Miese Bilanz – Habona Deutsche Einzelhandelsimmobilien Fonds 07 GmbH & Co. geschlossene Investment KG

Das darf man dann ohne jegliche Umschweife zu dieser Bilanz sagen. Nachdenklich machen uns die Angaben unter der Bilanzposition „Ertragslage“. Hier musste man wohl Millionen von Euro abschreiben. Unglaublich. Was für eine kompetente Geschäftsführung die Anleger da haben.

Habona Deutsche Einzelhandelsimmobilien Fonds 07 GmbH & Co. geschlossene Investment KG

Frankfurt am Main

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020

Inhaltsverzeichnis

Jahresbericht

Abkürzungsverzeichnis

Lagebericht mit Tätigkeitsbericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020.

1. Grundlagen der Gesellschaft

2. Tätigkeitsbericht der KVG

3. Wirtschaftsbericht

4. Risikobericht

5. Wesentliche Änderungen im Geschäftsjahr

Bilanz

Gewinn- und Verlustrechnung

Anhang

I. Allgemeine Angaben und Erläuterungen

II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

III. Erläuterungen zur Bilanz

IV. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

V. Sonstige Angaben

VI. Nachtragsbericht

Vermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

Bilanzeid

Abkürzungsverzeichnis

AIF Alternativer Investmentfonds Habona Fonds 07
AIFM-VO Alternative Investment Fund Managers Directive Verordnung
BaFin Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Bonn und Frankfurt am Main
d.h. das heißt
DerivateV Derivateverordnung
Fondsgesellschaft Habona Fonds 07
Gesellschaft Habona Fonds 07
Habona Fonds 07 Habona Deutsche Einzelhandelsimmobilien Fonds 07 GmbH & Co. geschlossene Investment KG, Frankfurt am Main
HANSAINVEST HANSAINVEST Hanseatische Investment-Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Hamburg
HGB Handelsgesetzbuch
i.d.R. in der Regel
i.H.v. in Höhe von
i.V.m. in Verbindung mit
KAGB Kapitalanlagegesetzbuch
KARBV Verordnung über Inhalt, Umfang und Darstellung der Rechnungslegung von Sondervermögen, Investmentaktiengesellschaften und Investmentkommanditgesellschaften sowie über die Bewertung der zu dem Investmentvermögen gehörenden Vermögensgegenstände (Kapitalanlage-Rechnungslegungs- und -Bewertungsverordnung – KARBV) vom 16. Juli 2013
KVG Kapitalverwaltungsgesellschaft HANSAINVEST
Mrd. Milliarden
Nettoinventarwert Fondsvermögen
Objektgesellschaft Habona Objekt 07 GmbH & Co. KG, Frankfurt am Main
ProRatio ProRatio Treuhand und Wirtschafts Consult, Steuerberatungsgesellschaft mbH, Frechen-Königsdorf
TEUR Tausend Euro
Verwahrstelle Hauck & Aufhäuser Privatbankiers AG, Frankfurt am Main
zzgl. zuzüglich

Aus rechentechnischen Gründen können in den Tabellen Rundungsdifferenzen in Höhe von ± einer Einheit (€, % usw.) auftreten.

Lagebericht mit Tätigkeitsbericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020

1. Grundlagen der Gesellschaft

Struktur der Gesellschaft

Die Habona Deutsche Einzelhandelsimmobilien Fonds 07 GmbH & Co. geschlossene Investment KG, Frankfurt am Main, ist als Personengesellschaft in Form einer doppelstöckigen GmbH & Co. KG organisiert. Die Geschäftsführung obliegt der HI Finance 1 Immobilien Verwaltungsgesellschaft mbH, Hamburg, die als Kommanditistin am Vermögen der Gesellschaft beteiligt ist. Geschäftsführer der HI Finance 1 Immobilien Verwaltungsgesellschaft mbH sind Oliver Grimm und Tanja Krönke. Die Laufzeit des AIF ist befristet auf den 30. Juni 2032.

Bei dem AIF handelt es sich um das siebente Beteiligungsangebot im Bereich Einzelhandel, das von dem in Frankfurt ansässigen Emissionshaus, Habona Invest GmbH, aufgelegt worden ist. Das Emissionshaus und dessen Tochtergesellschaften sind nicht am Vermögen des AIF beteiligt. Geschäftsführende Gesellschafter der Habona Invest GmbH sind Johannes Palla und Guido Küther. Daneben ist Hans Christian Schmidt als Geschäftsführer bestellt. Der AIF verfügt über kein eigenes Personal, sondern greift für seinen Geschäftsbetrieb auf das Personal der Habona Invest GmbH bzw. der HANSAINVEST GmbH und der mit ihr verbundenen Unternehmen zurück.

2. Tätigkeitsbericht der KVG

Vertriebsphase

Ab März 2020 begann die Vertriebsphase des AIF. Insgesamt wurden TEUR 35.880 Kommanditkapital (zzgl. Agio in Höhe von TEUR 1.088) bis zum Bilanzstichtag eingeworben.

Anlageziele und Anlagestrategien des AIF

Der AIF verfolgt das Anlageziel – mittelbar über die Tochtergesellschaft Habona Objekt 07 GmbH & Co. KG als Objektgesellschaft – des Erwerbs, der Vermietung und des Verkaufs von in Deutschland belegenen Einzelhandelsimmobilien, die primär an Discounter und Vollversorger an solitären Standorten oder an Nahversorgungszentren vermietet sind.

Grundsätzlich kommen Standorte für Immobilienobjekte in allen deutschen Bundesländern in Betracht. Es wird nicht mehr als 40% des investierten Kapitals in den Bundesländern Sachsen, Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern, Thüringen und Brandenburg investiert. Der AIF wird ausschließlich in großflächigen Einzelhandel mit vermietbaren Gesamtflächen ab 800 m2 investieren. Der Anteil der Einzelhandelsnutzung am Gesamtobjekt wird nicht unter 70% der jeweiligen Gesamtfläche liegen.

Die Objektgesellschaft wird mindestens 60% des investierten Kapitals ausschließlich in Immobilienobjekte mit abgeschlossenen langfristigen Mietverträgen (mit mindestens zwölf Jahren Mietvertragsrestlaufzeit zum Erwerbszeitpunkt) mit einem Discounter oder Vollversorger als Ankermieter investieren; bei bis zu 40% des investierten Kapitals kann die Mietvertragsrestlaufzeit des Ankermieters weniger als 12 Jahre betragen.

Im Falle von neu erbauten Immobilienobjekten kann es sich auch um Objekte handeln, die noch im Bau befindlich sind oder mit deren Bau in Kürze (d.h. innerhalb eines Zeitraumes von zwölf Monaten ab Kaufvertragsschluss) begonnen wird. In diesen Fällen muss das Baurecht gesichert sein oder die Baugenehmigung vorliegen und der Projektentwickler/​Verkäufer muss von angemessener Bonität (d.h. es dürfen keine Informationen über mögliche Zahlungsschwierigkeiten bekannt sein) sein. Projektentwicklungsrisiken werden in diesen Fällen vom AIF nicht übernommen, Kaufpreisfälligkeit ist in diesen Fällen erst mit vollständiger Fertigstellung und im Wesentlichen mängelfreier Abnahme durch den AIF und den Mieter gegeben. Von einer „im Wesentlichen mängelfreien Abnahme“ ist immer dann auszugehen, wenn der Mieter (im Fall von mehreren Mietern alle Mieter) sich bereit erklärt hat, die Immobile zu beziehen und die volle Miete zu zahlen.

Die verfügbare Liquidität soll an die Anleger ausgeschüttet werden, soweit sie nicht nach Auffassung der geschäftsführenden Kommanditistin und im Rahmen des Liquiditätsmanagements der AIF-KVG als angemessene Liquiditätsreserve zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Fortführung der Geschäfte der Gesellschaft bzw. zur Erfüllung von Zahlungsverbindlichkeiten oder zur Substanzerhaltung bei der Gesellschaft benötigt wird. Die Höhe der Auszahlungen kann variieren. Es kann zur Aussetzung der Auszahlungen kommen.

Service-KVG: HANSAINVEST Hanseatische Investment-Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Hamburg

Die HANSAINVEST Hanseatische Investment-Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Hamburg, wurde zur Kapitalverwaltungsgesellschaft des AIF bestellt. Hierzu wurde mit Datum 18. Dezember 2019 ein externer Verwaltungsvertrag mit der HANSAINVEST als Service-KVG abgeschlossen. Der Vertrag kann nach Ablauf eines Jahres von dem AIF mit einer Frist von sechs Monaten zum Monatsende ordentlich gekündigt werden. Das Recht jeder Partei zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

Als externe KVG ist die HANSAINVEST für (a) die Anlage und Verwaltung des Kommanditanlagevermögens (Portfolioverwaltung), (b) das Risikomanagement sowie (c) administrative Tätigkeiten des Fonds zuständig und verantwortlich. Die Portfolioverwaltung umfasst insbesondere den An- und Verkauf von Vermögenswerten, die Beurteilung und Annahme von Angeboten zum An- und Verkauf von Investitionsobjekten sowie die Entscheidung über die Aufnahme von Krediten. Das Risikomanagement beinhaltet im Wesentlichen die Überwachung von Grenzen und Beschränkungen, die Beurteilung wesentlicher Risikoarten, die Durchführung von Stresstests sowie die Risiko- und Performanceanalyse. Die administrativen Tätigkeiten erstrecken sich maßgeblich auf Dienstleistungen im Zuge der Fondsbuchhaltung und Rechnungslegung, Beantwortung von Anfragen des Fonds im Rahmen der gesetzlichen Informationspflichten, Durchführung von Bewertungen, Überwachung der Einhaltung von Rechtsvorschriften sowie Führung von Aufzeichnungen.

Zum Zweck einer effizienteren Geschäftsführung ist die KVG berechtigt, ihre Aufgaben und Pflichten unter ihrer Verantwortung und Kontrolle ganz oder teilweise an Dritte zu delegieren oder sonst Dritte einzusetzen, welche in Bezug auf die Aufgaben und Pflichten qualifiziert und in der Lage sein müssen, diese zu erfüllen. In Verbindung mit den delegierten Aufgaben und Pflichten hat die KVG geeignete Kontrollmechanismen und -verfahren sowie Vorgaben zur regelmäßigen Berichterstattung aufzustellen. Die Auswahl von Dritten, denen Aufgaben und Pflichten übertragen werden, hat mit gebührender Sorgfalt zu erfolgen.

Bezüglich der Haftungsregeln wurde zwischen dem AIF und der KVG vereinbart, dass die KVG für Vorsatz und Fahrlässigkeit einzustehen hat. Bei Rückgriff auf Dritte als Erfüllungsgehilfen haftet die KVG für die ordnungsgemäße Auswahl und Überwachung des Dienstleisters. Die KVG haftet nicht für das Erreichen eines bestimmten oder allgemeinen wirtschaftlichen Erfolges.

Die von der KVG zu erbringenden Leistungen werden wie folgt vergütet: Für die Unterstützung der Vertriebsaktivitäten und das Anlegermanagement des Fonds erhält die KVG eine einmalige Vergütung in Höhe von 2,8% (zzgl. Umsatzsteuer) des gezeichneten Kommanditkapitals. Für die Portfolioverwaltung, das Risikomanagement, Durchführung administrativer Tätigkeiten sowie sonstige Aufgaben erhält die KVG eine laufende Vergütung in Höhe von 0,51% p.a. des Nettoinventarwertes des Fonds, mindestens jedoch EUR 50.000 p.a. Im Falle der Liquidation durch Laufzeitende, Gesellschafterbeschluss oder bei Vorliegen sonstiger Gründe erhält die KVG ab Liquidationseröffnung eine zusätzliche jährliche Vergütung in Höhe von 0,2% des Nettoinventarwertes des Fonds. Sämtliche Vergütungen erhöhen sich um die gesetzlich geschuldete Umsatzsteuer.

