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Miese Bilanz: Erste M1VV Festzins GmbH & Co. KG

geralt (CC0), Pixabay
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Wer sich als Anleger an diesem Investment beteiligt hat, der bekommt bei der Einsicht in diese Bilanz sicherlich ein Stirnrunzeln. Der nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil von Kommanditisten ist innerhalb nur eines Jahres auf das Doppelte angestiegen.

 

Erste M1VV Festzins GmbH & Co. KG

Leipzig

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018

Lagebericht

Erste M1VV Festzins GmbH & Co. KG
Lagebericht für das Geschäftsjahr
vom 01. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018


I. Grundlagen des Unternehmens
1. Geschäftsmodell des Unternehmens
Die Erste M1VV Festzins GmbH & Co. KG wurde am 20.01.2017 in Leipzig auf unbestimmte Zeit errichtet und am 06.03.2017 ins Handelsregister beim Amtsgericht Leipzig eingetragen (HRA 17841). Komplementärin ist die M1VV Supports GmbH, Stallbaumstr. 11, 04155 Leipzig mit einem voll eingezahlten Stammkapital in Höhe von 25.000 EUR. Geschäftsführerin der Komplementärin ist Frau Jana Engewald. Alleiniger Gesellschafter der Komplementärin ist Herr André Rissel. Einziger Kommanditist ist die M1 Management und Beteiligungs GmbH, mit einer Einlage von 500 EUR. Einziger Gesellschafter und Geschäftsführer der Kommanditistin ist Herr André Rissel. Unser einziger Standort ist Leipzig. Wir sind ein nicht produzierendes Unternehmen, dessen Gesellschaftszweck die Gründung, Verwaltung und Beteiligung an anderen Gesellschaften und Drittunternehmen des Handels, der Industrie; Übernahme von Beratungs- und Vertretungs- und Organisationsaufgaben im eigenen Interesse; sowie die Verwaltung eigener Vermögenswerten aller Art ist. Wir tätigen keine Geschäfte, die der Erlaubnis gemäß § 32 KWG bedürfen. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die geeignet erscheinen, den Gegenstand des Unternehmens zu dienen. Sie kann zu diesem Zweck Niederlassungen errichten, andere Unternehmen im In- und Ausland gründen, erwerben, sich an ihnen beteiligen sowie solche Unternehmen einheitlich leiten oder sich auf die Verwaltung der Beteiligung beschränken. Sie kann ihren Betrieb ganz oder teilweise in verbundenen Unternehmen ausgliedern. Zur Erreichung des Gesellschaftszweckes haben wir Vermögensanlagen in Form von Nachrangdarlehen emittiert. Der erste Prospektentwurf für die Vermögensanlagen wurde am 08. Februar 2017 zur Billigung bei der Aufsichtsbehörde eingereicht und von dieser – nach mehreren Anhörungen – am 29.06.2017 gebilligt. Die Bekanntmachung erfolgte am 02. Juli 2017. Mit dem Vertrieb der Vermögensanlagen wurde am 03.07.2017 begonnen. Das öffentliche Angebot der Vermögensanlagen endete am 30.06.2018. Seit dem 30.06.2018 wurden keine Nachrangdarlehen mehr angenommen.

II. Wirtschaftsbericht
1. Wirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen
Die weltweiten Bedingungen für Kapitalgeber sind lukrativ. Die wirtschaftliche Entwicklung verläuft in fast allen Ländern positiv. Aufstrebende und wachsende Firmen sind auf der Suche nach Kapital um weiteres Wachstum zu finanzieren und Marktanteile zu behaupten oder zu vergrößern. Trotzdem erhalten sich Banken bei Unternehmensfinanzierungen restriktiv. Daher werden Risikokapitalgeber weltweit gesucht. Auch in Europa sind Regionen vorhanden die unter wirtschaftlicher Rezession und hoher Arbeitslosigkeit leiden. In diesen Regionen werden Kapitalgeber besonders stark gesucht. Natürlich ist es unter diesen Voraussetzungen besonders schwer lukrative und nachhaltige Investmentmöglichkeiten zu finden. Speziell in Deutschland stellt sich die Situation besonders aussichtsreich für Kapitalgeber dar. Das Wirtschaftswachstum ist ungebrochen, Steuereinnahmen steigen und die Arbeitslosenquote ist auf einem niedrigen Niveau. Klassische Geldgeber wie Banken werden durch gesetzliche Regelungen in ihrer Handlungsweise begrenzt und von Aufsichtsbehörden kontrolliert, so dass das klassische Finanzierungsinstrument der Bankenfinanzierung hohen zeitlichen und verwaltungstechnischen Aufwand mit sich bringt. Daher wird hier verstärkt nach flexibleren Risikokapitalgebern gesucht. Die Aussichten hier lukrative und nachhaltige Investmentmöglichkeiten zu finden sind hervorragend. Die Emission von Vermögensanlagen ist in Deutschland in den letzten Jahren schwieriger geworden. Die Umsetzung der neuen gesetzlichen Richtlinien und Verordnungen durch die Emittenten von Vermögensanlagen hat den Markt geprägt. Viele Anbieter von Vermögensanlagen haben sich aus dem Markt zurückgezogen. Wenige neue Anbieter sind auf den Markt gekommen und bieten Nachrangdarlehen interessierten Kapitalanlegern an. Im Vergleich zu den Vorjahren ist es daher zu einer Verringerung der Angebote auf dem freien Kapitalmarkt, speziell der Nachrangdarlehen, gekommen. Dies hat seine Ursache darin, dass die erforderlichen Billigungs- und Erstellungsprozesse sehr preisintensiv und sehr zeitaufwendig sind. In dieser Situation liegen aber auch Chancen für unsere Gesellschaft, da die Zahl der Mitbewerber sinkt, die Investitionsmöglichkeiten aber eher einen positiven Aufwärtstrend verzeichnen.

