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Miese Bilanz: FALCON Vermögensverwaltung AG

geralt (CC0), Pixabay
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FALCON Vermögensverwaltung AG

Frankfurt am Main

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020

Bilanz zum 31. Dezember 2020

Falcon Vermögensverwaltung AG

AKTIVA

EUR Geschäftsjahr
EUR
Vorjahr
EUR
1. Forderungen an Kreditinstitute
a) täglich fällig 7.688,83 52.374,26
2. Forderungen an Kunden 144.792,98 313.444,83
3. Immaterielle Anlagewerte 17.660,00 2,00
4. Sachanlagen 45.871,00 51.275,00
5. Sonstige Vermögensgegenstände 355.147,15 340.590,16
6. Rechnungsabgrenzungsposten 2.225,90 65.321,15
573.385,86 823.007,40

PASSIVA

EUR Geschäftsjahr
EUR
Vorjahr
EUR
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
a) täglich fällig 385,03 1.011,35
2. Sonstige Verbindlichkeiten 373.381,73 277.981,18
3. Rückstellungen
a) andere Rückstellungen 42.500,00 62.500,00
4. Zur Durchführung der beschlossenen Kapitalerhöhung geleistete Einlagen 116.106,00 77.217,00
5. Eigenkapital
a) gezeichnetes Kapital 193.500,00 129.000,00
b) Kapitalrücklage 352.520,00 223.520,00
c) Bilanzverlust /​ Bilanzgewinn -505.006,90 51.777,87
41.013,10 404.297,87
573.385,86 823.007,40

GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG vom 1. Januar 2020 bis 31. Dezember 2020

Falcon Vermögensverwaltung AG

EUR Geschäftsjahr
EUR
Vorjahr
EUR
1. Zinserträge aus
a) Kredit – und Geldmarktgeschäften 0,00 112,00
2. Zinsaufwendungen 2.389,79 3.593,15
3. Provisionserträge 325.600,31 830.048,25
4. Provisionsaufwendungen 200.906,02 303.904,66
5. Sonstige betriebliche Erträge 178.483,65 186.523,75
6. Allgemeine Verwaltungsaufwendungen
a) Personalaufwand
aa) Löhne und Gehälter 389.015,94 324.722,65
ab) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 63.361,37 53.263,12
452.377,31 377.985,77
b) andere Verwaltungsaufwendungen 386.628,31 261.153,72
839.005,62 639.139,49
7. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf immaterielle Anlagenwerte und Sachanlagen 18.142,44 11.983,00
8. Sonstige betriebliche Aufwendungen 118,86 12.964,32
9. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Forderungen und bestimmte Wertpapiere sowie Zuführungen zu Rückstellungen im Kreditgeschäft 0,00 40.215,82
10. Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit -556.478,77 4.883,56
11. Sonstige Steuern 306,00 305,97
12. Jahresfehlbetrag /​ Jahresüberschuss -556.784,77 4.577,59
13. Gewinnvortrag aus dem Vorjahr 51.777,87 47.200,28
14. Bilanzverlust /​ Bilanzgewinn -505.006,90 51.777,87

Anlagenspiegel zum 31. Dezember 2020

FALCON Vermögensverwaltung AG, Frankfurt am Main

Anschaffungs- und Herstellungskosten
Stand zum 01.01.2020
EUR
Zugänge
EUR
Abgänge
EUR
Stand zum 31.12.2020
EUR
I. Immaterielle Anlagewerte
entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 5.700,00 24.450,00 0,00 30.150,00
Immaterielle Anlagewerte 5.700,00 24.450,00 0,00 30.150,00
II. Sachanlagen
andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 78.883,48 5.946,44 0,00 84.829,92
Sachanlagen 77.636,48 5.946,44 0,00 83.582,92
83.336,48 30.396,44 0,00 113.732,92
Abschreibungen
Stand zum 01.01.2020
EUR
Zugänge
EUR
Abgänge
EUR
Stand zum 31.12.2020
EUR
I. Immaterielle Anlagewerte
entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 5.698,00 6.792,00 0,00 12.490,00
Immaterielle Anlagewerte 4.750,00 6.792,00 0,00 12.490,00
II. Sachanlagen
andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 27.608,48 11.350,44 0,00 38.958,92
Sachanlagen 16.573,48 11.350,44 0,00 38.958,92
21.323,48 18.142,44 0,00 51.448,92
Buchwert
Stand zum 31.12.2020
EUR
Stand zum 31.12.2019
EUR
I. Immaterielle Anlagewerte
entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 17.660,00 2,00
Immaterielle Anlagewerte 17.660,00 950,00
II. Sachanlagen
andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 45.871,00 51.275,00
Sachanlagen 45.871,00 61.063,00
63.531,00 62.013,00

Anhang für das Geschäftsjahr 2020

der FALCON Vermögensverwaltung AG

Grundlagen

Der Jahresabschluss der FALCON Vermögensverwaltung AG für das Geschäftsjahr 2020 ist nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches sowie der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute (RechKredV“) aufgestellt worden. Daneben wurden die Vorschriften des Aktiengesetzes beachtet.

Der Bilanzstichtag ist der 31. Dezember 2020. Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr. Die FALCON Vermögensverwaltung AG, mit Sitz in Frankfurt am Main, wird beim Amtsgericht Frankfurt am Main unter der Handelsregisternummer HRB 108130 geführt.

