalb des Eigenkapitals in den nicht realisierten Gewinnen oder Verlusten aus der Neubewertung.

Alle geschäftlichen Aktivitäten werden in EUR abgewickelt.

Die Barmittel in Form der täglich verfügbaren Bankguthaben sind zum Nennbetrag zuzüglich zugeflossener Zinsen gem. § 29 Abs. 2 Satz 1 KARBV angesetzt.

Die anderen Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden mit dem Nominalwert angesetzt.

Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt und berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.

Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und die Sonstigen Verbindlichkeiten werden mit dem Rückzahlungsbetrag gem. § 29 Abs. 3 KARBV passiviert.

Die Kapitalanteile sind zum Nennwert angesetzt. Die Darstellung des Eigenkapitals erfolgt gemäß dem Gliederungsschema gemäß § 21 Abs. 4 KARBV und § 264c HGB.

Der Zeitpunkt, ab welchem die Anleger als Gesellschafter anzusehen sind, bemisst sich nach den Regelungen des Gesellschaftsvertrages. Der Beitritt der Kommanditisten wird nach Annahme der Beitrittserklärung durch die Gesellschaft und Ausführung durch die Gesellschaft zum jeweiligen Monatsletzten wirksam, vorausgesetzt die jeweils gezeichnete Einlage und der Ausgabeaufschlag wurden spätestens an diesem Tag vollständig geleistet.

4. Erläuterungen zu den Posten der Bilanz

Im Geschäftsjahr 2018 wurden folgenden Beteiligungen an Objektgesellschaften gezeichnet:

Beteiligungen Kommanditkapital
(einschl. Kapitalrücklage) in Mio.
Zeitpunkt des
Erwerbes (ab)
Beteiliungshöhe
nominal in Prozent
Wert der
Beteiligung
Assetklasse
BVT EWF 6 Objekt 1 GmbH & Co. KG 4,61 EUR 11.04.2018 73,99% 4.283.935,44 EUR Immobilien
BVT EWF 6 Objekt 2 GmbH & Co. KG 7,14 EUR 11.04.2018 73,99% 5.499.787,24 EUR Immobilien

Innerhalb der Barmittel und Barmitteläquivalente werden die täglich verfügbaren Bankguthaben bei der Commerzbank in Höhe von TEUR 84 (Vorjahr TEUR 325) ausgewiesen.

Die anderen Forderungen betreffen Ansprüche aus Provisionsabrechnungen.

Die Forderungen weisen eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr auf.

Die sonstigen Rückstellungen sind gebildet für Kosten der Jahresabschlussprüfung und Steuererklärung.

Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen beinhalten Provisionsverbindlichkeiten in Höhe von TEUR 0 (Vorjahr TEUR 10) und Verbindlichkeiten aus der Verwaltung durch die KVG in Höhe von TEUR 3 (Vorjahr TEUR 11). Die sonstigen Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern umfassen Haftungs- und Geschäftsführungsvergütungen in Höhe von TEUR 4 (Vorjahr im Wesentlichen verauslagte Kosten TEUR 11).

Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten betragen weniger als ein Jahr.

Das Eigenkapital beinhaltet mit TEUR 9.500,5 (Vorjahr TEUR 340,5) die Kapitalanteile der Kommanditisten, mit TEUR 475 (Vorjahr TEUR 17) die aus dem Ausgabeaufgeld der Kommanditanteile resultierende Kapitalrücklage (5 % auf die Einlagen), mit TEUR -2 (Vorjahr TEUR 0) das Auszahlungskonto, mit TEUR 1.082 (Vorjahr TEUR 0) nicht realisierte Gewinne aus der Neubewertung, mit TEUR -44 (Vorjahr TEUR 0) Verlustvorträge sowie mit TEUR -1.169 (Vorjahr TEUR -44) das realisierte Ergebnis des Geschäftsjahres.

Gemäß § 7 des Gesellschaftsvertrages der Investmentkommanditgesellschaft vom 13. März 2017 wird die

Zusammensetzung des Eigenkapitals wie folgt dargestellt:

Für jeden Kommanditisten werden folgende Kapitalkonten geführt:

Einlagenkonto (Betrag der geleisteten Kommanditeinlage ohne Ausgabeaufschlag)

Rücklagenkonto (geleisteter Ausgabeaufschlag)

Gewinn- und Verlustkonto (Anteile an den realisierten Ergebnissen)

Auszahlungskonto (Auszahlungen an Kommanditisten und für Rechnung des Kommanditisten abgeführte Steuern)

Sämtliche Konten sind unverzinslich.

Zum Stichtag 31.12.2018 hatten Gesellschafter mit einem gezeichneten Kapital in Höhe von EUR 9.500.500,00 und einem Ausgabeaufschlag von EUR 475.000,00 einbezahlt.

Die im Handelsregister eingetragene Haftsumme des geschäftsführenden Kommanditisten in Höhe von EUR 500,00 ist einbezahlt.

Die Bilanz wird durch die Vermögensaufstellung zum 31. Dezember 2018 ergänzt.

Vermögensaufstellung zum 31. Dezember 2018 nach § 101 Abs. 1 Nr. 1 KAGB

Fondsvermögen in
EUR EUR %
A. Vermögensgegenstände
I. Beteiligungen
1. Anteile an Gesellschaften, die nur in Vermögensgegenstände
§ 261 Abs. 2 Nr.1 KAGB investieren (Mehrheitsbeteiligungen)
9.783.722,68
Zwischensumme 9.783.722,68 99,40%
II. Liquiditätsanlagen
1. Bankguthaben 83.519,29
Zwischensumme 83.519,29 0,85%
III. Sonstige Vermögensgegenstände
1. Andere 1.450,00
Zwischensumme 1.450,00 0,01%
Summe Vermögensgegenstände 9.868.691,97 100,26%
B. Schulden
I. Verbindlichkeiten aus
1. Leistungen von Dritten 2.886,33
2. anderen Gründen 4.346,76
Zwischensumme -7.233,09 -0,07%
II. Rückstellungen -18.575,63 -0,19%
Summe Schulden -25.808,72 -0,26%
C. Fondsvermögen 9.842.883,25 100,00%
umlaufende Anteile (Stück) 9.501
Anteilwert (EUR) 1.036,04

5. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Innerhalb der Verwaltungsvergütung wird die an die KVG aus dem Vertrag zur Bestellung einer externen AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft gezahlte Vergütung ausgewiesen.