Angaben zur Mitarbeitervergütung der HANSAINVEST Hanseatische Investment-Gesellschaft mit beschränkter Haftung für das Geschäftsjahr 2020 gemäß § 101 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 und Nr. 2 KAGB

Gesamtsumme der im abgelaufenen Wirtschaftsjahr 2020 der KVG

gezahlten Mitarbeitervergütung (inkl. Geschäftsführer): EUR 16.990.377,86
davon fix: EUR 13.478.569,31
davon variabel: EUR 3.511.808,55
Zahl der Mitarbeiter der KVG inkl. Geschäftsführer (Durchschnitt): 225

Gesamtsumme der im abgelaufenen Wirtschaftsjahr 2020 der KVG

gezahlten Vergütung an Risktaker (nur Führungskräfte): EUR 1.231.250,20
Höhe des gezahlten Carried Interest: EUR 0,00

Übersicht über das Portfolio des AIF am Ende des Geschäftsjahres

Anteil Wertansatz 31.12.2020 Wertansatz 31.12.2019
Gesellschaft Sitz % EUR EUR
Habona Objekt 07 GmbH & Co. KG Frankfurt am Main 100,0% 26.570.466,05 8.000,00

Wesentlich für die Geschäftsentwicklung des AIF ist die Beurteilung der Lage der Habona Objekt 07 GmbH & Co. KG, die den Erwerb der Fondsimmobilien tätigt. Das Portfolio mit sämtlichen mittelbar gehaltenen Immobilien ist im Immobilienverzeichnis des Anhangs dargestellt.

Übersicht über die Anlagegeschäfte und Wertentwicklung des AIF während des Geschäftsjahres

Zum Bilanzstichtag beträgt das eingeworbene Kommanditkapital des AIF EUR 35,9 Mio. Im Geschäftsjahr 2020 wurden sieben Objekte angekauft. Das eingeworbene Eigenkapital wurde teilweise investiert.

Einfluss auf die Wertentwicklung hat die Objektgesellschaft. Die Mieterträge und Betriebskostenerlöse der Objektgesellschaft in Höhe von TEUR 270 übersteigen die Aufwendungen für Bewirtschaftungskosten.

Der ordentliche Nettoertrag des AIF beträgt TEUR -5.185. Das negative Ergebnis resultiert im Wesentlichen aus einmaligen Vertriebs- und Eigenkapitalvermittlungsgebühren. Im Geschäftsjahr 2020 ergibt sich aufgrund der Bewertung der Beteiligung an der Habona Objekt 07 GmbH & Co. KG ein nicht realisiertes Ergebnis in Höhe von TEUR -2.388.

Beschreibung der Hauptanlagerisiken und wirtschaftliche Unsicherheiten des AIF

Das zentrale Risiko der Gesellschaft besteht im Hinblick auf eine negative Wertentwicklung der von der Objektgesellschaft gehaltenen Immobilien. Weiterhin besteht ein Fertigstellungsrisiko, da einige Einzelhandelsimmobilien bei Abschluss der Kaufverträge noch nicht fertig gestellt sind. Ein weiteres Risiko besteht darin, dass die Mieter ihren Pflichten aus dem jeweiligen Mietvertrag nicht oder nicht vollständig nachkommen. Bezüglich weiterer Risiken verweisen wir auf unsere Ausführungen im Risikobericht.

Angaben über schwer liquidierbare Vermögensgegenstände gemäß Artikel 108 AIFM-VO

Der AIF umfasst keine schwer liquidierbaren Vermögenswerte gemäß Artikel 108 AIFM-VO.

Angaben zu neuen Regelungen zum Liquiditätsmanagement gemäß § 300 Abs. 1 Nr. 2 KAGB

Im Berichtsjahr hat es keine Änderungen im Liquiditätsmanagement gegeben.

Bewertungsverfahren

Die HANSAINVEST hat eine Bewertungsrichtlinie aufgestellt, die auf der AIFM-Richtlinie basiert und für die Gesellschaft die Bewertungsverfahren und Prinzipien, die der Bewertung der Vermögensgegenstände des AIFs und der Berechnung des Nettoinventarwertes pro Anteil zugrunde liegen, enthält.

Die HANSAINVEST ist für eine ordnungsgemäße, transparente und unabhängige Bewertung der Vermögensgegenstände verantwortlich.

Der Nettoinventarwert errechnet sich demnach als Differenz zwischen dem Verkehrswert der Vermögensgegenstände und der Summe aller angefallenen Kosten, Verbindlichkeiten sowie ggf. sonstiger Wertkomponenten. Der Verkehrswert ist definiert als der am wahrscheinlichsten unmittelbar zu erzielende Preis unter Berücksichtigung der aktuellen Marktgegebenheiten. Die Bewertung basiert auf der Bewertung der Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten des Fonds. Über die Beteiligungskette wird so zum Nettoinventarwert an der beteiligten Immobilien-Gesellschaft übergeleitet. Die nachfolgenden Ausführungen beziehen sich auf die Bewertung der Immobilien-Gesellschaft als wesentlicher Vermögengegenstand des Fonds.

Die Bewertung der Beteiligung im Sinne von § 261 Abs. 1 Nr. 4 KAGB erfolgt entsprechend § 271 Abs. 3 KAGB. Des Weiteren erfolgt die Bewertung der Beteiligung im Sinne des § 272 Abs. 1 KAGB einmal jährlich durch die KVG entsprechend ihrer Bewertungsrichtlinie. Zu diesem Zweck werden die Immobilien i.d.R. zu Verkehrswerten bewertet, d.h. zu dem Preis, der zum Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, nach der sonstigen Beschaffenheit und der Lage der Immobilie ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre. Die Bewertung durch unabhängige Immobiliengutachter erfolgt mindestens einmal pro Jahr; ausgewählte Vermögensgegenstände können wenn notwendig auch öfter bewertet werden.

Hauck & Aufhäuser Privatbankiers AG, Frankfurt am Main, stellt als Verwahrstelle die Umsetzung der Bewertungsrichtlinie sowie die konsistente Anwendung und Überprüfung der Bewertungsverfahren und -methoden sicher.

Vertragliche Beziehungen des AIF

Zur Realisierung der Anlageziele der Fondsgesellschaft bestehen neben dem Gesellschaftsvertrag des AIF, dem Gesellschaftsvertrag der Objektgesellschaft und der Gesellschaftervereinbarung folgende Verträge:

Auslagerungsvertrag im Sinne des § 36 KAGB über Teilleistungen der Portfolioverwaltung

Dienstleister Habona Invest Asset Management GmbH
Vertragsschluss 18. Dezember 2019
Laufzeit/​Kündigung Feste Laufzeit bis zur Beendigung der Fondsgesellschaft (Beendigung der Desinvestitionsphase)
Vertragliche Pflichten Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Beratung beim An- und Verkauf, dem Bauprozess, der laufenden Anlagenverwaltung und Objektverwaltung.
Vergütung 0,84% (inkl. Umsatzsteuer) des durchschnittlichen Nettoinventarwertes des AIF im Geschäftsjahr

Vertriebsvereinbarung

Dienstleister

Habona Invest Service GmbH

Vertragsschluss

18. Dezember 2019

Laufzeit/​Kündigung

Unbestimmte Laufzeit; Kündigung nach drei Jahren mit einer Frist von 6 Monaten zum Jahresende bzw. Kündigung aus wichtigem Grund

Vertragliche Pflichten

Nichtexklusive Beauftragung, für die Fondsgesellschaft Emissionskapital in Höhe von bis zu EUR 50 Mio. bzw. EUR 100 Mio. bei Anlegern in Deutschland zu platzieren.

Vergütung

7% des durch sie platzierten Emissionskapitals für die Eigenkapitalbeschaffung; 1% des durch sie platzierten Emissionskapitals für Vertriebs-, Marketing- und Strukturkosten; 5% Abwicklungsgebühr (als Abwicklungsgebühr wird dem Dienstleister das von den Anlegern gezahlte Agio weitergeleitet).

Scouting-Vertrag

Dienstleister

Habona Invest GmbH

Vertragsschluss

18. Dezember 2019

Laufzeit

Feste Laufzeit bis zur Beendigung der Fondsgesellschaft

Vertragliche Pflichten

Finanzierungs-Scouting: Suche nach geeigneten Finanzierungsangeboten für die Objektgesellschaft, Immobilien Scouting: Identifizierung geeigneter Immobilienobjekte durch Marktsichtung, Käufer-Scouting: Findung geeigneter Käufergruppen im Rahmen der Desinvestitionsphase

Vergütung/​ Fälligkeit

Finanzierungs-Scouting: EUR 100.000,00 (zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer) bei Darlehen mit einem Volumen von bis zu EUR 42,484 Mio. Sofern darüber hinaus Darlehen aufgenommen werden, beträgt die Vergütung 0,25% (zzgl. Umsatzsteuer) des Darlehensbetrages. Die Gebühr wird mit Unterzeichnung des Darlehensvertrages fällig.

Immobilien-Scouting: 2,5% (zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer) des Nettokaufpreises der jeweiligen Immobilie. Die Vergütung wird nach Abschluss eines notariellen Grundstückskaufvertrages fällig.

Käufer-Scouting: 2% (zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer) des Nettoverkaufspreises einer Immobilie. Die Vergütung wird nach Abschluss eines notariellen Grundstückskaufvertrages fällig.

Verwahrstellenvertrag

Dienstleister

Hauck & Aufhäuser Privatbankiers AG

Vertragsschluss

10. September 2014 und 26. August 2019

Laufzeit/​Kündigung

Der Vertrag ist auf unbestimmte Zeit geschlossen; Vertrag kann mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende gekündigt werden.

Vertragliche Pflichten

Wertermittlung des AIF nach KAGB und den Anlagebedingungen sowie der Satzung des AIF; Sicherstellung der ordnungsgemäßen Verwendung der Erträge nach KAGB und den Anlagebedingungen; Überwachung der Zahlungsströme und Verfügungsbeschränkungen; Überwachung der KVG hinsichtlich geeigneter Prozesse zur Bewertung von Vermögensgegenständen des AIF.

Vergütung

0,0725% des durchschnittlichen Nettoinventarwertes der Gesellschaft, (zzgl. Umsatzsteuer) mindestens jedoch EUR 15.000 (zzgl. Umsatzsteuer).

Haftung

Die Haftung der Verwahrstelle richtet sich nach § 88 KAGB.

Vertrag über die externe Verwaltung

Dienstleister

HANSAINVEST Hanseatische Investment-GmbH

Vertragsschluss

18. Dezember 2019

Laufzeit/​Kündigung

Der Vertrag ist auf unbestimmte Zeit geschlossen. Der Vertrag kann nach Ablauf eines Jahres von dem AIF mit einer Frist von sechs Monaten gekündigt werden.

Vertragliche Pflichten

Verantwortlich für die Anlage und Verwaltung des Kommanditanlagevermögens (Portfolioverwaltung), das Risikomanagement sowie insbesondere administrative Tätigkeiten

Vergütung/​Fälligkeit

Laufende Vergütung in Höhe von 0,51% p.a. des Nettoinventarwertes des AIFs (zzgl. Umsatzsteuer), pro rata temporis

Haftung

HANSAINVEST haftet für Vorsatz und Fahrlässigkeit.

Treuhand- und Verwaltungsvertrag

Dienstleister

ProRatio Treuhand und Wirtschafts Consult Steuerberatungsgesellschaft mbH

Vertragsschluss

18. Dezember 2019

Laufzeit/​Fälligkeit

Der Vertrag wurde auf unbestimmte Zeit geschlossen. Mit Abwicklung/​ Vollbeendigung der Gesellschaft endet das Treuhandverhältnis automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf.

Vertragliche Pflichten

ProRatio verwaltet die Beteiligung des Habona Fonds 07 im Sinne einer uneigennützigen Verwaltungstreuhand.

