IFK Sachwertfonds Deutschland Nr. 2 Beteiligungs GmbH & Co. KGGrünwaldJahresabschluß zum 31.12.2020BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2020Aktiva
GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2020
ANHANG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2020I. Bilanzierungs- und BewertungsgrundsätzeDie IFK Sachwertfonds Deutschland Nr. 2 Beteiligungs GmbH & Co. KG, Grünwald, Amtsgericht München, HRA 95624, beachtet bei der Aufstellung des Jahresabschlusses hinsichtlich Bilanzierung, Bewertung und Gliederung die Vorschriften des Handelsgesetzbuches sowie die Vorschriften des Gesellschaftsvertrages. Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten bzw. mit dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert bzw. mit dem am Bilanzstichtag beizulegenden niedrigeren Wert angesetzt. Die Kapitalanteile der Kommanditisten werden zum Nennwert angesetzt. Die ausstehenden Einlagen auf die Kapitalanteile sind zum Nennwert angesetzt. Die Kapitalrücklage wird zum Nennbetrag ausgewiesen. Die Rückstellungen werden in Höhe des Betrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, um alle zum Bilanzstichtag drohenden Verluste und ungewissen Verbindlichkeiten zu erfüllen. Die Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. II. Erläuterung zu den Posten der BilanzAnlagevermögenGliederung und Entwicklung des Anlagevermögens sind im nachfolgenden Anlagenspiegel dargestellt. ENTWICKLUNG DES ANLAGEVERMÖGENS IM GESCHÄFTSJAHR 2020
Forderungen und sonstige VermögensgegenständeDie Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände weisen – wie im Vorjahr – eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr auf. Kommanditkapital und JahresergebnisDas Festkapital war zum 31.12.2020 wie folgt gegliedert:
Das registerliche Haftkapital in Höhe von EUR 5.500,00 ist einbezahlt. RückstellungenDie sonstigen Rückstellungen sind gebildet für Kosten der Jahresabschlussprüfung, für die Erstellung der Steuererklärungen sowie für ausstehende Rechnungen. VerbindlichkeitenDie Einlagen der stillen Gesellschafter werden innerhalb der Verbindlichkeiten gesondert ausgewiesen (§ 265 Abs. 5 HGB).
*) Die Beteiligungsvariante mit einer ordentlichen Laufzeit von 10 Jahren erhält eine monatliche Auszahlung von 1 % p.a. des Kapitalstocks einschließlich der laufenden Vergütung von 6 % p.a. III. Sonstige PflichtangabenPersönlich haftender GesellschafterDie IFK Beteiligungsgesellschaft mbH, Grünwald, ist persönlich haftende Gesellschafterin. Das voll eingezahlte Stammkapital beträgt EUR 25.000,00. Angaben zum Beteiligungsbesitz § 285 Nr. 11 HGBDie IFK Sachwertfonds Deutschland Nr. 2 Beteiligungs GmbH & Co. KG ist beteiligt an:
GeschäftsführungGeschäftsführender Kommanditist ist die IFK Management GmbH, Grünwald vertreten durch: Herrn Tibor von Wiedebach und Nostitz-Jänkendorf, Kaufmann, München Herrn Axel Poppinga, Kaufmann, München Herrn Andreas Graf von Rittberg, Kaufmann, München (ab 1. Juni 2020). Die Geschäftsführer vertreten stets einzeln und sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Grünwald, 15. April 2021 IFK Management GmbH Geschäftsführung Tibor von Wiedebach und Nostitz-Jänkendorf Axel Poppinga Andreas Graf von Rittberg
IFK Beteiligungsgesellschaft GmbH Geschäftsführung Tibor von Wiedebach und Nostitz-Jänkendorf Axel Poppinga Andreas Graf von Rittberg Lagebericht zum 31.12.2020A. WirtschaftsberichtI. Darstellung und Analyse des Geschäftsergebnisses und des GeschäftsverlaufsI.1 MarktentwicklungGesamtwirtschaftliche EntwicklungDie globale Ausbreitung des Coronavirus (SARS-CoV-2) war in 2020 der bestimmende Faktor der Weltwirtschaft. Die Auswirkungen auf das Wirtschaftswachstum fielen dabei sehr unterschiedlich aus. So profitierten Länder mit frühzeitiger, effektiver Eindämmung des