Die Verwahrstellenvergütung betrifft das für 2018 angefallene Verwahrstellenentgelt der Hauck & Aufhäuser Privatbankiers AG.

Die sonstigen Aufwendungen enthalten im Wesentlichen mit TEUR 1.154 (Vorjahr TEUR 43) die Initialkosten gemäß § 7 Abs. 3 der Anlagebedingungen.

Das realisierte Ergebnis des Geschäftsjahres beläuft sich auf TEUR -1.169 (Vorjahr TEUR -44).

6. Weitere Erläuterungen

Verwendungsrechnung nach § 24 Abs. 1 KARBV

Der persönlich haftende Gesellschafter der EWF 6 KG, die BVT EWF Beteiligungs GmbH, ist nicht am Kapital der Gesellschaft beteiligt und nimmt somit auch nicht an der Ergebnisverteilung der Gesellschaft teil. An der Ergebnisverteilung sind nur die Kommanditisten inklusive der über den Treuhandkommanditisten ITM Immobilien Treuhand München Vermögensverwaltung GmbH zum 31. Dezember 2018 aufgenommenen Investoren (Treugeber) beteiligt.

EUR
1. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres -1.168.970,47
2. Gutschrift/Belastung auf Rücklagenkonten 0,00
3. Belastung auf Kapitalkonten 1.168.970,47
4. Gutschrift/Belastung auf Verbindlichkeitenkonten 0,00
5. Bilanzgewinn/Bilanzverlust 0,00

Entwicklungsrechnung nach § 24 Abs. 2 KARBV

EUR
I. Wert des Eigenkapitals am Beginn des Geschäftsjahres 313.551,84
1. Entnahmen für das Vorj ahr -2.137,80
2. Zwischenentnahmen 0,00
3. Mittelzufluss (netto) 9.618.000,00
a) Mittelzuflüsse aus Gesellschaftereintritten 9.618.000,00
b) Mittelabflüsse wegen Gesellschafteraustritten 0,00
4. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres nach Verwendungsrechnung -1.168.970,47
5. Nicht realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres 1.082.439,68
II. Wert des Eigenkapitals am Ende des Geschäftsjahres 9.842.883,25

Abgeschlossene Geschäfte über Finanzinstrumente nach § 101 Abs. 1 Nr. 2 KAGB

Im Geschäftsjahr wurden keine Geschäfte abgeschlossen, die Finanzinstrumente zum Gegenstand hatten.

Anzahl der umlaufenden Anteile und der Wert eines Anteils nach § 101 Abs. 1 Nr. 3 KAGB

Im Geschäftsjahr betrug die Anzahl der umlaufenden Anteile 9.501. Der Nettoinventarwert je Anteil, der jeweils für eine gezeichnete Einlage in Höhe von EUR 1.000 bestimmt wird, betrug EUR 1.036,04 (Vorjahr EUR 922,21; ermittelt nach § 168 KAGB).

Vergleichende Übersicht über die letzten drei Geschäftsjahre nach § 101 Abs. 1 Nr. 6 KAGB

Geschäftsjahr Fondsvermögen am Ende des Geschäftsjahres Anteilwert
EUR EUR
2016 0,00 0,00
2017 313.551,84 922,21
2018 9.842.883,25 1.036,04

Angaben zur Transparenz sowie zur Gesamtkostenquote nach § 101 Abs. 2 Nr. 1 – 4 KAGB

Die Gesamtkostenquote drückt die Summe der Kosten und Gebühren (ohne Transaktionskosten) als Prozentsatz des durchschnittlichen Nettoinventarwerts innerhalb eines Geschäftsjahres auf Ebene der EWF 6 KG aus. Sie betrug 0,99 % (Vorjahr 1,79 %) bei laufenden Kosten in Höhe von EUR 39.105,66 (Vorjahr EUR 1.058,93). Die einmaligen Kosten (ohne Ausgabeaufschlag) betrugen im Geschäftsjahr EUR 699.760,00 (Vorjahr EUR 22.389,23). Bezogen auf den durchschnittlichen Nettoinventarwert ergibt sich ein Prozentsatz in Höhe von 17,70 % (Vorjahr 37,78 %). Dieser hohe Prozentsatz resultiert daraus, dass der durchschnittliche Nettoinventarwert als Bezugsgröße im Geschäftsjahr aufgrund der Platzierungsphase deutlich geringer ist als das gezeichnete Kommanditkapital.

Darüber hinaus wurde im Geschäftsjahr der Ausgabeaufschlag in Höhe von insgesamt EUR 454.500 (Vorjahr EUR 20.500,00) erhoben.

Der derigo GmbH & Co. KG als KVG fließen im Geschäftsjahr keine erfolgsabhängige sowie zusätzliche Verwaltungsvergütung zu.

Im Geschäftsjahr wurden keine Pauschalvergütungen berechnet.

Die KVG erhält keine Rückvergütungen der aus der Gesellschaft an die Verwahrstelle und an Dritte geleisteten Vergütung und Aufwandserstattungen.

Die KVG gewährt keine sogenannte Vermittlungsfolgeprovision an Vermittler in wesentlichem Umfang aus der von der Gesellschaft an sie geleisteten Vergütung.

Es wurden der Gesellschaft keine Ausgabeauf- und Rücknahmeabschläge für den Erwerb und die Rücknahme von Anteilen berechnet. Die Gesellschaft sieht grundsätzlich gemäß Gesellschaftsvertrag vom 13. März 2017 keine Rücknahme der Anteile vor.

Die KVG erhält in der Beitrittsphase eine einmalige Vergütung in Höhe von 3,1 % der Einlage (Initialkosten). Diese betrug für das Geschäftsjahr EUR 266.410 (Vorjahr EUR 10.540,00).

Angaben nach § 101 Abs. 3 KAGB

Die obenstehenden Angaben werden im Lagebericht der Investmentkommanditgesellschaft ausgeführt.

Prozentualer Anteil der schwer liquidierbaren Vermögensgegenstände nach § 300 Abs. 1 Nr. 1 KAGB

Der prozentuale Anteil der schwer liquidierbaren Vermögensgegenstände liegt bei 99,40 % (Vorjahr 0,00 %).

Angaben zu neuen Regelungen zum Liquiditätsmanagement nach § 300 Abs. 1 Nr. 2 KAGB

Im Geschäftsjahr wurden keine neuen Regelungen zum Liquiditätsmanagement für die Investmentkommanditgesellschaft getroffen.