Bilanzierung und Bewertung

Bei der Bewertung der im Jahresabschluss ausgewiesenen Vermögensgegenstände und Schulden werden die allgemeinen Bewertungsgrundsätze (§ 252 ff. HGB), die besonderen Vorschriften für Kapitalgesellschaften (§ 264 ff. HGB) sowie die ergänzenden Vorschriften für Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute (§ 340 ff. HGB) beachtet.

Forderungen an Kreditinstitute und Kunden sind grundsätzlich mit dem Nominalbetrag ausgewiesen und werden soweit erforderlich um Einzelwertberichtigungen in ausreichendem Maße gekürzt.

Erworbene immaterielle Anlagewerte werden mit ihren Anschaffungskosten angesetzt und linear pro rata temporis über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer planmäßig abgeschrieben.

Die Entwicklung der einzelnen Posten der Sachanlagen ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahres im Anlagenspiegel dargestellt. Sachanlagen sind mit ihren Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich der planmäßigen und außerplanmäßigen Abschreibungen bewertet.

Die planmäßigen Abschreibungen erfolgen unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer.

Geringwertige Wirtschaftsgüter bis zu einem Einzelanschaffungspreis von EUR 800,00 werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben.

Die sonstigen Vermögensgegenstände sind zum Nennbetrag, vermindert um gegebenenfalls erforderliche Abschreibungen und Wertberichtigungen, angesetzt.

Als Rechnungsabgrenzungsposten werden auf der Aktivseite Ausgaben vor dem Abschussstichtag ausgewiesen, sofern sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Stichtag darstellen.

Verbindlichkeiten sind mit ihren Erfüllungsbeträgen angesetzt.

Die Rückstellungen sind in Höhe ihres notwendigen Erfüllungsbetrags bemessen, der sich in Übereinstimmung mit § 253 Abs. 1 HGB gemäß den Grundsätzen vernünftiger kaufmännischer Beurteilung ergibt.

Erläuterungen zur Bilanz

Bei den Forderungen an Kreditinstitute in Höhe von TEUR 8 (Vj. TEUR 52) handelt es sich insgesamt um täglich fällige Forderungen gegenüber Kreditinstituten.

Die Forderungen an Kunden belaufen sich auf insgesamt TEUR 145 (Vj. TEUR 313). Sie gliedern sich nach Fristigkeiten wie folgt:

TEUR
bis drei Monate 145
mehr als drei Monate bis ein Jahr 0
mehr als ein Jahr bis fünf Jahre 0
mehr als fünf Jahre 0

Unter den Forderungen an Kunden werden die zum 31. Dezember 2020 abgerechneten Managementhonorare, Performancevergütungen, und Vermögensverwaltungsgebühren ausgewiesen.

Die Entwicklung und Zusammensetzung der immateriellen Anlagewerte und der Sachanlagen ergibt sich aus dem beigefügten Anlagenspiegel.

Die sonstigen Vermögensgegenstände beinhalten mit TEUR 268 Anschaffungskosten für erworbene Software, die zum Weiterverkauf vorgesehen ist. Die Ansprüche gegen einen Gesellschafter der Gesellschaft in Höhe von TEUR 66 bleiben gegenüber dem Vorjahr unverändert. Weitere TEUR 16 stellen Erstattungsansprüche aus Umsatzsteuer dar, in Höhe von TEUR 5 bestehen Forderungen an die Bundesagentur für Arbeit.

Unter dem aktiven Rechnungsabgrenzungsposten werden Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwendungen für einen bestimmten Zeitraum danach darstellen.

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Höhe von TEUR 0 (Vj. TEUR 1) sind täglich fällig.

Die sonstigen Verbindlichkeiten belaufen sich zum Bilanzstichtag auf EUR 373 (Vj. TEUR 278). Sie gliedern sich nach Fristigkeiten wie folgt:

TEUR
bis drei Monate 373
mehr als drei Monate bis ein Jahr 0
mehr als ein Jahr bis fünf Jahre 0
mehr als fünf Jahre 0

Die sonstigen Verbindlichkeiten beinhalten mit TEUR 176 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen. TEUR 119 beruhen auf in Anspruch genommene Darlehen. Weitere TEUR 32 betreffen Lohn- u. Kirchensteuerverbindlichkeiten sowie Verbindlichkeiten für soziale Sicherheit und TEUR 31 Verbindlichkeiten gegenüber Mitarbeitern. Die Verbindlichkeiten aus Umsatzsteuervorauszahlungen betragen TEUR 15.

Die anderen Rückstellungen betragen insgesamt TEUR 43 (Vj. TEUR 63). Diese betreffen Rückstellungen für Buchführungs-, Abschluss- und Prüfungskosten.

Eigenkapital

Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt TEUR 194 (Vj. TEUR 129). Es ist eingeteilt in 193.500 auf den Namen lautenden Stückaktien.

Aufgrund der von der der Hauptversammlung vom 19. Dezember 2018 erteilten Ermächtigung ist das Grundkapital nach Beschluss des Vorstands vom 2. Dezember 2019 im Geschäftsjahr 2020 in zwei Schritten von TEUR 39 und TEUR 26 um insgesamt TEUR 65 erhöht worden. Die Kapitalrücklage wurde hierbei durch Aufgelder um insgesamt TEUR 129 auf TEUR 353 erhöht (vollständige Ausnutzung Genehmigtes Kapital 2019).

Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 31. August 2020 ermächtigt, das Grundkapital bis zum 31. Dezember 2023 mit Zustimmung des Aufsichtsrats um bis zu EUR 96.750 gegen Bar- und/​oder Sacheinlage einmal oder mehrmals zu erhöhen, wobei das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden kann (Genehmigtes Kapital 2020).

Der Vorstand hat am 18. November 2020 beschlossen, das Grundkapital von TEUR 194 um TEUR 96 auf TEUR 290 durch Ausgabe von 96.750 neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bareinlage zu erhöhen. Die Aktien werden zum Betrag von EUR 3 pro Aktie, mithin zu einem Gesamtausgabebetrag von TEUR 290 ausgegeben.

Zum Bilanzstichtag sind 38.702 Stücke zu einem Betrag von EUR 3,00 pro Aktie mit einem Betrag von TEUR 116 eingezahlt und gesondert vor dem Eigenkapital in der Position „Zur Durchführung der beschlossenen Kapitalerhöhung geleistete Einlagen“ ausgewiesen.

Der Bilanzverlust zum 31. Dezember 2020 beträgt TEUR 505 und setzt sich zusammen aus dem im Geschäftsjahr erzielten Jahresfehlbetrag in Höhe von TEUR 557 und dem Gewinnvortrag in Höhe von TEUR 52.

Der Hauptversammlung wird vorgeschlagen, den Bilanzgewinn auf neue Rechnung vorzutragen.

Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

In den Provisionserträgen sind im Wesentlichen Managementhonorare und Performancevergütungen enthalten. Die Umsätze werden in Deutschland sowie im europäischen Ausland erbracht.

Die Provisionsaufwendungen betreffen im Wesentlichen Vergütungen für Dienstleistungen zur Durchführung der Finanzportfolioverwaltung.

Die sonstigen betrieblichen Erträge beinhalten im Wesentlichen Erträge aus Darlehensverzicht, Corona-Hilfen, Sachbezügen der Mitarbeiter und der Auflösung von Rückstellungen.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen des Vorjahres beinhalteten im Wesentlichen Verluste aus Sachschäden.

Nicht in der Bilanz enthaltene Geschäfte

Im Rahmen ihrer gewöhnlichen Geschäftstätigkeit ist die Gesellschaft finanzielle Verpflichtungen eingegangen, die über die in der Bilanz zum 31. Dezember 2020 ausgewiesenen Verbindlichkeiten hinausgehen. Aus abgeschlossenen Miet- und Leasingverträgen sowie Dienstleistungsverträgen bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen von insgesamt TEUR 330 (davon in 2021: TEUR 217).

Ergänzende Angaben

Mitarbeiter

Die Gesellschaft beschäftigt einen Vorstand. Im Geschäftsjahr hat die Gesellschaft darüber hinaus im Jahresdurchschnitt fünf Mitarbeiter beschäftigt.

Honorar des Abschlussprüfers

Das vom Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr berechnete Gesamthonorar einschließlich Nebenkosten beläuft sich auf TEUR 30. Davon entfallen auf Abschlussprüfungen TEUR 20 (Vj. TEUR 15) und auf andere Bestätigungsleistungen TEUR 10 (Vj. TEUR 9).

Vorstand

Herr Roger Alan Krüger, Frankfurt am Main

Auf die Angabe der Vorstandsbezüge wird gemäß § 286 Abs. 4 HGB verzichtet.

Aufsichtsrat

Herr Markus Gurlitt, Vorsitzender, Hofheim

Herr Wolfram Lange, stellvertretender Vorsitzender, Alzenau

Herr Rainer Bergmann, Geschäftsführer futurum bank AG, Griesheim

Die Mitglieder des Aufsichtsrates haben in 2020 keine Bezüge erhalten.

Nachtragsbericht

Kapitalerhöhungen

Nach Abschluss des Geschäftsjahres 2020 wurde mit Eintragung am 25. März 2021 eine Kapitalerhöhung in Höhe von TEUR 96 auf nunmehr TEUR 290 durchgeführt (vollständige Ausnutzung Genehmigtes Kapital 2020). Die Kapitalrücklage wurde durch Aufgelder um TEUR 193 auf TEUR 546 erhöht. Mit Schreiben der BaFin vom 29. April 2021 wurde die Kapitalerhöhung als hartes Kernkapital anerkannt.

Nach Abschluss des Geschäftsjahres 2021 wurde in der Hauptversammlung am 28. Februar 2022 ein genehmigtes Kapital in Höhe von TEUR 145 beschlossen. Der Vorstand hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom 28. Februar 2022 die vollständige Ausnutzung des genehmigten Kapitals beschlossen.

Geschäftsentwicklung

Im Verlauf des Geschäftsjahres 2021 wurde nach Einstellung der standardisierten Vermögensverwaltung auch das individuelle Finanzportfoliomanagement auf Managed Accounts nach Abzug der verwaltenden Vermögenswerte vorübergehend eingestellt (die Abflüsse von Vermögenswerten erfolgten im Wesentlichen aufgrund von Auswirkungen der Covid-19-Pandemie). Provisionserträge wurden seit Juli 2021 ausschließlich aus der Portfolioverwaltung des in Luxemburg neu aufgelegten Global Arbitrage Strategie Fonds (WKN A2QN9V und A2QN9W) erzielt. Verwaltungsgesellschaft ist die Axxion S.A., Luxemburg. Gespräche zur Gewinnung von neuen Managed Accounts wurden im zweiten Halbjahr des Geschäftsjahres 2021 erfolgreich geführt und deren Umsetzung ist für 2022 avisiert.