Virus, z.B. China, von einer raschen Erholung der Wirtschaft, während späte Maßnahmen, wie z.B. im Vereinigten Königreich, die ökonomischen Schäden verstärkten. Die Erholung der Weltwirtschaft bleibt weiterhin abhängig vom Verlauf der Pandemie. Für 2020 wird ein Rückgang des weltweiten BIP um 4,0% erwartet, gefolgt von einem Wachstum von 5,1% in 2021.1 Das Statistische Bundesamt2 rechnet für die Euro-Zone in 2020 mit einem Wirtschaftswachstum von -7,8% und erwartet damit einen deutlichen Einbruch gegenüber dem Vorjahr (1,3 %). Für Deutschland wird ein Wirtschaftswachstum von -5,0% erwartet (Vorjahr 0,6%). Vor allem der private Konsum und die Bruttoinvestitionen haben unter pandemiebedingten Einschränkungen und Unsicherheiten gelitten. Besonders betroffen waren dabei Dienstleister, das Produzierende Gewerbe ohne Baugewerbe sowie der Handel und das Gastgewerbe. Das Baugewerbe konnte dagegen ein leichtes Wachstum verzeichnen. Den Aktienmärkten gelang aufgrund umfangreicher geldpolitischer Maßnahmen eine Entkoppelung von der Wirtschaft. Der DAX notierte zu Jahresbeginn bei 13.249 Punkten und stieg – nach einem drastischen Einbruch im Frühjahr 2020 – bis zum Jahresende auf 13.719 Punkte. Der Anstieg des deutschen Leitindex beträgt in 2020 damit 3,55%. Der Euro hat im Jahresverlauf gegenüber dem US-Dollar deutlich aufgewertet. Dabei lasteten auf der Attraktivität des Dollars eine wenig erfolgreiche Bekämpfung der Pandemie sowie innenpolitische und soziale Herausforderungen in den USA. Insgesamt stieg der Euro von 1,1234 USD im Januar deutlich auf 1,2271 USD zum Jahresende. Marktentwicklung ImmobilienwirtschaftDie Immobilienmärkte im In- und Ausland sind im vergangenen Wirtschaftsjahr je nach Nutzungsart unterschiedlich von den Auswirkungen der Coronavirus-Krise betroffen gewesen. Während der (nicht versorgungsrelevante) Einzelhandel und die Hotellerie eine der schwersten Krisen der Realwirtschaft erleben, ist der Bereich der Wohnungswirtschaft in Deutschland nur marginal betroffen und Logistikimmobilien erscheinen im Wesentlichen aufgrund der nochmals zugenommenen Bedeutung des Online-Handels während der Coronavirus-Pandemie als Krisengewinner hervorzugehen3 . Die Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie auf Büroimmobilien in Deutschland sind bis Herbst 2020 gering gewesen, was auf die positive Ausgangssituation vor der Krise zurückzuführen ist. Insbesondere in den Metropolen stand eine vitale Nachfrage einem limitierten Angebot gegenüber. Aufgrund der zunehmenden Diskussion um den Erfolg von Homeoffice und einem entsprechend geringeren 1 Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung: Corona-Krise gemeinsam bewältigen, Resilienz und Wachstum stärken, Jahresgutachten 2020/21, November 2020 Büroflächenbedarf zeigen sich Vorbehalte auf Seiten der finanzierenden Banken und Investoren für Neubauprojekte. Dennoch erwartet der Rat der Immobilienweisen keinen einschneidenden Nachfrageeinbruch aufgrund rückläufiger Beschäftigung im Bürobereich, da die Mehrzahl der Bürobeschäftigten auch nach der Krise weiterhin in Anstellung sein wird. Als Krisengewinner werden derzeit vielfach Logistikimmobilien gesehen. Die Nachfrage bei Nutzern und im Investmentmarkt ist anhaltend hoch und hat sich durch die Coronavirus-Pandemie und der deutlichen Steigerung im Onlinehandel sogar noch verstärkt. In Deutschland lag das Investitionsvolumen in Lagerund Logistik- sowie Unternehmensimmobilien im ersten Halbjahr 2020 mit knapp 3,9 Mrd. EUR rd. 57% über dem Vorjahreszeitraum. I.2 UnternehmensentwicklungZum Bilanzstichtag hat die IFK Sachwertfonds Deutschland Nr. 2 Beteiligungs GmbH & Co. KG (nachfolgend IFK 2 Beteiligungs KG) Kommanditkapital in Höhe von TEUR 82.006 und stilles Kapital in Höhe von TEUR 3.498 eingeworben. Die IFK