DNL Prime Invest I. GmbH & Co. geschlossene Investment KGDüsseldorfJahresabschluss zum 31. Dezember 2020Bilanz zum 31. Dezember 2020
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2020
Anhang für das Geschäftsjahr 2020Allgemeine Angaben Der Jahresabschluss der DNL Prime Invest I. GmbH & Co. geschlossene Investment KG mit Sitz in Düsseldorf, eingetragen im Handelsregister unter HRA 25085 beim Amtsgericht Düsseldorf, für das Geschäftsjahr 2020 wurde nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften (HGB) unter Berücksichtigung der Vorschriften des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB), der Kapitalanlage-Rechnungslegungs- und Bewertungsverordnung (KARBV), der delegierten Verordnung (EU) Nr. 231/2013 und den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags aufgestellt. Für die Aufstellung und Gliederung der Bilanz gelten die § 158 Satz 1 KAGB i. V. m. § 135 Abs. 3 KAGB und § 21 Abs. 4 KARBV (Staffelform). Für die Aufstellung und Gliederung der Gewinn‑ und Verlustrechnung gelten die § 158 Satz 1 KAGB i. V. m. § 135 Abs. 4 KAGB und § 22 Abs. 3 KARBV (Staffelform). Bilanzierungs‑ und Bewertungsgrundsätze Die Kapitalein- und -auszahlungen sowie die Investitionen erfolgen in US-Dollar (USD). Weiterhin werden die an Dritte zu leistenden regelmäßig wiederkehrenden Vergütungen in USD abgerechnet. Der USD wurde daher als funktionale Währung der Gesellschaft bestimmt. Entsprechend werden die Handelsbücher der Gesellschaft in USD geführt (Fremdwährungsbuchhaltung) und für Zwecke der Aufstellung des Jahresabschlusses erfolgt eine Umrechnung in Euro (EUR). Mit Ausnahme des Eigenkapitals wurden die Posten der Bilanz mit dem Euro-Referenzkurs der Europäischen Zentralbank (EZB) zum Bilanzstichtag umgerechnet (1 EUR = 1,2271 USD). Das Eigenkapital wurde mit den historischen Kursen des jeweiligen Transaktionstages umgerechnet. Die Ertrags- und Aufwandspositionen der Gewinn- und Verlustrechnung wurden mit dem Jahresdurchschnittskurs (Euro-Referenzkurs) der EZB umgerechnet (1 EUR = 1,1422 USD). Die sich ergebenden Umrechnungsdifferenzen werden erfolgsneutral im nicht realisierten Ergebnis erfasst. Für die Angaben im Anhang gilt dabei, dass die Umrechnung der auf Bilanzpositionen bezogenen Beträge mit dem Bilanzstichtagskurs und die Umrechnung der sich auf die Positionen der Gewinn- und Verlustrechnung bezogenen Beträge mit dem Jahresdurchschnittskurs erfolgt. Nachfolgend werden die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung in USD dargestellt. Bilanz zum 31. Dezember 2020
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2020
Die Beteiligungen werden zum Erwerbszeitpunkt mit dem Kaufpreis einschließlich der Anschaffungsnebenkosten (entspricht dem Verkehrswert zum Erwerbszeitpunkt) angesetzt. Die Folgebewertung erfolgt zum Verkehrswert auf Grundlage des Nettoinventarwertes der Beteiligungen. Die Bankguthaben sind zu Nennwerten angesetzt. Die Forderungen sind zu Verkehrswerten angesetzt. Am Bilanzstichtag entsprechen diese dem Nennwert. Sämtliche Forderungen haben eine Laufzeit von unter einem Jahr. Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Rückzahlungsbetrag angesetzt. Sie haben sämtlich eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Die unter den Kapitalanteilen ausgewiesenen Einlagen der Gesellschafter (Feste Kapitalkonten) werden mit dem Nennbetrag der Einlage abzüglich Verlustvortrag sowie abzüglich realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres angesetzt. Erträge bzw. Aufwendungen wurden erfasst, soweit der Zeitpunkt der wirtschaftlichen Verursachung dem Geschäftsjahr zuzurechnen ist. Angaben zu den Investmentanteilen (Beteiligungen):
Das kumulierte nicht realisierte Ergebnis der Gesellschaft wird im Geschäftsjahr 2020 zum Abschlusstichtag im Verhältnis der Festkapitalkonten verteilt. In dem nicht realisierten Ergebnis des Geschäftsjahres (EUR -188.054,40) sind Verluste aus der Währungsumrechnung in Höhe von EUR -150.561,96 enthalten.
*) Das hier dargestellte laufende Ergebnis beinhaltet das realisierte Ergebnis des Geschäftsjahres von EUR -732.654,14 (USD – 836.837,56) inkl. dem Vorabgewinn von EUR 59.783,61 (USD 73.360,57).
*) Der Zugangswert beinhaltet die wechselkursbedingte Umrechnungsdifferenz des Vortrages.
