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Miese Bilanz: IFK Sachwertfonds Deutschland Nr. 2 Beteiligungs GmbH & Co. KG

geralt (CC0), Pixabay
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IFK Sachwertfonds Deutschland Nr. 2 Beteiligungs GmbH & Co. KG

Grünwald

Jahresabschluß zum 31.12.2020

BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2020

Aktiva

31.12.2020
EUR
31.12.2019
EUR
A. ANLAGEVERMÖGEN
I. Finanzanlagen
1. Beteiligungen 19.175.146,75 17.582.689,53
B. UMLAUFVERMÖGEN
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 2.350,00 2.350,00
19.177.496,75 17.585.039,53

PASSIVA

31.12.2020
EUR
31.12.2019
EUR
A. EIGENKAPITAL
I. Kapitalanteile der Kommanditisten abzüglich nicht eingeforderter bedungener Einlagen
1. Kapitalkonto I (festes Einlagenkonto) 82.006.350,00 82.697.350,00
2. Kapitalkonto III (Verlustsonderkonto) -22.121.140,34 -22.131.252,60
3. Kapitalkonto V (Gewinn- und Entnahmekonto) -14.605.756,02 -11.941.036,64
4. Nicht eingeforderte ausstehende Einlagen -30.746.363,32 -36.110.767,15
14.533.090,32 12.514.293,61
II. Rücklagen 3.952.790,00 4.001.565,00
18.485.880,32 16.515.858,61
B. RÜCKSTELLUNGEN
1. Sonstige Rückstellungen 14.300,00 14.300,00
C. VERBINDLICHKEITEN
1. Stille Beteiligungen 619.064,33 999.789,26
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 1.593,66 0,00
3. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern 50.854,26 46.209,72
4. Sonstige Verbindlichkeiten 5.804,18 8.881,94
– davon aus Steuern: EUR 5.804,18 (Vorjahr: EUR 8.881,94)
677.316,43 1.054.880,92
19.177.496,75 17.585.039,53

GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2020

2020
EUR
2019
EUR
1. Sonstige betriebliche Erträge 97.817,35 123.703,36
2. Sonstige betriebliche Aufwendungen -176.059,51 -150.845,89
3. Zinsen und ähnliche Aufwendungen -48.054,21 -70.242,40
4. Ergebnis nach Steuern -126.296,37 -97.384,93
5. Jahresfehlbetrag -126.296,37 -97.384,93
6. Belastung auf Kapitalkonten 126.296,37 97.384,93
7. Bilanzgewinn/​-verlust 0,00 0,00

ANHANG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2020

I. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Die IFK Sachwertfonds Deutschland Nr. 2 Beteiligungs GmbH & Co. KG, Grünwald, Amtsgericht München, HRA 95624, beachtet bei der Aufstellung des Jahresabschlusses hinsichtlich Bilanzierung, Bewertung und Gliederung die Vorschriften des Handelsgesetzbuches sowie die Vorschriften des Gesellschaftsvertrages.

Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten bzw. mit dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.

Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert bzw. mit dem am Bilanzstichtag beizulegenden niedrigeren Wert angesetzt.

Die Kapitalanteile der Kommanditisten werden zum Nennwert angesetzt.

Die ausstehenden Einlagen auf die Kapitalanteile sind zum Nennwert angesetzt.

Die Kapitalrücklage wird zum Nennbetrag ausgewiesen.

Die Rückstellungen werden in Höhe des Betrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, um alle zum Bilanzstichtag drohenden Verluste und ungewissen Verbindlichkeiten zu erfüllen.

Die Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

II. Erläuterung zu den Posten der Bilanz

Anlagevermögen

Gliederung und Entwicklung des Anlagevermögens sind im nachfolgenden Anlagenspiegel dargestellt.