Angaben zum Risikoprofil und Risikomanagementsystem nach § 300 Abs. 1 Nr. 3 KAGB

Das Risikomanagementsystem für die Investmentkommanditgesellschaft umfasst die fortlaufende Erfassung, Messung, Steuerung und Überwachung der wesentlichen Risiken. Wesentliche Risiken, denen die Investmentkommanditgesellschaft ausgesetzt ist, sind Liquiditätsrisiken, Wertänderungsrisiken, Gegenparteienrisiken sowie operationelle Risiken. Zur Steuerung der Risiken wird ein dem Risikoprofil der Investmentkommanditgesellschaft adäquates Limitsystem eingerichtet und laufend überwacht. Ein Verfahren zur Früherkennung von Risiken wird vorgehalten.

Angaben zu Änderung des maximalen Umfangs des Leverages nach § 300 Abs. 2 Nr. 1 KAGB

Im Geschäftsjahr 2018 wurde von der Investmentkommanditgesellschaft kein Darlehen aufgenommen. Die Finanzierung der Immobilien erfolgt auf Ebene der Objektgesellschaften, an denen die Investmentkommanditgesellschaft beteiligt ist. Aufgrund der im Geschäftsjahr erworbenen Majorität erfolgt ein sogenannter „Look through“ in die Objektgesellschaften in Bezug auf das aufgenommene Fremdkapital. Der Leverage beträgt im Geschäftsjahr 177,88 % des Net Asset Values (Vorjahr 0,00 %) gemäß Commitment-Methode und 165,65 % des Net Asset Values (Vorjahr 0,00 %) nach der Bruttomethode.

7. Sonstige Angaben

Nachtragsbericht

Nach dem Bilanzstichtag haben sich keine wesentlichen Sachverhalte ereignet.

Geschäftsführung

Mitglieder der Geschäftsführung im Geschäftsjahr waren:

für die BVT EWF Beteiligungs GmbH:

Herrn Karl Heinz Baumgartl, Kaufmann, Geretsried

Herrn Tibor von Wiedebach und Nostitz-Jänkendorf, Kaufmann, München.

für die BVT EWF Management GmbH (geschäftsführender Kommanditist):

Herrn Karl Heinz Baumgartl, Kaufmann, Geretsried

Herrn Tibor von Wiedebach und Nostitz-Jänkendorf, Kaufmann, München.

Herr Karl Heinz Baumgartl und Herr von Wiedebach und Nostitz-Jänkendorf sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit und einzelvertretungsberechtigt.

Die Geschäftsführer der BVT EWF Beteiligungs GmbH und der BVT EWF Management GmbH beziehen von der Gesellschaft keine gesonderten Bezüge für die Geschäftsführung.

Mitarbeiter

Die Gesellschaft hat im Berichtsjahr und zum Stichtag keine eigenen Mitarbeiter beschäftigt.

München, 07. Mai 2019

BVT EWF Beteiligungs GmbH

Karl Heinz Baumgartl Tibor von Wiedebach und Nostitz-Jänkendorf
Geschäftsführer Geschäftsführer

BVT EWF Management GmbH

Karl Heinz Baumgartl Tibor von Wiedebach und Nostitz-Jänkendorf
Geschäftsführer Geschäftsführer

Lagebericht für das Geschäftsjahr 2018

I. Grundlagen der Gesellschaft

Die BVT Ertragswertfonds Nr. 6 GmbH & Co. Geschlossene Investment KG (nachfolgend Investmentkommanditgesellschaft genannt) ist ein Alternativer Investmentfonds (AIF) im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB). Gegenstand der Investmentkommanditgesellschaft ist, nach dem Grundsatz der Risikomischung, der Erwerb von Beteiligungen an zwei Objektgesellschaften, die jeweils bereits eine Immobilie angeschafft haben. Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2018 haben 162 Anleger ein Kommanditkapital von rd. TEUR 9.500 ohne Agio gezeichnet.

II. Tätigkeitsbericht

Tätigkeit der Kapitalverwaltungsgesellschaft

Die am 30. Mai 2016 gegründete und ins Handelsregister des Amtsgerichts München unter der HRA 105474 eingetragene Investmentkommanditgesellschaft hat mit dem Inkrafttreten des Bestellungsvertrages vom 05. September 2016, letztmalig mit 3. Nachtrag vom 17. März 2017 geändert, die derigo GmbH & Co. KG als externe Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) mit dem Portfoliomanagement und dem Risikomanagement bis zum 31. Dezember 2029 beauftragt.

Die externe Kapitalverwaltungsgesellschaft hat die Konzeption und Implementierung der Investmentkommanditgesellschaft als geschlossener Publikums-AIF sowie die erforderlichen Dokumente erstellt, auch jene die im Rahmen von Genehmigungs- und Anzeigeverfahren erforderlich waren. Die Kapitalverwaltungsgesellschaft hat ferner als Verwahrstelle die Hauck & Aufhäuser Privatbankiers AG, Frankfurt am Main, ausgewählt und einen Verwahrstellenvertrag abgeschlossen. Die Haftung der Verwahrstelle richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften und blieb im Berichtszeitraum unverändert.

Die Tätigkeit der Kapitalverwaltungsgesellschaft umfasste außerdem die allgemeine Verwaltung der Investmentgesellschaft, wie die Buchführung, die Vorbereitung zur Aufstellung eines Jahresabschlusses, die Beauftragung der Abschlussprüfung und der Erstellung einer Steuererklärung. Zusätzlich übernahm die Kapitalverwaltungsgesellschaft die laufende Liquiditätssteuerung der Investmentkommanditgesellschaft. Die Risiken wurden durch die Kapitalverwaltungsgesellschaft fortlaufend beobachtet und bewertet.

Die laufende Betreuung der Anleger hat die Kapitalverwaltungsgesellschaft ebenfalls übernommen und durchgeführt.

Der Verkaufsprospekt vom 22. September 2017 wurde im Geschäftsjahr 2018 am 1. Januar, 19. Februar und 1. Juli gem. § 316 IV KGAB aktualisiert, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht mitgeteilt und als Aktualisierung zum Prospekt veröffentlicht. Hintergrund der Aktualisierung waren zum einen die Veränderung in der Geschäftsführung des Mutterkonzerns der BVT Holding GmbH & Co. KG und der derigo GmbH & Co. KG sowie die Aufnahme weiterer verwalteter AIF durch die derigo GmbH & Co. KG als externe KVG.