2. Geschäftsverlauf
Für unser Unternehmen verlief das Geschäftsjahr 2018 nicht planmäßig. Wir haben am 29.06.2017 die Billigung unseres Verkaufsprospektes mit insgesamt 4 Vermögensanlagen erhalten. Ab Juli haben wir über freie Kapitalanlagevermittler unsere Nachrangdarlehen interessierten Anlegern angeboten. Bis zum 31.12.2018 haben wir Nachrangdarlehen in Höhe von insgesamt 1.937.180 EUR angenommen. Die Nachrangdarlehen der Variante A) haben einen Zeichnungsstand von 341.500 EUR Auf diese Verträge wurden 341.500 EUR eingezahlt. Die Nachrangdarlehen der Variante B) haben einen Zeichnungsstand von 901.500 EUR. Auf diese Verträge wurden 901.500 EUR eingezahlt. Die Nachrangdarlehen der Variante C) haben einen Zeichnungsstand von 453.330 EUR. Auf diese Verträge wurden  bis zum Berichtstag 65.365 EUR eingezahlt. Nachrangdarlehen der Variante D) haben einen Zeichnungsstand von 240.850 EUR. Auf diese Verträge wurden  bis zum Berichtstag 51.060 EUR eingezahlt.  Insgesamt wurden auf gewährte Nachrangdarlehen 1.369.660,00 EUR eingezahlt. Geplant war, dass bis zum 31.12.2018 zehn Mio. EUR Nachrangkapital durch Anleger gezeichnet werden. Hinter diesen Planungen liegen wir zurück. Gründe hierfür sind der lange Billigungszeitraum sowie die allgemeine Vorsicht und das Misstrauen der Kapitalanlagevermittler und der potentiellen Kunden. Auch die verschärften gesetzlichen Regelungen für die Erlaubnis zum Vertrieb unserer Vermögensanlagen nach § 34 f GewO erschweren den Vertrieb unserer Vermögensanlage. So haben viele Finanzanlagevermittler die neu eingeführte Genehmigung nach § 34 f Abs. 1, Nr. 3 GewO nicht, oder nicht beantragt. Die Neubeantragung gestaltet sich schwierig, da sie mit erheblichen Kosten- und Zeitaufwand für den betreffenden Vermittler verbunden ist. Inhaber der erforderlichen Genehmigung müssen eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung abschließen, die hohe Prämien nach sich zieht. Aus diesem Grund ist die Zahl der Vermittler Vermögensanlagen wie unsere vermitteln dürfen bundesweit stark zurückgegangen. Auch viele der Vermittler, mit der unsere Kommanditistin zusammenarbeitet, haben die erforderliche Genehmigung zum Vertrieb unserer Vermögensanlagen nicht mehr.  So konnten unsere Vermögensanlagen nicht der geplanten Anzahl von Vermittlern zum Vertrieb angeboten werden. Neben den extrem hohen, und aus unserer Sicht unverhältnismäßigen Aufwand, für uns als Anbieter von Vermögensanlagen ist auch der Aufwand für Vermittler unserer Vermögensanlagen sehr angestiegen. Der Vertrieb gestaltete sich daher schwieriger als gedacht. Daher konnten wir unsere Ziele bei der Einwerbung von Nachrangdarlehen nicht erreichen. Wir die Anreize für den Vertrieb auch dadurch erhöht, dass wir unseren Vermittlern das Kostenrisiko für juristische Beratung, die Vermittlungstätigkeit unserer Vermögensanlageangebote betreffend, abgenommen haben. Die Konditionen für unsere Nachrangdarlehensgeber sind im Marktvergleich sehr gut. Die alternativen Angebote im Bereich der Nachrangdarlehen sind nicht sehr zahlreich, so dass die Kapitalanlagevermittler wenig Alternativen zu unseren Angeboten haben. Alle diese Tatsachen und Bemühungen haben leider nicht zur Erreichung des prognostizierten Nachrangdarlehenskapitals geführt. Wir haben nur 18 % der prognostizierten Nachrangdarlehenssumme eingeworben. Aufgrund der gesetzlichen Regelungen durfte die Platzierungszeit nicht verlängert werden. Das Verkaufsprospekt hat grundsätzlich nur eine Geltungsdauer von 12 Monaten. Ein Fortführungsprospekt hätte nach unserer Einschätzung einen höheren Aufwand nach sich gezogen als das Billigungsverfahren für die 2017 / 2018 angebotenen Vermögensanlagen, da wir die aufgestellten Prognosen verfehlt haben und neue Prognosen unter Beachtung der bisher erreichten Platzierungszahlen sowie einer detaillierten Erklärung für die Abweichungen von den Prognosen in ein neues Verkaufsprospekt hätten einarbeiten müssen. Derartige rückwärtige Analysen mit gleichzeitiger Zukunftsprognose unter Beachtung der Vergangenheitszahlen können aus unserer Sicht nicht nachvollziehbar und begründet erstellt werden. Wir haben uns daher entschlossen kein Fortführungsprospekt zu erstellen und auch keine neuen Vermögensanlagen öffentlich anzubieten. Auch ein neues Verkaufsprospekt mit neuen (anderen) Vermögensanlagen hätte bei den geforderten Prognosen auf die vorangegangene Emission abstellen müssen und darauf aufbauende Prognosen enthalten müssen. Nur mit einer prospektfreien Verlängerung der Platzierungszeit hätte der nahtlose Vertrieb der Vermögensanlagen über den 29.06.2018 hinaus dargestellt werden können.
Nach Schließung der Emission hat die Gesellschaft ihre Investitionstätigkeit weiter fortgesetzt und die bereits getätigten Investitionen weiter betreut. Diese Tätigkeiten sind wenig kostenintensiv und können mit den prognostizierten Kosten durchgeführt werden. Da die Kosten an die tatsächlich eingezahlten Gelder prozentual gebunden sind, können im Verhältnis zum akquirierten Nachrangdarlehenskapital keine höheren Kosten verursacht werden. Die tatsächlich anfallenden Kosten berechnen sich auf die eingehenden  Nachrangdarlehensgelder. Geringere Nachrangdarlehensgelder als prognostiziert haben daher auch geringere Kosten als prognostiziert zur Folge. Die prozentual zum akquirierten Nachrangdarlehenskapital anfallenden Kosten versetzen die Gesellschaft unabhängig vom akquirierten Nachrangdarlehenskapital in die Lage, die anfallenden Kosten zu tragen. Weniger eingeworbenes Nachrangdarlehenskapital beutet auch weniger Aufwand und damit weniger Kosten auf Seiten der Gesellschaft. Einzig die Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungskosten können sich im Verhältnis zum akquirierten Nachrangdarlehenskapital erhöht darstellen, da diese nicht unmittelbar an diese Summen gebunden sind. In dieser Position fallen die prognostizierten Ausgaben im Verhältnis zum akquirierten Nachrangdarlehnskapital höher aus als prognostiziert. Auch absolut werden die Kosten für den geprüften Jahresabschluss höher als kalkuliert. Die Abschluss- und Prüfungskosten stellen aber keine Kostenposition dar, die den Fortbestand der Gesellschaft gefährden könnten. Zu beachten ist auch, dass die Wirtschaftsprüfung und die damit einhergehenden  erheblichen Kosten gesetzlich vorgeschrieben sind, so dass an dieser Position kein Einsparungspotential gegeben ist.