Vergütung/​Fälligkeit

Für die Betreuung und Verwaltung der Anleger in der Platzierungsphase (bis Fondsschließung) erhält ProRatio von der Gesellschaft eine einmalige Vergütung in Höhe von 0,2% (zzgl. Umsatzsteuer) des auf die Treugeber und Direktkommanditisten mit Verwaltungsmandat entfallenden eingezahlten Emissionskapitals („Initialvergütung“). Für die laufende Anlegerverwaltung, die ProRatio allen Anlegern einschließlich den Direktkommanditisten gegenüber erbringt, erhält ProRatio eine jährliche Vergütung in Höhe von bis zu 0,26% der Bemessungsgrundlage (inkl. Umsatzsteuer) im jeweiligen Geschäftsjahr. ProRatio ist berechtigt, hierauf monatlich anteilige Vorschüsse auf Basis der jeweils aktuellen Planzahlen zu erheben. Mögliche Überzahlungen sind nach Feststellung des tatsächlichen Nettoinventarwertes sowie der tatsächlich geleisteten Auszahlungen auszugleichen.

Haftung

Der Vertragspartner haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

Von wesentlicher Bedeutung für die Geschäftstätigkeit der Objektgesellschaft sind die folgenden Verträge:

Grundstückskaufverträge

Finanzierungsverträge

Objektverwaltungsvertrag

Mietverträge.

Interessenkonflikte

Aufgrund gesellschaftlicher und personeller Verflechtungen liegen Umstände vor, die Interessenkonflikte begründen können und die mit Risiken verbunden sind.

Zum Umgang mit Interessenkonflikten setzt die KVG unter anderem folgende organisatorischer Maßnahmen ein, um Interessenkonflikte zu ermitteln, ihnen vorzubeugen, sie zu steuern, zu beobachten und sie offenzulegen:

Bestehen einer Compliance-Abteilung, die auf die Einhaltung von Gesetzen und Regeln hinwirkt und der Interessenkonflikte gemeldet werden müssen,

Pflichten zur Offenlegung,

Organisatorische Maßnahmen wie die Einrichtung von Vertraulichkeitsbereichen für einzelne Abteilungen, um dem Missbrauch von vertraulichen Informationen vorzubeugen, sowie die Zuordnung von Zuständigkeiten, um unsachgemäße Einflussnahme zu verhindern,

Verhaltensregeln für Mitarbeiter in Bezug auf Mitarbeitergeschäfte, Verpflichtungen zur Einhaltung des Insiderrechts, Schulungen und Fortbildungsmaßnahmen,

Einrichtung von Vergütungssystemen,

Grundsätze zur Berücksichtigung von Kundeninteressen,

Grundsätze zur bestmöglichen Ausführung beim Erwerb bzw. zur Veräußerung von Finanzinstrumenten,

Grundsätze zur Aufteilung von Teilausführungen.

Verwaltung des AIF und der Anleger

Bei den Anlegern handelt es sich im Wesentlichen um innerhalb der Europäischen Union oder der Schweiz ansässige Privatpersonen, Firmen und Stiftungen. Der Ausgabepreis für einen Anleger entspricht der Summe aus seiner gezeichneten Kommanditeinlage in die Gesellschaft und dem Ausgabeaufschlag. Die gezeichnete Kommanditeinlage beträgt für jeden Anleger mindestens EUR 10.000. Höhere Summen müssen ohne Rest durch 1.000 teilbar sein. Der Ausgabeaufschlag („Agio“) beträgt 5% der Kommanditeinlage. Es steht der KVG frei, einen niedrigeren Ausgabeaufschlag zu berechnen.

Treuhandkommanditistin ist die ProRatio Treuhand und WirtschaftsConsult Steuerberatungsgesellschaft mbH, Frechen-Königsdorf, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 45300. Die Aufgabe der Treuhandkommanditistin besteht darin, Kapitalanteile in Höhe des jeweiligen Beteiligungsbetrages der Treugeber an der Fondsgesellschaft treuhänderisch für die Anleger zu halten und/​oder zu verwalten. Aufgrund des Treuhand- und Verwaltungsvertrages hält die Treuhandkommanditistin die Beteiligung im eigenen Namen treuhänderisch für Rechnung des Treugebers und wird als Kommanditistin der Gesellschaft in das Handelsregister eingetragen.

Risikoprofil

Hinsichtlich des Risikoprofils wird auf den Risikobericht des Gliederungspunkts 4 in diesem Bericht verwiesen.

3. Wirtschaftsbericht

3.1 Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen

Im Berichtsjahr 2020 wurden Einzelhandelsimmobilien für 11,4 Mrd. € in Deutschland verkauft. Das Transaktionsvolumen lag damit 12 % über dem Vorjahresergebnis und löste 2019 als drittbestes Jahr der Dekade ab. Vor allem die Trendwende zum Jahresende mit einem Ergebnisplus von 42 % gegenüber dem Vorquartal sorgte für einen positiven Abschluss des von der Corona-Krise geprägten Jahres.

Die größten Einzelhandelstransaktionen 2020 fanden jedoch im 1. Quartal statt. Dazu zählt der Übergang von mehr als 30 Retailobjekten im Rahmen der TLG-Übernahme durch Aroundtown. Der Einzelhandelsanteil des Mischportfolios macht volumenmäßig rund ein Viertel des Gesamtvolumens von 4 Mrd. € aus. Eine ähnliche Größenordnung besitzt das Paket von 80 Real-SB-Warenhäusern, die die russische SCP Group für rund 900 Mio. € von der Metro erwarb. Im 4. Quartal kam das Matrix- Portfolio mit 33 Metro-Großhandelsmärkten hinzu, das von Aroundtown an P3, die europäische Logistikplattform des Staatsfonds GIC aus Singapur, für rund 800 Mio. € verkauft wurde. Diese marktprägenden Megadeals trugen maßgeblich zu dem hohen Anteil von Paketverkäufen bei, die mit 7,7 Mrd. € rund zwei Drittel des Gesamtvolumens ausmachten. Die größte Einzeltransaktion wurde im 3. Quartal mit dem Verkauf des Karstadt Warenhauses an der Hamburger Mönckebergstraße für rund 250 Mio. € von Quantum an Signa verzeichnet. Insgesamt wurden fünf Einzelobjekte im dreistelligen Milli- onen-Euro-Bereich im Jahresverlauf registriert, davon zwei im 4. Quartal. Auch nach Verhängung des zweiten Lockdowns blieb das Marktgeschehen sichtbar im Gang.

Bei den Betriebstypen entwickeln sich reine Lebensmittelfachmärkte immer stärker zu einem wesentlichen Treiber des Investmentgeschehens. Zwischen 2016 und 2020 hat sich deren Transaktionsvolumen von 0,6 Mrd. € auf einen Rekordwert von 2,0 Mrd. € mehr als verdreifacht. Dabei erlebten Discounter, Supermärkte und SB-Warenhäuser 2020 durch die Corona-Krise eine Sonderkonjunktur. Binnen Jahresfrist hat sich das Volumen allein um 30 % gesteigert. Der Anteil an allen Einzelhandelsinvestments ist in den letzten fünf Jahren kontinuierlich von 6 % auf 18 % gestiegen. Fachmärkte und Fachmarktzentren vereinten im abgelaufenen Jahr 5,7 Mrd. € auf sich, also insgesamt die Hälfte des Gesamtvolumens von Handelsobjekten und damit 13 Prozentpunkte mehr als im Vorjahr. Innerstädtische Geschäftshäuser in 1a-Lagen, zu denen auch Waren- und Kaufhäuser zählen, landeten auf Platz 2 mit 4,0 Mrd. € bzw. 35 % Marktanteil. Das entspricht einem Minus von 10 Prozentpunkten gegenüber 2019. Transaktionen wie der Hamburger Deal belegen aber auch, dass Investoren zunehmend die Chance zu Repositionierungen innerstädtischer Hochfrequenzimmobilien als Mixed-Use-Objekte erkennen. Diese Entwicklung steht noch relativ am Anfang, erfährt durch die Corona-Krise aber aktuell einen zusätzlichen Bedeutungsschub. Einkaufszentren verringerten ihren Marktanteil von 18 % auf 15 % und erreichten ein Anlagevolumen von 1,7 Mrd. €. Eng verbunden mit dem niedrigen Anteil von Geschäftshäusern und auch Einkaufszentren ist die geringe Quote von Transaktionen in den sieben deutschen Investmentzentren, deren Anteil während des vergangenen Jahres von 33 % auf 21 % gesunken ist. Internationale Investoren und nationale Anlegergruppen hielten sich in etwa die Waage mit 52 % bzw. 48 % Marktanteil. Bei den dominierenden Investorengruppen ergibt sich wegen der aufgeführten Großdeals folgendes Bild: Die ersten drei Plätze belegen auf der Käuferseite dicht hintereinander offene Immobilien- und Spezialfonds mit 2,2 Mrd. € und 19 % Marktanteil vor Immobilien AGs sowie Asset- und Fondsverwaltern mit jeweils 2,0 Mrd. € bzw. 18 %. Bei den Verkäufern dominieren Immobilien AGs mit 39 % bzw. 4,5 Mrd. € unangefochten das Geschehen vor Asset- und Fondsmanagern mit 15 % sowie offenen Immobilien- und Spezialfonds mit 13 %.

Bei der Renditeentwicklung hat sich im Jahresverlauf 2020 die gegenläufige Entwicklung einzelner Betriebstypen verfestigt und spiegelt die unterschiedliche Investorennachfrage wider: Geschäftshäuser in den 1a-Lagen der sieben Investmentzentren haben das historisch niedrige Niveau verlassen und bewegen sich mittlerweile zwischen 2,80 % in München und Frankfurt und 3,40 % in Düsseldorf und Köln, während Shoppingcenter an frequenzstarken Standorten 4,80 % erbringen. Spitzenrenditen von Fachmarktzentren entwickeln sich zunehmend Richtung 4,00 % und sind somit niedriger als Shoppingcenter in Toplagen einzupreisen. Freistehende Fachmärkte werden zum Teil deutlich unter der 5%-Marke gehandelt, wobei der Lebensmittelschwerpunkt hierbei einen wesentlichen Ausschlag gibt.

Die aktuelle Corona-Krise zeigt, dass insbesondere Handelsimmobilien in ihrer Resilienz entsprechend ihrer Heterogenität zu beurteilen sind. Während der stationäre Textileinzelhandel der Innenstädte starke Einbußen hinnehmen musste, profitieren andere Branchen von einer Sonderkonjunktur, wozu neben dem Lebensmittelhandel auch Non-food-Branchen wie Freizeit und Sport sowie Heimwerkerbedarf zählen. Selbst in diesem schwierigen Umfeld wurde mit dem vergleichsweise kleinvolumigen Fachmarkt- und Fachmarktzentrensegment als Hauptumsatzbringer ein jährliches Transaktionsvolumen von deutlich über 10 Mrd. € erzielt, das als Mindestumsatz auch für nächstes Jahr erwartet wird.1

3.2 Geschäftsentwicklung

Der Vertrieb des AIF startete im März 2020. Das maximale Platzierungsvolumen beträgt EUR 50 Mio. Gemäß § 4 Ziffer 5 i.V.m. Ziffer 6 des Gesellschaftsvertrages der Gesellschaft ist die geschäftsführende Kommanditistin berechtigt, das maximale Platzierungsvolumen auf bis zu EUR 100 Mio. zu erhöhen. Am 25. November 2020 beschloss die geschäftsführende Kommanditistin, den Platzierungszeit- raum der Gesellschaft über den 1. Platzierungsabschnitt (30. November 2020) hinaus bis zum 30. Juni 2021 (2. Platzierungsabschnitt) zu verlängern.

Das zum Bilanzstichtag eingeworbene Kommanditkapital beläuft sich auf EUR 37,0 Mio. inklusive Agio in Höhe von EUR 1,1 Mio. Der AIF hat für das Geschäftsjahr 2020 ein Ergebnis von TEUR -5.185 (Vorjahr: TEUR 5) realisiert. Dieses ergibt sich maßgeblich aus sonstigen betrieblichen Erträgen (TEUR 108; Vorjahr: TEUR 12) und sonstigen Aufwendungen (TEUR 5.156; Vorjahr: TEUR 7). Das nicht realisierte Ergebnis beträgt TEUR -2.388 (Vorjahr: TEUR 0). Somit ergibt sich zum Bilanzstichtag ein Ergebnis des Geschäftsjahres in Höhe von TEUR -7.573 (Vorjahr: TEUR 5).