Übersicht über die Anlageziele und Anlagepolitik der Investmentkommanditgesellschaft

Die Investmentkommanditgesellschaft verfolgt mit der in den Anlagebedingungen festgelegten Anlagepolitik und Anlagestrategie das Ziel, während der gesamten Dauer der Investmentkommanditgesellschaft Liquiditätsüberschüsse zu erzielen, die bei prognosegemäßem Verlauf in der Regel halbjährlich an die Anleger ausgezahlt (ausgeschüttet) werden.

Die Investmentkommanditgesellschaft erwirbt Beteiligungen an zwei Objektgesellschaften, die jeweils bereits eine Immobilie angeschafft haben:

Eine Beteiligung mit einem Kapital- und Stimmrechtsanteil von bis zu 74 % an der BVT EWF 6 Objekt 1 GmbH & Co. KG, die ein voll vermietetes Bürogebäude in Langenfeld gekauft hat, dass nach Zahlung des Kaufpreises am 01.09.2016 in den Besitz der Objektgesellschaft übergegangen ist.

Eine Beteiligung mit einem Kapital- und Stimmrechtsanteil von bis zu 74 % an der BVT EWF 6 Objekt 2 GmbH & Co. KG, die ein voll vermietetes Nahversorgungszentrum in Blankenheim gekauft hat, dass nach Fertigstellung von Erweiterungsmaßnahmen und Zahlung des Kaufpreises am 11.08.2017 in den Besitz der Objektgesellschaft übergegangen ist.

Die Investmentgesellschaft hat bereits Kaufverträge über diese Beteiligungen abgeschlossen, die Zug um Zug gegen Zahlung der Gegenleistung erfüllt werden. Mit Erwerb der Anteile an diesen Objektgesellschaften ist die Investmentgesellschaft gemäß der aktualisierten Planung voll investiert. Die Anschaffung weiterer Vermögensgegenstände (außer zur Liquiditätshaltung) ist nicht geplant.

Übersicht über die Anlagegeschäfte und das Portfolio

Die Investmentkommanditgesellschaft hat in 2018 prospektgemäß Beteiligungen an der BVT EWF 6 Objekt 1 GmbH & Co. KG in Höhe von EUR 3.414.438,00 und somit 73,99 % sowie an der BVT EWF 6 Objekt 2 GmbH & Co. KG in Höhe von EUR 5.286.845,00 und somit 73,99 % übernommen.

Übersicht über die Wertentwicklung

Der Nettoinventarwert zum 31. Dezember 2018 beträgt EUR 9.842.883,25 (Vorjahr EUR 313.551,84). Die geleistete Einlage beträgt per 31.12.2018 EUR 9.500.500,00 (Vorjahr EUR 340.500,00). Der Nettoinventarwert je Anteil wird jeweils für eine geleistete Einlage in Höhe von 1.000,00 EUR bestimmt und beträgt zum 31.12.2018 somit EUR 1.036,04 (Vorjahr EUR 922,21).

III. Risikobericht

Die derigo GmbH & Co. KG ist als externe KVG mit dem Risikomanagement der Investmentkommanditgesellschaft beauftragt. Sie verfügt gemäß den Vorgaben des KAGB und der KAMaRisk (Mindestanforderungen an das Risikomanagement für Kapitalverwaltungsgesellschaften) über einen permanenten, funktional und hierarchisch unabhängigen Bereich Risikomanagement. Die organisatorischen Abläufe dieses Bereiches sind im Risikomanagementhandbuch dokumentiert.

Im Rahmen des unternehmerischen Handelns bzw. bei Verfolgen von unternehmerischen Chancen werden fortwährend auch unternehmerische Risiken eingegangen. Dies gilt sowohl für die KVG als auch für die von ihr verwalteten AIF. Das Risikomanagementsystem der KVG hat das Ziel, diese Risiken systematisch zu erfassen, bewerten, überwachen und zu steuern. Hierzu hat die KVG die für sich und jeden von ihr verwalteten AIF relevanten Risiken sowie die Art und Weise des Umgangs mit diesen Risiken in einem Risikokatalog erfasst.

Die dezentralen Risikoverantwortlichen stellen sicher, dass sämtliche relevanten Risiken erfasst sind. Die Risiken wurden in vier Klassen eingeteilt: Liquiditätsrisiken, Wertänderungsrisiken, Gegenparteienrisiken und Operationelle Risiken.

Risikoarten
Liquiditätsrisiken Weltänderungsrisiken Gegenparteienrisiken Operationelle Risiken
Zahlungseingangsrisiko Anlagerisiko Insolvenzrisiko Risiko strafbarer Handlungen
Zahlungsausgangsrisiko Planabweichungsrisiko Risiko aus Managementwechsel IT-Risiko
Marktpreisrisiko Rückabwicklungsrisiko Schlüsselpersonenrisiko
Risiko aus Leverage Majoritätsrisiko Risiko aus Interessenskonflikten
Währungsrisiko Bewertungsrisiko Prozessrisiko
Gesetzliches Risiko
Konzeptions-/ Produkthaftungsrisiko
Reputationsrisiko

Die Risikosituation der Gesellschaft blieb im Geschäftsjahr 2018 gegenüber den Angaben im Verkaufsprospekt weitgehend unverändert. Die Anlage des Kapitals wird ausschließlich gemäß der Investitionsgrundsätze unter Einhaltung des Grundsatzes der Risikomischung erfolgen.

Im Einzelnen stellen sich die Hauptanlagerisiken und wirtschaftlichen Unsicherheiten wie nachfolgend beschrieben dar. Für den Kommanditisten kann aufgrund der Risiken ein teilweiser oder vollständiger Verlust der geleisteten Kapitaleinlage zuzüglich Agio eintreten.

Liquiditätsrisiken

Liquiditätsrisiken des AIF bestehen, wenn Zahlungseingänge aus Rückzahlungen der getätigten Investitionen verspätet, reduziert oder gar nicht erfolgen. Dieses Risiko verstärkt das Risiko, dass die vorhandenen liquiden Mitteln nicht ausreichen, die Zahlungsverpflichtungen des AIF jederzeit einhalten zu können, oder dass die zusätzlich benötigte Liquidität nicht oder nur zu unangemessen hohen Kosten beschafft werden kann.

Die Gesellschaft befand sich in 2018 in der Platzierungsphase. Investitionen wurden im Laufe des Geschäftsjahres prospektgemäß nach dem Platzierungsfortschritt angebunden. Die Liquidität der Investmentkommanditgesellschaft war zu keinem Zeitpunkt gefährdet.