3. Lage
Die Lage des Unternehmens ist nicht zufriedenstellend aber stabil. Da die Kosten (außer die Abschluss- und Prüfungskosten) prozentual an das eingezahlte Nachrangdarlehenskapital gekoppelt sind, liegen wir trotz der geringeren Zeichnung unserer Vermögensanlagen innerhalb des Kostenplans. Unsere Investitionen sind Beteiligungen an der GPV Gesellschaft für Planung und Vermessung GmbH, Wiesenring 11, 04159 Leipzig und an der FSO Free Select Opportunities GmbH & Co. KG, Kutscherweg 2 D, 04158 Leipzig. Die FSO Free Select Opportunities GmbH & Co. KG hat auf die gewährten Gesellschafterdarlehen die vertraglich vereinbarten Zinsen gezahlt. Zur Beteiligung an der GPV Gesellschaft für Planung und Vermessung, Wiesenring 11, 04159 Leipzig, (GPV) muss leider gesagt werden, dass die Zinszahlungen auf die gewährten Gesellschafterdarlehen in der ersten Jahreshälfte verspätet geleistet wurden und in der zweiten Jahreshälfte gänzlich ausblieben. Nach mehrfachen Mahnungen wurden alle Gesellschafterdarlehen, die der GPV, gewährt wurden fristlos gekündigt und fällig gestellt. Mahnbescheide wurden beantragt. Gegen die Mahnbescheide hat die GPV Widerspruch eingelegt, so dass im Januar 2019 Klage vor dem Landgericht Leipzig erhoben wurde. Das Landgericht Leipzig hat zugunsten der Erste M1VV Festzins GmbH & Co. KG durch Versäumnisurteil entschieden, dass die gewährten Darlehen durch die GPV zurückzuzahlen sind. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der GPV wurde mit Beschluss des Amtsgerichts Nürnberg vom 01.05.2019 eröffnet. Rückzahlungen aus dem Urteil des Landgerichts Leipzig haben aufgrund der Insolvenzeröffnung noch nicht stattgefunden.
Aus den Zuflüssen der FSO Free Select Opportunities GmbH & Co. KG konnten die Zinsen an die Nachrangdarlehensgeber bestritten werden.

a) Ertragslage
In den Jahren 2017 und 2018 wurden Erträge erwirtschaftet. Diese Erträge setzen sich zusammen aus den von den Anlegern gezahlten Bearbeitungsgebühren in Höhe von 3 % der gezeichneten Nachrangdarlehenssumme und den jährlichen Kontoführungsgebühren in Höhe von 24 EUR der Nachrangdarlehensvarianten A) und B), den Kontoführungsgebühren in Höhe von 48 EUR der Nachrangdarlehensvarianten C) und D) sowie den uns zugeflossenen Zinsen aus Investitionen. Kosten sind durch die Beauftragung der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer verursacht worden. Diese Kosten konnten aus den liquiden Mitteln der Gesellschaft bezahlt werden. In der Emissionsphase sind weitere prognostizierte Kosten entstanden aber auch die prognostizierten Einnahmen generiert worden.
Die eingenommenen Gebühren (Bearbeitungs- und Kontoführungsgebühren) betrugen im Berichtszeitraum insgesamt 26.054,71 EUR. Auf die angenommenen Nachrangdarlehen wurden von den Nachrangdarlehensgebern im Berichtszeitraum insgesamt 780.565,00 EUR eingezahlt. Auf gewährte Gesellschafterdarlehen wurden im Berichtszeitraum Zinsen in Höhe von 62.213,24 EUR gezahlt (6.000,00 EUR durch die GPV GmbH und 56.213,24 EUR durch die FSO GmbH & Co. KG).
Betriebliche Aufwendungen bestanden im Berichtszeitraum aus den flexiblen Vergütungen für Provisionsansprüche in Höhe von 127.219,14 EUR und den Vergütungen von Marketingkosten (15.847,53 EUR) sowie den Zinsen an die 79 Nachrangdarlehensgeber betrugen im Berichtszeitraum 54.617,37 EUR., insgesamt 197.684,04 EUR. Feste Vergütungen wurden für das Testat des Jahresabschlusses (7.000,00 EUR) und den steuerlichen Jahresabschluss (2.500,00 EUR) insgesamt 9.500,00 EUR aufwandswirksam erfasst. Provisionen wurden an insgesamt 17 Vermittler ausgezahlt.
Nach den zugrundeliegenden Prognosen des Verkaufsprospektes vom 27.06.2017 hätten bis zum Berichtsstichtag die eingenommenen Bearbeitungsgebühren 300.000 EUR, die Kontoführungsgebühren insgesamt 74.227 EUR und die eingenommenen Zinsen insgesamt 547.209 EUR betragen müssen. Es waren betriebliche Einnahmen in Höhe von 921.436 EUR prognostiziert. Zusätzlich waren Einzahlungen der Nachrangdarlehensgeber in Höhe von 6.308.700 EUR prognostiziert. Die betrieblichen Aufwendungen waren im Verkaufsprospekt vom 27.06.2017  für das Jahr 2017 und 2018 für die Abschluss- und Bestandspflegeprovision und Marketingkosten mit insgesamt 1.262.787 EUR und den Zinsen an die Nachrangdarlehensgeber mit insgesamt 402.927 EUR prognostiziert.
Im Vergleich der prognostizierten und der Ist – Zahlen ist festzustellen, dass sich die Kostenquote, trotz einer geringen Abweichung, im Bereich der prognostizierten Kosten befindet. Die Abweichung nach unten hat ihre Ursache hauptsächlich in den prozentual leicht niedrigeren Nachrangdarlehenssummen der Varianten C und D als prognostiziert. Auf diese Varianten sind prozentual zum eingezahlten Nachrangdarlehenskapital die höchsten Abschluss- und Bestandspflegeprovisionen zu zahlen. Da hier die Nachrangdarlehenssummen prozentual hinter den Prognosen zurückbleiben, sind weniger Provisionen als prognostiziert zu zahlen gewesen. Festzustellen bleibt, dass die Kosten der Gesellschaft unterhalb der Prognoseberechnung geblieben sind. Trotz der hinter den Erwartungen gebliebenen Nachrangdarlehenssummen kann positiv festgehalten werden, dass die Kosten geringer als prognostizierten gehalten werden konnten. Dies zeigt, dass die Gesellschaft in der Lage war mit geringeren als prognostizierten Nachrangdarlehenssummen und geringerer Kostenquote zu arbeiten. Für das Jahr 2019 wird auch erwartet, dass die Gesellschaft mit den prozentual zu den einzuwerbenden Nachrangdarlehensgeldern berechneten Kosten ihre finanziellen Verpflichtungen vollumfänglich erfüllen kann. Niedrigere Nachrangdarlehnssummen ziehen im prozentualen Verhältnis wenigstens prozentual gleich niedrigere Kosten nach sich. Da es außer den Abschluss- und Prüfungskosten keine Kosten gibt die nicht prozentual an das Einwerbungsergebnis von Nachrangdarlehenskapital gebunden sind kann auch zukünftig eine Erhöhung der Kosten ausgeschlossen werden.
Im zweiten Geschäftsjahr beträgt die Bilanzsumme 1.423.728,72 EUR.
Der Jahresfehlbetrag beträgt 124.316,67 EUR.
Steuern vom Einkommen und Ertrag wurden nicht gezahlt und werden auch nicht erwartet.