1 siehe Colliers International: Deutschland Marktbericht Einzelhandel, 2020/​2021, URL: https:/​/​www.colliers.de/​wpcontent/​uploads/​2021/​02/​Colliers_​Research_​Marktbericht_​Einzelhandel.pdf

Im Geschäftsjahr wurden keine Ausschüttungen getätigt.

Im Geschäftsjahr 2020 wurden 7 Grundstücke und Gebäude von der Objektgesellschaft erworben. Damit besteht das Portfolio im Berichtszeitraum aus 7 Immobilien.

Gesamtaussage zur Geschäftsentwicklung

Maßgeblich für die Gesamtaussage zur Geschäftsentwicklung des AIF ist neben der Beurteilung der Lage der Habona Deutsche Einzelhandelsimmobilien Fonds 07 GmbH & Co. geschlossene Investment KG die Beurteilung der Lage der Habona Objekt 07 GmbH & Co. KG, die den Erwerb der Fondsimmobilien tätigt. Aus diesem Grund wird nachfolgend die Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung nach HGB der Habona Objekt 07 GmbH & Co. KG tabellarisch dargestellt und die einzelnen Positionen erläutert.

Aktiva 31.12.2020 31.12.2019
EUR EUR
Sachanlagen 29.153.367,64 0,00
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 119.365,35 0,00
Sonstige Vermögensgegenstände 234.151,59 2.783,81
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 192.027,96 7.686,54
Nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Fehlbetrag 0,00 10.104,65
29.698.912,54 20.575,00

Passiva

Eigenkapital 28.840.103,49 0,00
Rückstellungen 53.220,00 3.320,00
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 693.625,49 0,00
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 111.963,56 14.280,00
Sonstige Verbindlichkeiten 0,00 2.975,00
29.698.912,54 20.575,00

Die Erhöhung der Sachanlagen betrifft insbesondere den Erwerb von 7 bebauten Grundstücken.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen betreffen im Wesentlichen Forderungen gegenüber Mietern der Objekte.

Die sonstigen Vermögensgegenstände betreffen Umsatzsteuerforderungen.

Das Bankguthaben betrifft liquide Mittel, die auf den laufenden Konten der Rüsselsheimer Volksbank eG hinterlegt sind.

01.01.-31.12. 2020 26.09.-31.12. 2019
EUR EUR
Umsatzerlöse 270.007,55 0,00
Materialaufwand -41.656,77 0,00
Abschreibungen -150.191,84 0,00
sonstige betriebliche Aufwendungen -178.707,58 -18.104,65
Jahresüberschuss /​ -fehlbetrag -100.548,64 -18.104,65
Einstellung in Gesellschafterkonten 100.548,64 18.104,65
Bilanzgewinn 0,00 0,00

Die Umsatzerlöse erhöhten sich im Geschäftsjahr 2020 auf TEUR 270 (Vorjahr: TEUR 0). Der Anstieg resultiert im Wesentlichen aus den vereinnahmten Mieterträgen neu erworbener Immobilien.

Instandhaltungs- und Bewirtschaftungskosten wurden im Materialaufwand (TEUR 42; Vorjahr: TEUR 0) ausgewiesen, soweit sie mit den in den Umsatzerlösen ausgewiesenen Mieten in Zusammenhang stehen.

Die Abschreibungen resultieren aus dem laufenden Werteverzehr für die angeschafften Gebäudeteile in Höhe von 3% p.a. zeitanteilig ab dem Monat des Übergangs von Besitz, Nutzen und Lasten.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen in Höhe von TEUR 179 (Vorjahr: TEUR 18) betreffen im Wesentlichen Kosten für die laufende Objektverwaltung (TEUR 96), Kosten für Objektgutachten (TEUR 26) sowie Kosten der Management Fee (TEUR 12).

Es ergibt sich ein Jahresfehlbetrag in Höhe von TEUR -101, der in die Gesellschafterkonten eingestellt worden ist, sodass ein Bilanzgewinn in Höhe von TEUR 0 resultiert.

3.3 Ertragslage

Die folgende Aufstellung zeigt die Ertragslage des AIF, wobei die Ertrags- und Aufwandsposten nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten dargestellt sind:

01.01.-31.12. 2020 15.08.-31.12. 2019
EUR EUR
Erträge 71.297,44 12.000,00
Aufwendungen -5.256.378,08 -6.551,25
Ordentlicher Nettoertrag -5.185.080,64 5.448,75
Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres -5.185.080,64 5.448,75
Zeitwertänderungen -2.388.290,73 0,00
(Aufwendungen aus der Erst- und Neubewertung der Immobilien)
Ergebnis des Geschäftsjahres -7.573.371,37 5.448,75

Die Erträge resultieren im Wesentlichen aus Weiterbelastungen an die Objektgesellschaft (TEUR 96) und Management Fees (TEUR 12). Die negativen Zinsen aus Einlagen reduzierten die Erträge um TEUR 37.

Die Aufwendungen resultieren im Wesentlichen aus dem Vertriebsaufwand (TEUR 3.911), der Eigenkapital-Vermittlungsprovision (TEUR 1.006), Fremdleistungen zur Weiterbelastung an die Objektgesellschaft (TEUR 96) und der Treuhandvergütung (TEUR 71).

Die negative Zeitwertänderung in Höhe von TEUR 2.388 resultiert aus der Neubewertung der Anteile an der Habona Objekt 07 GmbH & Co. KG auf Basis der KVG-Bewertungsrichtlinie bzw. der Verkehrswerte des Immobilienvermögens, das in der Habona Objekt 07 GmbH & Co. KG bilanziert ist.

3.4 Finanzlage

Kapitalstruktur

Die Fondsgesellschaft stattet die Objektgesellschaft Habona Objekt 07 GmbH & Co. KG mit dem für die Investitionen erforderlichen Kapital aus. Die Objektgesellschaft tätigt sodann die Immobilieninvestitionen. Zusätzlich wird die Objektgesellschaft zum Erwerb der Einzelhandelsgrundstücke langfristige Darlehen aufnehmen. Für den Erwerb der Immobilienobjekte ist auf Ebene der Objektgesellschaft eine langfristige Fremdfinanzierung vorgesehen. Es dürfen Kredite bis zur Höhe von 150% des aggregierten eingebrachten Kapitals und noch nicht eingeforderten zugesagten Kapitals der Gesellschaft, berechnet auf der Grundlage der Beträge, die nach Abzug sämtlicher direkt oder indirekt von den Anlegern getragenen Gebühren, Kosten und Aufwendungen für Anlagen zur Verfügung stehen, aufgenommen werden. Die Fondsgesellschaft selbst wird keine Fremdfinanzierungen abschließen. Eine detaillierte Beschreibung der Kapitalkontenentwicklung der Komplementäre und Kommanditisten ist im Anhang dargestellt.

Investitionen

Im Geschäftsjahr 2020 erfolgte der Übergang von Besitz, Nutzen und Lasten für 7 Einzelhandelsobjekte in der Objektgesellschaft. Bezüglich der Einzelhandelsobjekte verweisen wir auf das Immobilienverzeichnis im Anhang dieses Berichts.

Liquidität

Die liquiden Mittel im AIF betragen zum Stichtag TEUR 4.042. Die Liquidität der Objektgesellschaft beträgt zum Stichtag TEUR 192. Die Liquidität des AIF ist gesichert.

Die Einnahmen aus Mieten und Betriebskosten in der Objektgesellschaft übersteigen die laufende Bewirtschaftung der Immobilienobjekte, so dass sich für das Geschäftsjahr 2020 insgesamt ein positiver Cash Flow aus laufender Geschäftstätigkeit ergibt.

3.5 Vermögenslage

In der folgenden Übersicht sind Vermögen und Schulden zum 31. Dezember 2020 dem Vermögen und den Schulden zum 31. Dezember 2019 gegenübergestellt:

Aktiva 31.12.2020 31.12.2019
EUR EUR
Beteiligungen 26.570.466,05 8.000,00
Barmittel und Barmitteläquivalente 4.041.580,81 6.473,91
Forderungen 936.566,15 15.755,00
31.548.613,01 30.228,91
Passiva
Rückstellungen 505.633,00 3.556,00
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 457.689,11 0,00
Sonstige Verbindlichkeiten 1.185.663,52 5.224,16
Eigenkapital 29.399.627,38 21.448,75
31.548.613,01 30.228,91

Die Veränderungen in den Aktiva der Bilanz betreffen im Wesentlichen die Erhöhung des Wertes der Beteiligungen. Der AIF hat die Eigenkapital-Mittel teilweise an die Objektgesellschaft weitergegeben. Das Eigenkapital erhöhte sich um TEUR 29.378, da es Mittelzuflüsse aus Gesellschaftereintritten gab.

3.6 Finanzielle und nicht finanzielle Leistungsindikatoren

Finanzielle Leistungsindikatoren

Einer der finanziellen Leistungsindikatoren, worüber der AIF gesteuert wird, ist die Liquidität. Es verbleiben zum Stichtag liquide Mittel in Höhe von TEUR 4.042. Der Fonds hat im Geschäftsjahr 2020 Investitionen über die Objektgesellschaft getätigt und insgesamt 7 Objekte erworben. Bezüglich der Veränderung der Liquidität verweisen wir auf unsere Ausführungen im Abschnitt „Finanzlage“ dieses Berichts.

Der laufende Cash Flow aus der Vermietungstätigkeit der Habona Objekt 07 GmbH & Co. KG ist aus heutiger Sicht ausreichend, um die Bewirtschaftungskosten der Immobilien, zukünftige Zins- und Tilgungsleistungen gegenüber dem Kreditinstitut sowie die geplanten Ausschüttungen gegenüber den Anlegern zu leisten.

Ein weiterer finanzieller Leistungsindikator ist das eingeworbene Eigenkapital. Diese Position stellt eine der Finanzierungsquellen für die Immobilienankäufe dar. Das zum Bilanzstichtag eingeworbene Kommanditkapital inkl. Agio beträgt TEUR 36.968.

Nicht finanzielle Leistungsindikatoren

Die Objektgesellschaft Habona Objekt 07 GmbH & Co. KG steigert mit dem Erwerb und der Vermietung von in Deutschland belegenen Einzelhandelsimmobilien, die an Discounter oder Vollversorger an freistehenden Standorten oder in Nahversorgungszentren vermietet sind, die verbrauchsnahe Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln und anderen Gütern des täglichen Bedarfs in ländlicheren Regionen. Die Vitalität und Attraktivität von Städten und Gemeinden werden somit erhalten bzw. gesteigert.

4. Risikobericht

Risikomanagementsystem

Das Risikomanagementsystem der HANSAINVEST umfasst die laufende Überwachung und Beurteilung der wesentlichen Risikoarten gemäß KAGB mittels der gesetzlichen und vertraglichen Anlagegrenzprüfung. Als wesentliche Risikoarten gelten das Adressausfallrisiko (Kreditrisiko), Gegenpartei- oder Kontrahentenrisiko, Zinsänderungsrisiko, Währungsrisiko, Marktpreisrisiko, Operationelles Risiko, Liquiditätsrisiko, Verwahrrisiko und der Leverage. Weiterhin werden für die wesentlichen Risikoarten Stresstests durchgeführt, um die Schwächen einer ausschließlich auf Grenzauslastung basierenden Risikomessung auszugleichen.