Management GmbH hat als geschäftsführende Kommanditistin eine Einlage in Höhe von TEUR 2 übernommen. Zweck der Gesellschaft sind der Erwerb und die Verwaltung eines in Immobilien und Immobiliengesellschaften angelegten Vermögens, insbesondere Beteiligung als Kommanditist (94 % des Festkapitals) an der IFK Sachwertfonds Deutschland Nr. 2 Objekt GmbH & Co. KG. Deren Zweck ist der Erwerb und die Verwaltung eines in Immobilien und Immobiliengesellschaften angelegten Vermögens. Bis zum Bilanzstichtag wurde das Eigentum an folgenden sieben Immobilien an sechs Standorten erworben:
Die Büro-, Einzelhandels- und Lagerflächen sind zum Bilanzstichtag mit Ausnahme einer Einzelhandelsfläche in Griesheim sowie einzelner Stellplätze komplett vermietet. Zur Einzelhandelsfläche in Griesheim wurde im Berichtsjahr bereits ein neuer Mietvertrag abgeschlossen, der unter aufschiebenden Bedingungen stand (u.a. Nutzungsänderungsgenehmigung, Konkurrenzschutzverzicht der Mitmieter), die in 2021 eingetreten sind. Der Vermietungsstand der Büro-Einzelhandels- und Lagerflächen liegt per 31.12.2020 bei rund 97 %. Die Mieteinnahmen befinden sich unter Berücksichtigung des kalkulierten Mietausfallwagnisses im Bereich des geplanten Rahmens. In 2020 erfolgten die Ausschüttungen zwischen 5,75 und 6,00 % p.a. prospektgemäß an die Gesellschafter, wie auch die vertragsgemäße Zahlung der Verzinsung an die stillen Beteiligten. II. Lage des UnternehmensDie IFK 2 Beteiligungs KG investiert über eine Objektgesellschaft, die IFK Sachwertfonds Deutschland Nr. 2 Objekt GmbH & Co. KG (nachfolgend IFK 2 Objekt KG), in insgesamt sieben Liegenschaften. Die Finanzierung des Immobilienportfolios wird einerseits durch Bankdarlehen sichergestellt, andererseits durch Eigenmittel, die einerseits in Form von Kommanditkapital und andererseits durch Einlagen stiller Gesellschafter geleistet werden. Die Vermögenslage der Gesellschaft wird auf Seiten der Aktiva maßgeblich durch die Beteiligung in Höhe von TEUR 19.175 an der IFK 2 Objekt KG bestimmt, welche bis zum Bilanzstichtag in folgendes Immobilienportfolio investiert hat: Nahversorgungszentrum Frechen: Kaufpreis incl. Anschaffungsnebenkosten TEUR 5.487 Bürogebäude Bonn: Kaufpreis incl. Anschaffungsnebenkosten TEUR 21.804 Refinanzierung TEUR 14.500 Bürogebäude sowie Teileigentum Parkhaus in Düsseldorf: Kaufpreis incl. Anschaffungsnebenkosten TEUR 9.066 Nahversorgungszentrum Eppertshausen: Kaufpreis incl. Anschaffungsnebenkosten TEUR 6.682 Refinanzierung TEUR 13.809 Nahversorgungszentrum Bergheim-Glessen: Kaufpreis incl. Anschaffungsnebenkosten TEUR 7.082 Refinanzierung TEUR 4.670 Fachmarktzentrum Griesheim: Kaufpreis incl. Anschaffungsnebenkosten TEUR 5.790 Refinanzierung TEUR 3.570 Getränkemarkt in Eppertshausen: Kaufpreis incl. Anschaffungsnebenkosten TEUR 923 Das bilanzielle Eigenkapital beläuft sich zum Bilanzstichtag auf einen Betrag von TEUR 18.486. Das feste Einlagenkonto beläuft sich zum Bilanzstichtag auf TEUR 82.006 (incl. TEUR 2 der IFK Management GmbH). Nach Berücksichtigung der Einzahlungen hierauf ergibt sich ein Gesamtbetrag von TEUR 51.260. Die Gesamtsumme der den Gesellschaftern auf den Verlustvortragskonten belasteten Jahresfehlbeträge beträgt TEUR 22.121. Die erfolgten prospektgemäßen Ausschüttungen belaufen sich auf eine Gesamtsumme von TEUR 14.606. Des Weiteren sind die unter Rücklagen ausgewiesenen Agiobeträge von gesamt TEUR 3.953 enthalten. Das stille Kapital beläuft sich zum Bilanzstichtag auf einen Betrag von TEUR 619. Die Finanzlage der IFK 2 Beteiligungs KG wird maßgeblich durch den Zufluss von Kommanditeinlagen bestimmt. Die Abflüsse setzen sich im Wesentlichen aus Auszahlungen an die stillen Gesellschafter, Ausschüttungen an Gesellschafter und den Zinszahlungen zusammen. Der Cash-Flow aus