Der Nettoinventarwert umfasst alle Vermögensgegenstände abzüglich der Verbindlichkeiten pro ausgegebenen Anteil. Bei der DNL Prime Invest I. GmbH & Co. geschlossene Investment KG ergibt sich der Nettoinventarwert aus dem Wert des Gesellschaftsvermögens dividiert durch die Anzahl der ausgegebenen Anteile. Zum 31.12.2020 befanden sich 4.373 Anteile an der Gesellschaft im Umlauf. Je USD 1.000 des Zeichnungsbetrages entsprechen einem Anteil für Zwecke der Berechnung des Nettoinventarwertes je Anteil.
Angaben zur Gesamtkostenquote Die Gesamtkostenquote zum Ende des Jahres beträgt 53,15 Prozent inklusive Initialkosten bzw. 13,36 Prozent ohne Initialkosten. Einbezogen werden die Aufwendungen der Gesellschaft sowie die Aufwendungen der Portfoliogesellschaft in Höhe von EUR 37.067,06 (USD 42.338,00). Die Gesamtkostenquote drückt sämtliche im Jahresverlauf getragenen Kosten und Zahlungen im Verhältnis zum durchschnittlichen Nettoinventarwert aus. Angaben zu Ausgabeaufschlägen Von den Gesellschaftern wurde im Geschäftsjahr ein Aufgeld (Agio) in Höhe von EUR 98.314,78 (USD 114.406,90) geleistet. Der Betrag ist in den Vergütungen für die Eigenkapitalvermittlung enthalten. Rückvergütungen Der Kapitalverwaltungsgesellschaft fließen keine Rückvergütungen der aus dem Investmentvermögen an die Verwahrstelle und an Dritte geleisteten Vergütungen und Aufwandsentschädigungen zu. Angaben nach § 134c Abs. 4 AktG
Sonstige Angaben Persönlich haftende Gesellschafterin Persönlich haftende Gesellschafterin ist die DNL Prime Invest I. Beteiligungs GmbH mit Sitz in Düsseldorf. Sie hat ein gezeichnetes Kapital in Höhe von EUR 25.000,00. Organe der Gesellschaft Zur Geschäftsführung ist die persönlich haftende Gesellschafterin, die DNL Prime Invest I. Beteiligungs GmbH, berechtigt und verpflichtet. Geschäftsführer der persönlich haftenden Gesellschafterin sind: Herr Dr. Peter Lesniczak, Leiter Portfoliomanagement (ab 15.01.2020), Herr Andreas Gollan, Leiter Risikomanagement (ab 01.01.2020), Herr Jochen Gedwien, Leiter Portfoliomanagement (ab 16.12.2020), Frau Ina Lindner, Fondsmanagerin (bis 02.09.2020), Herr René Trost, Leiter Portfoliomanagement (vom 17.04.2019 bis 17.02.2020), Herr Christian Averbeck, Leiter Risikomanagement (vom 17.04.2019 bis 31.01.2020). Die Geschäftsführer sind einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Bremen, den 29.01.2021 Dr. Peter Lesniczak Andreas Gollan Jochen Gedwien Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020 wurde zur Wahrung der gesetzlich vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Feststellung offengelegt. Lagebericht für das Geschäftsjahr 20201. Wirtschaftsbericht 1.1. Allgemeine Informationen zum Unternehmen Die DNL Prime Invest I. GmbH & Co. geschlossene Investment KG ist ein geschlossener inländischer Publikums-AIF gemäß §§ 261 ff. Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB). Gegenstand der Gesellschaft ist die Anlage und die Verwaltung eigenen Vermögens nach einer in den Anlagebedingungen festgelegten Anlagestrategie zur gemeinschaftlichen Kapitalanlage zum Nutzen der Anleger. Die Gesellschaft wurde am 17.08.2018 als Kommanditgesellschaft deutschen Rechts gegründet und am 24.08.2018 unter HRA 25085 in das Handelsregister beim Amtsgericht Düsseldorf eingetragen. Der Gesellschaftsvertrag ist gültig in der Fassung vom 11.12.2020. Die Laufzeit der Gesellschaft gilt bis zum 31.12.2026. Der Anleger beteiligt sich mittelbar als Treugeber über die Deutsche Fondstreuhand GmbH, Bremen. Die Gesellschaft hat kein eigenes Personal. Die Anlagebedingungen wurden am 18.11.2019 von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) genehmigt. Der Vertrieb von Gesellschaftsanteilen wurde mit Schreiben vom 20.11.2019 von der BaFin erlaubt und aufgenommen. Die Gesellschaft hat die Verwaltung und Anlage des Gesellschaftsvermögens auf die HTB Hanseatische Fondshaus GmbH als externe Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) übertragen. Mit der Wahrnehmung der Verwahrstellenfunktion wurde die CACEIS Bank S.A., Germany Branch, München, beauftragt und bestellt. 1.2. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Entwicklung Nahezu das komplette Jahr 2020 stand sowohl gesellschaftlich als auch wirtschaftlich im Zeichen der weltweiten Corona-Pandemie. Von Regierungen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens durchgeführte Maßnahmen und Restriktionen hatten weitreichende und in jüngerer Vergangenheit nie dagewesene Konsequenzen für das private und öffentliche Leben. Auch die Finanz- und Wirtschaftspolitik in den USA wird seit dem Jahr 2020 stark durch die Folgen der weltweiten Corona-Pandemie und die daraus resultierenden Stützungsmaßnahmen geprägt. Ende Dezember 2020 beschloss der US-Kongress ein Konjunkturpaket im Umfang von rund 900 Milliarden US-Dollar, mit dem unter anderem die Arbeitslosenhilfe ausgeweitet und verlängert wurde. Der neue US-Präsident Joe Biden konnte im Frühjahr 2021 eine überparteiliche Einigung auf ein weiteres Maßnahmenpaket im Umfang von rund 1,9 Billionen US-Dollar erzielen. Im Vergleich zur Euro-Zone scheinen die USA in Bezug auf die Entwicklung des Bruttoinlandproduktes bis dato besser durch die Corona-Krise gekommen zu sein. Im Sommer 2020 hatte die US-Wirtschaft nach dem pandemiebedingten Konjunktureinbruch eine Aufholjagd gestartet und ein Rekord-wachstum von 33,4 % hingelegt. Ersten behördlichen Schätzungen Anfang 2021 zufolge sank das BIP in der Euro-Zone im Jahr 2020 um rund 7 %, während in den USA der Rückgang lediglich bei etwa 3,4 % lag – das erste Minus seit der Rezession in der globalen Krise von 2007 bis 2009. Für die Folgejahre 2021 und 2022 rechnet der Internationale Währungsfonds derzeit mit einem Wachstum der US-Wirtschaft um 5,1 % bzw. 2,5 %. Die Nachfrage nach qualitativ hochwertigen Büro- und Gewerbeimmobilien verbleibt in attraktiven Lagen im Vergleich zu anderen Immobiliensegmenten auf hohem Niveau, u.a. auch, weil einige Unternehmen für die Zeit nach Corona mit hybriden Arbeitszeitmodellen planen und entsprechend ausgestattete Büroflächen benötigen. Während einige Bereiche des Immobilienmarktes von den bisherigen Auswirkungen der Corona-Pandemie profitiert haben (z.B. Wohnen, Lager und Logistik) und andere (z.B. Hotels und Einzelhandel) starke Einbußen hinnehmen mussten, zeichnet sich im US-Büromarkt ein uneinheitliches Bild. Insgesamt hatte der US-amerikanische Büroimmobilienmarkt im Jahr 2020 den bislang stärksten Rückgang an vermieteten Flächen zu verzeichnen. Während in den teuren Commercial Business Districts großer Metropolen wie z.B. New York, Boston, Seattle oder Los Angeles und in den meisten Zweit- und Drittmärkten viele Büroflächen frei wurden, erwiesen sich die letztgenannten Teilmärkte u.a. aufgrund einer heterogeneren Mieterbasis als robuster. Gleichzeitig stellten die großen Maklerhäuser Ende 2020 einen enormen Zuwachs hinsichtlich der Untervermietung von Büroflächen fest. Betrachtet man die Teilmärkte im Südosten der USA, auf die sich dieses Investment fokussiert, zeigen sich teilweise positive Aspekte und Trends. So verzeichnete z.B. Atlanta (Georgia) trotz der Pandemie in 2020 zwar insgesamt einen Anstieg leerstehender Flächen, gleichzeitig aber einen Zuwachs an neuen Mietern und ein organisches Wachstum bezüglich der Bestandsmieter, von denen einige im vierten Quartal 2020 ihre Büroflächen expandierten. Nach erheblichen Mietrückgängen in den ersten beiden Quartalen stabilisierte sich das Mietniveau im zweiten Halbjahr 2020, so dass sich diese Region im Falle eines Abflachens der Corona-Pandemie für 2021 gut positioniert sieht. Ähnlich positive Voraussetzungen sieht Jones Lang LaSalle (JLL) für den Standort Charlotte (North Carolina), der als einer der ersten Büromärkte erachtet wird, der aufgrund steigender Beschäftigungszahlen im Bürosektor und einem andauernden Bevölkerungswachstum in der Post-Corona-Zeit profitieren wird. Auch Prognosen des weltweit größten Dienstleistungsunternehmens auf dem gewerblichen Immobiliensektor, CBRE, sehen für 2021 nach einem schwachen ersten Halbjahr im weiteren Jahresverlauf eine Stabilisierung und Erholung des US-Immobilienmarktes im Bereich der Büroimmobilien voraus, sofern die Ende 2020 begonnenen Impfmaßnahmen anhalten und im Zuge zurückgehender Infektionszahlen