Risikoarten

Unter Adressausfall- oder Kreditrisiken werden Verluste verstanden, die durch den Ausfall eines Ausstellers entstehen. Somit werden neben allgemeinen Tendenzen der Kapitalmärkte auf den Wert eines Vermögensgegenstandes auch besondere Entwicklungen des jeweiligen Ausstellers erfasst. Die Adressausfallrisiken des Fonds werden fondsspezifisch identifiziert und mittels gesonderter Prozesse überwacht. In diesem Zusammenhang treten im Bereich der geschlossenen Fonds häufig Charterer, Mieter, Pächter, Betreiber, Property und Facility Manager oder allgemein Dienstleister als potentiell vom Ausfall bedrohte Adressen auf. Zur Überwachung von Kreditausfallrisiken im Fonds- und Risikomanagementprozess findet häufig eine Verwendung von externen Ratings statt. Die HANSAINVEST hat die Ratinganbieter S&P, Moodys und Fitch lizenziert.

Unter Gegenpartei- oder Kontrahentenrisiko wird das Risiko verstanden, welches darin besteht, dass die eine Vertragspartei ihren Verpflichtungen nicht nachkommt und somit der anderen Vertragspartei einen finanziellen Schaden verursacht. Gegenparteirisiken entstehen hauptsächlich durch OTC-Derivatetransaktionen. Hierzu finden die gesetzlichen Limite Anwendung. Da bei den geschlossenen Fonds keine gesetzlichen Limitierungen vorhanden sind, findet eine Prüfung in Anlehnung an die Limite der gesetzlichen Regelungen im Internen Limitsystem statt (i.d.R. 5/​10% Grenze).

Unter Zinsänderungsrisiken wird allgemein die Gefahr negativer Auswirkungen unerwarteter Veränderungen der Zinssätze auf Vermögensgegenstände verstanden. Zinsänderungsrisiken werden fondsspezifisch identifiziert und mittels gesonderter Prozesse überwacht. Die wesentlichen Risikoquellen sind in der Liquiditätsanlage und Fremdkapitalfinanzierung, die noch nicht besteht, zu sehen. Die Steuerung dieses Risikos obliegt dem Dienstleister des geschlossenen Fonds und wird durch die HANSAINVEST überwacht.

Währungsrisiken bestehen derzeit keine, da die Anlage ausschließlich in Euro erfolgt.

Erfahrungsgemäß hängt die Bewertung von Finanzprodukten und Anlagen stark mit der Entwicklung der Märkte zusammen, die von der allgemeinen Lage der Weltwirtschaft sowie den wirtschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen beeinflusst wird (auch irrationale Faktoren wie Stimmungen, Meinungen und Gerüchte). Bei geschlossenen Fonds sind Marktpreisrisiken i.d.R. in einer signifikanten Größenordnung vorhanden. Die DerivateV findet keine Anwendung. In diesem Zusammenhang wird über die Vereinbarung eines fondsindividuellen internen Limitsystems das Marktpreisrisiko überwacht. Die Dokumentation erfolgt fondsspezifisch.

Die operationellen Risiken sind in Abhängigkeit vom Tätigkeitsfeld des AIFs sowie dessen Aufbau- und Ablauforganisation zu definieren. Sie umfassen z. B. neben Personal- und IT-Risiken (Betriebsrisiken) auch Rechts- und Steuerrisiken sowie Organisationsrisiken. Bei geschlossenen Fonds führt das Risk Management auf Grund der wesentlichen Bedeutung dieser Risiken beim Dienstleister eine direkte regelmäßige Befragung durch. Um das Risiko zu begrenzen, wurde die Stelle des Compliance Officers und Geldwäschebeauftragten geschaffen, der die Einhaltung von rechtlichen Vorschriften kontrolliert und überwacht. Es kann zudem nicht ausgeschlossen werden, dass sich die steuerlichen Grundlagen und /​ oder rechtlichen Grundlagen während der Fondslaufzeit ändern und dass dies negative Auswirkungen auf den Fonds hat.

Das Liquiditätsrisiko ist das Risiko, erwartete und unvorhersehbare Liquiditätsströme auf Grund mangelnder liquidierbarer Vermögensgegenstände im Investmentvermögen nicht bedienen zu können. Der Dienstleister erstellt eine monatliche auf zwei Jahressicht rollierende Liquiditätsplanung, die die HANSAINVEST plausibilisiert. Weiterhin wird die im Fondsprospekt dargestellte Prognose- und Ergebnisrechnung monatlich bei Bedarf angepasst. Über die monatliche und jährliche Liquiditätsplanung lassen sich Anlegerausschüttungen unter Einhaltung intern gesetzter Mindestliquiditätsquoten vorausschauend planen.

Die HANSAINVEST stellt im Rahmen der Verwahrstellenverträge sicher, dass keine wesentlichen Verwahrrisiken die Investmentvermögen betreffen können. Sollte die HANSAINVEST nicht verwahrfähige Vermögensgegenstände erwerben oder das Risk Management eine Anzeige eines Verwahrrisikos für einen bestimmten Vermögensgegenstand seitens der Verwahrstelle erhalten, wird dieses Risiko einzelfallspezifisch betrachtet.

Leverage ist jede Methode, mit der die Verwaltungsgesellschaft das Risiko eines von ihr verwalteten Investmentvermögens durch Kreditaufnahme, Wertpapierdarlehen, in Derivate eingebettete Hebelfinanzierungen oder auf andere Weise erhöht. Für jedes von der HANSAINVEST verwaltete Investmentvermögen wird sowohl nach Brutto- als auch nach der Commitment-Methode der Leverage berechnet und entsprechend den Anforderungen des KAGB einer Limitierung unterworfen. Die in den Objektgesellschaften gehaltenen Immobilien werden über Eigen- und Fremdmittel finanziert.

Die gesetzliche und vertragliche Anlagegrenzprüfung beinhaltet die Vorgaben der fondsindividuellen Anlagebedingungen sowie des KAGBs. Für die Überwachung werden die Vermögensaufstellung, Ertrags- und Aufwandsrechnung sowie zusätzliche Reportings herangezogen. Das Interne Limitsystem dient der Überwachung von Risikoklumpen. Zur Identifizierung von Risikoklumpen und deren Einstufung in wesentliche oder unwesentliche Risiken wird im Zuge des Aufbaus des Risikomanagementsystems der Fondsprospekt analysiert. Diese Analyse fließt mit einer entsprechenden Auswertung in eine umfassende Dokumentation ein, in welcher jedes Risiko beschrieben und eingestuft wird, um im Anschluss darüber zu entscheiden anhand welchen Tools und in welchem Rhythmus eine entsprechende Überwachung stattfinden soll.

Pandemierisiko /​ Höhere Gewalt

Die Ausbreitung der Atemwegserkrankung COVID-19 hat aktuell weltweit zu massiven Einschnitten in das öffentliche Leben geführt. Die Weltgesundheitsorganisation hat sie am 11. März 2020 offiziell zur Pandemie erklärt. Es erfolgen Einschnitte wie die Schließung von Freizeitangeboten und Geschäften, Kontaktverbote oder gar komplette Ausgangssperren. Dies hat erhebliche Folgen für Unternehmen, Volkswirtschafen und die globale Wirtschaft insgesamt, die sich negativ auf die allgemeine wirtschaftliche Lage auswirken. Die Hauptmieter der im Fonds enthaltenen Einzelhandels Nahversorgungsimmobilien waren von behördlich angeordneten Schließungen bislang nicht betroffen.

Im Stresstest werden acht Szenarien gerechnet. Die ersten drei Hauptszenarien werden für jeden geschlossenen Fonds gleich berechnet. Die weiteren fünf Szenarien werden fondsindividuell festgelegt. Die individuellen Stresstest-Szenarien basieren auf empirischen negativen Entwicklungen der wertbeeinflussenden Faktoren in der Vergangenheit. Die Szenarien bilden somit in Bezug auf die einzelnen Risikokategorien die Erfahrungswerte der HANSAINVEST aus der Verwaltung von Fonds als auch historische Marktentwicklungen ab.

Das „Platzierungsrisiko und Rückabwicklungsrisiko“ ist während der Platzierungsphase wesentlich. Hierbei geht es um das Erreichen der Eigenkapitalsumme. Die Erklärung der Vollplatzierung auch bei geringerem Eigenkapital, würde zu einer höheren Beteiligung der Anleger am Vermögen der Gesellschaft führen. Die Aufnahme vom weiteren Fremdkapital könnte erforderlich sein und kann die Fondsperformance negativ beeinflussen. Die Überwachung erfolgt monatlich über das Interne Limitsystem.

Die Risiken „Geringeres Emissionskapital“ und „Größeres Emissionskapital“ werden während der Platzierungsphase als wesentlich eingestuft. Zum Berichtsstichtag betrug der Platzierungsstand 35,9 Mio. €. Ein geringeres Eigenkapital kann dazu führen, dass weniger Immobilien erworben werden und eine Risikostreuung ausbleibt. Der wirtschaftliche Erfolg einer Immobilie wird dadurch umso wichtiger. Bestimmte Initialkosten sind unabhängig vom Fondsvolumen, sodass sich negative Auswirkungen auf das Fondsergebnis ergeben. Bei eventueller Immobilienknappheit besteht das Risiko, dass nicht investierte Mittel in eine niedrig verzinste Liquiditätsrücklage eingestellt werden.

Zum Zeitpunkt der Prospekterstellung stehen noch nicht alle Ankäufe fest („Blind-Pool-Risiko“). Es sind lediglich die Rahmenbedingungen für eine Investition vorgegeben. Das bedeutet, dass die in der Prognoserechnung zugrunde gelegten Annahmen so nicht eintreffen könnten. Dieses Risiko wird bei jeder Ankaufsprüfung anhand des Verkehrswertgutachtens des Vermögensgegenstandes sowie des Rechenwerkes des Fonds geprüft.

Das Risiko „Portfolio-Zusammensetzung“ ist wesentlich. Die geplante Portfolio-Zusammensetzung hängt vom Erreichen des Emissionskapitals ab. Weiterhin sind die Investitionen aufgrund des Blindpool-Charakters noch nicht bekannt. Dieses Risiko wird im Internen Limitsystem durch die Kennzahlen Verkehrswert pro Bundesland, Verkehrswert pro Stadt, Jahresnettokaltmiete pro Mieter, Anteil, der im jeweiligen Jahr auslaufenden Mietverträge überwacht.

Das Fertigstellungsrisiko besteht darin, dass einige Einzelhandelsobjekte verzögert, zu höheren Kosten oder gar nicht fertig gestellt werden könnten.

Das Risiko „Marktverhältnisse und Wertentwicklung der Immobilienobjekte, Klumpenrisiko besteht, da die Wertentwicklung einer Immobilie, ihre Haltedauer und ihr Verkaufszeitpunkt maßgeblich den Erfolg des AIFs und somit den Gesamtmittelrückfluss an den Anleger bestimmen. Es findet eine Beobachtung der Immobilienmärkte und der Immobilienpreise anhand der Verkehrswertgutachten und der Tilgungspläne statt (Kennzahl Loan to Value). Eine verstärkte Investitionstätigkeit der Fondsgesellschaft in einem bestimmten regionalen Markt kann sich besonders negativ auswirken, wenn sich gerade dieser Markt ungünstiger als prognostiziert entwickelt (Klumpenrisiko). Dieses Risiko wird im Internen Limitsystem durch die Kennzahlen Verkehrswert pro Bundesland, Verkehrswert pro Stadt, Jahresnettokaltmiete pro Mieter, Branchenanteil, Anteil, der im jeweiligen Jahr auslaufenden Mietverträge überwacht.

Das Risiko „Mietzinsniveau, Bonität der Mieter und Mietausfallrisiko‘ ist wesentlich. Das Risiko Zahlungsrückstände nicht einfordern zu können, wird aufgrund der geplanten Großteiligkeit der Mieterstruktur als wesentlich eingestuft. Hier erfolgen eine Aufstellung der Top-Mieter anhand der Jahresnettokaltmiete und die Überwachung dieser mittels eines Soll-/​Ist-Vergleichs über die Gesamtmieteinnahmen in der Liquiditätsplanung. Weiterhin wird der Bonitätsindex der Mieter ein zusätzlicher Indikator.

Bei der Durchführung der Ankaufsprüfung (Due Diligence) besteht das Risiko, dass in Bereichen, die die Investitionen betreffen, bestimmte Sachverhalte nicht erkannt und/​oder Risiken falsch bewertet werden. Dies gilt auch in Bezug auf in den Erwerbsprozess eingeschaltete Berater und Sachverständige.