laufender Geschäftstätigkeit beträgt TEUR -123. Dies ist im Wesentlichen auf den Jahresfehlbetrag in Höhe von TEUR -126 zurückzuführen. Der Cash-Flow aus Investitionstätigkeit in 2020 von TEUR -1.592 entsteht aufgrund von Auszahlungen für Investitionen in das Finanzanlagevermögen. Der positive Cash-Flow aus Finanzierungstätigkeit beläuft sich aufgrund von Kommanditkapitaleinzahlungen in Höhe von TEUR 4.761 abzüglich prospektgemäßer Ausschüttungen an die Gesellschafter in Höhe von TEUR 2.665 sowie durch Auszahlungen und Rückführungen an stille Gesellschafter in Höhe von TEUR 381 auf TEUR 1.715. Angaben zur Vergütung (§ 24 Abs.1 VermAnlG)
Die geschäftsführende Kommanditistin erhält für das Geschäftsjahr 2020 eine feste Vergütung von EUR 53.272,64 zzgl. USt. Der Treuhänder erhält für das Geschäftsjahr 2020 eine feste Vergütung von EUR 49.943,02 zzgl. USt. Die persönlich haftende Gesellschafterin erhält eine jährliche Haftungsvergütung in Höhe von EUR 1.109,85 zzgl. USt. Die Ertragslage der Gesellschaft unter anderem durch die Zinszahlungen an die stillen Beteiligten bestimmt. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen betrugen im Geschäftsjahr 2020 TEUR 176, demgegenüber standen sonstige betriebliche Erträge in Höhe von TEUR 98. Die Zinsaufwendungen an die stillen Beteiligten beliefen sich im Geschäftsjahr 2020 auf TEUR 48. Aufgrund der vorstehend genannten Aufwendungen hat sich für das Geschäftsjahr 2020 ein Jahresfehlbetrag in Höhe von TEUR 126 ergeben. Die IFK Sachwertfonds Deutschland Nr. 2 Beteiligungs GmbH & Co. KG unterhält selbst keinen aktiven Geschäftsbetrieb. Die Gesellschaft dient ausschließlich der Aufnahme von Eigenkapital sowie Fremdkapital in Form von stillen Beteiligungen zum Zweck des mittelbaren Erwerbs von Immobilien durch die nahezu 100%-ige Tochtergesellschaft IFK Sachwertfonds Deutschland Nr. 2 Objekt GmbH & Co. KG. Die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft ist daher nicht isoliert zu beurteilen, sondern nur in einer aggregierten und konsolidierten Betrachtung mit dieser Tochtergesellschaft möglich. B. Bericht über die zukünftige Entwicklung sowie Chancen und Risiken des UnternehmensI. Voraussichtliche Entwicklung des UnternehmensDie Liegenschaften sind mit Ausnahme einer Einzelhandelsfläche in Griesheim sowie einzelner Stellplätze vollvermietet. Zu der per 31.12.2020 noch als Leerstand geführten Einzelhandelsfläche wurde im Berichtsjahr bereits ein Mietvertrag abgeschlossen, der unter aufschiebenden Bedingungen stand (u.a. Nutzungsänderungsgenehmigung, Konkurrenzschutzverzicht der Mitmieter), die in 2021 eingetreten sind. Die Mieteinnahmen befinden sich unter Berücksichtigung des kalkulierten Mietausfallwagnisses im Bereich des geplanten Rahmens. Der Geschäftsführung sind keine Informationen bekannt die den Fortbestand des Unternehmens gefährden. Auch die derzeitigen schwierigen Rahmenbedingungen in Folge der Corona-Pandemie sowie der vorübergehenden Einschränkungen stellen für die IFK 2 Beteiligungs KG keine existenziellen Gefährdungen da, da die IFK 2 Beteiligungs KG mittelbar in Büroimmobilien sowie in Einzelhandelsimmobilien mit vorwiegend Unternehmen der Lebensmittelbranche als Ankermieter investiert hat, wodurch aus heutiger Sicht die Einnahmesituation des Fonds durch die weiterhin eingehenden Mieteinnahmen nur begrenzt reduziert wird und die Zahlungsverpflichtungen der Fondsgesellschaft weiterhin erfüllt werden können. Zudem wurde in 2021 ein endfälliges Darlehen teilweise getilgt und in reduzierter Darlehenshöhe und gegenüber der Kalkulation günstigeren Zinsen prolongiert, was zu deutlichen Einsparungen bei den zukünftigen Darlehenszinsbelastungen führen wird. Darüber hinaus hat die IFK 2 Objekt KG in den vergangenen Jahren eine ausreichende Liquiditätsreserve