Im Rahmen der Prüfung durch das Risikomanagement wurden Limitüberschreitungen im ersten und zweiten Quartal des Geschäftsjahres 2018 aufgrund der anfänglich schleppend verlaufenden Platzierung festgestellt. Im zweiten Halbjahr des Geschäftsjahres wurden die Platzierungszahlen erreicht, so dass die Investmentkommanditgesellschaft prospektgemäß zum 31. Dezember 2018 mit dem geplanten Eigenkapital geschlossen werden konnte.

Wertänderungsrisiken

Der Wert der Anlageobjekte ist von verschiedenen marktbeeinflussenden Faktoren abhängig. Der Net Asset Value der Zielfondsbeteiligungen kann größeren Schwankungen unterworfen sein. Dies kann zur Folge haben, dass die in der Unternehmensplanrechnung getroffenen Annahmen nicht eintreten.

Die Auswahl der Anlageobjekte erfolgt nach gründlicher Prüfung gemäß der vorgeschriebenen Prozesse zur Qualitätssicherung von Ankaufsentscheidungen. Bei dieser Prüfung werden sowohl die Zielfonds als auch der dahinterstehende Emittent geprüft, um einen langfristigen und planmäßigen Verlauf des Anlageobjekts mit hinreichender Wahrscheinlichkeit sicherzustellen.

Die Gesellschaft befand sich in 2018 in der Platzierungsphase. Investitionen wurden prospektgemäß getätigt und bereits Werterhöhungen bei beiden Immobilien bei der Bewertung zum 31.12.2018 festgestellt.

Gegenparteienrisiken

Das Gegenparteienrisiko besteht in der fehlenden oder mangelhaften Leistung einer Vertragspartei und verursacht bei der Investmentkommanditgesellschaft einen finanziellen Schaden.

Die Vertragspartner der Investmentkommanditgesellschaft können aufgrund der vertraglichen Gestaltung bei Schlecht- oder Mangelleistung jederzeit kurzfristig ausgetauscht werden. Die Qualität der Dienstleister wird sowohl durch die Abteilung Portfoliomanagement als auch Risikomanagement laufend überprüft.

Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurde der Datenschutzbeauftragte aufgrund nicht zeitgerechter Erbringung seiner Leistung ausgetauscht. Weitere Fehl- oder Mangelleistungen wurden nicht identifiziert.

Die Commerzbank hat der gesamten BVT-Gruppe (Beteiligungsunternehmen und verwaltete Gesellschaften) einen Bankguthabenbetrag zugeteilt, bei dem von einer Berechnung von Negativzinsen abgesehen wird. Dieser Gesamtbetrag wurde im Geschäftsjahr 2018 überschritten, so dass durch die Commerzbank Negativzinsen in Rechnung gestellt wurden. Das erteilte Guthaben und die sich daraus gegebenenfalls ergebenden Negativzinsen werden anhand einer mathematischen Verteilung basierend auf den Liquiditätsbeständen der einzelnen Gesellschaften verteilt.

Operationelle Risiken

Die Investmentkommanditgesellschaft hat die KVG mit der kollektiven Vermögensverwaltung beauftragt. Aufgrund der Einbindung der KVG und ihrer Investmentkommanditgesellschaften innerhalb derselben Unternehmensgruppe kann es zu Interessenskonflikten zwischen der KVG und dem AIF sowie zwischen verschiedenen AIF kommen.

Die Interessenkonflikte werden laufend überprüft und die Mitarbeiter der KVG sind gemäß Mitarbeitervereinbarung dazu verpflichtet jede Art von Interessenkonflikt offen zu legen, unabhängig davon, ob dieser Interessenkonflikt den Mitarbeiter selbst, einen von ihm betreuten AIF oder eines sonstigen in der Unternehmensgruppe befindlichen AIF betrifft.

Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden keine Interessenkonflikte festgestellt, die nicht vermieden werden konnten und somit den Anlegern offengelegt werden müssen.

Dieses Risikomanagementsystem wird in einem Regelkreislauf permanent weiterentwickelt. In den aufgeführten Risikokategorien waren im Geschäftsjahr keine Risiken zu verzeichnen, die den Fortbestand der KVG oder der Investmentkommanditgesellschaft gefährdet hätten.

Finanzielle und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren

Wesentliche Steuerungsgröße ist die Liquidität der Investmentkommanditgesellschaft. Die vorhandene Liquidität ist Basis der weiteren Mittelverwendung. Die Investitionen und die laufenden Kosten der Investmentkommanditgesellschaft unterliegen einer ständigen Kontrolle. Auf eventuelle Abweichungen zur Planrechnung der Investmentkommanditgesellschaft kann entsprechend mit einer Anpassung der Ausschüttungen reagiert werden.

Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren sind für die Investmentkommanditgesellschaft nicht formuliert worden.

IV. Wirtschaftsbericht

Gesamtwirtschaftliche Entwicklung

Das Wachstum der Weltwirtschaft schwächte sich in 2018 gegenüber dem Vorjahr etwas ab, wenngleich die konjunkturelle Entwicklung weiterhin positiv war. Vor allem in den USA und China war das Wachstum hoch, während es im Euroraum etwas nachgelassen hat. Wachstumstreiber waren zum einen der durch niedrige Arbeitslosenquoten gestützte private Konsum sowie die größtenteils weiterhin expansive Geldpolitik. Während in den USA die Federal Reserve bereits mehrere Zinserhöhungen vollzogen hat, halten die EZB und die Bank of Japan an der Niedrigzinspolitik fest. Insgesamt hält der Aufschwung der Weltwirtschaft also an, wobei die Risiken zunehmen. Der unklare Ausgang des Brexits sowie eine drohende weitere Eskalation des Handelskonflikts zwischen den USA und China sorgen für Unsicherheit. Darüber hinaus ist die Verschuldung vieler Mitgliedsstaaten des Euro-Raums sehr hoch.1

1 Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung: Jahresgutachten 2018/2019, Dezember 2018

Die vom Statistischen Bundesamt im Januar 2019 veröffentlichten Werte2 zeigen für die Euro-Zone in 2018 mit einem BIP-Wachstum von 2,1 % einen leichten Rückgang gegenüber dem Vorjahr (2,4 %). Auch das deutsche Wachstum hat sich mit 1,5 % gegenüber dem Vorjahr (2,2 %) verlangsamt, wenngleich der Trend fortgesetzt werden konnte. Wichtige Wachstumstreiber waren dabei sowohl die privaten als auch die staatlichen Konsumausgaben.