die allgemeinen Restriktionen gelockert werden. Dies hätte auch die Rückkehr vieler Beschäftigter aus dem Home-Office in die Büros zur Folge. Insgesamt sind die konkreten Auswirkungen der Arbeit im Home-Office auf die Nachfrage nach Bürofläche jedoch noch ungewiss. Einer von CBRE im Herbst 2020 in Auftrag gegebenen Studie zufolge erwarten über 90 % der Befragten, im Laufe des Jahres 2021 wieder regulär ins Büro zurückkehren zu können. Auch wenn Heimarbeit selbst nach Corona noch ein wichtiger Faktor bleiben wird, wird in den USA nichtsdestotrotz mit einem Zuwachs der Bürobeschäftigten gerechnet. Insbesondere für den Südosten der USA stehen laut CBRE die Chancen für eine schnellere Markterholung im Bürosegment positiv. Städte wie Raleigh (North Carolina), Durham (North Carolina), Nashville (Tennessee), Tampa (Florida) und Charlotte (North Carolina) werden nach dieser Prognose in Post-Corona-Zeiten aufgrund einer widerstandsfähigen und konstanten Nachfrage, einem niedrigen Kostenniveau sowie anhaltend steigenden Bevölkerungs- und Beschäftigungszahlen profitieren. (Quellen: IMF World Economic Outlook Update 01/2021, JLL Q4/2020 US Office Outlook, CBRE US Real Estate Market Outlook 2021) Für die weitere Wirtschaftsentwicklung ist es von entscheidender Bedeutung, wann die Corona-Pandemie überwunden sein wird und wie schnell die Wirtschaft sich von deren Folgen erholt. Gleiches gilt für den US-amerikanischen Immobilienmarkt. 1.3. Geschäftsverlauf Die DNL Prime Invest I. GmbH & Co. geschlossene Investment KG hat ihren wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb im November 2019 mit dem Beginn der Platzierung des Eigenkapitals aufgenommen. Zum 31. Dezember 2020 lag der Platzierungsstand bei USD 4,37 Mio. Im Geschäftsjahr hat die Gesellschaft eine Kapitalerhöhung in Höhe von TUSD 98 bei der Portfoliogesellschaft getätigt. Investitionen in Immobilien fanden im Berichtsjahr noch nicht statt. Gleichwohl hat die Portfoliogesellschaft DNL-Glenfield LP gegenüber der Objektgesellschaft Glen 1441, LLC, Atlanta, vertreten durch ihren Manager Glenfield Capital LLC, Atlanta, eine nicht bindende Absichtserklärung zum Erwerb einer Büroimmobilie in 1441 Main Street, Columbia, South Carolina, („Wells Fargo Tower“) abgegeben. Die Immobilie erfüllt die in den Anlagebedingungen der Gesellschaft definierten Anlagegrundsätze und Anlagegrenzen. Der Kauf steht unter dem Vorbehalt einer positiven Ankaufsprüfung durch die KVG. Im Jahr 2020 wurden folgende rechtliche bzw. regulatorische Änderungen vorgenommen: 1. Prospektnachtrag Nr. 1 vom 8. Juli 2020: Änderung der Anlagebedingungen, Geschäftsführung, Angaben zur Corona-Pandemie 2. Prospektnachtrag Nr. 2 vom 21. Dezember 2020: Änderung der Anlagebedingungen, Änderung des Gesellschaftsvertrages und Verlängerung der Kapitaleinwerbungsphase, Änderungen in der Geschäftsführung der persönlich haftenden Gesellschafterin der Gesellschaft, Änderung in der Geschäftsführung der Treuhänderin, Absichtserklärung zum Erwerb eines möglichen ersten Investitionsobjektes, sonstige Änderungen 1.4. Ertragslage
Die Aufwendungen des Geschäftsjahres 2020 beinhalten im Wesentlichen Initialkosten, die Mindestvergütungen für die Kapitalverwaltungsgesellschaft, die Verwahrstelle und die Treuhänderin, sowie Kosten für die Erstellung und Prüfung des Jahresabschlusses und der betrieblichen Steuererklärungen. 1.5. Finanzlage Nachfolgende Zusammenstellung zeigt die zahlungswirksamen Veränderungen des Finanzmittelbestandes der Fondsgesellschaft im Geschäftsjahr 2020.
Ausgehend von dem negativen realisierten Ergebnis der Geschäftstätigkeit ergab sich aufgrund von noch nicht zahlungswirksamen Vorgängen ein negativer Cash flow aus der laufenden Geschäftstätigkeit. Der negative Cash flow aus der Investitionstätigkeit beinhaltet die Leistung der Kapitalerhöhung bei der Portfoliogesellschaft DNL-Glenfield LP. Der Cash flow aus Finanzierungstätigkeit beinhaltet die Kapitaleinzahlungen beigetretener Gesellschafter. 1.6. Vermögenslage In der folgenden Übersicht ist die Bilanz zum 31. Dezember 2020 nach der Fristigkeit und nach den wirtschaftlichen Verhältnissen geordnet.