Vor dem Hintergrund der Entwicklungen im Geschäftsjahr 2021 wurden für laufende Kosten Ende April 2021 ein KfW-Unternehmenskredit in Höhe von TEUR 200 aufgenommen und zur Verbesserung der Eigenmittelausstattung zwei Nachrangdarlehen in Höhe von insgesamt TEUR 428 (Ende November 2021).

Rechtsrisiken

Aus Geschäftsbeziehungen der eingestellten standardisierten Vermögensverwaltung sowie dem individuellen Finanzportfoliomanagement auf Managed Accounts sind gerichtliche Verfahren anhängig. Nach erstinstanzlichen Urteilen, in denen die Gesellschaft obsiegte, sowie der Beurteilung der laufenden Verfahren, ist nach derzeitiger Einschätzung der Geschäftsführung keine Bildung von Rückstellungen erforderlich.

Wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit

Die Fortführungsannahme hängt zum jetzigen Zeitpunkt von der Durchführung einer beabsichtigten und für das vorgesehene Zeichnungsvolumen zugesagten Kapitalerhöhung, und insbesondere von der Realisierung vertraglich zugesagter Erträge aus einem Managementvertrag sowie von der Annahme einer ab der zweiten Jahreshälfte 2022 einsetzenden positiven Geschäftsentwicklung durch Vertriebs- und Performanceerfolge mit dem Global Arbitrage Strategie Fonds, Managed Accounts sowie mit neuen Produkten eines neues Geschäftspartners ab, die zu einer Realisierung der geplanten Ertragsentwicklung führen und insbesondere die Einhaltung der aufsichtlichen Kapitalanforderungen wiederherstellen soll.

Im Falle einer negativen Abweichung, insbesondere der Provisions- und Managementerträge von der Unternehmensplanung oder bei entgegen den Erwartungen eintretenden Rechtsrisiken, ist die Gesellschaft über die zugesagte Kapitalerhöhung hinaus von der weiteren finanziellen Unterstützung durch die bestehenden Aktionäre oder durch neu hinzutretende Kapitalgeber abhängig. Bei Ausbleiben der Durchführung der zum jetzigen Zeitpunkt zugesagten Kapitalerhöhung und dem Ausbleiben weiterer Kapitalmaßnahmen bei negativen Abweichungen von der Unternehmensplanung ist der Fortbestand der Gesellschaft gefährdet. Wir verweisen hierzu auch auf die Ausführungen im Lagebericht zu den Ertrags- und Liquiditätsrisiken.

 

Frankfurt am Main, 9. Mai 2022

FALCON Vermögensverwaltung AG

Roger Krüger, Vorstand

Lagebericht 2020

1. Grundlagen der Gesellschaft

Die Bafin Erlaubnis vom 29.03.2011 berechtigt, die FALCON Vermögensverwaltung AG die folgenden Finanzdienstleistungen zu erbringen:

a) die Anlagevermittlung (§1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 1 KWG),
b) die Anlageberatung (§1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 1a KWG),
c) die Abschlussvermittlung (§1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 2 KWG),
d) die Finanzportfolioverwaltung (§1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 3 KWG)

Bei der Erbringung der dieser Finanzdienstleistungen unterliegt die Gesellschaft Beschränkungen und darf

sich weder Eigentum oder Besitz an Geldern oder Wertpapieren von Kunden verschaffen,

noch Finanzinstrumente auf eigene Rechnung anschaffen noch veräußern.

2. Wirtschaftsbericht

Wirtschaftliche Rahmenbedingungen

Das Börsenjahr 2020 war ein Börsenjahr der Extreme, es stand von Beginn an im Bann des Corona Virus. Hatte der Jahresauftakt noch von einer Lungenentzündung im fernen China gesprochen, konkretisierte sich sowohl der Name als Covid-19, als auch die Einstufung am 11. März 2020 als weltweite Pandemie durch die WHO. Das Virus erreichte dann im März 2020 unseren Wirtschaftraum, die EU und Deutschland. War das Jahr 2019 noch durch politische Entwicklungen geprägt, dem immerwährenden Handelsstreit zwischen den USA und China, führte nun diese „unsichtbare“ Bedrohung über alle Grenzen und Wirtschaftsräume hinaus in eine Situation, die die anhaltende Phase der hohen Verunsicherung der Marktteilnehmer in eine weltweite Schockwelle wandeln.

Im Ergebnis mündeten die schon vorhandenen Preisvolatilitäten in zeitweilige Panikverkäufe, die dem Dax nicht nur einen „Schwarzen Freitag“ am 6. März 2020 mit einem Minus von 3,4 % auf 11.541 Punkte auf Talfahrt schickte, sondern auch gleich noch im Anschluss einen „schwarzen Montag“ am 9. März 2020, der ihn weitere 900 Punkte drückte. Der jeweilige Volatilitätsindex erreichte in dieser Zeit einen Anstieg um das 10-fache. Der Ölpreiskrieg zwischen Russland und Saudi-Arabien hatten den Ölpreis bereits auf Talfahrt geschickt, doch die weltweiten Reiseeinschränkungen führten zu einem Novum, ob der Überkapazitäten und den nicht vorhanden Lagerkapazitäten führten Mitte April zu einem noch nie gesehenen negativen Ölpreis (WTI). Spätestens jetzt war jedem klar, die Lage ist ernst, denn auch die Panikbarometer „Staatsanleihen“ notierten in den USA und in Deutschland, hier die 10-jährige Staatsanleihe, mit bis zu minus 0,846 Prozent.