b) Finanzlage
Unsere Finanzlage weicht von der ursprünglich prospektierten Prognose ab. Von dem eingezahlten  Nachrangdarlehenskapital und erhaltenen Zinsen wurden die laufenden Kosten der Gesellschaft getragen. Es wurde planmäßig in Zielgesellschaften investiert und die angefallenen Kosten liegen im Rahmen der  Prognose, die die Kosten auf einen prozentualen Anteil des angenommenen Nachrangdarlehenskapitals beschränkt.

c) Vermögenslage
Anlagevermögen und Umlaufvermögen in Höhe von 1.235.274,13 Euro standen am Abschlussstichtag Rückstellungen und Verbindlichkeiten in Höhe von 1.412.692,62 Euro gegenüber. Der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag der Gesellschaft betrug zum 31.12.2018 188.454,59 Euro. Die Gesellschaft ist bilanziell überschuldet. Dennoch liegt keine insolvenzrechtlich relevante Überschuldung vor, da aufgrund der wirtschaftlichen und rechtlichen Verhältnisse die Fortführung der Zweite M1VV Festzins GmbH & Co. KG für den Prognosezeitraum überwiegend wahrscheinlich ist. Diese Annahmen beruhen auf den Erwartungen, dass sich die Ertrags- und Finanzlage entsprechend den Prognoserechnungen entwickeln wird. 1.369.660,00 Euro der Verbindlichkeiten sind nachrangige Verbindlichkeiten. Diese Verbindlichkeiten sind mit einem qualifizierten Nachrang (Rangrücktritt) versehen.

4. Finanzielle Leistungsindikatoren
Das Jahr 2018 war das erste volle Geschäftsjahr der Gesellschaft. Die erste Jahreshälfte war geprägt von der Bekanntmachung unserer Vermögensanlageangebote und der Annahme der Nachrangdarlehensangebote sowie der Investition der uns anvertrauten Gelder. Das Verhältnis der Kosten zu den Investitionen bewegt sich im prospektierten Rahmen. Obwohl wir unsere Planzahlen nicht erreicht haben, konnten wir die prognostizierten Verhältnisse zwischen angenommenen Nachrangdarlehensgeldern und Kosten sogar leicht verbessern und haben geringere Kosten verursacht. Die Zielgesellschaften, in die Investiert wurde, haben Ihre Zahlungsverpflichtungen teilweise eingehalten. Nach Ablauf der Platzierungsphase Ende Juni 2018 sanken die Kosten erheblich, da keine Aufwendungen für Abschlussprovisionen und Marketing mehr angefallen sind. Die Gesellschaft war 2018 in der Lage ihre vertraglichen und finanziellen Verpflichtungen zu erfüllen. Bis zum Berichtsstichtag hat die Gesellschaft auch alle vertraglichen und finanziellen Verpflichtungen erfüllt.

III. Forschung und Entwicklung
Wir haben keine Tätigkeiten auf dem Gebiet Forschung und Entwicklung entfaltet.

IV. Nachtragsbericht
Vorgänge von besonderer Bedeutung nach Ende des Geschäftsjahres sind die Insolvenz der GPV Gesellschaft für Planung und Vermessung sowie der Verkauf von zwei Darlehensforderungen gegen die GPV. Durch die Insolvenz der GPV werden die Zinsen und Rückzahlungen der GPV ausbleiben. Der Verkauf von zwei Darlehensrückzahlungsansprüchen gegen die GPV Anfang 2019 ist unter diesem Gesichtspunkt als positiv anzusehen, auch wenn durch den Verkauf ein Verlust von 1.750 EUR realisiert wurde.