Die langfristigen Vermögenswerte beinhalten die Beteiligung an der Portfoliogesellschaft, der DNL-Glenfield, LP. Hinsichtlich der Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze wird auf den Anhang verwiesen. Unter den kurzfristigen Vermögenswerten werden ausstehende Einlagen inklusive Agio sowie Barmittel erfasst. Die kurzfristigen Verbindlichkeiten umfassen neben den Rückstellungen, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Verbindlichkeiten. 2. Tätigkeitsbericht Kapitalverwaltungsgesellschaft Die Fondsgesellschaft hat die Verwaltung und Anlage des Gesellschaftsvermögens auf die HTB Hanseatische Fondshaus GmbH, Bremen, als externe Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) übertragen. Die HTB Hanseatische Fondshaus GmbH hat am 05.11.2014 die Erlaubnis gem. §§ 20, 22 KAGB zum Geschäftsbetrieb als externe AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft von der BaFin erhalten. Die Erlaubnis erstreckt sich auf die Verwaltung von geschlossenen inländischen Publikums-AIF sowie geschlossenen Spezial-AIF der Assetklasse Immobilie. Nach § 2 des Vertrages über die Bestellung als Kapitalverwaltungsgesellschaft (Fremdverwaltungsvertrag) vom 01.10.2019 ist die HTB Hanseatische Fondshaus GmbH mit der Portfolioverwaltung, dem Risikomanagement sowie administrativen Tätigkeiten (Dienstleistungen der Fondsbuchhaltung und Rechnungslegung, Einholung bzw. Beauftragung notwendiger rechtlicher und steuerlicher Dienstleistungen für die Gesellschaft, Überwachung der Einhaltung der Rechtsvorschriften, Vorschlag und Durchführungen von Gewinnausschüttungen, Bearbeitung von Kundenanfragen, Führung eines Anlageregisters, Führung von Aufzeichnungen) beauftragt. Des Weiteren erbringt/erbrachte die KVG die Konzeption des Beteiligungsangebotes, die Erstellung der Emissionsunterlagen, die Auswahl und Koordination der Berater (Rechts- und Steuerberater, Wirtschaftsprüfer etc.) und die Identifizierung und Akquisition der von der Gesellschaft zu erwerbenden Vermögensgegenstände gem. § 1 der Anlagebedingungen. Der Vertrag endet mit dem Zeitpunkt der Vollbeendigung der Fondsgesellschaft. Die Fondsgesellschaft hat das Recht, diesen Vertrag unter Einhaltung einer Frist von einem Jahr zum Ende eines jeden Kalenderjahres zu kündigen. Die Parteien sind bei Vorliegen eines wichtigen Grundes zur Kündigung unter Einhaltung einer Frist von mindestens sechs Monaten berechtigt, wobei der Kündigungsfrist im angemessenen Verhältnis zu dem Zeitraum stehen muss, der erforderlich ist, um die zur Fondsgesellschaft gehörenden Vermögensgegenstände zu liquidieren. Die KVG ist berechtigt, die Gesellschaft unter Befreiung der Beschränkungen des § 181 BGB zu vertreten. Die Parteien haften für Vorsatz und Fahrlässigkeit. Die KVG bekommt für ihre Tätigkeit eine jährliche Vergütung in Höhe bis zu 0,6 % der Summe aus dem durchschnittlichen Nettoinventarwert der Gesellschaft im jeweiligen Geschäftsjahr und den bis zum jeweiligen Berechnungsstichtag an die Anleger geleisteten Auszahlungen, maximal aber 100 % des von den Anlegern gezeichneten Kommanditkapitals. Bis zum 31.12.2020 betrug die jährliche Vergütung jedoch mindestens USD 80.000,00 p. a. In der Beitrittsphase erhält die KVG eine einmalige Vergütung in Höhe von 1,5 % der Kommanditeinlagen (Initialkosten). Die KVG kann für den Erwerb eines Vermögensgegenstandes nach § 1 Nr. 1 der Anlagebedingungen (Sachwerte in Form von Immobilien im Sinne des KAGB) jeweils eine Transaktionsgebühr in Höhe von bis zu 4,1 % des Kaufpreises erhalten. Die Transaktionsgebühr beinhaltet neben der Transaktionsvergütung für die KVG in Höhe von 0,3 % des Kaufpreises eine Vergütung für den General Partner der Portfoliogesellschaft in Höhe von 2,0 % des Kaufpreises für dessen unterstützende Tätigkeiten bei der Auswahl der Anlageobjekte, sowie an Dritte zu zahlende marktgerechte Maklerprovisionen, Bearbeitungs- und Vermittlungsgebühren für Fremdfinanzierungen sowie Gutachterkosten. Werden diese Vermögensgegenstände veräußert, so erhält die KVG eine Transaktionsgebühr in Höhe von bis zu 3,1 % des Verkaufspreises. Diese beinhaltet neben der Transaktionsvergütung für die KVG in Höhe von 0,1 % des Verkaufspreises eine Vergütung für den General Partner der Portfoliogesellschaft in Höhe von 2,0 % des Verkaufspreises für dessen unterstützende Tätigkeiten beim Verkaufsprozess sowie an Dritte zu zahlende marktgerechte Maklerprovisionen. Die Transaktionsgebühr fällt auch an, wenn die KVG den Erwerb oder die Veräußerung für Rechnung einer Objektgesellschaft tätigt, an der die Gesellschaft mittelbar beteiligt ist. Im Berichtsjahr bestanden folgende Auslagerungen:
Anlageziele und Anlagepolitik Die Anlagepolitik und Anlagestrategie der Gesellschaft bestehen darin, mittelbar in Gewerbeimmobilien zu investieren, die im Südosten der USA belegen sind. Die Investitionen erfolgen dabei über die DNL Glenfield, LP (Portfoliogesellschaft), die nach dem Recht des US-Bundesstaates Georgia gegründet wurde. Es ist beabsichtigt, über die Portfoliogesellschaft Mehrheitsbeteiligungen an Objektgesellschaften zu erwerben, die Gewerbeimmobilien halten oder erwerben und entwickeln werden. Die Investitionen erfolgen unter Beachtung der von der BaFin genehmigten Anlagebedingungen. Anlageziel der Gesellschaft ist es, aus den mittelbaren Immobilienbeteiligungen Erträge zu generieren, die aus der Vermietung der mittelbar gehaltenen Immobilien sowie der Veräußerung der mittelbar gehaltenen Immobilien resultieren. Im Berichtsjahr hat die Gesellschaft sich nach 1.000 USD in 2019 mit weiteren 98.000 USD an der Portfoliogesellschaft beteiligt. Weitere Investitionen, insbesondere Immobilieninvestitionen, sind bis zum Ende des Berichtsjahres nicht erfolgt. 3. Risikobericht Die DNL Prime Invest I. GmbH & Co. geschlossene Investment KG hat das Risikomanagement im Rahmen des Fremdverwaltungsvertrages auf die HTB Hanseatische Fondshaus GmbH übertragen. Somit ist das von dieser Gesellschaft gegebene Gesellschaftsvermögen in das Risikomanagementsystem der KVG eingebunden. Das Risikomanagementsystem dient dem Zweck, potenzielle Risiken unter Verwendung von hinreichend fortgeschrittenen Risikomanagementtechniken fortlaufend zu identifizieren, erfassen, messen und zu steuern und damit den gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Anforderungen zu entsprechen. Die Gesellschaftsvermögen sind im Wesentlichen Adressenausfallrisiken, Kreditrisiken, Liquiditäts- und Marktpreisrisiken sowie operationellen Risiken ausgesetzt. Adressenausfallrisiken Unter Adressenausfallrisiko ist das Risiko eines Verlustes aufgrund des Ausfalls oder der Bonitätsverschlechterung eines Geschäftspartners zu verstehen. Unter Geschäftspartnern werden Emittenten und Kontrahenten verstanden. Wesentliche Adressenausfallrisiken waren im Berichtsjahr nicht erkennbar. Liquiditätsrisiken Unter Liquiditätsrisiko ist das Risiko zu verstehen, den Rücknahme- und sonstigen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen zu können. Rücknahmeverpflichtungen scheiden regelmäßig bei geschlossenen Fondsstrukturen aus. Insbesondere durch die erst zum Ende des Geschäftsjahres 2019 aufgenommene Geschäftstätigkeit ist das Liquiditätsrisiko als gering einzustufen. Marktpreisrisiken Marktpreisrisiken sind Risiken, die sich direkt oder indirekt aus Schwankungen in der Höhe bzw. in der Volatilität der Marktpreise für die Vermögenswerte, Verbindlichkeiten und Finanzinstrumente ergeben. Das Marktrisiko schließt das Währungsrisiko und das Zinsänderungsrisiko ein. Zu den klassischen Immobilienrisiken zählen die Risiken des Mikro- und Makrostandortes, der Objekteigenschaften sowie das Mieter-, Mietvertrags- und Leerstandsrisiko. Das Marktpreisrisiko eines erhöhten Kaufpreises oder geringerer Einnahmen während der Laufzeit der Gesellschaft wird durch die sorgfältige Auswahl und Bewertung der Immobilien inklusive der geschlossenen Verträge vor Ankauf gemindert. Bisher wurden weder direkt noch indirekt Immobilien von der Gesellschaft erworben, weshalb keine Vermögensgegenstände einem Marktpreisrisiko ausgesetzt sind. Es besteht ferner das Risiko, dass die aktuelle Ausbreitung des Corona-Virus erhebliche wirtschaftliche Belastungen mit sich bringt. Beispielsweise können Miet- oder Pachtzahlungen bei den Immobilien verschoben werden oder entfallen, Anschlussmieter schwieriger zu finden sein, Leerstandsraten steigen, Wertminderungen eintreten und generell Immobilienverkäufe erschwert sein. Es besteht das Risiko, dass bei der Wertermittlung beim (mittelbaren) Ankauf von Immobiliendie vorgenannten Faktoren nicht in ausreichendem Maße berücksichtigt werden. Dies würde insgesamt zu geringeren Einnahmen der Gesellschaft aus den Immobilien führen. Generell sind Ausmaß und Folgen des Corona-Virus, insbesondere auf die US-Immobilienwirtschaft und die Wertentwicklung bei Immobilien derzeit noch nicht absehbar. Ein Zinsänderungsrisiko kann vertraglich durch laufzeit-kongruente Zinsbindungen minimiert werden. Derzeit wurden von der Gesellschaft weder direkt noch indirekt Darlehensverbindlichkeiten eingegangen, weshalb aktuell kein Kredit- oder Zinsänderungsrisiko besteht. Unter dem Fremdwährungsrisiko versteht man das Risiko, dass Zahlungsströme zwischen verschiedenen Währungen zu höheren Aufwendungen oder niedrigeren Erträgen in Euro (z.B. laufende Erlöse oder Aufwendungen, Desinvestitionserlöse) führen. Weil der Fonds im Wesentlichen nur Einnahmen und Ausgaben in USD erhält bzw. tätigt, ist das Fremdwährungsrisiko der Gesellschaft gering. Für den deutschen Anleger besteht aus Euro-Sicht ein Währungsrisiko bei den Auszahlungen sowie Steuerzahlungen oder -erstattungen. Operationelle Risiken Das operationelle Risiko umfasst die Gefahr von Verlusten, die infolge der Unangemessenheit oder des Versagens von internen Verfahren bzw. Prozessen, Menschen und Systemen oder in der Folge von externen Ereignissen entstehen können. Das Risikomanagement des Investmentvermögens ist methodisch und prozessual in das in der KVG implementierte Risikomanagementsystem zum Management und Controlling operationeller Risiken eingebunden. In Rahmen des KVG-Risikomanagements werden regelmäßig die operationellen Risiken der für das Investmentvermögen relevanten Prozesse identifiziert, bewertet und überwacht. Instrumente hierfür sind u. a. regelmäßige Abfragen bei den Risk Ownern, Szenarioanalysen sowie eine in der KVG zentral geführte Schadenfalldatenbank. Im Berichtszeitraum entstanden keine Schäden aus operationellen Risiken. Platzierungsrisiko Es besteht das Risiko, dass sich durch eine nicht ausreichende Zahl