ENTWICKLUNG DES ANLAGEVERMÖGENS IM GESCHÄFTSJAHR 2020

ANSCHAFFUNGS- UND HERSTELLUNGSKOSTEN AUFGELAUFENE ABSCHREIBUNGEN
1. Jan. 2020
EUR
Zugänge
EUR
Abgänge
EUR
31. Dez. 2020
EUR
1. Jan. 2020
EUR
Zuführungen
EUR
FINANZANLAGEN
Beteiligungen 17.582.689,53 1.592.457,22 0,00 19.175.146,75 0,00 0,00
17.582.689,53 1.592.457,22 0,00 19.175.146,75 0,00 0,00
AUFGELAUFENE ABSCHREIBUNGEN NETTOBUCHWERTE
Auflösungen
EUR
31. Dez. 2020
EUR
31. Dez. 2020
EUR
31. Dez. 2019
EUR
FINANZANLAGEN
Beteiligungen 0,00 0,00 19.175.146,75 17.582.689,53
0,00 0,00 19.175.146,75 17.582.689,53

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände weisen – wie im Vorjahr – eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr auf.

Kommanditkapital und Jahresergebnis

Das Festkapital war zum 31.12.2020 wie folgt gegliedert:

Kommanditkapital registerliches Haftkapital
Persönlich haftende Gesellschafterin EUR 0,00 0,00
Geschäftsführende Kommanditistin EUR 2.350,00 500,00
Anleger EUR 82.004.000,00 5.000,00
Festkapital insgesamt EUR 82.006.350,00 5.500,00

Das registerliche Haftkapital in Höhe von EUR 5.500,00 ist einbezahlt.

Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen sind gebildet für Kosten der Jahresabschlussprüfung, für die Erstellung der Steuererklärungen sowie für ausstehende Rechnungen.

Verbindlichkeiten

Die Einlagen der stillen Gesellschafter werden innerhalb der Verbindlichkeiten gesondert ausgewiesen (§ 265 Abs. 5 HGB).

davon mit einer Restlaufzeit
31.12.2020
TEUR
bis zu einem Jahr
TEUR
ein bis fünf Jahren
TEUR
von mehr als fünf Jahren
TEUR
Stille Beteiligung 619 127 492* 0
(Vorjahr) (1.000) (0) (1.000) (0)
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 1 1 0 0
(Vorjahr) (0) (0) (0) (0)
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern 51 51 0 0
(Vorjahr) (46) (46) (0) (0)
Sonstige Verbindlichkeiten 6 6 0 0
(Vorjahr) (9) (9) (0) (0)
Summe laufendes Jahr 677 185 492 0
(Summe Vorjahr) (1.055) (55) (1.000) (0)

*) Die Beteiligungsvariante mit einer ordentlichen Laufzeit von 10 Jahren erhält eine monatliche Auszahlung von 1 % p.a. des Kapitalstocks einschließlich der laufenden Vergütung von 6 % p.a.

III. Sonstige Pflichtangaben

Persönlich haftender Gesellschafter

Die IFK Beteiligungsgesellschaft mbH, Grünwald, ist persönlich haftende Gesellschafterin. Das voll eingezahlte Stammkapital beträgt EUR 25.000,00.

Angaben zum Beteiligungsbesitz § 285 Nr. 11 HGB

Die IFK Sachwertfonds Deutschland Nr. 2 Beteiligungs GmbH & Co. KG ist beteiligt an:

Name, Sitz Anteil 2020
in %
Festkapital 31.12.2020 Währung/​Betrag Eigenkapital 31.12.2020 Währung/​Betrag Jahresergebnis 2020 Währung/​Betrag
IFK Sachwertfonds Deutschland Nr. 2 Objekt GmbH & Co. KG 99,7399 TEUR 780 TEUR 29.394 TEUR 1.647

Geschäftsführung

Geschäftsführender Kommanditist ist die IFK Management GmbH, Grünwald vertreten durch:

Herrn Tibor von Wiedebach und Nostitz-Jänkendorf, Kaufmann, München

Herrn Axel Poppinga, Kaufmann, München

Herrn Andreas Graf von Rittberg, Kaufmann, München (ab 1. Juni 2020).