V. Prognosebericht
Im Jahr 2019 werden keine weiteren Emittenten von Vermögensanlagen erwartet. Die Hürden um Vermögensanlagen sind so hoch, dass sich Emittenten eher vom Markt zurückziehen werden. Die Annahme von Nachrangdarlehen ist 2017 und 2018 hinter den Erwartungen zurück geblieben. Gründe hierfür sind der lange Billigungszeitraum sowie die allgemeine Vorsicht und das Misstrauen der Kapitalanlagevermittler und der potentiellen Kunden. Hinzu kam auch die Insolvenz verschiedener Emittenten on Vermögensanlagen. Leider hat auch ein bundesweit agierendes Unternehmen, welches bereits viele Jahre Vermögensanlagen angeboten hat Insolvenz angemeldet. Diese Umstände haben die Unsicherheit bei potentiellen Nachrangdarlehensgebern und Vermittlern noch verschärft. Gerade Finanzvermittler, die die betreffenden Vermögensanlagen in der Vergangenheit platziert haben müssen sich auf Klagen der Anleger vorbereiten, oder sind bereits in gerichtliche Haftungsprozesse involviert. Weiterhin müssen diese Vermittler verstärkt Betreuungsarbeit bei den betroffenen Anlegern leisten, so das Kapazitäten für den Vertrieb neuer Produkte gebunden sind. Auch die verschärften gesetzlichen Regelungen für die Erlaubnis zum Vertrieb unserer Vermögensanlagen nach § 34 f GewO erschweren den Vertrieb unserer Vermögensanlage. Das eingegangene Nachrangdarlehenskapital wurde, unter Abzug der im Verkaufsprospekt vom 27.06.2017 prognostizierten prozentualen Kosten, planmäßig investiert. Rückflüsse aus diesen Investitionen sind bereits erfolgt. Eine unserer Beteiligungen, die „Gesellschaft für Planung und Vermessung“ (GPV) hat 25.03.2019 Insolvenz angemeldet. Klage auf Rückzahlung der Gelder inklusive Zinsen wurde beim Landgericht Leipzig eingereicht. Aufgrund des Insolvenzantrages wurde das Verfahren unterbrochen.  Die am 01.01.2019 fälligen Darlehen an die GPV konnten mit geringem Abschlag auf die Darlehenssumme veräußert werden. Damit wurde das Ausfallrisiko dieser beiden Darlehen ausgelagert und die Liquiditätssituation der Gesellschaft gesichert. Auch wenn unser Nachrangdarlehenskapital hinter den Prognosen im Verkaufsprospekt vom 27.06.2017 zurückbleibt, können wir Investitionen auch im kleineren Rahmen als ursprünglich geplant tätigen, ohne höhere Kosten zu verursachen. Die prognostizierten Rückflüsse auf das investierte Kapital werden, auch bei kleineren Investitionssummen, voraussichtlich ausreichen die anfallen Kosten zu decken. Der Gesellschaftszweck kann daher auch mit geringeren akquirierten Nachrangdarlehenskapital, durch die prozentual gebundenen Kosten, erfüllt werden.

VI. Vergütungen
Nachfolgende Übersicht zeigt die Vergütungen und die Gesamtsumme der im abgelaufenen Geschäftsjahr 2018 gezahlten Vergütungen, aufgeteilt in feste und variable gezahlte Vergütungen und die Zahl der Begünstigten. Gewinnbeteiligungen werden nicht gezahlt.

Bezeichnung feste Vergütung variable Vergütung Begünstigte
Geschäftsführervergütung 0 0 0
Provisionen und ähnliche Vergütungen (Grundlage Prospekt) 0 143.066,67 € 17
Rechts-, Beratungs- und Prüfungskosten  9.500,00 € 0 2
Zinsvergütungen 54.617,37 € 0 79

Es wurden keine besonderen Gewinnbeteiligungen oder Zulagen bezahlt.

VII. Chancen- und Risikobericht
1. Risikobericht
Branchenspezifische Risiken
Die Umsetzung der neuen gesetzlichen Regelungen beinhaltet Risiken und Ungewissheiten, die wir zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht vollständig spezifizieren können.  Da alle Anbieter mit der gleichen Situation konfrontiert sind, ist die Unsicherheit bei allen Marktteilnehmern gleich einzuschätzen.
Trotz neuer und strengerer Vorschriften für die Vermittlung von Vermögensanlagen bestehen gute Kontakte zu Vermittlern, die wir zukünftig ausbauen werden. Wir beurteilen die voraussichtliche Entwicklung des Unternehmens positiv. Vermögensanalageprodukte werden von Vertrieb und Endkunden nachgefragt.
Risiken sehen wir in der Ungewissheit der Umsetzung und Auslegung der neuen gesetzlichen Regelungen und evtl. Verzögerungen bei der Prospekterstellung möglicher Fortführungsprospekte sowie bei der Billigung durch die Aufsichtsbehörde. Auch die Kosten für die Erstellung und Billigung des Vermögensanlageprospektes sind wesentlich höher als erwartet, so dass in dieser Kostenposition ein Risiko für die Gesellschaft liegen könnte, wenn ein Fortführungsprospekt zur Billigung eingereicht werden sollte.
Das Konzept der emittierten Nachrangdarlehen beruht auf den rechtlichen, steuerlichen und aufsichtsrechtlichen Bedingungen zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich diese durch Gesetzesänderungen oder durch Änderung der Auslegung und Anwendung bestehender Gesetze durch Rechtsprechung sowie Finanz- und Aufsichtsbehördenmit entsprechender Nachteiligkeit für die Gesellschaft ändern. Aktuell ist dies nicht gegeben.
Darüber hinaus können sich im organisatorischen Bereich Risiken entwickeln. Im Personalbereich kann dies durch Verlust von Schlüsselpersonen gegeben sein, für die kurzfristig kein Ersatz gefunden wird. Dem wird durch strukturierte Arbeitsabläufe, in die sich auch andere Mitarbeiter einarbeiten können und Vertretungsregelungen entgegengewirkt. Ebenso können sich im EDV Bereich Risiken durch mangelhafte Software sowie nicht ausreichende Schutz- und Sicherungsmechanismen ergeben. Die Gesellschaft greift daher in der Regel auf Standard Software, Backup- und Virenschutzprogramme sowie passwortgeschützte Systemzugänge zurück.
Die Gesellschaft wird zum Abschluss der Platzierungsphase mit einem niedrigeren eingeworbenen Anlagekapital als geplant ihre Emission von Nachrangdarlehen abschließen. Zusätzlich besteht das Risiko, dass Nachrangdarlehensgeber ihren Zahlungsverpflichtungen nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig nachkommen. Dies hat zur Folge, dass für Investitionen in Zielgesellschaften weniger Kapital zur Verfügung steht als im Verkaufsprospekt vom 27.06.2017 prognostiziert. Dies kann dazu führen, dass die Fixkosten, bezogen auf das dann vorhandene Nachrangdarlehenskapital prozentual steigen. Dies wiederum kann zu einer geringeren Investitionsquote und einer eingeschränkten Risikostreuung führen.
Einzige Geschäftsführerin unserer Gesellschaft ist Frau Jana Engewald. Das wirtschaftliche Ergebnis unserer Gesellschaft hängt maßgeblich von der Qualität des Managements ab. Es besteht daher ein Schlüsselpersonenrisiko. Rückzug, Ausscheiden oder Ableben von Schlüsselpersonen können nachteilige Folgen für die Gesellschaft haben. Aufgrund der engen Zusammenarbeit zwischen der Komplementärin und der Kommanditistin ist auch der Geschäftsführer der Kommanditistin, Herr André Rissel über die Geschäftsvorfälle der Gesellschaft informiert und kennt alle Ansprechpartner bei Zielgesellschaften, externen Beratern, Banken etc. Aufgrund der alleinigen Gesellschafterstellung von Herrn André Rissel bei der Komplementärin, stehen ihm auch Auskunfts- und Handlungsrechte zu. Durch diese Maßnahme ist das Schlüsselpersonenrisiko minimiert worden.