von Platzierungen im Rahmen der Kapitaleinwerbung die geplante Geschäftstätigkeit der Gesellschaft in der prospektierten Form nicht erreichen lässt. Über eine dann anstehende Entscheidung der Gesellschafterversammlung über eine Neuausrichtung oder Beendigung der Gesellschaft wird dann ein gesonderter Beschluss gefällt werden müssen. Insofern besteht das Risiko einer Rückabwicklung der Gesellschaft. Die Geschäftsführung geht davon aus, dass sich für das Angebot dieses AIF eine ausreichende Zahl von Gesellschaftern finden wird. 4. Veränderungen im Portfolio, Portfoliobestand und -struktur Die DNL Prime Invest I. GmbH & Co. geschlossene Investment KG hat im Berichtsjahr eine Kapitalerhöhung von USD 98.000 an der Portfoliogesellschaft DNL-Glenfield, LP, eine US-amerikanische Limited Partnership, getätigt; damit beläuft sich die Beteiligung auf USD 99.000 . Eine Erhöhung auf bis zu USD 100.000.000 ist möglich.
5. Vergütungsbericht Die HTB Hanseatische Fondshaus GmbH hat als KVG entsprechend § 37 KAGB für ihre Mitarbeiter und Geschäftsleiter ein Vergütungssystem in einer Vergütungsrichtlinie festgelegt, die mit einem soliden und wirksamen Risikomanagement vereinbar ist. Sie stellt sicher, dass das Vergütungssystem mit den Risikoprofilen, Vertragsbedingungen oder Satzungen der von ihr verwalteten AIF im Einklang steht und dadurch nicht ermutigt, Risiken einzugehen, die damit unvereinbar sind. Die KVG unterscheidet hinsichtlich der Mitarbeitergruppen die Geschäftsleiter (Portfolio- und Risikomanagement), Mitarbeiter mit wesentlichem Einfluss auf das Risikoprofil (Portfoliomanagement) und Mitarbeiter mit Kontrollfunktionen (Risikomanagement). Geschäftsleiter werden grundsätzlich wie Mitarbeiter mit wesentlichem Einfluss auf das Risikoprofil behandelt. Bei der HTB Hanseatische Fondshaus GmbH fielen im Geschäftsjahr 2020 Gesamtvergütungen in Höhe von 953 TEUR für ihre 16 Mitarbeiter (einschließlich geringfügig Beschäftigte) und 3 Geschäftsleiter an, davon betreffen 9 TEUR variable Vergütungen. Von der Gesamtvergütung entfällt ein Teilbetrag von 332 TEUR auf Personen mit wesentlichem Einfluss auf das Risikoprofil der Fondsgesellschaft. Die Vergütung der Mitarbeiter der KVG bezieht sich auf die gesamte Geschäftstätigkeit aus der kollektiven Vermögensverwaltung. Eine Zurechnung der Vergütung zu einzelnen verwalteten AIF erfolgt daher nicht. 6. Weitere Anlegerinformationen
Der Wert des Gesellschaftsvermögens (Nettoinventarwert) umfasst alle Vermögensgegenstände abzüglich Verbindlichkeiten. Bei der Gesellschaft ergibt sich der Wert je Anteil aus dem Wert des Gesellschaftsvermögens dividiert durch die Anzahl der ausgegebenen Anteile. Grundsätzlich ist die bisherige Wertentwicklung kein Indikator für die zukünftige Wertentwicklung. Die Gesamtkostenquote drückt sämtliche im Jahresverlauf getragenen Kosten und Zahlungen (ohne Transaktionskosten) im Verhältnis zum durchschnittlichen Nettoinventarwert aus. Einbezogen werden die Aufwendungen der Gesellschaft sowie der Portfoliogesellschaft. Rund 75 % der Gesamtkostenquote entfallen im Geschäftsjahr 2020 auf die Initialkosten (Eigenkapitaleinwerbung und Konzeption). Eine Darstellung aller Kosten, Vergütungen und Aufwendungen der Gesellschaft und der Portfolio- und Objektgesellschaften sowie der sonstigen vom Anleger zu entrichtenden Kosten finden sich in den §§ 7 und 8 der Anlagebedingungen. Die KVG erhält keine Rückvergütungen der aus dem Investmentvermögen an die Verwahrstelle oder Dritte geleisteten Vergütungen und Aufwandsentschädigungen. Bremen, den 29.01.2021 DNL Prime Invest I. Beteiligungs GmbH, Düsseldorf Jochen Gedwien Andreas Gollan Dr. Peter Lesniczak Erklärung der gesetzlichen VertreterWir versichern nach bestem Wissen, dass der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020 gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsvorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und im Lagebericht für das Geschäftsjahr 2020 der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird Bremen, 29.01.2021 DNL Prime Invest I. Beteiligungs GmbH Jochen Gedwien Andreas Gollan Dr. Peter Lesniczak VERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die DNL Prime Invest I. GmbH & Co. geschlossene Investment KG, Düsseldorf Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der DNL Prime Invest I. GmbH & Co. geschlossene Investment KG, Düsseldorf, bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2020, der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 sowie dem Anhang einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der DNL Prime Invest I. GmbH & Co. geschlossene Investment KG, Düsseldorf, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse · entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für bestimmte Personengesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften unter Berücksichtigung der Vorschriften des deutschen Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) und den einschlägigen europäischen Verordnungen und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2020 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 und · vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und den einschlägigen europäischen Verordnungen. Gemäß § 159 Satz 1 i. V. m. § 136 KAGB i. V. m. § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 