Die Geschäftsführer vertreten stets einzeln und sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

 

Grünwald, 15. April 2021

IFK Management GmbH

Geschäftsführung

Tibor von Wiedebach und Nostitz-Jänkendorf

Axel Poppinga

Andreas Graf von Rittberg

 

IFK Beteiligungsgesellschaft GmbH

Geschäftsführung

Tibor von Wiedebach und Nostitz-Jänkendorf

Axel Poppinga

Andreas Graf von Rittberg

Lagebericht zum 31.12.2020

A. Wirtschaftsbericht

I. Darstellung und Analyse des Geschäftsergebnisses und des Geschäftsverlaufs

I.1 Marktentwicklung

Gesamtwirtschaftliche Entwicklung

Die globale Ausbreitung des Coronavirus (SARS-CoV-2) war in 2020 der bestimmende Faktor der Weltwirtschaft. Die Auswirkungen auf das Wirtschaftswachstum fielen dabei sehr unterschiedlich aus. So profitierten Länder mit frühzeitiger, effektiver Eindämmung des Virus, z.B. China, von einer raschen Erholung der Wirtschaft, während späte Maßnahmen, wie z.B. im Vereinigten Königreich, die ökonomischen Schäden verstärkten. Die Erholung der Weltwirtschaft bleibt weiterhin abhängig vom Verlauf der Pandemie. Für 2020 wird ein Rückgang des weltweiten BIP um 4,0% erwartet, gefolgt von einem Wachstum von 5,1% in 2021.1

Das Statistische Bundesamt2 rechnet für die Euro-Zone in 2020 mit einem Wirtschaftswachstum von -7,8% und erwartet damit einen deutlichen Einbruch gegenüber dem Vorjahr (1,3 %). Für Deutschland wird ein Wirtschaftswachstum von -5,0% erwartet (Vorjahr 0,6%). Vor allem der private Konsum und die Bruttoinvestitionen haben unter pandemiebedingten Einschränkungen und Unsicherheiten gelitten.

Besonders betroffen waren dabei Dienstleister, das Produzierende Gewerbe ohne Baugewerbe sowie der Handel und das Gastgewerbe. Das Baugewerbe konnte dagegen ein leichtes Wachstum verzeichnen.

Den Aktienmärkten gelang aufgrund umfangreicher geldpolitischer Maßnahmen eine Entkoppelung von der Wirtschaft. Der DAX notierte zu Jahresbeginn bei 13.249 Punkten und stieg – nach einem drastischen Einbruch im Frühjahr 2020 – bis zum Jahresende auf 13.719 Punkte. Der Anstieg des deutschen Leitindex beträgt in 2020 damit 3,55%.

Der Euro hat im Jahresverlauf gegenüber dem US-Dollar deutlich aufgewertet. Dabei lasteten auf der Attraktivität des Dollars eine wenig erfolgreiche Bekämpfung der Pandemie sowie innenpolitische und soziale Herausforderungen in den USA. Insgesamt stieg der Euro von 1,1234 USD im Januar deutlich auf 1,2271 USD zum Jahresende.

Marktentwicklung Immobilienwirtschaft

Die Immobilienmärkte im In- und Ausland sind im vergangenen Wirtschaftsjahr je nach Nutzungsart unterschiedlich von den Auswirkungen der Coronavirus-Krise betroffen gewesen. Während der (nicht versorgungsrelevante) Einzelhandel und die Hotellerie eine der schwersten Krisen der Realwirtschaft erleben, ist der Bereich der Wohnungswirtschaft in Deutschland nur marginal betroffen und Logistikimmobilien erscheinen im Wesentlichen aufgrund der nochmals zugenommenen Bedeutung des Online-Handels während der Coronavirus-Pandemie als Krisengewinner hervorzugehen3 .