Die außerordentliche Zinssenkung durch die US-Notenbank und die äußerst schwachen Wirtschaftszahlen der Exportnation China drückten zudem auf die bereits angespannte Stimmung der Marktteilnehmer und brachte als Ergebnis eine noch nie dagewesenen 30-prozentige Korrektur innerhalb von 10 Handelstagen des Dax auf 8.441 Punkte zum Börsenschluss am 18. März 2020, der wohl als „Corona-Crash“ in die Börsengeschichtsbücher Einzug finden wird.

Die Maßnahmen der Regierungen ähnelten sich weltweit, neben „Lockdowns“ in den unterschiedlichsten Ausprägungsformen für das öffentliche Leben und Reisebeschränkungen zur Vermeidung von Kontakten, gepaart mit einem noch nie erlebten Maßnahmenpaket der Wirtschaft in Form von Schutzschildern für Beschäftigte und Unternehmen, Liquiditätshilfen für Unternehmen und nahezu „unbegrenzten“ Milliarden-Schutzschirmen (USA 2,3 Billionen und 900 Mio. vor Weihnachten) wurde versucht der Pandemie zu begegnen und die Wirtschaft zu stabilisieren.

Die Kombination der eingeleiteten Maßnahmen waren so erfolgreich, dass nicht nur der Lockdown baldigst wieder gelockert werden konnte, sondern brachte den Dax V-förmig bis zum Juli 2020 wieder auf das 13.000er Vor-Corona-Niveau. Nun galt es sich wieder der politischen Weltbühne zuzuwenden, die amerikanischen Demokraten kürten am 19. August 2020 den Ex-Vizepräsidenten Joe Biden zu ihrem Kandidaten, der schließlich am 3. November 2020 als Sieger um das Präsidentenamt in den USA hervorgeht.

Neben diesem in aller Welt positiv aufgenommenem Wahlergebnis mehren sich auch die Nachrichten bezüglich erfolgversprechender Impfstoffe gegen den Covid-Erreger. Die anhaltende Liquiditätsschwemme hält bis heute an, mit Anleihekäufen, Zinssenkungen und weiteren Maßnahmen verhinderten die Notenbanken erfolgreich eine befürchtete Kreditklemme.

Die extreme angestiegene Volatilität, welche in der Regel als Gradmesser der Angst sich widerspiegelt, fällt auf das Vor-Corona-Niveau zurück.

Der deutsche Aktienmarkt beendete mit einem Indexstand von 13.718,78 Punkten das Jahr 2020 nahezu unverändert zum Vorjahresultimo. Doch innerhalb der Indizes gab es Katastrophen-Branchen, wie etwa Airlines und Tourismus, aber auch Pandemieprofiteure, vorwiegend im Tech-Bereich wie Online, Cloud und der Kommunikations-Branche.

Geschäftsverlauf 2020

Grundsätzlich unterschied die Gesellschaft bei der Finanzportfolioverwaltung zwischen der standardisierten Finanzportfolioverwaltung und der individuellen Finanzportfolioverwaltung.

In der standardisierten Finanzportfolioverwaltung (klassische Vermögensverwaltung) erfolgte die Anlage der Kundengelder nahezu ausschließlich in Produkten, bei denen die Gesellschaft auch das Portfoliomanagement übernommen hatte. Die standardisierten Finanzportfolioverwaltung wurde im Geschäftsjahr 2020 eingestellt, so dass zum 31.12.2020 kein verwaltetes Volumen mehr besteht (VJ EUR 2,9 Mio.).

Bei der individuellen Finanzportfolioverwaltung von „Managed Accounts“ werden die von der Gesellschaft verfolgten Derivate-Arbitragestrategien direkt auf den Kundenkonten umgesetzt. Die individuelle Finanzportfolioverwaltung erfolgt ausschließlich für professionelle Kunden. Zum 31.12.2020 beläuft sich das verwaltete Volumen in der individuellen Finanzportfolioverwaltung auf EUR 6,5 Mio. (VJ EUR 39 Mio.).

Darüber hinaus erfolgte die Finanzportfolioverwaltung als Portfoliomanager für institutionelle Kunden. Hierbei handelte es sich um das Management von Partizipationszertifikaten, die über Emissionsgesellschaften begebenen wurden. Im Einzelnen:

1.

FALCON Performance Asset Backed ETI („Falcon Performance ETI“),

2.

Allgemeine Gesellschaft für Verbriefungen Compartment 38 Falcon Performance Index Linked Notes („FALCON Performance Index linked Notes“),

3.

Falcon Börse Inside index linked Certificates 202

sowie das Asset Management für ein Sondervermögen gemäß der OGAW-Richtlinie (OGAV-Sondervermögen):

4.

Falcon Stabilität (UCITS-Fonds).

Zu Beginn des Geschäftsjahres 2020 (Februar 2020) wurde das gekündigte FALCON Performance Asset Backed ETI („Falcon Performance ETI“) vom Emittenten zurückgenommen und der Rückzahlungsbetrag über die Clearingsysteme im Mai 2020 direkt den Konten gutgeschrieben.