angespart, so dass die Zahlungsfähigkeit, auch für den Fall von erhöhten Mietstundungen mehrerer Mieter und/oder temporären Mietausfällen einzelner Mieter sichergestellt ist. II. RisikoberichtIm Rahmen des unternehmerischen Handelns, bzw. dem Verfolgen von unternehmerischen Chancen werden fortwährend auch unternehmerische Risiken eingegangen. Das Risikomanagementsystem der Gesellschaft hat das Ziel, diese Risiken systematisch zu erfassen, bewerten, überwachen und zu steuern. Hierzu hat die Gesellschaft die für sich relevanten Risiken sowie die Art und Weise des Umgangs mit diesen Risiken in einem Risikokatalog erfasst. Die Geschäftsführung und das Objektmanagement stellen sicher, dass sämtliche relevante Risiken erfasst sind. Die Risiken wurden in vier Klassen eingeteilt: Liquiditätsrisiken, Wertänderungsrisiken, Gegenparteienrisiken und Operationelle Risiken. LiquiditätsrisikenLiquiditätsrisiken bestehen bei Abweichungen zwischen tatsächlich zur Verfügung stehender Liquidität und Liquiditätsbedarf. Insbesondere bestehen Liquiditätsrisiken, wenn die vorhandenen liquiden Mittel oder Finanzierungsfazilitäten nicht ausreichen, um Zahlungsverpflichtungen jederzeit einhalten zu können, oder wenn die zusätzlich benötigte Liquidität nicht oder nur zu unangemessen hohen Kosten beschafft werden kann. WertänderungsrisikenWertänderungsrisiken umfassen alle Risiken, die auf Grund der Veränderung von Märkten Einfluss auf die Wertentwicklung haben. Dies können unter anderem Zinsänderungs-, Währungs- oder sonstige Marktpreisrisiken sein. GegenparteienrisikenDas Gegenparteienrisiko besteht in der fehlenden oder mangelhaften Leistung einer Vertragspartei und verursacht bei der Gesellschaft einen finanziellen Schaden. Operationelle RisikenOperationelle Risiken resultieren aus Verlusten, die in Folge der Unangemessenheit oder des Versagens von internen Verfahren, Menschen und Systemen oder in Folge von externen Ereignissen eintreten. Die aufgeführten Risiken werden durch Geschäftsführung und Objektmanagement durch regelmäßige Reportings und Kennzahlensysteme überwacht. Dieses Risikomanagementsystem wird in einem Regelkreislauf permanent weiterentwickelt. In den aufgeführten Risikokategorien waren im Geschäftsjahr keine Risiken zu verzeichnen, die den Fortbestand der Gesellschaft gefährdet hätten. PrognoseberichtVoraussichtliche BranchenentwicklungEine große Unbekannte stellt der Ausbruch des Coronavirus COVID-19 dar. Das Virus hat bereits Regierungen, Finanzinstitute, Unternehmen und Einzelpersonen in der ganzen Welt zu beispiellosen Maßnahmen veranlasst bzw. gezwungen. Die Folgen für die Weltwirtschaft und die Entwicklung der Sachwertbranche sind nur schwer einzuschätzen und hängen maßgeblich davon ab, wann die Ausbreitung des Virus hinreichend eingedämmt werden kann und ein normaler Alltag wieder Einkehr findet. Nach heutigem Kenntnisstand gehen Wirtschafts- und Marktexperten davon aus, dass die Auswirkungen des Coronavirus etwa sechs bis neun Monate anhalten werden, bevor die Stabilisierung und Erholung der Wirtschaft einsetzen. Anders als im hoch liquiden Aktienmarkt reagieren Immobilienpreise deutlich langsamer und mit geringeren Ausschlägen. Eine zeitversetzte Reaktion bietet somit auch die Chance, dass bis dahin die Pandemie erfolgreich bekämpft wurde und es wieder aufwärts geht. Für das Geschäftsjahr 2021 erwarten wir dennoch, dass sich, insbesondere auf Grund der guten Wirtschaftslage der vergangenen Jahre, die deutsche Immobilienwirtschaft trotz der Corona-Pandemie in den großen deutschen Immobilienmärkten zumindest stabil weiterentwickeln wird. Vor allem ist zu erwarten, dass die anhaltend günstigen Refinanzierungsbedingungen zu stabilen Investitionen in Wohn- und Gewerbeimmobilien führen werden.