Die Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie auf Büroimmobilien in Deutschland sind bis Herbst 2020 gering gewesen, was auf die positive Ausgangssituation vor der Krise zurückzuführen ist. Insbesondere in den Metropolen stand eine vitale Nachfrage einem limitierten Angebot gegenüber. Aufgrund der zunehmenden Diskussion um den Erfolg von Homeoffice und einem entsprechend geringeren

1 Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung: Corona-Krise gemeinsam bewältigen, Resilienz und Wachstum stärken, Jahresgutachten 2020/​21, November 2020
2 Statistisches Bundesamt: Bruttoinlandsprodukt für Deutschland 2020, Begleitmaterial zur Pressekonferenz am 14. Januar 2021
3 Rat der Immobilienweisen, Herbstgutachten, August 2020

Büroflächenbedarf zeigen sich Vorbehalte auf Seiten der finanzierenden Banken und Investoren für Neubauprojekte. Dennoch erwartet der Rat der Immobilienweisen keinen einschneidenden Nachfrageeinbruch aufgrund rückläufiger Beschäftigung im Bürobereich, da die Mehrzahl der Bürobeschäftigten auch nach der Krise weiterhin in Anstellung sein wird.

Als Krisengewinner werden derzeit vielfach Logistikimmobilien gesehen. Die Nachfrage bei Nutzern und im Investmentmarkt ist anhaltend hoch und hat sich durch die Coronavirus-Pandemie und der deutlichen Steigerung im Onlinehandel sogar noch verstärkt. In Deutschland lag das Investitionsvolumen in Lagerund Logistik- sowie Unternehmensimmobilien im ersten Halbjahr 2020 mit knapp 3,9 Mrd. EUR rd. 57% über dem Vorjahreszeitraum.

I.2 Unternehmensentwicklung

Zum Bilanzstichtag hat die IFK Sachwertfonds Deutschland Nr. 2 Beteiligungs GmbH & Co. KG (nachfolgend IFK 2 Beteiligungs KG) Kommanditkapital in Höhe von TEUR 82.006 und stilles Kapital in Höhe von TEUR 3.498 eingeworben. Die IFK Management GmbH hat als geschäftsführende Kommanditistin eine Einlage in Höhe von TEUR 2 übernommen.

Zweck der Gesellschaft sind der Erwerb und die Verwaltung eines in Immobilien und Immobiliengesellschaften angelegten Vermögens, insbesondere Beteiligung als Kommanditist (94 % des Festkapitals) an der IFK Sachwertfonds Deutschland Nr. 2 Objekt GmbH & Co. KG. Deren Zweck ist der Erwerb und die Verwaltung eines in Immobilien und Immobiliengesellschaften angelegten Vermögens.

Bis zum Bilanzstichtag wurde das Eigentum an folgenden sieben Immobilien an sechs Standorten erworben:

Nahversorgungszentrum Frechen

Bürogebäude Bonn

Bürogebäude sowie Teileigentum Parkhaus in Düsseldorf

Nahversorgungszentrum Eppertshausen

Nahversorgungszentrum Bergheim-Glessen

Fachmarktzentrum Griesheim

Getränkemarkt in Eppertshausen

Die Büro-, Einzelhandels- und Lagerflächen sind zum Bilanzstichtag mit Ausnahme einer Einzelhandelsfläche in Griesheim sowie einzelner Stellplätze komplett vermietet. Zur Einzelhandelsfläche in Griesheim wurde im Berichtsjahr bereits ein neuer Mietvertrag abgeschlossen, der unter aufschiebenden Bedingungen stand (u.a. Nutzungsänderungsgenehmigung, Konkurrenzschutzverzicht der Mitmieter), die in 2021 eingetreten sind. Der Vermietungsstand der Büro-Einzelhandels- und Lagerflächen liegt per 31.12.2020 bei rund 97 %. Die Mieteinnahmen befinden sich unter Berücksichtigung des kalkulierten Mietausfallwagnisses im Bereich des geplanten Rahmens.

In 2020 erfolgten die Ausschüttungen zwischen 5,75 und 6,00 % p.a. prospektgemäß an die Gesellschafter, wie auch die vertragsgemäße Zahlung der Verzinsung an die stillen Beteiligten.