159 Satz 1 i. V. m. § 136 KAGB i. V. m. § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Vermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Sonstige Informationen Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die zum Datum des Bestätigungsvermerks erlangten sonstigen Informationen umfassen · die nach § 135 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 KAGB, § 264 Abs. 2 Satz 3 und § 289 Abs. 1 Nr. 5 HGB von den gesetzlichen Vertretern nach bestem Wissen abgegebene Versicherung, dass der Jahresabschluss und der Lagebericht ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vermittelt, sowie · die zusätzlichen Angaben der gesetzlichen Vertreter nach § 300 KAGB, · aber nicht den Jahresabschluss, die inhaltlich geprüften Lageberichtsangaben und unseren dazugehörigen Bestätigungsvermerk. Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die oben genannten sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen: · wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, zu den inhaltlich geprüften Lageberichtsangaben oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder · anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für bestimmte Personengesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften unter Berücksichtigung der Vorschriften des deutschen KAGB und den einschlägigen europäischen Verordnungen in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit diesen Vorschriften als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften und den einschlägigen europäischen Verordnungen entspricht. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften und einschlägigen europäischen Verordnungen zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses unddes Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften und den einschlägigen europäischen Verordnungen entspricht sowie einen Vermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 159 Satz 1 i. V. m. § 136 KAGB i. V. m. § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus · identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. · gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieses Systems der Gesellschaft abzugeben. · beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. · ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Vermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Vermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. · beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen gesetzlichen Vorschriften und der einschlägigen europäischen Verordnungen ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. · beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen u.a. den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DER ORDNUNGSGEMÄSSEN ZUWEISUNG VON GEWINNEN, VERLUSTEN, EINLAGEN UND ENTNAHMEN ZU DEN EINZELNEN KAPITALKONTEN Prüfungsurteil Wir haben auch die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten der DNL Prime Invest I. GmbH & Co. geschlossene Investment KG, Düsseldorf, zum 31. Dezember 2020 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse erfolgte die Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten in allen wesentlichen Belangen ordnungsgemäß. Grundlage für das Prüfungsurteil Wir haben unsere Prüfung der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten in Übereinstimmung mit § 159 i. V. m. § 136 Abs. 2 KAGB unter Beachtung des International Standard on Assurance Engagements (ISAE) 3000 (Revised) „Assurance Engagements Other than Audits or Reviews of Historical Financial Information“ (Stand Dezember 2013) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten“ unseres Vermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die in allen wesentlichen Belangen ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit diesen Vorschriften als notwendig bestimmt haben, um die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten zu ermöglichen. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten ordnungsmäßig ist, sowie einen Vermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zu der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 159 i. V. m. § 136 Abs. 2 KAGB unter Beachtung des International Standard on Assurance Engagements (ISAE) 3000 (Revised) „Assurance Engagements Other than Audits or Reviews of Historical Financial Information“ (Stand Dezember 2013) durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Zuweisung stets aufdeckt. Falsche Zuweisungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus · identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Zuweisungen von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Zuweisungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Zuweisungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. · beurteilen wir die Ordnungsmäßigkeit der Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten unter Berücksichtigung der Erkenntnisse aus der Prüfung des relevanten internen Kontrollsystems und von aussagebezogenen Prüfungshandlungen überwiegend auf Basis von Auswahlverfahren. Hamburg, den 30. April 2021 Baker Tilly GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft (Hamburg) Dr. Christian Reibis, Wirtschaftsprüfer Christian Rüdiger, Wirtschaftsprüfer |
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