Das Risiko „Einfluss von Veräußerungserlösen und Zeitpunkten auf die Renditeprognose“ wurde als in der Berichtsperiode als nicht wesentlich eingestuft, da zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch keine Immobilien veräußert werden soll.

Risikoprofil

Das Risikoprofil des Fonds ergibt sich aus den mittelbar über die Objektgesellschaft gehaltenen Immobilien und den Investitionsgrenzen, in denen die Gesellschaft den Fonds verwaltet. Die Gesellschaft beachtet dabei die in den Anlagebedingungen vom 09. Dezember 2019 unter § 2 „Anlagegrenzen“ aufgezeigten Regelungen.

Zusammenfassende Darstellung der Risikolage

Bis zum Zeitpunkt der Aufstellung dieses Jahresberichts sind keine bestandsgefährdenden Risiken für den AIF erkennbar.

5. Wesentliche Änderungen im Geschäftsjahr

Angaben gemäß Art. 105 Abs. 1c Level-II-Verordnung

Im Geschäftsjahr gab es keine wesentlichen Änderungen hinsichtlich der Angaben nach den §§ 158 Satz 1 i.V.m. 135 Abs. 7 Satz 2 KAGB i.V.m. Art. 105 Abs. 1c Level-Il-Verordnung.

 

Frankfurt am Main, den 5. Mai 2021

Habona Deutsche Einzelhandelsimmobilien Fonds 07 GmbH & Co. geschlossene Investment KG

vertreten durch HI Finance 1 Immobilien Verwaltungsgesellschaft mbH

gez. Tanja Krönke

gez. Oliver Grimm

Bilanz zum 31.12.2020

Habona Deutsche Einzelhandelsimmobilien Fonds 07 GmbH & Co. geschlossene Investment KG, Frankfurt am Main

A. Aktiva

31.12.2020 31.12.2019
EUR EUR
I. Investmentanlagevermögen
A. Aktiva
1. Beteiligungen 26.570.466,05 8.000,00
2. Barmittel und Barmitteläquivalente
a) Täglich verfügbare Bankguthaben 4.041.580,81 6.473,91
3. Forderungen
a) Eingeforderte ausstehende Pflichteinlagen 688.500,00 1.000,00
b) Andere Forderungen 111.963,56 14.280,00
4. Sonstige Vermögensgegenstände 136.102,59 475,00
Summe Aktiva 31.548.613,01 30.228,91

B. Passiva

1. Rückstellungen 505.633,00 3.556,00
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
a) aus anderen Lieferungen und Leistungen 457.689,11 0,00
3. Sonstige Verbindlichkeiten
a) gegenüber Gesellschaftern 1.147.300,00 0,00
b) Andere 38.363,52 5.224,16
4. Eigenkapital
a) Kapitalanteile
Kapitalkonto Komplementär
Kapitalkonto Kommanditisten 1.794.000,00 21.448,75
b) Rücklagen
Rücklagenkonto Kommanditisten 29.993.918,11 0,00
c) Nicht realisierte Gewinne/​Verluste aus der Neubewertung -2.388.290,73 0,00
Summe Passiva 31.548.613,01 30.228,91

Gewinn- und Verlustrechnung für den Zeitraum vom 01.01.2020 bis 31.12.2020

Habona Deutsche Einzelhandelsimmobilien Fonds 07 GmbH & Co. geschlossene Investment KG, Frankfurt am Main

2020 2019
EUR EUR
I. Investmenttätigkeit
1. Erträge
a) Zinsen und ähnliche Erträge -36.927,80 0,00
davon: negative Zinserträge: -36.927,80 (Vorjahr: 0,00)
b) sonstige betriebliche Erträge 108.225,24 12.000,00
Summe der Erträge 71.297,44 12.000,00
2. Aufwendungen
a) Verwaltungsvergütung -65.672,40 0,00
b) Verwahrstellenvergütung -11.250,00 0,00
c) Prüfungs- und Veröffentlichungskosten -23.514,50 0,00
d) Sonstige Aufwendungen -5.155.941,18 -6.551,25
Summe der Aufwendungen -5.256.378,08 -6.551,25
3. Ordentlicher Nettoertrag -5.185.080,64 5.448,75
4. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres -5.185.080,64 5.448,75
5. Zeitwertänderung
a) Erträge aus der Neubewertung -2.388.290,73 0,00
Summe des nicht realisierten Ergebnisses des Geschäftsjahres -2.388.290,73 0,00
6. Ergebnis des Geschäftsjahres -7.573.371,37 5.448,75

Anhang für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2020

I. Allgemeine Angaben und Erläuterungen

Aufgrund der nationalen Umsetzung der AIFM-Richtlinie (Richtlinie 2011/​61/​EU über die Verwaltung alternativer Investmentfonds) und der Einführung des Kapitalanlagegesetzbuches zum 22. Juli 2013 (Datum des Inkrafttretens) ist die Habona Deutsche Einzelhandelsimmobilien Fonds 07 GmbH & Co. geschlossene Investment KG, Frankfurt am Main, als geschlossener Investmentfonds nach dem KAGB zu behandeln.

Der Jahresabschluss der Habona Deutsche Einzelhandelsimmobilien Fonds 07 GmbH & Co. geschlossene Investment KG, Frankfurt am Main, wird nach den Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches und den ergänzenden Bestimmungen des KAGB sowie der delegierten Verordnung (EU) Nr. 231/​2013 erstellt.

Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den §§ 21 und 22 KARBV, ergänzt um die Vorschriften für Personenhandelsgesellschaften gem. § 264 a) und c) HGB. Ergänzend gelten die Vorschriften des dritten Abschnitts der KARBV zur Bewertung. Die Gesellschaft macht von den Erleichterungsvorschriften gem. § 288 HGB Gebrauch.

II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Bilanzierungsmethoden

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.

Rückstellungen sind entsprechend des § 249 HGB gebildet. Die Auflösung der Rückstellungen erfolgt nach bestimmungsgemäßem Verbrauch.

Bewertungsmethoden

Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Sie wird nach den allgemeinen Vorschriften der §§ 252 bis 256 HGB vorgenommen, sofern keine Spezialvorschriften nach KAGB anderes vorsehen.

Die Bewertung der Beteiligungen im Sinne von § 261 Abs. 1 Nr. 3 KAGB erfolgt entsprechend § 271 Abs. 3 KAGB. Des Weiteren erfolgt die Bewertung der Beteiligungen im Sinne des § 272 Abs. 1 KAGB einmal jährlich durch die KVG entsprechend ihrer Bewertungsrichtlinie. Im Rahmen dieser Bewertung erfolgt der Wertansatz an den mittelbar gehaltenen Immobilien durch von ihr bestellte externe Gutachter. Zu diesem Zweck werden die Immobilien i.d.R. zu Verkehrswerten bewertet, d.h. zu dem Preis, der zum Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, nach der sonstigen Beschaffenheit und der Lage der Immobilie ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre. Im Regelfall wird zur Ermittlung des Verkehrswertes einer Immobilie der Ertragswert der Immobilie anhand des allgemeinen Ertragswertverfahrens in Anlehnung an die Immobilienwertermittlungsverordnung bestimmt.

Die Barmittel und Barmitteläquivalente werden mit ihrem Nennwert nach § 29 Abs. 2 KARBV ausgewiesen.

Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind grundsätzlich mit dem beizulegenden Zeitwert angesetzt.

Der Nettoinventarwert (Fondsvermögen) ist die Differenz des bewerteten Investmentanlagevermögens und der Schulden.

Die Rückstellungen sind mit dem Erfüllungsbetrag der voraussichtlichen Inanspruchnahme angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.

Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem Rückzahlungsbetrag nach § 29 Abs. 3 KARBV angesetzt.

In der Gewinn- und Verlustrechnung werden realisierte und unrealisierte Gewinne und Verluste getrennt voneinander ausgewiesen. Im Berichtsjahr wurden keine Veräußerungsergebnisse erzielt und der ordentliche Nettoertrag ist identisch mit dem realisierten Ergebnis.

Das realisierte Ergebnis des Geschäftsjahres resultiert aus dem ordentlichen Nettoertrag. Der Unterschiedsbetrag zwischen den Anschaffungskosten und dem anzusetzenden Verkehrswert wird in der Bilanz als nicht realisierte Gewinne/​Verluste aus der Neubewertung ausgewiesen. In der Gewinn- und Verlustrechnung wird die jährliche Veränderung als Ertrag bzw. Aufwand aus der Neubewertung berücksichtigt. Der Saldo ist als nicht realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen.

Auf den Ansatz aktiver latenter Steuern wurde gemäß § 274a HGB verzichtet.

Passive latente Steuern wurden im Rahmen der Beteiligungsbewertung nicht angesetzt.

III. Erläuterungen zur Bilanz

Das Fondsvermögen erhöhte sich im Berichtszeitraum um TEUR 29.378 auf TEUR 29.400 (Vorjahr: TEUR 21). Dies resultiert hauptsächlich aus der Einwerbung von Kommanditkapital.

Aktiva

Bei den Beteiligungen (TEUR 26.570, Vorjahr: TEUR 8) handelt es sich um die Habona Objekt 07 GmbH & Co. KG. Die Werterhöhung der Beteiligungen resultiert im Wesentlichen aus den Kapitaleinlagen des AlFs, um die Objektgesellschaft mit den für den Immobilienerwerb erforderlichen Mitteln auszustatten.

Angaben zu Beteiligungen bei Publikumsfonds

Anteil Eigenkapital*) erworben
Gesellschaft Sitz % EUR am:
Habona Objekt 07 GmbH & Co. KG Frankfurt am Main 100,0% 28.840.103,49 26.09.2019

*) Das Eigenkapital wurde nach handelsrechtlichen Grundsätzen (HGB) ermittelt.

Wesentlich für die Geschäftsentwicklung des AIF ist die Beurteilung der Lage der Habona Objekt 07 GmbH & Co. KG, die den Erwerb der Fondsimmobilien tätigt.

Die Habona Deutsche Einzelhandelsimmobilien Fonds 07 GmbH & Co. geschlossene Investment KG ist alleiniger Kommanditist der Habona Objekt 07 GmbH & Co. KG.

Die Guthaben bei Kreditinstituten werden als täglich verfügbare Bankguthaben unter Barmittel und Barmitteläquivalente mit ihrem Nennwert nach § 29 Abs. 2 KARBV ausgewiesen (TEUR 4.042, Vorjahr: TEUR 6). Sie betreffen liquide Mittel, die auf Girokonten hinterlegt sind.

Die sonstigen Vermögensgegenstände (TEUR 136, Vorjahr: TEUR 0) beinhalten Steuererstattungsansprüche gegen die Finanzverwaltung.

Die Forderungen und Sonstige Vermögensgegenstände haben eine Laufzeit von unter einem Jahr.

Passiva

Die Rückstellungen (TEUR 506; Vorjahr: TEUR 4) enthalten im Wesentlichen Rückstellungen für die Eigenkapital-Vermittlungsvergütung (TEUR 324; Vorjahr: TEUR 0), Vertriebsvergütungen (TEUR 57; Vorjahr: TEUR 0) sowie Rückstellungen für Verwaltungsvergütungen (TEUR 50; Vorjahr: TEUR 0). Die Rückstellungen haben i.H.v. TEUR 1 (Vorjahr: TEUR 1) eine Laufzeit von mehr als einem Jahr.

Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (TEUR 458; Vorjahr: TEUR 0) haben eine Restlaufzeit von unter einem Jahr.

Die Sonstigen Verbindlichkeiten betragen TEUR 1.186 (Vorjahr: TEUR 5) und betreffen im Wesentlichen Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern. Sie sind ebenfalls innerhalb eines Jahres fällig.

Das Eigenkapital weist im Wesentlichen die Kapitalkonten der Kommanditisten (TEUR 31.788; Vorjahr: TEUR 21) mit ihrem Nennwert gem. § 272 HGB sowie nicht realisierte Gewinne aus der Neubewertung (TEUR -2.388; Vorjahr: TEUR 0) aus.