II. Lage des Unternehmens

Die IFK 2 Beteiligungs KG investiert über eine Objektgesellschaft, die IFK Sachwertfonds Deutschland Nr. 2 Objekt GmbH & Co. KG (nachfolgend IFK 2 Objekt KG), in insgesamt sieben Liegenschaften.

Die Finanzierung des Immobilienportfolios wird einerseits durch Bankdarlehen sichergestellt, andererseits durch Eigenmittel, die einerseits in Form von Kommanditkapital und andererseits durch Einlagen stiller Gesellschafter geleistet werden.

Die Vermögenslage der Gesellschaft wird auf Seiten der Aktiva maßgeblich durch die Beteiligung in Höhe von TEUR 19.175 an der IFK 2 Objekt KG bestimmt, welche bis zum Bilanzstichtag in folgendes Immobilienportfolio investiert hat:

Nahversorgungszentrum Frechen:

Kaufpreis incl. Anschaffungsnebenkosten TEUR 5.487

Bürogebäude Bonn:

Kaufpreis incl. Anschaffungsnebenkosten TEUR 21.804

Refinanzierung TEUR 14.500

Bürogebäude sowie Teileigentum Parkhaus in Düsseldorf:

Kaufpreis incl. Anschaffungsnebenkosten TEUR 9.066

Nahversorgungszentrum Eppertshausen:

Kaufpreis incl. Anschaffungsnebenkosten TEUR 6.682

Refinanzierung TEUR 13.809

Nahversorgungszentrum Bergheim-Glessen:

Kaufpreis incl. Anschaffungsnebenkosten TEUR 7.082

Refinanzierung TEUR 4.670

Fachmarktzentrum Griesheim:

Kaufpreis incl. Anschaffungsnebenkosten TEUR 5.790

Refinanzierung TEUR 3.570

Getränkemarkt in Eppertshausen:

Kaufpreis incl. Anschaffungsnebenkosten TEUR 923

Das bilanzielle Eigenkapital beläuft sich zum Bilanzstichtag auf einen Betrag von TEUR 18.486. Das feste Einlagenkonto beläuft sich zum Bilanzstichtag auf TEUR 82.006 (incl. TEUR 2 der IFK Management GmbH). Nach Berücksichtigung der Einzahlungen hierauf ergibt sich ein Gesamtbetrag von TEUR 51.260. Die Gesamtsumme der den Gesellschaftern auf den Verlustvortragskonten belasteten Jahresfehlbeträge beträgt TEUR 22.121. Die erfolgten prospektgemäßen Ausschüttungen belaufen sich auf eine Gesamtsumme von TEUR 14.606. Des Weiteren sind die unter Rücklagen ausgewiesenen Agiobeträge von gesamt TEUR 3.953 enthalten.

Das stille Kapital beläuft sich zum Bilanzstichtag auf einen Betrag von TEUR 619.

Die Finanzlage der IFK 2 Beteiligungs KG wird maßgeblich durch den Zufluss von Kommanditeinlagen bestimmt. Die Abflüsse setzen sich im Wesentlichen aus Auszahlungen an die stillen Gesellschafter, Ausschüttungen an Gesellschafter und den Zinszahlungen zusammen.

Der Cash-Flow aus laufender Geschäftstätigkeit beträgt TEUR -123. Dies ist im Wesentlichen auf den Jahresfehlbetrag in Höhe von TEUR -126 zurückzuführen.

Der Cash-Flow aus Investitionstätigkeit in 2020 von TEUR -1.592 entsteht aufgrund von Auszahlungen für Investitionen in das Finanzanlagevermögen.

Der positive Cash-Flow aus Finanzierungstätigkeit beläuft sich aufgrund von Kommanditkapitaleinzahlungen in Höhe von TEUR 4.761 abzüglich prospektgemäßer Ausschüttungen an die Gesellschafter in Höhe von TEUR 2.665 sowie durch Auszahlungen und Rückführungen an stille Gesellschafter in Höhe von TEUR 381 auf TEUR 1.715.