Die Aktienmärkte konnten in 2018 nur kurz an den Trend der Vorjahre anknüpfen. Der DAX stieg im Laufe des Januars zunächst von 12.917 Punkten auf ein neues Rekordhoch von 13.596 Punkten. Im weiteren Jahresverlauf kehrte sich der Trend jedoch um und der Index schloss zum Jahresende bei 10.559 Punkten. Damit verzeichnet der DAX in 2018 einen Verlust von 18,26 %.

Der Euro hat zu Jahresbeginn gegenüber dem Dollar zunächst zugelegt, im weiteren Jahresverlauf jedoch abgewertet. Einerseits führten die sukzessiven US-Zinserhöhungen zu einer Stärkung des Dollars. Andererseits belasteten anhaltende politische Unsicherheiten, insbesondere bezüglich des Brexits und des italienischen Staatshaushaltes den Euro. Insgesamt fiel der Euro von 1,2065 USD im Januar auf 1,1450 USD zum Jahresende 2018.

Marktentwicklung Immobilienwirtschaft

Die Immobilienmärkte im In- und Ausland profitierten in den Jahren nach der globalen Finanzkrise von den weitgehend guten Rahmenbedingungen. Die anhaltende Niedrigzinsphase forciert Investitionen privater und institutioneller Investoren in Immobilien, wobei Deutschland wegen seiner politischen und wirtschaftlichen Stabilität ein besonders attraktiver Standort ist. In 2016 und in 2017 investierten ausländische Investoren jeweils das dritthöchste Investitionsvolumen weltweit in deutsche Immobilien, nur in den USA und in Großbritannien wurde ein höheres Transaktionsvolumen im Immobiliensektor von ausländischen Investoren investiert3 . Der Markt für Wohnimmobilien verzeichnet weltweit besonders in den Metropolen eine starke Nachfrage bei steigenden Mieten und Kaufpreisen. Der Preisanstieg für Immobilien weltweit hat sich im dritten Quartal 2018 verlangsamt und lag bei 4,9 % gegenüber 5 % zum vierten Quartal 20174 . Im Segment Gewerbeimmobilien lag das globale Transaktionsvolumen in den ersten drei Quartalen 2018 bei rd. 507 Mrd. USD und damit 7 % über dem Niveau des Vorjahreszeitraums5 . Für das Gesamtjahr 2018 wird demzufolge ein ähnlich hohes Transaktionsvolumen wie im Jahr 2017 (730 Mrd. USD) erwartet6 .

Der deutsche Immobilienmarkt spiegelt weitgehend die globalen Entwicklungen, wie günstige Finanzierungsbedingungen, gute Wirtschaftslage, hohe Nachfrage nach Wohnraum in Ballungsgebieten sowie hohe Investitionen, vor allem in Gewerbeimmobilien, wider. So wurden allein in Deutschland in 2018 von privaten und institutionellen Investoren 61,1 Mrd. EUR in Gewerbeimmobilien investiert, was einem Anstieg von 5,2 % im Vergleich zum Vorjahr entspricht7 . Der Großteil des Kapitals floss dabei mit 47,1 % in Büroimmobilien. Vor allem die anhaltend gute Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt wirkt sich positiv auf die Nachfrage nach Büroflächen aus. Der Einzelhandel weist dagegen ein im Vergleich zum Vorjahr deutlich rückläufiges Transaktionsvolumen in Höhe von 10,5 Mrd. EUR (- 25 % im Vergleich zu 2017) auf. Besonders stark fiel der Rückgang bei Einkaufszentren aus, gefolgt von Fachmärkten und Fachmarktzentren. Diese Entwicklungen sind dabei ein Ergebnis des anhaltenden Wandels in der deutschen Einzelhandelslandschaft mit einer anhaltend starken Zunahme des Distanzhandels bei einer aktuell guten Verbraucherstimmung. Im Segment der Logistikimmobilien war das Transaktionsvolumen in 2018 (7 Mrd. EUR) erstmals seit 2013 rückläufig: Die Nachfrage nach Logistikimmobilien ist zwar ungebrochen hoch, aber das knappe Angebot begrenzt die Investitionsmöglichkeiten, so auch in 2018. Dennoch wird für 2019 auf Grund des wachsenden Onlinehandels ein anhaltend hoher Bedarf an Logistikflächen erwartet.

2 Statistisches Bundesamt: Bruttoinlandsprodukt 2018 für Deutschland, Begleitmaterial zur Pressekonferenz am 15. Januar 2019 in Berlin
3 Cushman & Wakefield, The Atlas Summary 2018, März 2018
4 Knight Frank, „Global House Price Index Q3 2018“, Oktober 2018
5 Jones Lang Lasalle (JLL), Global Market Perspective, November 2018
6 Jones Lang Lasalle (JLL), Global Market Perspective, November 2018
7 Rat der Immobilienweisen, Frühjahrsgutachten Immobilienwirtschaft 2019, Februar 2019

Unternehmensentwicklung

Das Vermögen der Investmentkommanditgesellschaft wird durch den Bestellungsvertrag vom 5. September 2016, letztmalig mit 3. Nachtrag vom 17. März 2017 geändert, mit der derigo GmbH & Co. KG als externe KVG verwaltet. Die KVG hat die Portfolioverwaltung und das Risikomanagement für die Dauer der Investmentkommanditgesellschaft bis zum 31. Dezember 2029 übernommen. Dazu gehören auch die Konzeption des Investmentvermögens und die Erstellung der Verkaufsunterlagen. Zusätzlich sind ihr administrative Tätigkeiten sowie Tätigkeiten im Zusammenhang mit den Vermögenswerten der Investmentkommanditgesellschaft übertragen. Einige administrative Tätigkeiten wie z. B. Anlegerbetreuung, Geldwäscheprävention und Compliance hat die KVG ausgelagert. Die Haftung der KVG richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Sie ist berechtigt, die Verwaltung der Investmentkommanditgesellschaft aus wichtigem Grund unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von mindestens sechs Monaten zu kündigen. Die Bekanntmachung der Kündigung muss im Bundesanzeiger und darüber hinaus im Jahresbericht erfolgen. Die KVG erhält in der Beitrittsphase eine Initialvergütung in Höhe von 3,1 % der Einlagen. Zusätzlich erhält die KVG eine jährliche Verwaltungsvergütung bis zur Höhe von 0,371 % des durchschnittlichen Nettoinventarwertes der Investmentkommanditgesellschaft im jeweiligen Geschäftsjahr (Bemessungsgrundlage). Die Summe aller laufenden Vergütungen, die an die KVG, die Gesellschafter der KVG oder der Investmentkommanditgesellschaft gezahlt werden, kann jährlich insgesamt bis zu 0,481 % der Bemessungsgrundlage betragen. Die jährliche Vergütung für die Verwahrstelle beträgt 0,1071 % der Bemessungsgrundlage.