Persönlich haftende Gesellschafterin ist im Geschäftsjahr die Habona Management 07 GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main mit einem Stammkapital von EUR 25.000, die nicht am Vermögen der Gesellschaft beteiligt ist.

Die persönlich haftende Gesellschafterin hat für das Geschäftsjahr eine Haftungsvergütung in Höhe von TEUR 36 von der Gesellschaft erhalten.

Das Kommanditkapital wird im Wesentlichen von der Treuhandkommanditistin ProRatio Treuhand und Wirtschafts Consult Steuerberatungsgesellschaft mbH gehalten, über die sich die Anleger als Treugeber beteiligt haben.

Entwicklung des Fondsvermögens vom 01. Januar bis 31. Dezember 2020

EUR
A. Komplementäre
I. Wert des Eigenkapitals am Beginn des Geschäftsjahres 0,00
1. Entnahmen für das Vorjahr 0,00
2. Zwischenentnahmen 0,00
3. Mittelzufluss (netto)
a) Mittelzuflüsse aus Gesellschaftereintritten 0,00
b) Mittelabflüsse wegen Gesellschafteraustritten 0,00
4. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres nach Verwendungsrechnung 0,00
5. Nicht realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres 0,00
II. Wert des Eigenkapitals am Ende des Geschäftsjahres 0,00
B. Kommanditisten
I. Wert des Eigenkapitals am Beginn des Geschäftsjahres 21.448,75
1. Entnahmen für das Vorjahr 0,00
2. Zwischenentnahmen 0,00
3. Mittelzufluss (netto)
a) Mittelzuflüsse aus Gesellschaftereintritten 36.951.550,00
b) Mittelabflüsse wegen Gesellschafteraustritten 0,00
4. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres nach Verwendungsrechnung -5.185.080,64
5. Nicht realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres -2.388.290,73
II. Wert des Eigenkapitals am Ende des Geschäftsjahres 29.399.627,38
C. Summe Eigenkapital 29.399.627,38

Verwendungsrechnung zum 31.12.2020

31.12.2020 31.12.2019
EUR EUR
1. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres -5.185.080,64 5.448,75
2. Gutschrift/​Belastung auf Rücklagenkonten 0,00 0,00
3. Gutschrift/​Belastung auf Kapitalkonten 5.185.080,64 -5.448,75
4. Gutschrift/​Belastung auf Verbindlichkeitenkonten 0,00 0,00
5. Bilanzgewinn/​Bilanzverlust 0,00 0,00

Für die Komplementärin ergibt sich kein zu verwendender Ergebnisanteil.

Kapitalkontenentwicklung der Kommanditisten und Komplementäre gem. § 25 Abs, 4 KARBV:

Anfangsbestand Einlagen Entnahmen Vorabvergütungen und Zuweisungen Zuweisung Restgewinn Verlustanteil Endbestand
EUR EUR EUR EUR EUR EUR
A. Komplementäre
Kapitalkonto Kontokorrentkonto 0,00 0,00
B. Kommanditisten
Kapitalkonto I Einlagenkonto 800,00 1.793.200,00 1.794.000,00
Kapitalkonto II Rücklagenkonto 15.200,00 35.158.350,00 35.173.550,00
Kapitalkonto III Gewinn- und Verlustkonto 5.448,75 -5.185.080,64 -5.179.631,89
Kapitalkonto IV Entnahmekonto 0,00 0,00
C. Nicht realisierte Gewinne/​Verluste aus der Neubewertung 0,00 -2.388.290,73 -2.388.290,73
Summe Kapitalkonten 21.448,75 36.951.550,00 0,00 0,00 -7.573.371,37 29.399.627,38

Erläuterung der Kapitalkontenentwicklung

Die in der Bilanz unter Rücklagen ausgewiesenen Eigenkapitalbestandteile betreffen das Kapitalkonto II (Rücklagenkonto), das Kapitalkonto III (Gewinn- und Verlustkonto) sowie das Kapitalkonto IV (Entnahmekonto).

Für die Komplementärin wird ein Kontokorrentkonto geführt. Für jeden Kommanditisten werden ein Einlagenkonto, ein Rücklagenkonto, ein Gewinn- und Verlustkonto sowie ein Entnahmekonto geführt:

Auf dem Einlagenkonto (Kapitalkonto I) wird die Hafteinlage des Anlegers gebucht. Diese ist maßgeblich für die Ergebnisverteilung (TEUR 1.794).

Auf dem Rücklagenkonto (Kapitalkonto II) wird die über die Hafteinlage hinausgehende Pflichteinlage (TEUR 34.086) sowie das Agio (TEUR 1.088) gutgeschrieben.

Auf dem Gewinn- und Verlustkonto (Kapitalkonto III) wurde das realisierte Ergebnis des Geschäftsjahres (TEUR -5.185) gebucht. Eine Nachschusspflicht besteht nicht.

Auf dem Entnahmekonto (Kapitalkonto IV) werden die Entnahmen (Ausschüttungen) gebucht (TEUR 0).

Das nicht realisierte Ergebnis aus der Neubewertung beträgt insgesamt TEUR -2.388.

Persönlich haftende Gesellschafterin („Komplementärin“) der Fondsgesellschaft ist die Habona Management 07 GmbH, Frankfurt am Main.

Das Kommanditkapital wird im Wesentlichen von der Treuhandkommanditistin ProRatio Treuhand und Wirtschafts Consult Steuerberatungsgesellschaft mbH gehalten, über die sich die Anleger als Treugeber beteiligt haben. Die Habona Beteiligungs 07 GmbH und die HI Finance 1 Immobilien Verwaltungs GmbH als Gründungskommanditisten sind mit einer Kommanditeinlage in Höhe von TEUR 14 bzw. TEUR 1 beteiligt. Die ProRatio Treuhand und Wirtschafts Consult Steuerberatungsgesellschaft mbH ist mit einer Kommanditeinlage in Höhe von TEUR 1 beteiligt.

Die Kapitalkonten der Kommanditisten und des Komplementärs werden entsprechend der gesellschaftsvertraglichen Regelungen geführt.

IV. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Erträge

In den Zinsen und ähnlichen Erträgen (TEUR -37; Vorjahr: TEUR 0) sind in voller Höhe Negativzinsen auf Bankguthaben enthalten.

In den sonstigen betrieblichen Erträgen (TEUR 108; Vorjahr: TEUR 12) sind im Wesentlichen Erlöse aus der Weiterverrechnung (TEUR 96; Vorjahr: TEUR 0) und Erträge aus Management-Fees (TEUR 12; Vorjahr: TEUR 12) enthalten.

Aufwendungen

Die Verwaltungsvergütung (TEUR 66, Vorjahr: TEUR 0) betrifft die Vergütung der KVG.

Unter der Verwahrstellenvergütung (TEUR 11; Vorjahr: TEUR 0) wird die Vergütung der Verwahrstelle ausgewiesen.

Die Prüfungs- und Veröffentlichungskosten beinhalten im Wesentlichen die Abschluss- und Prüfungskosten (TEUR 24; Vorjahr: TEUR 0).

Die Sonstigen Aufwendungen (TEUR 5.156; Vorjahr: TEUR 7) setzen sich wie folgt zusammen:

TEUR TEUR
Sonstige Aufwendungen 2020 2019
Vertriebsaufwand 3.911 0
Eigenkapitalvermittlungskosten 1.006 0
Fremdarbeiten 96 0
Treuhandvergütung 71 0
Rechts- und Beratungskosten 30 0
Übrige 42 7
Summe 5.156 7

Die Zeitwertänderung im Geschäftsjahr (TEUR -2.388, Vorjahr TEUR 0) resultiert aus einem nicht realisierten Verlust bei der Neubewertung der Anteile an der Habona Objekt 07 GmbH & Co. KG.

V. Sonstige Angaben

Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen

Am Bilanzstichtag bestanden keine Haftungsverhältnisse im Sinne des § 251 HGB.

Durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter

Die Gesellschaft beschäftigte im Berichtszeitraum keine Mitarbeiter.

Geschäftsführung

Die Geschäftsführung obliegt der HI Finance 1 Immobilien Verwaltungsgesellschaft mbH mit Sitz in Hamburg.

Als Geschäftsführer der geschäftsführenden Kommanditistin sind bestellt:

Tanja Krönke, Teamleiterin bei HANSAINVEST

Oliver Grimm, Teamleiter bei HANSAINVEST

Registergericht und Handelsregisternummer gemäß § 264 Abs. 1a HGB

Die Gesellschaft ist registriert beim Handelsregister A des Amtsgerichts Frankfurt am Main mit der Nummer HRA 50964.

Sonstige Angaben gem. § 101 Abs. 1 Nr. 3 i. V. m. § 16 Abs. 1 Nr. 1 KARBV

Anteilwert (EUR) 811,92
Umlaufende Anteile (Stück) 36.210*)

*) Ein Anteil entspricht 1.000 Euro gezeichnetem Kommanditanteil.

Immobilienverzeichnis

Verzeichnis der Käufe und Verkäufe von über Objekt-Gesellschaften gehaltenen Immobilien in Ländern mit EUR-Währung gem. § 25 KARBV

Art des Grundstücks*
Lfd. Nr. Deutschland
Name, Rechtsform:
Habona Objekt 07 GmbH & Co. KG
1. 66509 Rieschweiler-Mühlbach G
Am Markt 1
2. 49479 bbenbüren G
Hellendoorner Straße 2
3. 92439 Bodenw öhr G
Hauptstraße 42
4. 53539 Kelberg-Zermüllen G
Hauptstraße 4
5. 53797 Lohmar G
Wahlscheider Str. 120
6. 40822 Mettmann G
Flurstraße 16 – 18
7. 65326 Aarbergen G
Untig Mühl
Art der Nutzung** Erwerbsdatum Bau-/​ Umbaujahr
Lfd. Nr. Deutschland
Name, Rechtsform: Sitz:
Habona Objekt 07 GmbH & Co. KG Westhafenplatz 6-8, 60327 Frankfurt am Main
1. 66509 Rieschweiler-Mühlbach H 11.08.2020 2019
Am Markt 1
2. 49479 bbenbüren H 16.09.2020 2019
Hellendoorner Straße 2
3. 92439 Bodenw öhr H 01.10.2020 2009
Hauptstraße 42
4. 53539 Kelberg-Zermüllen H 29.10.2020 2001/​
Hauptstraße 4 2006
5. 53797 Lohmar H 29.10.2020 2005
Wahlscheider Str. 120
6. 40822 Mettmann H 04.12.2020 2003
Flurstraße 16 – 18
7. 65326 Aarbergen H 18.12.2020 2020
Untig Mühl
Grundstücksgröße Nutz Gew erbe fläche Wohnen Ausstattungsmerkmale
(m2 ) (m2 ) (m2 )
Lfd. Nr. Deutschland
Name, Rechtsform: erworben am: 26.09.2019
Habona Objekt 07 GmbH & Co. KG Westhafenplatz 6-8, 60327 Frankfurt am Main Beteiligungsquote: 100,0 %
1. 66509 Rieschweiler-Mühlbach 7.761 1.150 0
Am Markt 1
2. 49479 bbenbüren 4.818 1.500 0
Hellendoorner Straße 2
3. 92439 Bodenw öhr 6.318 1.436 0
Hauptstraße 42
4. 53539 Kelberg-Zermüllen 7.671 1.361 0
Hauptstraße 4
5. 53797 Lohmar 6.399 2.049 0
Wahlscheider Str. 120
6. 40822 Mettmann 5.722 1.500 0
Flurstraße 16 – 18
7. 65326 Aarbergen 9.502 2.500 0
Untig Mühl

* Art des Grundstücks: G=Geschäftsgrundstück

** Art der Nutzung: H = Handel

Immobilienverzeichnis

Verzeichnis der Käufe und Verkäufe von über Objekt-Gesellschaften gehaltenen Immobilien in Ländern mit EUR-Währung gem. § 25 KARBV