Ertragsorientierte Risiken
Es besteht das Risiko, dass die Investitionen in die Zielgesellschaften weniger oder keinen Ertrag erwirtschaften oder gar verloren sind. Unsere bisherigen Beteiligungen lassen solche Risiken teilweise erkennen. So hat die GPV die Zinsen für die gewährten Gesellschafterdarlehen in der zweiten Jahreshälfte 2018 nicht mehr bezahlt. Auch die Rückzahlung aller gewährten Gesellschafterdarlehen, aufgrund sofortiger Kündigung hat nicht stattgefunden. Es besteht auch das Risiko, dass das investierte Kapital von den Zielgesellschaften bei Vertragsablauf oder bei Kündigung nicht, oder nicht vollständig und pünktlich zurückgezahlt wird. Weiterhin besteht das Risiko, dass zukünftig keine Zielgesellschaften gefunden werden, die Rückflüsse an unsere Gesellschaft leisten können, die der Höhe nach ausreichen um die Zins- und Tilgungsverpflichtungen an die Nachrangdarlehensgeber und die anfallenden Kosten der Gesellschaft zu tragen.
Es besteht das Risiko, dass Nachrangdarlehensgelder nicht pünktlich zurückgezahlt werden können, weil Investitionen getroffen werden, die das Kapital der Gesellschaft länger binden als die Laufzeit der Nachrangdarlehensverträge. Die bisher getroffenen Investitionen haben Laufzeiten oder Kündigungsfristen, welche es der Gesellschaft ermöglichen sollten die Rückzahlungstermine der gewährten Nachrangdarlehen einzuhalten. In Bezug auf die Beteiligung an der GPV können die ursprünglichen Planungen nicht weiter verfolgt werden, da die gewährten Gesellschafterdarlehen fristlos gekündigt wurden, die GPV aber die gewährten Gelder noch nicht zurückgezahlt hat.

Finanzwirtschaftliche Risiken
Aufgrund der bisherigen Aktivitäten der Gesellschaft sind Liquiditäts- oder Bonitätsrisiken aufgrund des Insolvenzantrages der GPV Gesellschaft für Planung und Vermessung erkennbar. Die Bonität hängt im Wesentlichen davon ab, dass die Zielgesellschaften ausreichend hohe Renditen erzielen. Können diese nicht wie geplant realisiert werden kann dies zu einer Verschlechterung der Liquiditätslage führen. Die Gefahr, dass liquide Mittel zur Erfüllung von Zahlungsverpflichtungen nicht, nicht in ausreichendem Maße oder nicht rechtzeitig zur Verfügung stehen ist derzeit gegeben. Die Gesellschaft erzielt jedoch seit dem ersten Geschäftsjahr Einnahmen. Diese Einnahmen bestehen aus Bearbeitungs- und Kontoführungsgebühren sowie Zahlungen der Zielgesellschaften.
Ein Ausfallrisiko unserer Investments ist in Bezug auf die Zielgesellschaft „GPV Gesellschaft für Planung und Vermessung“ (GPV) erkennbar. Aufgrund der Täuschung über die tatsächliche wirtschaftliche Situation der hat die Gesellschaft die Gesellschafterdarlehen an die GPV fristlos gekündigt und fällig gestellt. Da es zu keiner Zahlung oder Reaktion durch die GPV gekommen ist, hat die Gesellschaft die GPV auf Zahlung verklagt und ein obsiegendes Urteil erstritten. Aufgrund der Insolvenzeröffnung hat es aber bisher keine Zahlungen der GPV gegeben. Die am 01.01.2019 fälligen Darlehen an die GPV konnten mit geringem Abschlag auf die Darlehenssumme veräußert werden. Damit wurde das Ausfallrisiko dieser beiden Darlehen ausgelagert und die Liquiditätssituation der Gesellschaft gesichert. Weitere drei gekündigte Gesellschafterdarlehen sind jedoch noch nicht zurückgezahlt. Aufgrund der Insolvenz der GPV können diese Forderungen nicht mehr zu vernünftigen Konditionen verkauft werden. Das Ausfallrisiko, diese drei Gesellschafterdarlehen betreffend, ist gegeben.
Länderrisiken oder Währungsrisiken sind nicht gegeben, da unsere Investitionen ausschließlich in Deutschland stattgefunden haben und in EUR erfolgten.
Die Gesellschaft weist zum 31.12.2018 einen nicht durch Vermögenseinlagen gedeckten Fehlbetrag aus, im Wesentlichen durch einmalige Aufwendungen für Marketing- und Provisionskosten bedingt. Eine Überschuldung im Sinne der Insolvenzordnung ist aufgrund der Rangrücktrittsvereinbarungen in den der Gesellschaft gewährten Nachrangdarlehen nicht gegeben. Die Geschäftsführung geht zudem auf Basis der Finanzplanung von einer positiven Fortführungsprognose aus.

2. Chancenbericht
Die Veränderten gesetzlichen Rahmenbedingungen verändern unseren Markt tiefgreifend. Solche Veränderungen bieten regelmäßig große Chancen, die wir ergreifen möchten. Die restriktive Darlehensvergabe von Banken an kleine mittelständische Unternehmen erhöht unsere Chancen attraktive Beteiligungen an solchen Gesellschaften mit hohem Ertragspotential aber kurz- und mittelfristigen Kapitalbedarf einzugehen. Die wirtschaftliche Lage ist sehr gut. Eine Abschwächung der Konjunktur ist aus unserer Sicht nicht zu erwarten. Selbst bei einem Totalausfall der Forderungen gegen die GPV geht die Gesellschaft von einer positiven Prognose aus. Die Forderungen gegen die GPV betragen ca. 12 % der am 31.12.2018 investierten Gesamtsumme. Die Gesellschaft ist zuversichtlich diesen Ausfall über die Laufzeit der Vermögensanlagen ausgleichen zu können.