Lage des Unternehmens

Am 31. Mai 2017 wurde für die Investmentkommanditgesellschaft die Vertriebszulassung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) erteilt. Der persönlich haftende Gesellschafter bestimmt auf Vorschlag der KVG den Zeitpunkt, bis zu dem Einlagen gezeichnet werden können. Die Zeichnungsfrist endete am 31. Dezember 2018.

Die Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft wird auf Seiten der Aktiva durch Beteiligungen in Höhe von EUR 9.783.722,68, Bankguthaben in Höhe von EUR 83.519,29 sowie eine Forderung aus Provisionsabrechnungen in Höhe von EUR 1.450,00 bestimmt. Die Rückstellungen in Höhe von EUR 18.575,63 sind im Wesentlichen gebildet für die Kosten 2018 der Jahresabschlussprüfung und Erstellung der Steuererklärung und der Verwahrstelle. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von EUR 2.886,33 betreffen die Verwaltungsvergütung der KVG. Die sonstigen Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in Höhe von EUR 4.346,76 betreffen die Haftungs- und Geschäftsführungsvergütung. Die Kapitalanteile der Kommanditisten belaufen sich auf einen Betrag von EUR 9.500.500,00 zuzüglich der Kapitalrücklage in Höhe von 5 %.

Im Geschäftsjahr waren 9.501 Anteile im Umlauf. Der Nettoinventarwert je Anteil, der jeweils für eine gezeichnete Einlage in Höhe von EUR 1.000,00 bestimmt wird, betrug EUR 1.036,04.

Die negative Ertragslage der Gesellschaft resultiert im Wesentlichen aus den Kosten für den Vertrieb von Eigenkapital (EUR 887.850,00) und Initialvergütung der KVG (EUR 266.410,00). Das realisierte Ergebnis des Geschäftsjahres beläuft sich auf EUR -1.168.970,47.

Die persönlich haftende Gesellschafterin (Komplementärin) erhält für das Geschäftsjahr eine anteilige Haftungsvergütung von 0,01 %. Die geschäftsführende Kommanditistin erhält für die Übernahme der Geschäftsführung eine anteilige Vergütung von 0,1 %. Beide Vergütungen sind bezogen auf den durchschnittlichen Nettoinventarwert der Investmentkommanditgesellschaft im Geschäftsjahr einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer.

Die Treuhandkommanditistin erhält von den Anlegern, die sich über die Treuhandkommanditistin an der Gesellschaft beteiligen – bezogen auf den durchschnittlichen Nettoinventarwert der Investmentkommanditgesellschaft – eine Vergütung von 0,0714 % einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer.

Die KVG erhält anteilig für das Geschäftsjahr für die kollektive Vermögensverwaltung – bezogen auf den durchschnittlichen Nettoinventarwert der Investmentkommanditgesellschaft – eine Vergütung von 0,371 % einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer.

Angaben zur Mitarbeitervergütung der KVG (§ 101 Abs. 3 KAGB)

EUR
Gesamtsumme der im abgelaufenen Geschäftsjahr gezahlten Vergütungen an Mitarbeiter 1.516.212,08
davon feste Vergütung 1.516.212,08
davon variable Vergütung 0,00
Gesamtsumme der im abgelaufenen Geschäftsjahr gezahlten Vergütungen an Risktaker 393.900,00
davon feste Vergütung 393.900,00
davon variable Vergütung 0,00

Die KVG mit 12 Mitarbeitern und 4 (bis 30. Juni 2018: 3) Geschäftsführern verwaltete im Geschäftsjahr insgesamt 24 AIF.

Die Investmentkommanditgesellschaft beschäftigt keine Arbeitnehmer.

Voraussichtliche Entwicklung des Unternehmens

Zum 31. Dezember 2018 konnte die Investmentkommanditgesellschaft mit dem plangemäßen Eigenkapital geschlossen werden. Die für das Geschäftsjahr 2018 in prospektgemäßer Höhe festgelegte Ausschüttung wird in zwei Raten im darauffolgenden Geschäftsjahr erfolgen. Der erste Teil der Ausschüttung erfolgt per Ende März 2019 und der zweite Teil der Ausschüttung erfolgt in der Regel nach festgestelltem Jahresabschluss per Ende September 2019. Für das Geschäftsjahr 2019 ist geplant, die Ausschüttung ebenfalls in zwei Raten im darauffolgenden Geschäftsjahr zu leisten.

IV. Zusätzliche Informationspflichten gemäß § 300 KAGB

Prozentualer Anteil schwer liquidierbarer Vermögensgegenstände

Der prozentuale Anteil der schwer liquidierbaren Vermögensgegenstände des AIF gemäß § 300 Abs. 1 Nr. 1 KAGB beträgt zum 31. Dezember 2018 99,40 % (Vorjahr 0,00%).

Keine neuen Regelungen zum Liquiditätsmanagement

Seit Herausgabe des Verkaufsprospekts hat es für die Investmentkommanditgesellschaft keine neuen Regelungen zum Liquiditätsmanagement und den Verfahren zu deren Überwachung sowie zur Liquiditätssteuerung gegeben. Somit gab es in diesem Zeitraum auch keine Aktivierung von Rücknahmebeschränkungen, Abspaltungen oder ähnlichen besonderen Regeln, keine Aussetzung der Rücknahme sowie keine Änderungen an sonstigen liquiditätsbezogenen Regelungen.

Risikoprofil und Risikomanagementsysteme

Die Investmentkommanditgesellschaft ist eine geschlossene Investmentkommanditgesellschaft nach deutschem Recht, bei der Investoren eine langfristige unternehmerische Beteiligung eingehen. Aufgrund der Langfristigkeit der Investition steht die wirtschaftliche Entwicklung der Investmentkommanditgesellschaft nicht fest. Es kann nicht mit Sicherheit vorhergesagt werden, dass der Investor seinen gewünschten Anlageerfolg erreicht. Es besteht kein Anspruch auf Rückzahlung der Kapitaleinlage nebst Ausgabeaufschlag.