Lage des Grundstücks Leerstandsquote (%) auf Ertragsbasis
zum Stichtag
Lfd. Nr. Deutschland
Name der Immobilien-Gesellschaft Beteiligungsquote: 100,0 %
Habona Objekt 07 GmbH & Co. KG
1. 66509 Rieschw eiler-Mühlbach 0,0
Am Markt 1
2. 49479 bbenbüren 0,0
Hellendoorner Straße 2
3. 92439 Bodenwöhr 0,0
Hauptstraße 42
4. 53539 Kelberg-Zermüllen 0,0
Hauptstraße 4
5. 53797 Lohmar 0,0
Wahlscheider Str. 120
6. 40822 Mettmann 0,0
Flurstraße 16 – 18
7. 65326 Aarbergen 0,0
Untig Mühl
Lage des Grundstücks Restlaufzeit Metverträge Verkehrswert/​ Kaufpreis zum Stichtag
(in Jahren) (TEUR)
Lfd. Nr. Deutschland
Name der Immobilien-Gesellschaft Beteiligungsquote: 100,0 %
Habona Objekt 07 GmbH & Co. KG
1. 66509 Rieschw eiler-Mühlbach 15 2.545
Am Markt 1
2. 49479 bbenbüren 14 2.965
Hellendoorner Straße 2
3. 92439 Bodenwöhr 11 2.841
Hauptstraße 42
4. 53539 Kelberg-Zermüllen 12 2.725
Hauptstraße 4
5. 53797 Lohmar 12 3.243
Wahlscheider Str. 120
6. 40822 Mettmann 3 3.225
Flurstraße 16 – 18
7. 65326 Aarbergen 15 7.560
Untig Mühl
Lage des Grundstücks Bewertungsmiete zum Stichtag Restnutzungsdauer Fremdfinanzierungsquote
(TEUR) (in Jahren) (% des VKW)
Lfd. Nr. Deutschland
Name der Immobilien-Gesellschaft
Habona Objekt 07 GmbH & Co. KG
1. 66509 Rieschw eiler-Mühlbach 152 39 0
Am Markt 1
2. 49479 bbenbüren 180 39 0
Hellendoorner Straße 2
3. 92439 Bodenwöhr 190 29 0
Hauptstraße 42
4. 53539 Kelberg-Zermüllen 167 34 0
Hauptstraße 4
5. 53797 Lohmar 197 34 0
Wahlscheider Str. 120
6. 40822 Mettmann 229 23 0
Flurstraße 16 – 18
7. 65326 Aarbergen 420 40 0
Untig Mühl

II. Käufe von über Objektgesellschaften gehaltenen Immobilien in Ländern mit EUR-Währung gem. § 25 KARBV

Land PLZ Ort Straße Übergang von Nutzen und Lasten zum:
Deutschland 66509 Rieschweiler Am Markt 1 11.08.2020
Deutschland 49479 Ibbenbüren Hellendoorner Str. 2 16.09.2020
Deutschland 92439 Bodenwöhr Hauptstraße 42 01.10.2020
Deutschland 53539 Kelberg Hauptstraße 4 29.10.2020
Deutschland 53797 Lohmar Wahlscheider Str. 120 29.10.2020
Deutschland 40822 Mettmann Flurstr. 16-18 04.12.2020
Deutschland 65326 Aarbergen Untig Mühl 18.12.2020

Vergleichende Übersicht über die letzten drei Geschäftsjahre gem. § 25 Abs. 3 Nr. 5 i.V.m. § 14 KARBV

Geschäftsjahr Fondsvermögen am Ende des Geschäftsjahres Anteilswert*)
2020 29.399.627,38 811,92

*) Ein Anteil entspricht 1.000 Euro gezeichnetem Kommanditkapital

Der Nettoinventarwert (Fondsvermögen) beträgt zum 31.12.2020 EUR 29.399.627,38.

Die Anteilswertentwicklung wird u.a. durch Mittelbewegungen beeinflusst und stellt keine Renditebetrachtung dar.

Angaben zur Transparenz sowie zur Gesamtkostenquote gem. § 101 Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 166 Abs. 5 KAGB i.V.m. § 16 Abs. 1 Nr. 3 KARBV

Durchschnittlicher Nettoinventarwert EUR 18.199.380,79
= Gesamtkostenquote*) 28,88%
Transaktionskosten**) EUR 0,00
Erfolgsabhängige Vergütung 0,00%
Transaktionsabhängige Vergütung EUR 0,00

*) Die Gesamtkostenquote drückt sämtliche vom Investmentvermögen im Jahresverlauf getragenen Kosten und Zahlungen (ohne Transaktionskosten) im Verhältnis zum durchschnittlichen Nettoinventarwert des Investmentvermögens aus.
**) Transaktionskosten: Summe der Nebenkosten des Erwerbs (Anschaffungsnebenkosten) und der Kosten der Veräußerung der Vermögensgegenstände. Im Berichtsjahr sind keine Transaktionskosten angefallen, da keine Anschaffungsnebenkosten für den Erwerb der Beteiligungen entstanden sind.

An die Verwaltungsgesellschaft oder Dritte gezahlte Vergütung gem. § 158 i.V.m. § 101 Abs. 2 Nr. 2 KAGB i.V.m. § 16 Abs. 1 Nr. 3b KARBV

Verwaltungsvergütung HANSAINVEST (KVG)*) EUR 65.672,40
Beratervergütung inkl. Property Management Fee EUR 0,00
Verwahrstellenvergütung Hauck & Aufhäuser Privatbankiers AG EUR 11.250,00

*) Die KVG erhält keine Rückvergütungen der aus dem Sondervermögen an die Verwahrstelle und an Dritte geleisteten Vergütung und Aufwandserstattungen. Die KVG gewährt keine sogenannte Vermittlungsfolgeprovision an Vermittler in wesentlichem Umfang aus der von dem Fonds an sie geleisteten Vergütung.

Ausgabeaufschläge (Agio) und Übertragungskosten der Anleger gem. § 158 i.V.m. § 101 Abs. 2 Nr. 4 KAGB sowie § 7 der Anlagebedingungen

Für den Erwerb der Beteiligung hat der Anleger ein Agio in Höhe von bis zu 5% des Anlagebetrages zu zahlen. Die Gesamtsumme beläuft sich zum Ende des Berichtsjahres auf TEUR 1.088.

Im Falle einer Übertragung der Beteiligung hat der Anleger sämtliche Aufwendungen zu tragen, die der Gesellschaft aufgrund dessen entstehen. Ein Rücknahmeabschlag wird nicht berechnet.

VI. Nachtragsbericht

Die Ausschüttung des zweiten Halbjahres 2020 in Höhe von TEUR 607 wurde planmäßig im Januar 2021 an die Anleger ausgezahlt, so dass bislang stets planmäßig ausgeschüttet werden konnte.

Am 25. Januar 2021 hat die Habona Objekt 07 GmbH & Co. KG einen Kreditvertrag über TEUR 11.965 abgeschlossen, um weitere Objekte anzukaufen.

Zum 10. März 2021 wurde das Verkaufsprospekt vom 25. Februar 2020 angepasst. Es erfolgte die Einfügung einer Klausel zu Nachhaltigkeitsrisiken unter Ziffer 11.3.7.3 auf Seite 46 des Verkaufsprospekts.

Am 17. März 2021 hat die geschäftsführende Kommanditistin beschlossen, das maximale Platzierungsvolumen auf EUR 75 Mio. zu erhöhen.

 

Frankfurt am Main, den 5. Mai 2021

Habona Deutsche Einzelhandelsimmobilien Fonds 07 GmbH & Co. geschlossene Investment KG

vertreten durch Hl Finance 1 Immobilien Verwaltungsgesellschaft mbH

gez. Tanja Krönke

gez. Oliver Grimm

VERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die Habona Deutsche Einzelhandelsimmobilien Fonds 07 GmbH & Co. geschlossene Investment KG, Frankfurt am Main:

VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der Habona Deutsche Einzelhandelsimmobilien Fonds 07 GmbH & Co. geschlossene Investment KG, Frankfurt am Main, – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2020 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Habona Deutsche Einzelhandelsimmobilien Fonds 07 GmbH & Co. geschlossene Investment KG, Frankfurt am Main, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für bestimmte Personengesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften unter Berücksichtigung der Vorschriften des deutschen Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) und den einschlägigen europäischen Verordnungen und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2020 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2020 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und den einschlägigen europäischen Verordnungen.

Gemäß § 159 Satz 1 i. V. m. § 136 KAGB i. V. m. § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 159 Satz 1 i. V. m. § 136 KAGB i. V. m. § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Vermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen den Jahresbericht – ohne weitergehende Querverweise auf externe Informationen -, mit Ausnahme des geprüften Jahresabschlusses, des geprüften Lageberichts sowie unseres Vermerks.

Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, zum Lagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder

anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für bestimmte Personengesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften unter Berücksichtigung der Vorschriften des deutschen KAGB und den einschlägigen europäischen Verordnungen in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit diesen Vorschriften als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften und den einschlägigen europäischen Verordnungen entspricht. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften und den einschlägigen europäischen Verordnungen zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften und den einschlägigen europäischen Verordnungen entspricht, sowie einen Vermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 159 Satz 1 i. V. m. § 136 KAGB i. V. m. § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. (IDW) festgestellten deutschen Grund-sätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.

Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieses Systems der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Vermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Vermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen gesetzlichen Vorschriften und der einschlägigen europäischen Verordnungen ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN

Vermerk über die Prüfung der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten

Prüfungsurteil

Wir haben auch die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten der Habona Deutsche Einzelhandelsimmobilien Fonds 07 GmbH & Co. geschlossene Investment KG, Frankfurt am Main, zum 31. Dezember 2020 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse erfolgte die Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten in allen wesentlichen Belangen ordnungsgemäß.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten in Übereinstimmung mit § 159 i. V. m. § 136 Abs. 2 KAGB unter Beachtung des International Standard on Assurance Engagements (ISAE) 3000 (Revised) „Assurance Engagements Other than Audits or Reviews of Historical Financial Information“ (Stand: Dezember 2013) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten“ unseres Vermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten

Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die in allen wesentlichen Belangen ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit diesen Vorschriften als notwendig bestimmt haben, um die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten zu ermöglichen.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten ordnungsmäßig ist, sowie einen Vermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zu der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 159 i. V. m. § 136 Abs. 2 KAGB unter Beachtung des International Standard on Assurance Engagements (ISAE) 3000 (Revised) „Assurance Engagements Other than Audits or Reviews of Historical Financial Information“ (Stand: Dezember 2013) durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Zuweisung stets aufdeckt. Falsche Zuweisungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.

Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Zuweisungen von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Zuweisungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Zuweisungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

beurteilen wir die Ordnungsmäßigkeit der Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten unter Berücksichtigung der Erkenntnisse aus der Prüfung des relevanten internen Kontrollsystems und von aussagebezogenen Prüfungshandlungen überwiegend auf Basis von Auswahlverfahren.

 

Düsseldorf, den 5. Mai 2021

NIEHAUSPARTNER Treuhand GmbH & Co. KG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft

Enck, Wirtschaftsprüfer

Jelen, Wirtschaftsprüferin

Habona Deutsche Einzelhandelsimmobilen Fonds 07 GmbH & Co. geschlossene Investment KG, Frankfurt am Main

Erklärung der gesetzlichen Vertreter der InvKG entsprechend den Vorgaben des § 264 Abs. 2 HGB

Wir versichern nach bestem Wissen, dass der Jahresabschluss, bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang, sowie der Lagebericht entsprechend den deutschen handelsrechtlichen Vorgaben unter Berücksichtigung der Vorschriften des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB), der delegierten Verordnung (EU) Nr. 231/​2013 und der ergänzenden Bestimmungen der Satzung erstellt wurde und im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Investmentkommanditgesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird.

 

Frankfurt am Main, den 5. Mai 2021

gez. Tanja Krönke

gez. Oliver Grimm

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