Angaben zur Vergütung (§ 24 Abs.1 VermAnlG)

EUR
Gesamtsumme der im abgelaufenen Geschäftsjahr gezahlten Vergütungen an Gesellschafter und nahestehende Personen 122.565,84
davon feste Vergütung 122.565,84
davon variable Vergütung 0,00
Gesamtsumme der im abgelaufenen Geschäftsjahr gezahlten Vergütungen an Risktaker 0,00
davon feste Vergütung 0,00
davon variable Vergütung 0,00

Die geschäftsführende Kommanditistin erhält für das Geschäftsjahr 2020 eine feste Vergütung von EUR 53.272,64 zzgl. USt.

Der Treuhänder erhält für das Geschäftsjahr 2020 eine feste Vergütung von EUR 49.943,02 zzgl. USt.

Die persönlich haftende Gesellschafterin erhält eine jährliche Haftungsvergütung in Höhe von EUR 1.109,85 zzgl. USt.

Die Ertragslage der Gesellschaft unter anderem durch die Zinszahlungen an die stillen Beteiligten bestimmt. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen betrugen im Geschäftsjahr 2020 TEUR 176, demgegenüber standen sonstige betriebliche Erträge in Höhe von TEUR 98. Die Zinsaufwendungen an die stillen Beteiligten beliefen sich im Geschäftsjahr 2020 auf TEUR 48. Aufgrund der vorstehend genannten Aufwendungen hat sich für das Geschäftsjahr 2020 ein Jahresfehlbetrag in Höhe von TEUR 126 ergeben.

Die IFK Sachwertfonds Deutschland Nr. 2 Beteiligungs GmbH & Co. KG unterhält selbst keinen aktiven Geschäftsbetrieb. Die Gesellschaft dient ausschließlich der Aufnahme von Eigenkapital sowie Fremdkapital in Form von stillen Beteiligungen zum Zweck des mittelbaren Erwerbs von Immobilien durch die nahezu 100%-ige Tochtergesellschaft IFK Sachwertfonds Deutschland Nr. 2 Objekt GmbH & Co. KG. Die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft ist daher nicht isoliert zu beurteilen, sondern nur in einer aggregierten und konsolidierten Betrachtung mit dieser Tochtergesellschaft möglich.

B. Bericht über die zukünftige Entwicklung sowie Chancen und Risiken des Unternehmens

I. Voraussichtliche Entwicklung des Unternehmens

Die Liegenschaften sind mit Ausnahme einer Einzelhandelsfläche in Griesheim sowie einzelner Stellplätze vollvermietet. Zu der per 31.12.2020 noch als Leerstand geführten Einzelhandelsfläche wurde im Berichtsjahr bereits ein Mietvertrag abgeschlossen, der unter aufschiebenden Bedingungen stand (u.a. Nutzungsänderungsgenehmigung, Konkurrenzschutzverzicht der Mitmieter), die in 2021 eingetreten sind. Die Mieteinnahmen befinden sich unter Berücksichtigung des kalkulierten Mietausfallwagnisses im Bereich des geplanten Rahmens.

Der Geschäftsführung sind keine Informationen bekannt die den Fortbestand des Unternehmens gefährden. Auch die derzeitigen schwierigen Rahmenbedingungen in Folge der Corona-Pandemie sowie der vorübergehenden Einschränkungen stellen für die IFK 2 Beteiligungs KG keine existenziellen Gefährdungen da, da die IFK 2 Beteiligungs KG mittelbar in Büroimmobilien sowie in Einzelhandelsimmobilien mit vorwiegend Unternehmen der Lebensmittelbranche als Ankermieter investiert hat, wodurch aus heutiger Sicht die Einnahmesituation des Fonds durch die weiterhin eingehenden Mieteinnahmen nur begrenzt reduziert wird und die Zahlungsverpflichtungen der Fondsgesellschaft weiterhin erfüllt werden können.