3. Gesamtaussage
Die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage entspricht im Geschäftsjahr nicht den Prognosen die eingeworbenen Nachrangdarlehen werden ratierlich eingezahlt.
Der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag in Höhe von 188.454,59 Euro beruht im Wesentlichen aus den Gründungs-, Anfangs- und Finanzierungskosten der Gesellschaft. Die Anfangskosten stehen unmittelbar mit dem öffentlichen Angebot der Vermögensanlagen nach dem Vermögensanlagengesetz in Verbindung. Wirtschaftlich stellen sich diese Kosten wie Werbe-, Provisions-, Vertriebs-, Konzeptions- und Prospektkosten genauso wie die Zinsaufwendungen auf die Nachrangdarlehen als planmäßige Finanzierungskosten der Gesellschaft dar.
Die Gesellschaft liegt innerhalb der geplanten Unternehmensführung.
Der Unternehmensplan teilt sich in drei Phasen, die Kapitaleinwerbungsphase, die Investitionsphase und die Ertragsrealisationsphase. Für die drei Phasen wird planmäßig die Liquidität sichergestellt. Eine tatsächliche Überschuldung liegt durch den qualifizierten Nachrang des Nachrangdarlehens nicht vor.
Aufgrund der Tatsache, dass keine tatsächliche Überschuldung und ausreichend Liquidität vorliegt und das die derzeitige und geplante Ertragssituation im Unternehmensplan liegt, sieht der Geschäftsführer die Fähigkeit zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit als positiv und als gegeben an. Die positive Fortführungsprognose ergibt sich aus dem Unternehmensplan der Gesellschaft.

VIII. Risikoberichterstattung über die Verwendung von Finanzinstrumenten
Es kommen keine Finanzinstrumente zum Einsatz.
Verbindlichkeiten werden innerhalb der vereinbarten Zahlungsfristen gezahlt.
Ausfallrisiken bestehen nicht.

IX. Bericht über Zweigniederlassungen
Zweigniederlassungen werden von der Gesellschaft nicht unterhalten.

X. Abschlusserklärung
Risiken, die den Fortbestand des Unternehmens gefährden könnten, sind die nicht durch Vermögenseinlagen gedeckte Fehlbetrag und die Nichtzahlung der fällig gestellten Gelder durch die GPV. Aufgrund der Haftung der Komplementärin, der erzielten Einnahmen und der Rangrücktrittsvereinbarungen mit den Nachrangdarlehensgebern geht das Unternehmen jedoch davon aus, dass es fortbestehen wir. Die geschäftlichen Aktivitäten verstärken sich im Laufe der Zeit, da sich die Einzahlungen auf die Nachrangdarlehen mit monatlichen Sparraten mit fortschreitender Zeit erhöhen und damit auch die Investitionstätigkeiten immer mehr ausgebaut werden können. Die entstandenen und zukünftig entstehenden Kosten können durch die Einnahmen aus den Nachrangdarlehen getragen werden.

XI. Erklärung der Geschäftsführung
Es wird nach bestem Wissen versichert, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Geschäftsverlauf der Zweite M1VV Festzins GmbH & Co. KG vermittelt und im Lagebericht der Geschäftsverlauf und die Lage so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft beschrieben sind.

Bilanz

Aktiva

31.12.2018
EUR
31.12.2017
EUR
A. Anlagevermögen 1.214.540,44 467.314,69
I. Finanzanlagen 1.214.540,44 467.314,69
B. Umlaufvermögen 20.733,69 73.611,54
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 20.733,69 5.963,62
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 0,00 67.647,92
C. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 188.454,59 63.637,92
I. nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil von Kommanditisten 188.454,59 63.637,92
Bilanzsumme, Summe Aktiva 1.423.728,72 604.564,15

Passiva

31.12.2018
EUR
31.12.2017
EUR
A. Eigenkapital 500,00 0,00
I. Kapitalanteile 500,00 0,00
1. Kapitalanteile der Kommanditisten 500,00 0,00
B. Rückstellungen 10.500,00 11.550,00
C. Verbindlichkeiten 1.412.728,72 593.014,15
Bilanzsumme, Summe Passiva 1.423.728,72 604.564,15

Gewinn- und Verlustrechnung

1.1.2018 – 31.12.2018
EUR
1.1.2017 – 31.12.2017
EUR
1. Rohergebnis 26.554,71 49.424,30
2. sonstige betriebliche Aufwendungen 158.467,25 116.181,27
3. Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens 62.213,24 7.019,86
4. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 54.617,37 4.400,81
5. Ergebnis nach Steuern -124.316,67 -64.137,92
6. Jahresfehlbetrag 124.316,67 64.137,92

Anhang

Anhang zum Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018

I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss


Firma:   Erste M1VV Festzins GmbH & Co. KG
Rechtsform:   GmbH & Co. KG
Sitz:    Leipzig
Anschrift:   Stallbaumstr. 11, 04155 Leipzig
HRA:   17841
Eintragung ins
Handelsregister:  06.03.2017
Geschäftsjahr: 01. Januar 2018 bis 31. Dezember 2018
Gegenstand des
Unternehmens: Gründung, Verwaltung und Beteiligung an anderen Gesellschaften und Drittunternehmen des Handels, der Industrie; Übernahme von Beratungs- und Vertretungs- und Organisationsaufgaben im eigenen Interesse; sowie die Verwaltung eigenen Vermögenswerten aller Art ist. Wir tätigen keine Geschäfte, die der Erlaubnis gemäß § 32 KWG bedürfen. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die geeignet erscheinen den Gegenstand des Unternehmens zu dienen. Sie kann zu diesem Zweck Niederlassungen errichten, andere Unternehmen im In- und Ausland gründen, erwerben, sich an ihnen beteiligen sowie  solche Unternehmen einheitlich leiten oder sich auf die Verwaltung der Beteiligung beschränken. Sie kann ihren Betrieb ganz oder teilweise in verbundenen Unternehmen ausgliedern.
Gesellschafter: M1VV Supports GmbH (Komplementär)
M1 Management und Beteiligungs GmbH (Kommanditist)
Geschäftsführung/
Vertretung: M1VV Supports GmbH, vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Jana Engewald .


II. Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des Jahresabschlusses
Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde nach den Vorschriften des Ersten Unterabschnitt des Zweiten Abschnitts des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches unter Beachtung des § 24 Vermögensanlagengesetz, des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) und des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Die Gesellschaft wurde mit Eintragung im Handelsregister vom 06.03.2017 gegründet. Der Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz-und Ertragslage. Die Bilanz wurde gemäß § 266 Abs. 1 und 2 HGB i. V. m. § 268 Abs. 1, die Gewinn- und Verlustrechnung wurde gemäß § 275 Abs. 2 HGB gegliedert. Die Gesellschaft erfüllt die Voraussetzungen für die Einordnung in die Größenklasse der kleinen Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. Von den Aufstellungserleichterungen, unter Beachtung § 24 Abs. 1 Vermögensanlagegesetz (Ausschluss), für kleine Kapitalgesellschaften wurde teilweise Gebrauch gemacht.

III. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen tatsächliche und rechtliche Gegebenheiten nicht entgegen. Die Vermögensgegenstände und Schulden sind zum Abschlussstichtag einzeln bewertet worden.

Einzelne Positionen sind wie folgt bewertet worden:
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind grundsätzlich zu Nennwerten angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken, die zu einem niedrigeren Wert führen würden, lagen nicht vor. Wertberichtigungen wurden daher nicht vorgenommen. Die liquiden Mittel wurden ebenfalls zu Nennwerten angesetzt.

Die Rückstellungen sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt; sie berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Die Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt.

IV. Angaben zu Posten der Bilanz
1. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Die Forderungen sowie die sonstigen Vermögensgegenstände in Höhe von 20.733,69 Euro besitzen eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr.

2. Eigenkapital
Das gezeichnete Kommanditkapital beträgt 500 Euro und ist voll eingezahlt.
Der nicht durch Vermögenseinlagen gedeckte Verlustanteil des Kommanditisten beträgt 188.454,59 Euro.

Das Aktivvermögen bietet keine ausreichenden stillen Reserven, um die Überschuldung zu beseitigen. Aufgrund der Anlagebedingungen der qualifizierten Nachrangdarlehen sind diese mit einem qualifizierten Nachrang versehen. Damit sind diese Verbindlichkeiten bei der Erstellung eines Überschuldungsstatus nicht zu berücksichtigen. Aus diesem Grunde wurde der Jahresabschluss gemäß § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB unter der Prämisse der Fortführung der Unternehmenstätigkeit (Going-Concern) aufgestellt.

3. Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen beinhalten Kosten für die Prüfung und Veröffentlichung des Jahresabschlusses und die Erstellung der Steuererklärungen (2018) in Höhe von 9.500 Euro Rückstellungen für Aufbewahrungspflicht (abgezinst für 10 Jahre) in Höhe von 500,00 Euro sowie für sonstige Verpflichtungen in Höhe von 500,00 Euro.

Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind – unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen – im Jahresabschluss berücksichtigt worden.

4. Verbindlichkeiten
Die Restlaufzeit der Verbindlichkeiten ergeben sich wie folgt:
Sicherungsrechte an den ausgewiesenen Verbindlichkeiten bestehen nicht.

V. Angaben zu Posten der Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
In den verschiedenen betrieblichen Aufwendungen in Höhe von 157.133,22 Euro sind 127.219,14 Euro Provisionen und 15.847,53 Euro Marketingkosten enthalten.

Bei den Zinsaufwendungen werden die das Geschäftsjahr betreffenden Zinsen für die Nachrangdarlehen in Höhe von 54.617,37 Euro ausgewiesen.

VI. Einschätzung zur Fähigkeit der Zweite M1VV Festzins GmbH & Co. KG zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit
Der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag in Höhe von 188.454,59 Euro beruht im Wesentlichen aus den Gründungs-, Anfangs- und Finanzierungskosten der Gesellschaft. Die Anfangskosten stehen unmittelbar mit dem öffentlichen Angebot der Vermögensanlagen nach dem Vermögensanlagengesetz in Verbindung. Wirtschaftlich stellen sich diese Kosten wie Marketing-, Provisions-, und Prospektkosten genauso wie die Zinsaufwendungen auf die Nachrangdarlehen als planmäßige Finanzierungskosten der Gesellschaft dar.

Die Gesellschaft liegt innerhalb der geplanten Unternehmensführung.

Der Unternehmensplan teilt sich in drei Phasen, die Kapitaleinwerbungsphase, die Investitionsphase und die Ertragsrealisationsphase. Für die drei Phasen wird planmäßig die Liquidität sichergestellt. Eine tatsächliche Überschuldung liegt durch den qualifizierten Nachrang des Nachrangdarlehens nicht vor.

Aufgrund der Tatsache, dass keine tatsächliche Überschuldung und ausreichend Liquidität vorliegt und das die derzeitige und geplante Ertragssituation im Unternehmensplan liegt, sieht der Geschäftsführer die Fähigkeit zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit als positiv und als gegeben an. Die positive Fortführungsprognose ergibt sich aus dem Unternehmensplan der Gesellschaft.

VII. Nachtragsberichtsangaben gem. § 285 Nr. 33 HGB
Nach Beendigung des Geschäftsjahres sind keine Vorgänge von besonderer Bedeutung eingetreten.

VIII. Sonstige Angaben
Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB
Haftungsverhältnisse bestanden zum Bilanzstichtag nicht.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Sonstige finanzielle Verpflichtungen bestehen nicht.

Unternehmensführung
Im Geschäftsjahr 2018 wurden die Geschäfte der Gesellschaft durch Jana Engewald geführt.
Die Geschäftsführervergütung betrug insgesamt für die Geschäftsführung in Summe Null Euro.

sonstige Berichtsbestandteile

Leipzig, den 30. Juni 2019
gez. Jana Engewald
(Geschäftsführerin der M1VV Supports GmbH, der geschäftsführenden Komplementärin der Erste M1VV Festzins GmbH & Co. KG)

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde vor der Feststellung offengelegt.

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