Die Finanzportfolioverwaltung für institutionelle Kunden in den übrigen Zertifikaten wurde im Geschäftsjahr nicht weiterverfolgt und das verwaltete Vermögen abgebaut. Zum Jahresultimo besteht noch ein Volumen von insgesamt EUR 0,05 Mio. (VJ EUR 8,5 Mio.).

Die Falcon Vermögensverwaltung AG hat im abgelaufenen Geschäftsjahr 2020 den Startschuss zur Genehmigung eines AIF Fonds nach Luxemburger Recht bei der Axxion S.A. in Luxemburg in Auftrag gegeben und erhielt im 2. Quartal 2021 die finale Genehmigung.

Ertragslage

Der Provisionsüberschuss erreichte im Geschäftsjahr TEUR 124 (VJ TEUR 526). Dabei sank der Provisionsertrag um TEUR 505 bei gleichzeitigem Rückgang des Provisionsaufwands um TEUR 103. Gegenüber dem Vorjahr resultiert dieser Rückgang im Wesentlichen aus deutlich gesunkenen Erlösen aus dem individuellen Finanzportfoliomanagement auf Managed Accounts.

Die allgemeinen Verwaltungskosten stiegen im Bereich der Personalkosten gegenüber dem Vorjahr um TEUR 74, was durch zusätzliches Personal verursacht wurde. Die anderen Verwaltungskosten stiegen daneben um TEUR 126. Den größten Anteil an der Steigerung hatten erhöhte Rechts- und Beratungskosten, Mietaufwendungen und Reisekosten.

Das Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit belief sich in 2020 auf TEUR – 557 (VJ TEUR +5).

Insgesamt schließt das Geschäftsjahr schließt mit einem Jahresfehlbetrag von 557 TEUR (VJ Jahresüberschuss TEUR 5).

Vermögenslage

Die Bilanzsumme beläuft sich zum 31. Dezember 2020 auf TEUR 573 (VJ TEUR 823).

Auf der Aktivseite beliefen sich die Forderungen an Kunden auf TEUR 145 (VJ TEUR 313). Diese resultieren im Wesentlichen aus zum Bilanzstichtag abgerechneten noch nicht bezahlten Provisionen aus der Portfolioverwaltung für institutionelle Kunden.

Im Geschäftsjahr wurde ein neues Arbitragesucheprogramm erworben, das unter den Immateriellen Anlagewerten ausgewiesen wird (TEUR 18). Wesentliche Investitionen in Sachanlagen waren nicht erforderlich. Das Sachanlagevermögen sank bei Zugängen von TEUR 6 durch planmäßige Abschreibungen auf 46 TEUR (VJ TEUR 51).

Der Anstieg der Sonstigen Vermögensgegenstände um TEUR 14 auf TEUR 355 (VJ TEUR 341), unten denen im Wesentlichen zum Weiterverkauf erworbene Software aktiviert ist, resultiert im Wesentlichen aus Umsatzsteuerguthaben.

Die sonstigen Verbindlichkeiten in Höhe von TEUR 373 (VJ TEUR 278) beinhalten mit TEUR 176 (VJ TEUR 151) im Wesentlichen Verbindlichkeiten auf abgerechnete und noch nicht ausgezahlte Dienstleistungskosten für Dritte sowie Darlehensverpflichtungen (TEUR 119; VJ TEUR 79).

Zum Ende des Geschäftsjahrs 2020 reduzierte sich das bilanzielle Eigenkapital von TEUR 405 auf TEUR 41. Die bilanzielle Eigenkapitalquote verringerte sich auf 7,2 Prozent (VJ 49,2 Prozent).

Finanzlage

Der Mittelabfluss aus der laufenden Geschäftstätigkeit belief sich auf TEUR 286. Aufgrund von Kapitalzuführungen aus vollzogenen Kapitalerhöhungen sowie zur Durchführung einer beschlossenen Kapitalerhöhung sowie Fremdkapitalaufnahmen flossen der Gesellschaft insgesamt TEUR 272 zu.

Die Zahlungsfähigkeit der Gesellschaft war während des Geschäftsjahres jederzeit sichergestellt.

3. Chancen- und Risikobericht

Im Rahmen des Risikomanagements wurden die folgenden wesentlichen Risiken identifiziert:

Adressenausfallrisiken

Marktpreisrisiken

Operationelle Risiken

Ertrags- und Liquiditätsrisiken

Adressenausfallrisiken

Adressenausfallrisiken bestehen nur in geringem Umfang. Die FALCON Vermögensverwaltung AG vergibt keine Kredite und betreibt keine Einlagengeschäfte, Adressausfallrisiken bestehen insoweit nur hinsichtlich Honorarforderungen der FALCON Vermögensverwaltung AG gegenüber Ihren Kunden sowie Forderungen aus Managementvergütungen gegenüber den Sondervermögen.

Das Risiko der Nichtrealisierbarkeit von Honorarforderungen ist auf Grund der Kundenstruktur (nur institutionelle Kunden verblieben) als gering einzustufen. Im Rahmen der Eigengeschäfte legt die FALCON Vermögensverwaltung AG Eigenmittel des Unternehmens nur bei Kreditinstituten mit guter Bonität an (Standardrating höher als AA oder vergleichbar). Bei Ratingänderungen oder Kenntnisnahme anderweitiger Risiken, wird ein neues Einlagenkreditinstitut mit der Verwahrung beauftragt.