Zudem wurde in 2021 ein endfälliges Darlehen teilweise getilgt und in reduzierter Darlehenshöhe und gegenüber der Kalkulation günstigeren Zinsen prolongiert, was zu deutlichen Einsparungen bei den zukünftigen Darlehenszinsbelastungen führen wird. Darüber hinaus hat die IFK 2 Objekt KG in den vergangenen Jahren eine ausreichende Liquiditätsreserve angespart, so dass die Zahlungsfähigkeit, auch für den Fall von erhöhten Mietstundungen mehrerer Mieter und/​oder temporären Mietausfällen einzelner Mieter sichergestellt ist.

II. Risikobericht

Im Rahmen des unternehmerischen Handelns, bzw. dem Verfolgen von unternehmerischen Chancen werden fortwährend auch unternehmerische Risiken eingegangen. Das Risikomanagementsystem der Gesellschaft hat das Ziel, diese Risiken systematisch zu erfassen, bewerten, überwachen und zu steuern. Hierzu hat die Gesellschaft die für sich relevanten Risiken sowie die Art und Weise des Umgangs mit diesen Risiken in einem Risikokatalog erfasst.

Die Geschäftsführung und das Objektmanagement stellen sicher, dass sämtliche relevante Risiken erfasst sind. Die Risiken wurden in vier Klassen eingeteilt: Liquiditätsrisiken, Wertänderungsrisiken, Gegenparteienrisiken und Operationelle Risiken.

Liquiditätsrisiken

Liquiditätsrisiken bestehen bei Abweichungen zwischen tatsächlich zur Verfügung stehender Liquidität und Liquiditätsbedarf. Insbesondere bestehen Liquiditätsrisiken, wenn die vorhandenen liquiden Mittel oder Finanzierungsfazilitäten nicht ausreichen, um Zahlungsverpflichtungen jederzeit einhalten zu können, oder wenn die zusätzlich benötigte Liquidität nicht oder nur zu unangemessen hohen Kosten beschafft werden kann.

Wertänderungsrisiken

Wertänderungsrisiken umfassen alle Risiken, die auf Grund der Veränderung von Märkten Einfluss auf die Wertentwicklung haben. Dies können unter anderem Zinsänderungs-, Währungs- oder sonstige Marktpreisrisiken sein.

Gegenparteienrisiken

Das Gegenparteienrisiko besteht in der fehlenden oder mangelhaften Leistung einer Vertragspartei und verursacht bei der Gesellschaft einen finanziellen Schaden.

Operationelle Risiken

Operationelle Risiken resultieren aus Verlusten, die in Folge der Unangemessenheit oder des Versagens von internen Verfahren, Menschen und Systemen oder in Folge von externen Ereignissen eintreten.

Die aufgeführten Risiken werden durch Geschäftsführung und Objektmanagement durch regelmäßige Reportings und Kennzahlensysteme überwacht.

Dieses Risikomanagementsystem wird in einem Regelkreislauf permanent weiterentwickelt. In den aufgeführten Risikokategorien waren im Geschäftsjahr keine Risiken zu verzeichnen, die den Fortbestand der Gesellschaft gefährdet hätten.

Prognosebericht

Voraussichtliche Branchenentwicklung

Eine große Unbekannte stellt der Ausbruch des Coronavirus COVID-19 dar. Das Virus hat bereits Regierungen, Finanzinstitute, Unternehmen und Einzelpersonen in der ganzen Welt zu beispiellosen Maßnahmen veranlasst bzw. gezwungen. Die Folgen für die Weltwirtschaft und die Entwicklung der Sachwertbranche sind nur schwer einzuschätzen und hängen maßgeblich davon ab, wann die Ausbreitung des Virus hinreichend eingedämmt werden kann und ein normaler Alltag wieder Einkehr findet.

Nach heutigem Kenntnisstand gehen Wirtschafts- und Marktexperten davon aus, dass die Auswirkungen des Coronavirus etwa sechs bis neun Monate anhalten werden, bevor die Stabilisierung und Erholung der Wirtschaft einsetzen. Anders als im hoch liquiden Aktienmarkt reagieren Immobilienpreise deutlich langsamer und mit geringeren Ausschlägen. Eine zeitversetzte Reaktion bietet somit auch die Chance, dass bis dahin die Pandemie erfolgreich bekämpft wurde und es wieder aufwärts geht.