Grünwald, 15. April 2021 IFK Management GmbH Geschäftsführung Tibor von Wiedebach und Nostitz-Jänkendorf Axel Poppinga Andreas Graf von Rittberg
IFK Beteiligungsgesellschaft GmbH Geschäftsführung Tibor von Wiedebach und Nostitz-Jänkendorf Axel Poppinga Andreas Graf von Rittberg BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die IFK Sachwertfonds Deutschland Nr. 2 Beteiligungs GmbH & Co. KG, GrünwaldVERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTSPrüfungsurteileWir haben den Jahresabschluss der IFK Sachwertfonds Deutschland Nr. 2 Beteiligungs GmbH & Co. KG, Grünwald, bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2020, der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der IFK Sachwertfonds Deutschland Nr. 2 Beteiligungs GmbH & Co. KG, Grünwald für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 25 VermAnlG i.V.m. § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die PrüfungsurteileWir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 25 VermAnlG i.V.m. § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Sonstige InformationenDie Geschäftsführung ist für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen
Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den LageberichtDie gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften unter Berücksichtigung des VermAnlG in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des LageberichtsUnsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 25 VermAnlG i.V.m. § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen u.a. den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGENVERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DER ORDNUNGSGEMÄSSEN ZUWEISUNG VON GEWINNEN, VERLUSTEN, EINLAGEN UND ENTNAHMEN ZU DEN EINZELNEN KAPITALKONTENPrüfungsurteilWir haben auch die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten der IFK Sachwertfonds Deutschland Nr. 2 Beteiligungs GmbH & Co. KG, Grünwald zum 31. Dezember 2020 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse erfolgte die Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten in allen wesentlichen Belangen ordnungsgemäß. Grundlage für das PrüfungsurteilWir haben unsere Prüfung der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten in Übereinstimmung mit § 25 Abs. 3 VermAnlG unter Beachtung des International Standard on Assurance Engagements (ISAE) 3000 (Revised) „Assurance Engagements Other than Audits or Reviews of Historical Financial Information“ (Stand Dezember 2013) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten“ unseres Vermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen KapitalkontenDie gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die in allen wesentlichen Belangen ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit diesen Vorschriften als notwendig bestimmt haben, um die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten zu ermöglichen. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen KapitalkontenUnsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten ordnungsmäßig ist, sowie einen Vermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zu der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 25 Abs. 3 VermAnlG unter Beachtung des International Standard on Assurance Engagements (ISAE) 3000 (Revised) „Assurance Engagements Other than Audits or Reviews of Historical Financial Information“ (Stand Dezember 2013) durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Zuweisung stets aufdeckt. Falsche Zuweisungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
München, 16. April 2021 GEIPEL & KOLLMANNSBERGER GmbH Michael Geipel, Wirtschaftsprüfer Manfred Roßik, Wirtschaftsprüfer Der Jahresabschluss zum 31.12.2020 wurde am 25.06.2021 festgestellt. |
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