Marktpreisrisiken

Die Anlage der Eigenmittel der FALCON Vermögensverwaltung AG im Rahmen von Eigengeschäften gemäß § 2 Abs. 3 Satz 2 WpHG erfolgt nicht in Aktien oder Derivatestrategien. Marktpreisrisiken sind daher ebenfalls als gering einzuschätzen. Die Realisierung von Zinsänderungsrisiken ist nicht geeignet, nachhaltigen Einfluss auf die Kapitalstruktur der FALCON Vermögensverwaltung AG auszuüben. Es erfolgen keine Anlagen in Fremdwährungen. Soweit in Wertpapiere mit Kursrisiko investiert wird, erfolgt die Investition über breit diversifizierte Geldmarkt- oder Anleihefonds. Ist in derartige Wertpapiere investiert worden, überprüft die Geschäftsleitung börsentäglich die Kursentwicklung. Die Geschäftsleitung ist dadurch in der Lage für die Risikotragfähigkeit relevante, drohende Verluste zu begrenzen.

Operationelle Risiken

Bei den operationellen Risiken werden interne und externe Risiken unterschieden. Zu den internen Risiken zählen im Wesentlichen Mitarbeiterdelikte, menschliche Fehler, unzureichende Kontrollen und der Ausfall von IT-Systemen. Reputationsrisiken in den angebotenen Geschäftsfeldern resultieren vor allem aus nicht gesetzeskonformen Geschäftsgebaren und Akquisitionsmethoden. Als externe Risiken sind die regulatorischen Änderungen zu nennen. Zur Steuerung der aus der operativen Tätigkeit resultierenden Risiken hat sich die FALCON Vermögensverwaltung AG eine Risikocontrolling-Funktion, Interne Revision, Beschwerdemanagement-Funktion und eine umfangreiche Compliance-Organisation und -Funktion eingerichtet. Auf Grund der Größe und Struktur der FALCON

Vermögensverwaltung AG reichen diese Maßnahmen aus, um der Geschäftsleitung jederzeit einen Überblick über das Unternehmen und seine operativen Risiken zu geben.

Ertrags- und Liquiditätsrisiken

Die FALCON Vermögensverwaltung AG sieht sich hauptsächlich Ertragsrisiken ausgesetzt. Zur Steuerung des Ertragsrisikos wird der Vorstand die Erfolgsquellen des Instituts identifizieren und quantifizieren. Maßgebliches Risiko ist dabei der Verlust von Kunden oder ganzen Kundengruppen.

Zur Bestimmung der Risikotragfähigkeit wertet die Geschäftsleitung monatlich die betriebswirtschaftlichen Auswertungen in Saldenlisten aus. Zudem werden vierteljährlich die Zwischenabschlüsse durch die Geschäftsleitung ausgewertet. Sämtliche dieser Unterlagen sind jederzeit abrufbar. Daneben wird eine Liste sämtlicher offener Forderungen und Verbindlichkeiten geführt, so dass die Geschäftsleitung jederzeit einen Überblick über die finanzielle Situation des Unternehmens hat. Sollte die Geschäftsleitung hierbei Risiken identifizieren, werden unverzüglich kurzfristige Gegenmaßnahmen, bspw. in Form von Kostenreduzierungen, eingeleitet.

Mit der Konzentration auf die individuellen Finanzportfolioverwaltung von „Managed Accounts“, bei Einstellung der standardisierten Finanzportfolioverwaltung sowie praktisch vollständiger Einstellung der individuellen Finanzportfolioverwaltung für professionelle Kunden, wurden im Geschäftsjahr 2020 erhebliche Ertragsrisiken schlagend. Die laufenden Kosten der Gesellschaft konnten nicht mehr durch Erträge gedeckt werden und führten zu auflaufenden Verlusten, aufgrund derer die Gesellschaft insbesondere die aufsichtlichen Kapitalanforderungen seit Ende 2020 nicht mehr erfüllen kann. Erträge aus neuen Produkten sind noch nicht bzw. bei weitem nicht ausreichend verfügbar, um die fixen Kosten der Gesellschaft zu decken. In der Planungsrechnung der Gesellschaft ist erst ab der zweiten Jahreshälfte 2022 mit kostendeckenden Erträgen zu rechnen.

Die aus der Ertragsschwäche resultierenden Liquiditätsrisiken konnten im Geschäftsjahr 2021 durch eine deutliche Kapitalerhöhung, die Aufnahme externer Kredite sowie Darlehensaufnahmen innerhalb der FALCON Gruppe bislang aufgefangen werden. Die Fortführung der Unternehmenstätigkeit hängt jedoch zum jetzigen Zeitpunkt von der Durchführung einer und weiterer Kapitalerhöhungen, von der Realisierung vertraglich zugesagter Erträge aus einem Managementvertrag sowie von der Annahme einer ab der zweiten Jahreshälfte 2022 einsetzenden positiven Geschäftsentwicklung durch Vertriebs- und Performanceerfolge mit dem Global Arbitrage Strategie Fonds, Managed Accounts sowie mit neuen Produkten eines neues Geschäftspartners ab, die zu einer Realisierung der geplanten Ertragsentwicklung führen und insbesondere die Einhaltung der aufsichtlichen Kapitalanforderungen wiederherstellen soll.