Für das Geschäftsjahr 2021 erwarten wir dennoch, dass sich, insbesondere auf Grund der guten Wirtschaftslage der vergangenen Jahre, die deutsche Immobilienwirtschaft trotz der Corona-Pandemie in den großen deutschen Immobilienmärkten zumindest stabil weiterentwickeln wird. Vor allem ist zu erwarten, dass die anhaltend günstigen Refinanzierungsbedingungen zu stabilen Investitionen in Wohn- und Gewerbeimmobilien führen werden.

 

Grünwald, 15. April 2021

IFK Management GmbH

Geschäftsführung

Tibor von Wiedebach und Nostitz-Jänkendorf

Axel Poppinga

Andreas Graf von Rittberg

 

IFK Beteiligungsgesellschaft GmbH

Geschäftsführung

Tibor von Wiedebach und Nostitz-Jänkendorf

Axel Poppinga

Andreas Graf von Rittberg

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die IFK Sachwertfonds Deutschland Nr. 2 Beteiligungs GmbH & Co. KG, Grünwald

VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der IFK Sachwertfonds Deutschland Nr. 2 Beteiligungs GmbH & Co. KG, Grünwald, bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2020, der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der IFK Sachwertfonds Deutschland Nr. 2 Beteiligungs GmbH & Co. KG, Grünwald für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften unter Berücksichtigung des Vermögensanlagengesetzes (VermAnlG) und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2020 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften unter Berücksichtigung des VermAnlG und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 25 VermAnlG i.V.m. § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 25 VermAnlG i.V.m. § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Sonstige Informationen

Die Geschäftsführung ist für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen

die Erklärung der gesetzlichen Vertreter nach § 264 Abs. 2 Satz 3, § 289 Abs. 1 Satz 5 HGB.

Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, Lagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder

anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften unter Berücksichtigung des VermAnlG in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 25 VermAnlG i.V.m. § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.

Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter -falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieses Systems der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insb. die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen u.a. den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN

VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DER ORDNUNGSGEMÄSSEN ZUWEISUNG VON GEWINNEN, VERLUSTEN, EINLAGEN UND ENTNAHMEN ZU DEN EINZELNEN KAPITALKONTEN

Prüfungsurteil

Wir haben auch die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten der IFK Sachwertfonds Deutschland Nr. 2 Beteiligungs GmbH & Co. KG, Grünwald zum 31. Dezember 2020 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse erfolgte die Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten in allen wesentlichen Belangen ordnungsgemäß.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten in Übereinstimmung mit § 25 Abs. 3 VermAnlG unter Beachtung des International Standard on Assurance Engagements (ISAE) 3000 (Revised) „Assurance Engagements Other than Audits or Reviews of Historical Financial Information“ (Stand Dezember 2013) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten“ unseres Vermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten

Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die in allen wesentlichen Belangen ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit diesen Vorschriften als notwendig bestimmt haben, um die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten zu ermöglichen.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten ordnungsmäßig ist, sowie einen Vermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zu der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 25 Abs. 3 VermAnlG unter Beachtung des International Standard on Assurance Engagements (ISAE) 3000 (Revised) „Assurance Engagements Other than Audits or Reviews of Historical Financial Information“ (Stand Dezember 2013) durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Zuweisung stets aufdeckt. Falsche Zuweisungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.

Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter -falscher Zuweisungen von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Zuweisungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

beurteilen wir die Ordnungsmäßigkeit der Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten unter Berücksichtigung der Erkenntnisse aus der Prüfung des relevanten internen Kontrollsystems und von aussagebezogenen Prüfungshandlungen überwiegend auf Basis von Auswahlverfahren.

 

München, 16. April 2021

GEIPEL & KOLLMANNSBERGER GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Michael Geipel, Wirtschaftsprüfer

Manfred Roßik, Wirtschaftsprüfer

Der Jahresabschluss zum 31.12.2020 wurde am 25.06.2021 festgestellt.

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