Das Risikoprofil der Investmentkommanditgesellschaft wird im Wesentlichen durch Wertänderungs-, Liquiditäts-, operationelle und steuerliche Risiken bestimmt. Alle Risiken können auch kumuliert und in einer besonders starken Ausprägung eintreten und dadurch die negativen Auswirkungen auf die Investmentkommanditgesellschaft und somit auch auf den Investor verstärken. Die Risikomanagementsysteme, die die Investmentkommanditgesellschaft zur Steuerung von Risiken einsetzt, wurden nicht verändert. Die Risikosteuerung erfolgt durch eine von dem operativen Bereich, insbesondere dem Portfoliomanagement, funktionell und hierarchisch unabhängige Abteilung auf Basis interner Risikomanagementrichtlinien. Die Risikosteuerung umfasst insbesondere den fortlaufenden Risikomanagementprozess für die Erkennung,

Bewertung und Überwachung von Wertänderungs-, Liquiditäts-, operationellen und steuerlichen Risiken. Es werden regelmäßig angemessene Stresstests durchgeführt, um mögliche Wertverluste zu ermitteln, die aufgrund ungewöhnlicher Änderungen der wertbestimmenden Parameter und bei außergewöhnlichen Ereignissen auftreten können. Zur Überwachung und Steuerung der Risiken setzt die KVG für alle wesentlichen Risiken ein angemessenes quantitatives und qualitatives Limitsystem ein. Es werden Gegenmaßnahmen im Falle tatsächlicher oder absehbarer Überschreitungen der festgelegten Risikolimits eingeleitet.

München, 07. Mai 2019

BVT EWF Beteiligungs GmbH

Karl Heinz Baumgartl Tibor von Wiedebach und Nostitz-Jänkendorf
Geschäftsführer Geschäftsführer

BVT EWF Management GmbH

Karl Heinz Baumgartl Tibor von Wiedebach und Nostitz-Jänkendorf
Geschäftsführer Geschäftsführer

Erklärung der Geschäftsleitung der BVT Ertragswertfonds Nr. 6 GmbH & Co. Geschlossene Investment KG, München gemäß §§ 264 Abs. 2 Satz 3 und 289 Abs. 1 Satz 5 HGB für das Geschäftsjahr 2018

Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der BVT Ertragswertfonds Nr. 6 GmbH & Co. Geschlossene Investment KG, München, vermittelt und im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Investmentkommanditgesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird.

München, 07. Mai 2019

für die BVT EWF Beteiligungs GmbH:

Karl Heinz Baumgartl Tibor von Wiedebach und Nostitz-Jänkendorf
Geschäftsführer Geschäftsführer

für die BVT EWF Management GmbH:

Karl Heinz Baumgartl Tibor von Wiedebach und Nostitz-Jänkendorf
Geschäftsführer Geschäftsführer

VERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die BVT Ertragswertfonds Nr. 6 GmbH & Co. Geschlossene Investment KG:

VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der BVT Ertragswertfonds Nr. 6 GmbH & Co. Geschlossene Investment KG, München, bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2018 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018 sowie dem Anhang einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der BVT Ertragswertfonds Nr. 6 GmbH & Co. Geschlossene Investment KG, München, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für bestimmte Personenhandelsgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften unter Berücksichtigung der Vorschriften des deutschen Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) und den einschlägigen europäischen Verordnungen und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2018 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und den einschlägigen europäischen Verordnungen.

Gemäß § 159 Satz 1 i. V. m. § 136 KAGB i. V. m. § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 159 Satz 1 i. V. m. § 136 KAGB i. V. m. § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Vermerks weitergehend beschrieben.

Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt.

Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen

die Erklärung der gesetzlichen Vertreter nach § 264 Abs. 2 Satz 3, § 289 Abs. 1 Satz 5 HGB.

Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerungen hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, Lagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder

anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für bestimmte Personenhandelsgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften unter Berücksichtigung der Vorschriften des deutschen KAGB und den einschlägigen europäischen Verordnungen in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit diesen Vorschriften als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften und den einschlägigen europäischen Verordnungen entspricht. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften und den einschlägigen europäischen Verordnungen zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten -falschen Darstellungen ist und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften und den einschlägigen europäischen Verordnungen entspricht sowie einen Vermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 159 Satz 1 i. V. m. § 136 KAGB i. V. m. § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.

Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieses Systems der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Vermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Vermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen gesetzlichen Vorschriften und einschlägigen europäischen Verordnungen ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen u. a. den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN

VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DER ORDNUNGSGEMÄSSEN ZUWEISUNG VON GEWINNEN, VERLUSTEN, EINLAGEN UND ENTNAHMEN ZU DEN EINZELNEN KAPITALKONTEN

Prüfungsurteil

Wir haben auch die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten der BVT Ertragswertfonds Nr. 6 GmbH & Co. Geschlossene Investment KG, München, geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse erfolgte die Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten in allen wesentlichen Belangen ordnungsgemäß.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten in Übereinstimmung mit § 159 i. V. m. § 136 Abs. 2 KAGB unter Beachtung des International Standard on As-surance Engagements (ISAE) 3000 (Revised) ,,Assurance Engagements Other than Audits or Reviews of Historical Financial Information“ (Stand Dezember 2013) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten“ unseres Vermerks weitergehend beschrieben.

Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für die ordnungsgemäße Zuordnung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten

Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die in allen wesentlichen Belangen ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit diesen Vorschriften als notwendig bestimmt haben, um die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten zu ermöglichen.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die ordnungsgemäße Zuordnung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten ordnungsmäßig ist, sowie einen Vermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zu der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 159 i. V. m. § 136 Abs. 2 KAGB unter Beachtung des International Standard on Assurance Engagements (ISAE) 3000 (Revised) ,,Assurance Engagements Other than Audits or Reviews of Historical Financial Information“ (Stand Dezember 2013) durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Zuweisung stets aufdeckt. Falsche Zuweisungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den

einzelnen Kapitalkonten getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.

Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Zuweisungen von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Zuweisungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Zuweisungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

beurteilen wir die Ordnungsmäßigkeit der Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten unter Berücksichtigung der Erkenntnisse aus der Prüfung des relevanten internen Kontrollsystems und von aussagebezogenen Prüfungshandlungen überwiegend auf Basis von Auswahlverfahren.

München, den 7. Mai 2019

MT Treuhand München GmbH

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

A. Tränkler R. Kleedörfer
Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüferin

Der Jahresabschluss zum 31.12.2018 wurde am 18.06.2019 festgestellt.

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