Im Falle einer negativen Abweichung von der Unternehmensplanung ist die Gesellschaft über die vorgesehenen Kapital- und Ertragsmaßnahmen hinaus von der weiteren finanziellen Unterstützung durch die bestehenden Aktionäre oder durch neu hinzutretende Kapitalgeber abhängig.

4. Prognosebericht

In der ursprünglichen Prognose für das Geschäftsjahr 2020 erwartete die FALCON aufgrund der erfreulichen Entwicklung des letzten Quartals 2019 sowie des avisierten Neugeschäftes eine positive Weiterentwicklung für 2020 und eine Stabilisierung der Ertragslage. Diese ist, wesentlich bedingt durch Entwicklungen in der Covid-19-Pandemie, so nicht eingetreten.

Nach dem Jahresfehlbetrag von 557 TEUR für das Geschäftsjahr 2020 schließt auch das Geschäftsjahr 2021 – nach dem aufgestellten, noch nicht geprüften Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021 – mit einem hohen Jahresfehlbetrag von 620 TEUR. Es ergibt sich ein nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag in Höhe von TEUR 289.

Für die Fortführung und weitere Entwicklung der Gesellschaft ist die Einhaltung der aufsichtlichen Kapitalanforderungen die wesentliche Voraussetzung. Diese ist zunächst über angestoßene Kapital- und Ertragsmaßnahmen sicherzustellen, im Verlauf über die Ertragskraft bestehender sowie neu entwickelter Produkte nachhaltig zu gewährleisten.

Die Gesellschaft wird ihre Kernkompetenz weiterverfolgen, d.h. das traditionelle Kerngeschäfts der Derivate Arbitrage. Das individuelle Finanzportfoliomanagement von Managed Accounts für professionelle Kunden bietet für Kunden und dem Portfoliomanager unverändert gleichermaßen die höchste Flexibilität bzgl. Liquidität und Umsetzung der Derivate Arbitrage-Strategien. Als Herausforderung hat sich in der Covid-19-Pandemie der schnelle Liquiditätsabfluss bei den Managed Accounts bei gleichzeitig eingeschränkten Handelsaktivitäten erwiesen. Parallel zu den Managed Account soll daher der Vertrieb der Global Arbitrage Strategie Fonds weiter ausgebaut werden.

Die überarbeitete Neugeschäftsplanung geht von einem erhöhtem Neugeschäft und geringeren Kosten aus (Global Arbitrage Strategie Fonds). Bis Ende 2022 wird ein verwaltetes Volumen von EUR 5 Mio. im individuellen Finanzportfoliomanagement von Managed Accounts und EUR 10-15 Mio. im Global Arbitrage Strategie Fonds angestrebt. Aufgrund der angestoßenen Ertragsmaßnahmen und erwarten Vertriebserfolge wird für 2022, auch mit Blick auf die Voraussetzungen zur Erfüllung der aufsichtlichen Kapitalanforderungen wieder mit einem deutlich verbesserten, nahezu ausgeglichenen Jahresergebnis gerechnet.

 

Frankfurt am Main, 9. Mai 2022

FALCON Vermögensverwaltung AG

Roger Krüger, Vorstand

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An FALCON Vermögensverwaltung AG

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der FALCON Vermögensverwaltung AG, Frankfurt am Main, – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2020 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der FALCON Vermögensverwaltung AG, Frankfurt am Main, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2020 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit

Wir verweisen auf die Angabe im Abschnitt „Wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit“ im Anhang sowie die Angaben unter „Ertrags- und Liquiditätsrisiken“ des Lageberichts, in denen die gesetzlichen Vertreter beschreiben, dass, sollten die beabsichtigte und zugesagte Kapitalerhöhung und insbesondere die vertraglich zugesagten Managementerträge sowie die geplante Ertragsentwicklung nicht realisierbar sein, z.B. durch ausbleibende Vertriebs- und Performanceerfolge, das Risiko besteht, dass die aktuell bestehenden Finanzierungsmittel nicht ausreichend sind. Des Weiteren weisen die gesetzlichen Vertreter darauf hin, dass im Falle einer wesentlichen negativen Abweichung insbesondere der Ertragsentwicklung von der Unternehmensplanung oder bei entgegen den Erwartungen eintretenden Rechtsrisiken, die Gesellschaft über die zugesagte Kapitalerhöhung hinaus von der weiteren finanziellen Unterstützung durch die bestehenden Aktionäre oder neu hinzutretender Kapitalgeber abhängig ist. Bei Ausbleiben der Durchführung der zum jetzigen Zeitpunkt geplanten Kapitalerhöhung und dem Ausbleiben weiterer Kapitalmaßnahmen bei negativen Abweichungen von der Unternehmensplanung ist der Fortbestand der Gesellschaft gefährdet.

Wie im Abschnitt „Wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit“ im Anhang sowie den Angaben unter „Ertrags- und Liquiditätsrisiken“ des Lageberichts dargelegt, deuten diese Ereignisse und Begebenheiten auf das Bestehen einer wesentlichen Unsicherheit hin, die bedeutende Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen kann und die ein bestandsgefährdendes Risiko im Sinne des § 322 Abs. 2 Satz 3 HGB darstellt. Unsere Prüfungsurteile sind bezüglich dieses Sachverhalts nicht modifiziert.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt.

Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Frankfurt am Main, 30. Mai 2022

Frankfurter Treuhand Gesellschaft mbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Kersjes, Wirtschaftsprüfer

ppa. Liebermann, Wirtschaftsprüfer

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